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Taumea (PharmaSGP GmbH) – Beipackzettel, Nebenwirkungen, Dosierung

Aktualisiert:
Fakten
Status:
Apothekenpflichtig, rezeptfrei
Stärke:
D5 / D4

Beipackzettel, Nebenwirkungen, Wirkung, Anwendungsgebiete - Taumea (PharmaSGP GmbH)

1. Was ist TAUMEA und wofür wird es angewendet?

TAUMEA ist ein homöopathisches Arzneimittel.

Das Anwendungsgebiet von TAUMEA leitet sich von den homöopathischen Arzneimittelbildern ab. Dazu gehört: Besserung der Beschwerden bei Schwindel.

Bei anhaltenden oder sich verschlechternden Beschwerden sollte ein Arzt aufgesucht werden.

2. Was sollten Sie vor der Einnahme von TAUMEA beachten?

TAUMEA darf nicht eingenommen werden,

  • wenn Sie allergisch gegen einen der Wirkstoffe oder einen der in Abschnitt 6. genannten sonstigen Bestandteile dieses Arzneimittels sind,
  • von Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren.

Warnhinweise und Vorsichtsmaßnahmen

Bitte sprechen Sie mit Ihrem Arzt oder Apotheker, bevor Sie TAUMEA einnehmen.

Bei plötzlich oder wiederholt auftretendem Schwindel, Hör- oder Sehstörungen, sowie Ohrgeräuschen ist ein Arzt aufzusuchen.

Kinder und Jugendliche

Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre dürfen das Arzneimittel nicht einnehmen, da bisher keine ausreichenden Erfahrungen für diese Altersgruppe vorliegen.

Einnahme von TAUMEA zusammen mit anderen Arzneimitteln

Es sind keine Arzneimittel bekannt, die TAUMEA beeinflussen oder durch TAUMEA beeinflusst werden.

Die Wirkung eines homöopathischen Arzneimittels kann durch allgemein schädigende Faktoren in der Lebensweise und durch Reiz- und Genussmittel ungünstig beeinflusst werden.

Informieren Sie Ihren Arzt oder Apotheker, wenn Sie andere Arzneimittel einnehmen, kürzlich andere Arzneimittel eingenommen haben oder beabsichtigen andere Arzneimittel einzunehmen.

Schwangerschaft und Stillzeit

Da keine ausreichend dokumentierten Erfahrungen zur Einnahme in der Schwangerschaft und Stillzeit vorliegen, sollte TAUMEA nur nach Rücksprache mit dem Arzt eingenommen werden.

Verkehrstüchtigkeit und Fähigkeit zum Bedienen von Maschinen

Bei vorschriftsmäßiger Einnahme der für TAUMEA empfohlenen Dosen sind keine Beeinträchtigungen zu erwarten.

TAUMEA enthält Lactose.

Bitte nehmen Sie TAUMEA daher erst nach Rücksprache mit Ihrem Arzt ein, wenn Ihnen bekannt ist, dass Sie unter einer Unverträglichkeit gegenüber bestimmten Zuckern leiden.

3. Wie ist TAUMEA einzunehmen?

Nehmen Sie dieses Arzneimittel immer genau wie in dieser Packungsbeilage beschrieben bzw. genau nach der mit Ihrem Arzt oder Apotheker getroffenen Absprache ein. Fragen Sie bei Ihrem Arzt oder Apotheker nach, wenn Sie sich nicht sicher sind.

Die empfohlene Dosis für Erwachsene beträgt bei:

  • akuten Zuständen alle halbe bis ganze Stunde, höchstens 6 × täglich, je 1 Tablette

    Eine über eine Woche hinausgehende Einnahme sollte nur nach Rücksprache mit einem homöopathisch erfahrenen Arzt oder Therapeuten erfolgen.

  • chronischen Verlaufsformen 1 bis 3 × täglich, je 1 Tablette

    Bei Besserung der Beschwerden ist die Häufigkeit der Einnahme zu reduzieren.

Die Tabletten werden unabhängig von den Mahlzeiten und mit ausreichend Flüssigkeit eingenommen.

Auch homöopathische Medikamente sollten ohne ärztlichen Rat nicht über längere Zeit eingenommen werden.

Wenn Sie eine größere Menge von TAUMEA eingenommen haben, als Sie sollten

Bei Einnahme größerer Mengen des Arzneimittels kann es bei Personen mit Milchzuckerunverträglichkeit (Lactoseintoleranz) zu Magen-Darm-Beschwerden kommen oder eine abführende Wirkung auftreten.

Wenn Sie die Einnahme von TAUMEA vergessen haben

Nehmen Sie nicht die doppelte Menge ein, wenn Sie die vorherige Einnahme vergessen haben. Wenn Sie einmal vergessen haben, TAUMEA einzunehmen oder zu wenig eingenommen haben, setzen Sie bitte beim nächsten Mal die Einnahme wie in der Dosierungsanleitung beschrieben fort.

