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Arnica/Aurum II – Beipackzettel, Nebenwirkungen, Dosierung

Aktualisiert:
Fakten
Status:
Apothekenpflichtig, rezeptfrei
Stärke:
D29 / D19
Beipackzettel weiterer Stärken und Darreichungsformen:

Beipackzettel, Nebenwirkungen, Wirkung, Anwendungsgebiete - Arnica/Aurum II

Wirkstoffe:

Arnica montana e planta tota ferm 33c Dil. D19

Aurum metallicum Dil. D29 aquos.

Anthroposophisches Arzneimittel bei Erkrankungen des Herz-Kreislaufsystems

Hergestellt nach homöopathischen Verfahrensweisen

Zul.-Nr. 6510066.00.01

Verwendbar bis

Ch.-B.

Für Kinder unzugänglich aufbewahren!

Apothekenpflichtig

Art der Anwendung:

Unter der Zunge zergehen lassen.

Nach Anbruch 26 Wochen haltbar.

Zusammensetzung:

In 10 g Globuli velati sind verarbeitet:

Wirkstoffe:

Arnica montana e planta tota ferm 33c Dil. D19 (HAB, Vs. 33c) 0,1 g

Aurum metallicum Dil. D29 aquos. 0,1 g

(Die Wirkstoffe werden über drei Stufen gemeinsam potenziert.)

Enthält Saccharose (Zucker) und Lactose.

Anwendungsgebiete

gemäß der anthroposophischen Menschen- und Naturerkenntnis.

Dazu gehören:

Anregung der rhythmischen Organisation zur Harmonisierung von Form- und Stoffwechselprozessen bei degenerativen und kongestiven Herz-Kreislauf-Erkrankungen, auch mit Organläsionen, z.B. Bluthochdruck (Hypertonie), Herzenge (Stenokardie); Nachbehandlung von Schlaganfall (Apoplexie) und Herzinfarkt; begleitende Erregungs- und Angstzustände.

Gegenanzeigen:

Keine bekannt.

Vorsichtsmaßnahmen für die Anwendung und Warnhinweise: Die Anwendung des Arzneimittels darf nicht ohne ärztlichen Rat erfolgen und ersetzt nicht andere vom Arzt verordnete Arzneimittel. Bei unverändertem Fortbestehen der chronischen Krankheitssymptome über 4 Wochen muss Rücksprache mit dem Arzt erfolgen. Wenn die Grundkrankheit durch Arnica/Aurum II nicht ausreichend beeinflusst wird, können weitergehende Therapiemaßnahmen erforderlich sein. Anschwellung der Beine, Atemnot oder Schmerzen in der Herzgegend, die in Arme, den Oberbauch oder die Halsgegend ausstrahlen können, machen daher eine ärztliche Abklärung zwingend erforderlich.

Was müssen Sie in Schwangerschaft und Stillzeit beachten?

Wie alle Arzneimittel sollte Arnica/Aurum II in Schwangerschaft und Stillzeit nur nach Rücksprache mit dem Arzt oder Apotheker angewendet werden.

Dieses Arzneimittel enthält Saccharose und Lactose. Bitte nehmen Sie Arnica/Aurum II erst nach Rücksprache mit Ihrem Arzt ein, wenn Ihnen bekannt ist, dass Sie unter einer Unverträglichkeit gegenüber bestimmten Zuckern leiden.

Wechselwirkungen mit anderen Mitteln:

Keine bekannt.

Dosierung:

Soweit nicht anders verordnet, Säuglinge und Kinder unter 6 Jahren 1-mal täglich 3-5 Globuli velati unter der Zunge zergehen lassen.

Erwachsene und Kinder ab 6 Jahre 1-mal täglich 5-10 Globuli velati unter der Zunge zergehen lassen.

Bei Säuglingen empfiehlt es sich, vor der Verabreichung die angegebene Menge Globuli velati in einer kleinen Menge Wasser oder ungesüßtem Tee aufzulösen.

Dauer der Anwendung:

Die Dauer der Behandlung von chronischen Krankheiten erfordert eine Absprache mit dem Arzt.

Nebenwirkungen:

Keine bekannt.

Meldung von Nebenwirkungen

Wenn Sie Nebenwirkungen bemerken, wenden Sie sich an Ihren Arzt oder Apotheker. Dies gilt auch für Nebenwirkungen, die nicht in dieser Packungsbeilage angegeben sind. Sie können Nebenwirkungen auch direkt dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte, Abt. Pharmakovigilanz, Kurt-Georg-Kiesinger-Allee 3, D-53175 Bonn, Website: www.bfarm.de anzeigen. Indem Sie Nebenwirkungen melden, können Sie dazu beitragen, dass mehr Informationen über die Sicherheit dieses Arzneimittels zur Verfügung gestellt werden.

Arzneimittel nach Ablauf des auf dem Behältnis angegebenen Verfalldatums nicht mehr anwenden.

Pharmazeutischer Unternehmer/Hersteller:

WALA Heilmittel GmbH, 73085 Bad Boll/Eckwälden, DEUTSCHLAND

Tel. +49 (0)7164 930-181, Fax +49 (0)7164 930-297, info@wala.de

Stand:

04/2025

Auf der Packung mit 20 g zusätzlich: „Unverkäufliches Muster“

Über dieses Dokument

Quelle: BfArM – Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (AMIce) · Zulassungsnummer: 6510066.00.01 · ENR 0506219

Stand der Information laut Text: 04/2025

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Die Informationen auf dieser Website ersetzen nicht den Rat eines Arztes oder Apothekers.

Fakten zu Arnica/Aurum II

Rezeptpflicht
Apothekenpflichtig, rezeptfrei?
  • Sie erhalten das Arzneimittel ohne Rezept, aber nur in der Apotheke. Lassen Sie sich dort beraten.
  • Rechtsgrundlage laut BfArM: apothekenpflichtig gemäß §43 oder §46 AMG.
Wirkstoffe Aurum metallicum D29, Arnica montana ex planta tota D19
Darreichungsform Globuli
Art der Anwendung Zergehenlassen unter der Zunge
Art des Arzneimittels Anthroposophisches Arzneimittel
Packungsgrößen 20 g
Haltbarkeit 5 Jahre (ungeöffnete Packung)
Zulassung 6510066.00.01, seit 21.07.1998, verlängert 30.03.2011; nationales Verfahren (Deutschland)
Pharmazeutischer Unternehmer Wala-Heilmittel GmbH, 73087 Bad Boll/Eckwälden
Hersteller (Freigabe) Wala-Heilmittel GmbH, Wala-Heilmittel GmbH (BS 1)
Frühere Namen ARNICA/AURUM D20/30 (ab 01.01.1978)
PZN 00454675

Quelle: BfArM, Arzneimittel-Informationssystem AMIce (ENR 0506219), Datensatz vom 14.01.2026. Angaben ohne Gewähr – fragen Sie Ihre Ärztin, Ihren Arzt oder Ihre Apotheke.