Fachinformation - Nux vomica D6 Globuli Pflüger
1. BEZEICHNUNG DES ARZNEIMITTELS
- Nux vomica D6 Globuli Pflüger
- Nux vomica D12 Globuli Pflüger
- Nux vomica C30 Globuli Pflüger
2. QUALITATIVE UND QUANTITATIVE ZUSAMMENSETZUNG
In 10 g Streukügelchen sind verarbeitet:
- Nux vomica D6 Globuli Pflüger
Wirkstoff: Strychnos nux-vomica Dil. D6 0,1 g
- Nux vomica D12 Globuli Pflüger
Wirkstoff: Strychnos nux-vomica Dil. D12 0,1 g
- Nux vomica C30 Globuli Pflüger
Wirkstoff: Strychnos nux-vomica Dil. C30 0,1 g
3. DARREICHUNGSFORM
Streukügelchen
4. KLINISCHE ANGABEN
4.1 Anwendungsgebiete
Registriertes homöopathisches Arzneimittel, daher ohne Angabe einer therapeutischen Indikation.
4.2 Dosierung und Art der Anwendung
Registriertes homöopathisches Arzneimittel, daher ohne Angabe einer Dosierung.
Der Patient wird in der Gebrauchsinformation aufgefordert, sich bei Fragen zur Dosierung an einen homöopathisch erfahrenen Therapeuten oder Apotheker zu wenden.
Art der Anwendung
Streukügelchen zum Einnehmen und zur Anwendung in der Mundhöhle (langsam im Mund zergehen lassen).
4.3 Gegenanzeigen
Nux vomica D6 Globuli Pflüger: Überempfindlichkeit gegen den Wirkstoff
Nux vomica D12 Globuli Pflüger / Nux vomica C30 Globuli Pflüger:
Es sind keine Gegenanzeigen bekannt.
4.4 Besondere Warnhinweise und Vorsichtsmaßnahmen für die Anwendung
Nux vomica D6 Globuli Pflüger
Patienten mit der seltenen hereditären Fructose-Intoleranz, Glucose-Galactose-Malabsorption oder Saccharase-Isomaltase-Mangel sollten Nux vomica D6 Globuli Pflüger nicht einnehmen.
Nux vomica D12 Globuli Pflüger
Patienten mit der seltenen hereditären Fructose-Intoleranz, Glucose-Galactose-Malabsorption oder Saccharase-Isomaltase-Mangel sollten Nux vomica D12 Globuli Pflüger nicht einnehmen.
Nux vomica C30 Globuli Pflüger Patienten mit der seltenen hereditären Fructose-Intoleranz, Glucose-Galactose-Malabsorption oder Saccharase-Isomaltase-Mangel sollten Nux vomica C30 Globuli Pflüger nicht einnehmen.
4.5 Wechselwirkungen mit anderen Arzneimitteln und sonstige Wechselwirkungen
Es sind keine Wechselwirkungen bekannt.
Die Wirkung eines homöopathischen Arzneimittels kann durch allgemein schädigende Faktoren in der Lebensweise und durch Reiz- und Genussmittel ungünstig beeinflusst werden.
4.6 Fertilität, Schwangerschaft und Stillzeit
Der Patient wird in der Gebrauchsinformation darauf hingewiesen vor der Einnahme von allen Arzneimitteln in der Schwangerschaft und Stillzeit den Arzt um Rat zu fragen.
4.7 Auswirkungen auf die Verkehrstüchtigkeit und die Fähigkeit zum Bedienen von Maschinen
Nicht zutreffend.
4.8 Nebenwirkungen
Es sind keine Nebenwirkungen bekannt.
Bei der Einnahme eines homöopathischen Arzneimittels können sich die vorhandenen Beschwerden vorübergehend verschlimmern (Erstverschlimmerung).
Meldung des Verdachts auf Nebenwirkungen
Die Meldung des Verdachts auf Nebenwirkungen nach der Registrierung ist von großer Wichtigkeit. Sie ermöglicht eine kontinuierliche Überwachung des Nutzen-Risiko-Verhältnisses des Arzneimittels. Angehörige von Gesundheitsberufen sind aufgefordert, jeden Verdachtsfall einer Nebenwirkung dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte, Abt. Pharmakovigilanz, Kurt-Georg-Kiesinger-Allee 3, D-53175 Bonn, Website: www.bfarm.de anzuzeigen.
