Die ATC-Gruppe J07BJ01 umfasst den Impfstoff gegen Röteln, der aus lebend abgeschwächten Viren besteht. In Deutschland ist die Impfung gegen Röteln seit 1974 Teil des nationalen Impfplans und wird in der Regel im Kindesalter durchgeführt.
Röteln sind eine ansteckende Viruserkrankung, die vor allem bei Kindern auftritt. Die Symptome sind meist mild und umfassen Fieber, Hautausschlag und geschwollene Lymphknoten. Allerdings kann eine Infektion während der Schwangerschaft schwerwiegende Folgen für das ungeborene Kind haben, wie z.B. Missbildungen oder geistige Behinderungen.
Durch die Einführung der Rötelnimpfung konnte die Zahl der Erkrankungen in Deutschland stark reduziert werden. Im Jahr 2019 wurden nur noch 17 Fälle von Röteln gemeldet, im Vergleich zu über 47.000 Fällen im Jahr 1970.
Der Impfstoff gegen Röteln ist sicher und gut verträglich. In seltenen Fällen können jedoch Nebenwirkungen wie leichte Schmerzen an der Einstichstelle oder ein leichter Hautausschlag auftreten.
Die Impfung gegen Röteln wird empfohlen für alle Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr sowie für Frauen im gebärfähigen Alter, die nicht immun gegen das Virus sind. Auch Personen mit engem Kontakt zu Schwangeren sollten sich impfen lassen, um das Risiko einer Übertragung zu minimieren.
Insgesamt hat die Einführung der Rötelnimpfung dazu beigetragen, dass diese Krankheit in Deutschland heute nur noch selten auftritt. Die Impfung ist ein wichtiger Bestandteil des nationalen Impfplans und trägt dazu bei, dass Kinder und Erwachsene vor schwerwiegenden Folgen einer Rötelninfektion geschützt sind.