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Stabax, Tabletten – Fachinformation (SmPC) für Ärzte und Apotheker

Die Fachinformation richtet sich an Ärzte und Apotheker. Verständliche Hinweise für Patienten enthält der Beipackzettel: Schwangerschaft und Stillzeit.

Aktualisiert:
Fakten
Status:
Apothekenpflichtig, rezeptfrei
Stärke:
D4 / D3

Fachinformation - Stabax

1. BEZEICHNUNG DES ARZNEIMITTELS

Stabax, Tabletten

2. QUALITATIVE UND QUANTITATIVE ZUSAMMENSETZUNG

1 Tablette enthält:

Wirkstoffe:

Cocculus Trit. D4 175 mg

Conium Trit. D3 25 mg

Tabacum Trit. D4 50 mg

Auflistung der sonstigen Bestandteile siehe Abschnitt 6.1

3. DARREICHUNGSFORM

Tabletten

4. KLINISCHE ANGABEN

4.1 ANWENDUNGSGEBIETE

Die Anwendungsgebiete leiten sich von den homöopathischen Arzneimittelbildern ab.

Dazu gehören: Besserung der Beschwerden bei Schwindel.

4.2 DOSIERUNG UND ART DER ANWENDUNG

Soweit nicht anders verordnet gilt für Erwachsene: Bei akuten Zuständen alle halbe bis ganze Stunde, höchstens 6-mal täglich, je 1 Tablette einneh-men. Eine über eine Woche hinausgehende Anwendung sollte nur nach Rücksprache mit einem homöopathisch erfahrenen Therapeuten erfolgen. Bei chronischen Verlaufsformen 1- bis 3-mal täglich je 1 Tablette einnehmen.

Bei Besserung der Beschwerden ist die Häufigkeit der Anwendung zu reduzieren.

Schwangere dürfen aufgrund des Wirkstoffes Conium maculatum nicht mehr als 3 Tabletten pro Tag einnehmen.

Dauer der Anwendung

Auch homöopathische Arzneimittel sollten ohne medizinischen Rat nicht über längere Zeit ange-wendet werden.

Der Patient erhält in der Gebrauchsinformation zusätzlich folgende Information:

Nehmen Sie nicht die doppelte Menge ein, wenn Sie die vorherige Einnahme vergessen haben.

Wenn Sie weitere Fragen zur Einnahme dieses Arzneimittels haben, wenden Sie sich an Ihren Arzt oder Apotheker.

4.3 GEGENANZEIGEN

Nicht anwenden bei Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren.

4.4 BESONDERE WARNHINWEISE UND VORSICHTSMAßNAHMEN FÜR DIE ANWENDUNG

Der Patient wird in der Gebrauchsinformation über folgendes informiert:

Bei anhaltenden, unklaren oder neu auftretenden Beschwerden sollte ein Arzt aufgesucht werden, da es sich um Erkrankungen handeln kann, die einer ärztlichen Abklärung bedürfen.

Hinweis:

Bei der Anwendung eines homöopathischen Arzneimittels können sich die vorhandenen Be-schwerden vorübergehend verschlimmern (Erstverschlimmerung). In diesem Fall sollten Sie das Arzneimittel absetzen und medizinischen Rat einholen.

Patienten mit der seltenen hereditären Galactose-Intoleranz, Lactase-Mangel oder Glucose-Galactose-Malabsorption sollten das Arzneimittel nicht einnehmen.

Kinder und Jugendliche

Zur Anwendung dieses Arzneimittels bei Kindern liegen keine ausreichend dokumentierten Erfah-rungen vor. Es soll deshalb bei Kindern unter 18 Jahren nicht angewendet werden.

4.5 WECHSELWIRKUNGEN MIT ANDEREN ARZNEIMITTELN UND SONSTIGE

WECHSELWIRKUNGEN

Keine bekannt.

Allgemeiner Hinweis: Wie bei allen Arzneimitteln kann die Wirkung durch allgemein schädigende Faktoren in der Lebensweise und durch Reiz- und Genussmittel ungünstig beeinflusst werden. Dies gilt insbesondere für homöopathische Arzneimittel.

Der Patient erhält in der Gebrauchsinformation zusätzlich folgende Information: Falls Sie sonstige Arzneimittel einnehmen, holen Sie medizinischen Rat ein.

4.6 FERTILITÄT, SCHWANGERSCHAFT UND STILLZEIT

Schwangerschaft und Stillzeit

Da keine ausreichend dokumentierten Erfahrungen vorliegen, sollte das Arzneimittel in Schwan-gerschaft und Stillzeit nur nach Rücksprache mit dem Arzt angewendet werden.

Schwangere dürfen aufgrund des Wirkstoffes Conium maculatum nicht mehr als 3 Tabletten pro Tag einnehmen.

4.7 AUSWIRKUNGEN AUF DIE VERKEHRSTÜCHTIGKEIT UND DIE FÄHIGKEIT ZUM

BEDIENEN VON MASCHINEN

Es sind keine besonderen Vorsichtsmaßnahmen erforderlich.

4.8 NEBENWIRKUNGEN

Keine bekannt.

