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BIOCHEMIE PFLÜGER Globuli Nr. 21 Zincum chloratum D12 – Beipackzettel, Nebenwirkungen, Dosierung

Aktualisiert:
Fakten
Status:
Apothekenpflichtig, rezeptfrei
Stärke:
D12
Wirkstoff:

Beipackzettel, Nebenwirkungen, Wirkung, Anwendungsgebiete - BIOCHEMIE PFLÜGER Globuli Nr. 21 Zincum chloratum D12

1. Was ist Biochemie Pflüger Globuli Nr. 21 Zincum chloratum D12 und wofür wird es angewendet?

Biochemie Pflüger Globuli Nr. 21 Zincum chloratum D12 sind homöopathische Streukügelchen (Globuli) mit dem Wirkstoff Zincum chloratum D12 Globuli (Schüssler-Salz Nr. 21).

Biochemie Pflüger Globuli Nr. 21 Zincum chloratum D12 ist ein registriertes homöopathisches Arzneimittel, daher ohne Angabe einer therapeutischen Indikation.

Bei während der Anwendung des Arzneimittels fortdauernden Krankheitssymptomen ist medizinischer Rat einzuholen.

2. Was sollten Sie vor der Einnahme von Biochemie Pflüger Globuli Nr. 21 Zincum chloratum D12 beachten?

Einnahme von Biochemie Pflüger Globuli Nr. 21 Zincum chloratum D12 zusammen mit anderen Arzneimitteln

Es sind keine Wechselwirkungen bekannt.

Die Wirkung eines homöopathischen Arzneimittels kann durch allgemein schädigende Faktoren in der Lebensweise und durch Reiz- und Genussmittel ungünstig beeinflusst werden.

Schwangerschaft und Stillzeit

Da keine ausreichend dokumentierten Erfahrungen zur Anwendung in der Schwangerschaft und Stillzeit vorliegen, sollte das Arzneimittel nur nach Rücksprache mit dem Arzt angewendet werden.

Hinweis:

Dieses Arzneimittel enthält Sucrose (Saccharose/Zucker). Bitte nehmen Sie das Präparat daher erst nach Rücksprache mit Ihrem Arzt ein, wenn Ihnen bekannt ist, dass Sie unter einer Unverträglichkeit gegenüber bestimmten Zuckern leiden.

3. Wie ist Biochemie Pflüger Globuli Nr. 21 Zincum chloratum D12 einzunehmen?

Nehmen Sie dieses Arzneimittel immer genau wie in dieser Packungsbeilage beschrieben bzw. genau nach der mit Ihrem Arzt oder Apotheker getroffenen Absprache ein. Fragen Sie bei Ihrem Arzt oder Apotheker nach, wenn Sie sich nicht sicher sind.

Die empfohlene Dosis beträgt:

Erwachsene und Jugendliche ab 12 Jahren:

1-3mal täglich 5 Streukügelchen Kinder zwischen dem 6. und 12. Lebensjahr erhalten nicht mehr als zwei Drittel der Erwachsenendosis.

Kleinkinder bis zum 6. Lebensjahr erhalten nicht mehr als die Hälfte der Erwachsenendosis

Säuglinge bis zum 1. Lebensjahr erhalten nach Rücksprache mit einem Arzt nicht mehr als ein Drittel der Erwachsenendosis.

Bei Besserung der Beschwerden ist die Häufigkeit der Einnahme zu reduzieren.

Dauer der Anwendung

Auch homöopathische Arzneimittel sollten ohne ärztlichen Rat nicht über längere Zeit eingenommen werden.

Wenn Sie eine größere Menge von Biochemie Pflüger Globuli Nr. 21 Zincum chloratum D12 eingenommen haben, als Sie sollten

Im Allgemeinen ist davon auszugehen, dass durch eine Überdosierung bei der Einnahme des Präparates keine unerwünschten Wirkungen auftreten.

Es wird ausdrücklich empfohlen, bei Fragen zur Klärung der Anwendung einen Arzt oder Apotheker zu befragen.

Wenn Sie weitere Fragen zur Einnahme dieses Arzneimittels haben, wenden Sie sich an Ihren Arzt oder Apotheker.

4. Welche Nebenwirkungen sind möglich?

Es sind keine Nebenwirkungen bekannt.

Hinweis:

Bei der Einnahme eines homöopathischen Arzneimittels können sich die vorhandenen

Beschwerden vorübergehend verschlimmern (Erstverschlimmerung). In diesem Fall sollten Sie das Arzneimittel absetzen und Ihren Arzt befragen.

