Info Patient

Belladonna/Chamomilla – Beipackzettel, Nebenwirkungen, Dosierung

Aktualisiert:
Fakten
Status:
Apothekenpflichtig, rezeptfrei
Stärke:
D5 / D2

Beipackzettel, Nebenwirkungen, Wirkung, Anwendungsgebiete - Belladonna/Chamomilla

Wirkstoffe:

Atropa belladonna e radice ferm 33b Dil. D5

Chamomilla recutita e radice ferm 33c Dil. D2

Anthroposophisches Arzneimittel

Hergestellt nach homöopathischen Verfahrensweisen

Zul.-Nr. 6506113.00.00

Verwendbar bis

Ch.-B.

Für Kinder unzugänglich aufbewahren!

Apothekenpflichtig

Art der Anwendung:

Unter der Zunge zergehen lassen.

Nach Anbruch 26 Wochen haltbar.

Zusammensetzung:

In 10 g Globuli velati sind verarbeitet:

Wirkstoffe:

Atropa belladonna e radice ferm 33b Dil. D5 (HAB, Vs. 33b) 0,1 g

Chamomilla recutita e radice ferm 33c Dil. D2 (HAB, Vs. 33c) 0,1 g

(Die Wirkstoffe werden über zwei Stufen gemeinsam potenziert.)

Enthält Saccharose (Zucker).

Anwendungsgebiete

gemäß der anthroposophischen Menschen- und Naturerkenntnis.

Dazu gehören:

Eingliederung der Empfindungsorganisation in die rhythmisch-funktionellen Motilitäts- und Sekretionsvorgänge der glattmuskulären Hohlorgane im Bauchraum, z.B. Magen-Darm-Krämpfe (Magen-Darm-Spasmen), Verdauungsstörungen (Dyspepsie), schmerzhafte Regelblutung (Dysmenorrhoe).

Gegenanzeigen:

Nicht anwenden bei bekannter Überempfindlichkeit gegen

  • Kamille und andere Korbblütler • Tollkirsche

Vorsichtsmaßnahmen für die Anwendung und Warnhinweise:

Bei länger anhaltenden oder unklaren Beschwerden muss ein Arzt aufgesucht werden.

Was müssen Sie in Schwangerschaft und Stillzeit beachten?

Wie alle Arzneimittel sollte Belladonna/Chamomilla in Schwangerschaft und Stillzeit nur nach Rücksprache mit dem Arzt oder Apotheker angewendet werden.

Dieses Arzneimittel enthält Saccharose. Bitte nehmen Sie Belladonna/Chamomilla erst nach Rücksprache mit Ihrem Arzt ein, wenn Ihnen bekannt ist, dass Sie unter einer Unverträglichkeit gegenüber bestimmten Zuckern leiden.

Wechselwirkungen mit anderen Mitteln:

Keine bekannt.

Dosierung:

Soweit nicht anders verordnet, Säuglinge 1- bis 3-mal täglich 3 Globuli velati unter der Zunge zergehen lassen.

Kinder unter 6 Jahren 1- bis 3-mal täglich 3-7 Globuli velati unter der Zunge zergehen lassen.

Erwachsene und Kinder ab 6 Jahre 1- bis 3-mal täglich 5-10 Globuli velati unter der Zunge zergehen lassen. In akuten Fällen ein- bis zweistündlich die entsprechende Anzahl der Globuli velati unter der Zunge zergehen lassen.

Bei Säuglingen empfiehlt es sich, vor der Verabreichung die angegebene Menge Globuli velati in einer kleinen Menge Wasser oder ungesüßtem Tee aufzulösen.

Dauer der Anwendung:

Die Behandlung einer akuten Erkrankung sollte nach 2 Wochen abgeschlossen sein. Tritt innerhalb von 2-5 Tagen keine Besserung ein, ist ein Arzt aufzusuchen.

Die Dauer der Behandlung von chronischen Krankheiten erfordert eine Absprache mit dem Arzt.

Nebenwirkungen:

Keine bekannt.

Meldung von Nebenwirkungen

Wenn Sie Nebenwirkungen bemerken, wenden Sie sich an Ihren Arzt oder Apotheker. Dies gilt auch für Nebenwirkungen, die nicht in dieser Packungsbeilage angegeben sind. Sie können Nebenwirkungen auch direkt dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte, Abt. Pharmakovigilanz, Kurt-Georg-Kiesinger-Allee 3, D-53175 Bonn, Website: www.bfarm.de anzeigen. Indem Sie Nebenwirkungen melden, können Sie dazu beitragen, dass mehr Informationen über die Sicherheit dieses Arzneimittels zur Verfügung gestellt werden.

Arzneimittel nach Ablauf des auf dem Behältnis angegebenen Verfalldatums nicht mehr anwenden.

Pharmazeutischer Unternehmer/Hersteller:

WALA Heilmittel GmbH, 73085 Bad Boll/Eckwälden, DEUTSCHLAND

Tel. +49 (0)7164 930-181, Fax +49 (0)7164 930-297, info@wala.de

Stand:

05/2025

Auf der Packung mit 20 g zusätzlich: „Unverkäufliches Muster“

Über dieses Dokument

Quelle: BfArM – Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (AMIce) · Zulassungsnummer: 6506113.00.00 · ENR 0506113

Stand der Information laut Text: 05/2025

Einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns über die Kontaktseite.

Die Informationen auf dieser Website ersetzen nicht den Rat eines Arztes oder Apothekers.

Fakten zu Belladonna/Chamomilla

Rezeptpflicht
Apothekenpflichtig, rezeptfrei?
  • Sie erhalten das Arzneimittel ohne Rezept, aber nur in der Apotheke. Lassen Sie sich dort beraten.
  • Rechtsgrundlage laut BfArM: apothekenpflichtig gemäß §43 oder §46 AMG.
Wirkstoffe Atropa bella-donna e radice ferm D5, Chamomilla recutita e radice ferm D2
Darreichungsform Globuli
Art der Anwendung Zum Einnehmen
Art des Arzneimittels Anthroposophisches Arzneimittel
Packungsgrößen 20 g
Haltbarkeit 5 Jahre (ungeöffnete Packung)
Zulassung 6506113.00.00, seit 25.10.2006; nationales Verfahren (Deutschland)
Pharmazeutischer Unternehmer Wala-Heilmittel GmbH, 73087 Bad Boll/Eckwälden
Hersteller (Freigabe) Wala-Heilmittel GmbH (BS 1)
Frühere Namen BELLADONNA/CHAMOMILLA (ab 01.01.1978)
PZN 08784372

Quelle: BfArM, Arzneimittel-Informationssystem AMIce (ENR 0506113), Datensatz vom 16.12.2025. Angaben ohne Gewähr – fragen Sie Ihre Ärztin, Ihren Arzt oder Ihre Apotheke.