Info Patient

Anovin Pflüger – Fachinformation (SmPC) für Ärzte und Apotheker

Status des Arzneimittels: Apothekenpflichtig, rezeptfrei Details

Stärke:
D4 / D3 / D8 / D2

Fachinformation - Anovin Pflüger

Anwendungsgebieteleiten sich von den homöopathischen

Arzneimittelbildern ab. Dazu gehört:

Besserung der Beschwerden bei akuten Atemwegsinfekten

Gegenanzeigen:

Nicht anwenden bei Kleinkindern unter 2 Jahren.

Überempfindlichkeit gegen Tomatenpflanzen.

Siehe auch unter Vorsichtsmaßnahmen und Warnhinweise.

Vorsichtsmaßnah­men/Warnhinwe­ise:

Bei länger anhaltenden Beschwerden, bei Atemnot, bei Fieber,

das länger als 3 Tage bestehen bleibt oder über 39 C ansteigt

oder eitrigem Auswurf sollte ein Arzt aufgesucht werden.

Dieses Arzneimittel enthält Lactose. Bitte nehmen Sie

Anovin Pflüger daher erst nach Rücksprache mit Ihrem Arzt oder Therapeuten ein, wenn Ihnen bekannt ist, dass Sie unter einer

Unverträglichkeit gegenüber bestimmten Zuckern leiden.

Was müssen Sie in der Schwangerschaft und Stillzeit beachten? Da keine ausreichend dokumentierten Erfahrungen zur Anwendung

in der Schwangerschaft und Stillzeit vorliegen, sollte das Arzneimittel nur nach Rucksprache mit dem Arzt angewendet werden.

Wechselwirkungen:keine bekannt Allgemeiner Hinweis: Die Wirkung eines homöopathischen Arzneimittels kann durch allgemein schädigende Faktoren in der Lebensweise und durch Reiz— und Genussmittel ungünstig beeinflusst werden. Falls Sie sonstige Arzneimittel einnehmen, fragen Sie Ihren Arzt.

Dosierung: Soweit nicht anders verordnet, bei akuten Zuständen

alle halbe bis ganze Stunde, höchstens 6 mal täglich, je 1 Tablette einnehmen. Eine über eine Woche hinausgehende Anwendung sollte nur nach Rücksprache mit einem homöopathisch erfahrenen Therapeuten erfolgen. Bei chronischen

Verlaufsformen 1—3 mal täglich je 1 Tablette einnehmen. Bei

Besserung der Beschwerden ist die Häufigkeit der Anwendung zu

reduzieren.

Kinder zwischen 2 und 6 Jahren erhalten nicht mehr als die

Hälfte der Erwachsenendosis (akut 3 mal täglich 1 Tablette /

chronisch 1–2 mal täglich 1 Tablette). Kinder zwischen 6 und

12 Jahren erhalten nicht mehr als zwei Drittel der Erwachsenendosis (akut 4 mal täglich 1 Tablette / chronisch 2 mal täglich 1 Tablette).

Bei Säuglingen und Kleinkindern sind die Tabletten vor der Einnahme in etwas Wasser aufzulösen.

In Zweifelsfällen halten Sie bitte Rücksprache mit Ihrem

homöopathisch erfahrenen Therapeuten.

Dauer der Anwendung:

Auch homöopathische Arzneimittel sollten ohne ärztlichen Rat nicht über längere Zeit angewendet werden

Fakten zu Anovin Pflüger

Rezeptpflicht
Apothekenpflichtig, rezeptfrei?
  • Sie erhalten das Arzneimittel ohne Rezept, aber nur in der Apotheke. Lassen Sie sich dort beraten.
  • Rechtsgrundlage laut BfArM: apothekenpflichtig gemäß §43 oder §46 AMG.
Wirkstoffe Gelsemium sempervirens D4, Baptisia tinctoria D3, Aconitum napellus D4, Mercurius solubilis Hahnemanni D8, Eupatorium perfoliatum D2, Psychotria ipecacuanha D4, Natrium sulfuricum D3, Eucalyptus globulus D2, Lycopersicon lycopersicum D3
Darreichungsform Tablette
Art der Anwendung Zum Einnehmen
Art des Arzneimittels Homöopathisches Arzneimittel
Sonstige Bestandteile Kartoffelstärke, Calciumbehenat (DAB)
Packungsgrößen 100 Stück
Haltbarkeit 5 Jahre (ungeöffnete Packung)
Zulassung 6450453.00.00, seit 30.03.2007; nationales Verfahren (Deutschland)
Pharmazeutischer Unternehmer Homöopathisches Laboratorium Alexander Pflüger GmbH & Co. KG, 33378 Rheda-Wiedenbrück
Hersteller (Freigabe) Homöopathisches Laboratorium Alexander Pflüger GmbH & Co. KG
Risikoverfahren
1 Verfahren zur Arzneimittelsicherheit+
  • Pyrrolizidinalkaloidhaltige HAM: Hepatotoxizität, Kanzerogenität (abgeschlossen 15.03.2023)
Frühere Namen EUCALYPTUS CPL.305 (ab 01.01.1978), Pflügerplex Eucalyptus 305 (ab 25.06.1992), Pflügerplex Eucalyptus 305 H (ab 29.03.2006)
PZN 01179610

Quelle: BfArM, Arzneimittel-Informationssystem AMIce (ENR 0450453), Datensatz vom 15.03.2023. Angaben ohne Gewähr – fragen Sie Ihre Ärztin, Ihren Arzt oder Ihre Apotheke.