Meldung des Verdachts auf Nebenwirkungen

Die Meldung des Verdachts auf Nebenwirkungen nach der Zulassung ist von großer Wichtigkeit. Sie ermöglicht eine kontinuierliche Überwachung des Nutzen-Risiko-Verhältnisses des Arzneimit-tels.

Angehörige von Gesundheitsberufen sind aufgefordert, jeden Verdachtsfall einer Nebenwirkung dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte, Abt. Pharmakovigilanz, Kurt-Georg-Kiesinger Allee 3, D-53175 Bonn, Website: www.bfarm.de anzuzeigen.

4.9 ÜBERDOSIERUNG

Es wurden keine Fälle von Überdosierung berichtet.

Der Patient erhält in der Gebrauchsinformation zusätzlich folgende Information:

Wenn Sie eine größere Menge von Stabax eingenommen haben als Sie sollten, fragen Sie bitte ei-nen homöopathisch erfahrenen Arzt oder Heilpraktiker. Grundsätzlich soll die Dosierungsempfeh-lung eingehalten werden.

5. PHARMAKOLOGISCHE EIGENSCHAFTEN

5.1 PHARMAKODYNAMISCHE EIGENSCHAFTEN

Pharmakotherapeutische Gruppe: V60A Homöopathika

5.2 PHARMAKOKINETISCHE EIGENSCHAFTEN

Es liegen keine Daten zu den pharmakokinetischen Eigenschaften vor.

5.3 PRÄKLINISCHE DATEN ZUR SICHERHEIT

Für die Anwendung am Menschen sind keine besonderen Gefahren zu erwarten.

6. PHARMAZEUTISCHE ANGABEN

6.1 LISTE DER SONSTIGEN BESTANDTEILE

Lactose-Monohydrat, Magnesiumstearat (Ph.Eur.), Maisstärke

6.2 INKOMPATIBILITÄTEN

Nicht zutreffend.

6.3 DAUER DER HALTBARKEIT

5 Jahre

Dieses Arzneimittel soll nach Ablauf des Verfallsdatums nicht mehr angewendet werden.

6.4 BESONDERE VORSICHTSMAßNAHMEN FÜR DIE AUFBEWAHRUNG

Nicht über 25 C lagern!

Arzneimittel: Stets vor Kindern geschützt aufbewahren!

6.5 ART UND INHALT DES BEHÄLTNISSES

Blisterpackung aus PVC-Aluminium.

Originalpackungen zu

40 Tabletten

100 Tabletten

300 (3x100) Tabletten

Es werden möglicherweise nicht alle Packungsgrößen in den Verkehr gebracht.

6.6 BESONDERE VORSICHTSMAßNAHMEN FÜR DIE BESEITIGUNG UND SONSTIGE

HINWEISE ZUR HANDHABUNG

Keine besonderen Anforderungen.

7. INHABER DER ZULASSUNG

Heilpflanzenwohl GmbH

Alt-Moabit 101 D

10559 Berlin

Tel.: + 49 30 209 66 97 81

Fax: + 49 30 209 66 97 89

E-Mail: hpw@heilpflanzenwohl.com

8. ZULASSUNGSNUMMER

Zul.-Nr. 97642.00.00

9. DATUM DER ERTEILUNG DER ZULASSUNG/VERLÄNGERUNG DER ZULASSUNG

17.08.2017

10. STAND DER INFORMATION

Januar 2026

11. VERKAUFSABGRENZUNG

Apothekenpflichtig

Über dieses Dokument

Quelle: BfArM – Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (AMIce) · Zulassungsnummer: 97642.00.00 · ENR 2197642

Stand der Information laut Text: 01/2026

Einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns über die Kontaktseite.

Die Informationen auf dieser Website ersetzen nicht den Rat eines Arztes oder Apothekers.

Fakten zu Stabax

Rezeptpflicht
Apothekenpflichtig, rezeptfrei?
  • Sie erhalten das Arzneimittel ohne Rezept, aber nur in der Apotheke. Lassen Sie sich dort beraten.
  • Rechtsgrundlage laut BfArM: apothekenpflichtig gemäß §43 oder §46 AMG.
Wirkstoffe Anamirta cocculus D4, Conium maculatum D3, Nicotiana tabacum D4
Darreichungsform Tablette
Art der Anwendung Zum Einnehmen
Art des Arzneimittels Homöopathisches Arzneimittel
Sonstige Bestandteile Maisstärke, Magnesiumstearat (Ph.Eur.) [pflanzlich]
Packungsgrößen 40 Stück, 100 Stück, 300 Stück
Haltbarkeit 5 Jahre (ungeöffnete Packung)
Zulassung 97642.00.00, seit 21.08.2017, verlängert 27.02.2023; nationales Verfahren (Deutschland)
Pharmazeutischer Unternehmer Heilpflanzenwohl GmbH, 10559 Berlin
Hersteller (Freigabe) Heilpflanzenwohl GmbH
Frühere Namen Vertigo Hevert SL (ab 17.08.2017)

Quelle: BfArM, Arzneimittel-Informationssystem AMIce (ENR 2197642), Datensatz vom 25.03.2026. Angaben ohne Gewähr – fragen Sie Ihre Ärztin, Ihren Arzt oder Ihre Apotheke.