Die ATC-Gruppe R05DA04 umfasst Codein, ein Schmerzmittel, das oft in Kombination mit anderen Wirkstoffen wie Paracetamol oder Ibuprofen eingesetzt wird. In Deutschland ist Codein ein verschreibungspflichtiges Medikament und wird hauptsächlich zur Behandlung von mäßigen bis starken Schmerzen eingesetzt.
Laut Statistiken des Bundesministeriums für Gesundheit wurden im Jahr 2019 insgesamt 3,8 Millionen Packungen Codein-haltiger Arzneimittel in Apotheken abgegeben. Dies entspricht einem Umsatz von rund 40 Millionen Euro.
Codein wirkt im Körper ähnlich wie Morphin und bindet an die gleichen Rezeptoren im Gehirn. Dadurch wird die Schmerzwahrnehmung reduziert und gleichzeitig das Belohnungszentrum aktiviert, was zu einer gewissen Euphorie führen kann. Aus diesem Grund besteht bei der Anwendung von Codein auch ein gewisses Missbrauchspotential.
In Deutschland gibt es daher strenge Vorschriften für die Verschreibung und Abgabe von Codein-haltigen Arzneimitteln. So dürfen diese nur auf einem speziellen Betäubungsmittelrezept verordnet werden und der Patient muss sich bei der Abgabe in der Apotheke ausweisen.
Trotzdem kommt es immer wieder zu Missbrauchsfällen, vor allem bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Eine Studie des Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung ergab, dass jeder fünfte Jugendliche zwischen 12 und 17 Jahren schon einmal Codein-haltige Arzneimittel missbräuchlich eingenommen hat.
Um dem Missbrauch entgegenzuwirken, haben einige Hersteller von Codein-haltigen Arzneimitteln bereits Maßnahmen ergriffen. So gibt es mittlerweile Präparate, die nur noch eine geringe Dosis Codein enthalten oder ganz ohne diesen Wirkstoff auskommen.
Insgesamt ist Codein ein wirksames Schmerzmittel, das bei richtiger Anwendung eine wichtige Rolle in der Therapie von mäßigen bis starken Schmerzen spielen kann. Allerdings sollte man sich bewusst sein, dass es auch ein gewisses Missbrauchspotential gibt und daher nur unter ärztlicher Aufsicht und auf Rezept eingenommen werden sollte.