Meldung von Nebenwirkungen:

Wenn Sie Nebenwirkungen bemerken, wenden Sie sich an Ihren Arzt oder Apotheker. Dies gilt auch für Nebenwirkungen, die nicht in dieser Packungsbeilage angegeben sind. Sie können Nebenwirkungen auch direkt dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte, Abt. Pharmakovigilanz, Kurt-Georg-Kiesinger-Allee 3, D-53175 Bonn, Website: www.bfarm.de anzeigen. Indem Sie Nebenwirkungen melden, können Sie dazu beitragen, dass mehr Informationen über die Sicherheit dieses Arzneimittels zur Verfügung gestellt werden.

5. Wie ist Biochemie Pflüger Globuli Nr. 21 Zincum chloratum D12 aufzubewahren?

Für dieses Arzneimittel sind keine besonderen Lagerungsbedingungen erforderlich. Bewahren Sie dieses Arzneimittel für Kinder unzugänglich auf.

Sie dürfen dieses Arzneimittel nach dem auf dem Etikett und dem Umkarton nach “Verwendbar bis“ angegebenen Verfalldatum nicht mehr verwenden. Das Verfalldatum bezieht sich auf den letzten Tag des angegebenen Monats.

Entsorgen Sie Arzneimittel niemals über das Abwasser (z.B. nicht über die Toilette oder das Waschbecken).. Fragen Sie in Ihrer Apotheke, wie das Arzneimittel zu entsorgen ist, wenn Sie es nicht mehr verwenden. Sie tragen damit zum Schutz der Umwelt bei. Weitere Informationen finden Sie unter www.bfarm.de/arzneimittelentsorgung.

6. Inhalt der Packung und weitere Informationen

Was Biochemie Pflüger Globuli Nr. 21 Zincum chloratum D12 enthält:

In 1 g Streukügelchen sind verarbeitet:

Wirkstoff: Zincum chloratum Dil. D12 [HAB, Vorschrift 6] 0,01g

Sonstiger Bestandteil: Sucrose

Wie Biochemie Pflüger Globuli Nr. 21 Zincum chloratum D12 aussieht und Inhalt der Packung

Biochemie Pflüger Globuli Nr. 21 Zincum chloratum D12 sind kleine runde weiße Streukügelchen.

Biochemie Pflüger Globuli Nr. 21 Zincum chloratum D12 kommt in folgenden Packungen in den Handel: Packungen zu 15 g Streukügelchen (Globuli).

Pharmazeutischer Unternehmer und Hersteller

Homöopathisches Laboratorium

Alexander Pflüger GmbH & Co. KG

Röntgenstraße 4

33378 Rheda-Wiedenbrück

Apothekenpflichtig

Reg.-Nr.: 90210.00.00

Diese Packungsbeilage wurde zuletzt überarbeitet im März 2021

Über dieses Dokument

Quelle: BfArM – Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (AMIce) · Zulassungsnummer: 90210.00.00 · ENR 2190210

Stand der Information laut Text: 03/2021

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Die Informationen auf dieser Website ersetzen nicht den Rat eines Arztes oder Apothekers.

Fakten zu BIOCHEMIE PFLÜGER Globuli Nr. 21 Zincum chloratum D12

Rezeptpflicht
Apothekenpflichtig, rezeptfrei?
  • Sie erhalten das Arzneimittel ohne Rezept, aber nur in der Apotheke. Lassen Sie sich dort beraten.
  • Rechtsgrundlage laut BfArM: apothekenpflichtig gemäß §43 oder §46 AMG.
Wirkstoff Zincum chloratum D12
Darreichungsform Globuli
Art der Anwendung Zum Einnehmen
Art des Arzneimittels Homöopathisches Arzneimittel
Sonstige Bestandteile Sucrose
Packungsgrößen 15 g
Haltbarkeit 3 Jahre (ungeöffnete Packung)
Zulassung 90210.00.00, seit 02.09.2014, verlängert 17.06.2019; nationales Verfahren (Deutschland)
Pharmazeutischer Unternehmer Homöopathisches Laboratorium Alexander Pflüger GmbH & Co. KG, 33378 Rheda-Wiedenbrück
Hersteller (Freigabe) Homöopathisches Laboratorium Alexander Pflüger GmbH & Co. KG
Frühere Namen Orthim Nr.21 Zincum chloratum D12 Globuli (ab 29.08.2014)
PZN 17278366

Quelle: BfArM, Arzneimittel-Informationssystem AMIce (ENR 2190210), Datensatz vom 23.10.2023. Angaben ohne Gewähr – fragen Sie Ihre Ärztin, Ihren Arzt oder Ihre Apotheke.