Wenn Sie weitere Fragen zur Einnahme dieses Arzneimittels haben, wenden Sie sich an Ihren Arzt oder Apotheker.

4. Welche Nebenwirkungen sind möglich?

Wie alle Arzneimittel kann auch dieses Arzneimittel Nebenwirkungen haben, die aber nicht bei jedem auftreten müssen.

Nebenwirkungen sind bisher bei TAUMEA nicht bekannt.

Bei der Einnahme eines homöopathischen Arzneimittels können sich die vorhandenen Beschwerden vorübergehend verschlimmern (Erstverschlimmerung). In diesem Fall sollte das Arzneimittel abgesetzt und der Arzt befragt werden.

Meldung von Nebenwirkungen

Wenn Sie Nebenwirkungen bemerken, wenden Sie sich an Ihren Arzt oder Apotheker. Dies gilt auch für Nebenwirkungen, die nicht in dieser Packungsbeilage angegeben sind. Sie können Nebenwirkungen auch direkt dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte, Abt. Pharmakovigilanz, Kurt-Georg-Kiesinger Allee 3, D-53175 Bonn, Website: www.bfarm.de anzeigen.

Indem Sie Nebenwirkungen melden, können Sie dazu beitragen, dass mehr Informationen über die Sicherheit dieses Arzneimittels zur Verfügung gestellt werden.

5. Wie ist TAUMEA aufzubewahren?

Bewahren Sie dieses Arzneimittel für Kinder unzugänglich auf.

Sie dürfen dieses Arzneimittel nach dem auf dem Blister und dem Umkarton nach „Verwendbar bis“ angegebenen Verfalldatum nicht mehr verwenden. Das Verfalldatum bezieht sich auf den letzten Tag des angegebenen Monats.

6. Inhalt der Packung und weitere Informationen

Was TAUMEA enthält

Die Wirkstoffe sind Anamirta cocculus Trit. D4 und Gelsemium sempervirens Trit. D5.

1 Tablette TAUMEA enthält 50 mg Anamirta cocculus Trit. D4 und 50 mg Gelsemium sempervirens Trit. D5.

Die sonstigen Bestandteile sind Lactose-Monohydrat, Cellulosepulver, hochdisperses Siliciumdioxid und Magnesiumstearat.

Wie TAUMEA aussieht und Inhalt der Packung

TAUMEA sind weiße, runde, gewölbte Tabletten.

TAUMEA ist in Packungen mit 40, 80 und 120 Tabletten erhältlich.

Pharmazeutischer Unternehmer und Hersteller

Pharmazeutischer Unternehmer:

PharmaSGP GmbH,

Am Haag 14, 82166 Gräfelfing

Tel.: 089 / 78 79 790 78

Fax: 089 / 78 79 790 79

E-Mail: info@sgp-pharma.de

Hersteller:

Dr. Gustav Klein GmbH & Co. KG

Steinenfeld 3

77736 Zell am Harmersbach

Diese Packungsbeilage wurde zuletzt überarbeitet im Mai 2024.

Über dieses Dokument

Quelle: BfArM – Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (AMIce) · Zulassungsnummer: 6152388.00.00 · ENR 0152388

Stand der Information laut Text: 05/2024

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Die Informationen auf dieser Website ersetzen nicht den Rat eines Arztes oder Apothekers.

Fakten zu Taumea (PharmaSGP GmbH)

Rezeptpflicht
Apothekenpflichtig, rezeptfrei?
  • Sie erhalten das Arzneimittel ohne Rezept, aber nur in der Apotheke. Lassen Sie sich dort beraten.
  • Rechtsgrundlage laut BfArM: apothekenpflichtig gemäß §43 oder §46 AMG.
Wirkstoffe Gelsemium sempervirens D5, Anamirta cocculus D4
Darreichungsform Tablette
Art der Anwendung Zum Einnehmen
Art des Arzneimittels Homöopathisches Arzneimittel
Sonstige Bestandteile Lactose-Monohydrat, Hochdisperses Siliciumdioxid, Cellulosepulver, Magnesiumstearat (Ph.Eur.)
Packungsgrößen 40 Stück, 80 Stück, 120 Stück
Haltbarkeit 5 Jahre (ungeöffnete Packung)
Zulassung 6152388.00.00, seit 04.08.2006; nationales Verfahren (Deutschland)
Pharmazeutischer Unternehmer PharmaSGP GmbH, 82166 Gräfelfing
Hersteller (Freigabe) Dr. Gustav Klein GmbH & Co. KG, Pharmazeutischer Unternehmer Mustermann
Frühere Namen Zerosorin S75 (ab 01.01.1978), Zerosorin N (ab 14.11.1990), Zerosorin SN (ab 15.03.1993), Zerosorin SN Schuck (ab 31.05.2006)
PZN 11222270, 11222399

Quelle: BfArM, Arzneimittel-Informationssystem AMIce (ENR 0152388), Datensatz vom 09.02.2026. Angaben ohne Gewähr – fragen Sie Ihre Ärztin, Ihren Arzt oder Ihre Apotheke.