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N02BG10 Cannabinoide



Arzneimittel der ATC-Gruppe N02BG10 Cannabinoide

Die ATC-Gruppe N02BG10 umfasst Cannabinoide, welche zur Schmerztherapie eingesetzt werden. In Deutschland sind diese Medikamente noch relativ neu und werden nur in Ausnahmefällen verschrieben.

Cannabinoide wirken auf das körpereigene Endocannabinoid-System, welches an der Schmerzregulation beteiligt ist. Durch die Einnahme von Cannabinoiden können Schmerzen gelindert werden, insbesondere bei neuropathischen Schmerzen und bei chronischen Schmerzerkrankungen wie Multiple Sklerose oder Krebs.

In Deutschland gibt es bisher nur ein zugelassenes Medikament mit dem Wirkstoff Dronabinol, welches zur Behandlung von Appetitlosigkeit und Übelkeit bei Krebspatienten eingesetzt wird. Allerdings gibt es auch andere Cannabinoide wie CBD (Cannabidiol), welche in Form von Ölen oder Kapseln frei verkäuflich sind und zur Linderung von Schmerzen eingesetzt werden können.

Die Verwendung von Cannabinoiden ist jedoch umstritten, da sie psychoaktive Wirkungen haben können und eine Abhängigkeit nicht ausgeschlossen werden kann. Daher dürfen sie in Deutschland nur unter strengen Auflagen verschrieben werden.

Statistiken zeigen, dass die Anzahl der Verschreibungen von Dronabinol in den letzten Jahren gestiegen ist. Im Jahr 2018 wurden rund 67.000 Packungen des Medikaments verschrieben, im Vergleich zu rund 47.000 Packungen im Jahr 2014.

Trotzdem bleibt die Verwendung von Cannabinoiden in Deutschland umstritten und es bedarf weiterer Forschung, um ihre Wirksamkeit und Sicherheit zu bestätigen. In anderen Ländern wie den USA oder Kanada sind Cannabinoide bereits für medizinische Zwecke zugelassen und werden häufiger verschrieben.

Insgesamt ist die ATC-Gruppe N02BG10 mit Cannabinoiden eine vielversprechende Option zur Schmerztherapie, jedoch bedarf es weiterer Forschung und Diskussionen, um ihre Verwendung in Deutschland zu verbessern.

Arzneimittel der ATC-Gruppe N02BG10 Cannabinoide

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