Die ATC-Gruppe A05BP umfasst pflanzliche Mittel zur Lebertherapie. In Deutschland leiden viele Menschen an Lebererkrankungen, wie zum Beispiel Hepatitis oder Fettleber. Pflanzliche Mittel können hierbei eine unterstützende Wirkung haben.
Eine Studie aus dem Jahr 2018 zeigt, dass etwa 5% der deutschen Bevölkerung an einer Fettleber erkrankt sind. Diese Erkrankung kann durch ungesunde Ernährung und Bewegungsmangel begünstigt werden. Pflanzliche Mittel zur Lebertherapie können hierbei helfen, die Leberfunktion zu verbessern und somit auch die Fettleber zu behandeln.
Ein bekanntes pflanzliches Mittel in dieser ATC-Gruppe ist Mariendistel. Die Samen der Mariendistel enthalten den Wirkstoff Silymarin, welcher eine schützende Wirkung auf die Leber hat. Silymarin kann dabei helfen, Entzündungen in der Leber zu reduzieren und die Regeneration von geschädigtem Gewebe zu fördern.
Auch Artischockenextrakt wird häufig zur Unterstützung der Leberfunktion eingesetzt. Artischockenblätter enthalten Cynarin, welches die Produktion von Gallenflüssigkeit anregt und somit auch den Stoffwechsel in der Leber unterstützt.
Eine weitere Möglichkeit zur Unterstützung der Leberfunktion ist die Einnahme von Löwenzahnwurzel-Extrakt. Löwenzahn enthält Bitterstoffe, welche die Produktion von Magensaft und Gallenflüssigkeit anregen. Dies kann dazu beitragen, dass Giftstoffe schneller aus dem Körper ausgeschieden werden und somit die Leber entlastet wird.
Insgesamt bieten pflanzliche Mittel zur Lebertherapie eine sanfte und natürliche Möglichkeit, die Leberfunktion zu unterstützen. Allerdings sollten diese Mittel nicht als alleinige Therapie bei schwerwiegenden Lebererkrankungen eingesetzt werden. Hier ist eine ärztliche Behandlung unbedingt erforderlich.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die ATC-Gruppe A05BP pflanzliche Mittel zur Lebertherapie umfasst. Diese können eine unterstützende Wirkung bei der Behandlung von Lebererkrankungen haben. Bekannte pflanzliche Wirkstoffe sind Mariendistel, Artischockenextrakt und Löwenzahnwurzel-Extrakt. Eine ärztliche Behandlung sollte jedoch immer in Anspruch genommen werden, insbesondere bei schwerwiegenden Erkrankungen der Leber.