4.9 Überdosierung
Nicht zutreffend.
5. PHARMAKOLOGISCHE EIGENSCHAFTEN
5.1 Pharmakodynamische Eigenschaften
Pharmakotherapeutische Gruppe: Homöopathika / ATC-Code: V60A
5.2 Pharmakokinetische Eigenschaften
Registriertes homöopathisches Arzneimittel, daher nicht zutreffend.
5.3 Präklinische Daten zur Sicherheit
Nux vomica Urtinktur enthält höchstens 0,30 % (m/m) Strychnin.
Gemäß der aktuellen Version der „Consolidated List FSD 1-5“ der Homeopathic Medicinal Product Working Group (HMPWG) ist die erste sichere Verdünnung von Strychnos nux-vomica die Dil. D6, basierend auf einer akzeptablen Menge von 300 ng Strychnin/kg/Tag oder 0,9 μg Strychnin/Tag (einschl. Neugeborene).
Die niedrigste Potenz des Wirkstoffs ist eine D6, liegt unterhalb des FSD-Werts und ist daher sicher.
Aufgrund einzelner Meldungen zu unerwünschten Arzneimittelwirkungen (allergische Reaktionen) des Wirkstoffs Strychnos nux-vomica werden Patienten mit einer Überempfindlichkeit gegenüber dem Wirkstoff von der Anwendung der Verdünnungsstufe D6 ausgeschlossen.
Beurteilung der Risiken für die Umwelt (Environmental risk assessment [ERA])
Selbst unter ungünstigsten Bedingungen, bei einer maximalen Tagesdosis von 2 g, überschreitet der Umweltgrenzwert für Oberflächengewässer (PEC-Wert) von Strychnos nux-vomica Dil. D6 den Grenzwert der prognostizierten Umweltkonzentration für Oberflächengewässer von 0,01 µg/l nicht. Dies bedeutet, dass Nux vomica D6 Globuli Pflüger (und höhere Potenzen) ebenfalls als sicher angesehen werden können, da der PECsw wesentlich niedriger sein wird.
6. PHARMAZEUTISCHE ANGABEN
6.1 Liste der sonstigen Bestandteile
Saccharose
6.2 Inkompatibilitäten
Nicht zutreffend.
6.3 Dauer der Haltbarkeit
Haltbarkeit unter Langzeitbedingungen:
30 Monate
6.4 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für die Aufbewahrung
Besondere Lagerungsbedingungen sind nicht erforderlich.
6.5 Art und Inhalt des Behältnisses
Spender für homöopathische Streukügelchen zu 10 g.
Weiße Streukügelchen.
6.6 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für die Beseitigung und sonstige Hinweise zur Handhabung
Entnahme der Globuli aus dem Globulispender:
Der Globulispender wird aus der Faltschachtel genommen und die transparente Verschlusskappe wird abgezogen. Der Globulispender wird so gehalten, dass das braune Glas oben und die Öffnung unten ist.
Das braune Glas wird mit dem Zeigefinger nach unten gedrückt. Mit jedem Hub verlässt ein Kügelchen den Globulispender. Die gewünschte Globulianzahl wird mit der Verschlusskappe oder auf der Handfläche gesammelt.
Nach der Entnahme wird der Globulispender wieder mit der Verschlusskappe verschlossen.
7. INHABER DER ZULASSUNG
Pharmazeutischer Unternehmer und Hersteller:
Homöopathisches Laboratorium Alexander Pflüger GmbH & Co. KG
Röntgenstraße 4
33378 Rheda-Wiedenbrück
Tel: +49 5242 9472 0
8. ZULASSUNGSNUMMER(N)
Reg.-Nr. 7017424.00.00
9. DATUM DER ERTEILUNG DER ZULASSUNG/VERLÄNGERUNG DER ZULASSUNG
07.10.2025
10. STAND DER INFORMATION
Oktober 2025
