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Arzneimittel der ATC-Gruppe V90A EINZELN IMPORTIERTE AM (§ 73 ABSATZ 3 AMG)

Die ATC-Gruppe V90A bezeichnet Einzelimporte von Arzneimitteln, die gemäß § 73 Absatz 3 AMG in Deutschland eingeführt werden. Diese Arzneimittel sind nicht in der EU zugelassen und müssen daher einzeln importiert werden.

In Deutschland ist die Zahl der Einzelimporte von Arzneimitteln in den letzten Jahren gestiegen. Im Jahr 2019 wurden insgesamt 1.045.000 Packungen von Einzelimporten registriert, was einem Anstieg von 10% im Vergleich zum Vorjahr entspricht.

Ein Grund für den Anstieg der Einzelimporte ist die steigende Nachfrage nach bestimmten Medikamenten, die in Deutschland nicht erhältlich sind oder nur mit langen Lieferzeiten verbunden sind. Insbesondere bei seltenen Erkrankungen kann es schwierig sein, geeignete Medikamente zu finden.

Ein weiterer Grund für den Anstieg der Einzelimporte ist die Preispolitik einiger Pharmaunternehmen. In einigen Fällen verlangen diese Unternehmen in Deutschland höhere Preise als in anderen Ländern Europas. Durch den Import aus anderen Ländern können Patienten und Apotheken oft erhebliche Einsparungen erzielen.

Allerdings gibt es auch Risiken bei der Verwendung von Einzelimporten. Da diese Arzneimittel nicht in der EU zugelassen sind, können sie möglicherweise nicht den gleichen Qualitätsstandards entsprechen wie zugelassene Medikamente. Es besteht auch das Risiko von gefälschten oder minderwertigen Produkten.

Daher sollten Patienten und Apotheken bei der Verwendung von Einzelimporten besonders vorsichtig sein. Es ist wichtig, sich über die Herkunft und Qualität der Arzneimittel zu informieren und gegebenenfalls Rücksprache mit einem Arzt oder Apotheker zu halten.

Insgesamt ist die ATC-Gruppe V90A ein wichtiger Bestandteil des deutschen Arzneimittelmarktes. Sie ermöglicht es Patienten, auf bestimmte Medikamente zuzugreifen, die in Deutschland nicht erhältlich sind oder zu teuer sind. Allerdings sollten Patienten und Apotheken bei der Verwendung von Einzelimporten immer vorsichtig sein und sich über die Herkunft und Qualität der Arzneimittel informieren.

Arzneimittel der ATC-Gruppe V90A EINZELN IMPORTIERTE AM (§ 73 ABSATZ 3 AMG)

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