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Biomineral Nr. 3 Ferrum phosphoricum D12 Tabletten – Fachinformation (SmPC) für Ärzte und Apotheker

Die Fachinformation richtet sich an Ärzte und Apotheker. Verständliche Hinweise für Patienten enthält der Beipackzettel.

Aktualisiert:
Fakten
Status:
Apothekenpflichtig, rezeptfrei
Stärke:
D12
Wirkstoff:

Fachinformation - Biomineral Nr. 3 Ferrum phosphoricum D12 Tabletten

Wechselwirkungen

keine bekannt.

Allgemeiner Hinweis:

Die Wirkung eines homöopathischen Arzneimittels kann durch allgemein schädigende Faktoren in der Lebensweise und durch Reiz- und Genussmittel ungünstig beeinflusst werden. Falls Sie sonstige Arzneimittel einnehmen, fragen Sie Ihren Arzt.

Dosierung und Art der Anwendung

Soweit nicht anders verordnet: Bei akuten Zuständen alle halbe bis ganze Stunde, höchstens 6-mal täglich, je 1 Tablette einnehmen. Eine über eine Woche hinausgehende Anwendung sollte nur nach Rücksprache mit einem homöopathisch erfahrenen Therapeuten erfolgen. Bei chronischen Verlaufsformen 1- bis 3-mal täglich je 1 Tablette einnehmen.

Bei Besserung der Beschwerden ist die Häufigkeit der Anwendung zu reduzieren. Säuglinge bis zum 1. Lebensjahr erhalten nach Rücksprache mit einem Arzt nicht mehr als ein Drittel der Erwachsenendosis.

Kleinkinder bis zum 6. Lebensjahr erhalten nicht mehr als die Hälfte, Kinder zwischen dem 6. und 12. Lebensjahr erhalten nicht mehr als zwei Drittel der Erwachsenendosis.

Dauer der Anwendung

Auch homöopathische Medikamente sollten ohne ärztlichen Rat nicht über längere Zeit ein- genommen werden.

Anwendungsfehler und Überdosierung

Was ist zu tun, wenn Biomineral Nr. 3 Ferrum phosphoricum D12 Tabletten in zu großen Mengen angewendet wurde (Überdosierung)?

Im Allgemeinen ist davon auszugehen, dass durch eine Überdosierung bei der Einnahme der Tabletten keine unerwünschten Wirkungen auftreten.

Es wird ausdrücklich empfohlen, bei Fragen zur Klärung der Anwendung einen Arzt, Therapeuten oder Apotheker zu befragen.

Nebenwirkungen

Es sind keine Nebenwirkungen bekannt.

Hinweis:

Bei der Einnahme eines homöopathischen Arzneimittels können sich die vorhandenen Beschwerden vorübergehend verschlimmern (Erstverschlimmerung). In diesem Fall sollten Sie das Arzneimittel absetzen und Ihren Arzt befragen. Wenn Sie Nebenwirkungen beobachten, teilen Sie diese bitte Ihrem Arzt oder Apotheker mit.

Meldung von Nebenwirkungen:

Wenn Sie Nebenwirkungen bemerken, wenden Sie sich an Ihren Arzt oder Apotheker. Dies gilt auch für Nebenwirkungen, die nicht in dieser Packungsbeilage angegeben sind.

Sie können Nebenwirkungen auch direkt dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte, Abt. Pharmakovigilanz, Kurt-Georg-Kiesinger-Allee 3, D-53175 Bonn Website: www.bfarm.de anzeigen.

Indem Sie Nebenwirkungen melden, können Sie dazu beitragen, dass mehr Informationen über die Sicherheit dieses Arzneimittels zur Verfügung gestellt werden.

Hinweis zur Verwendbarkeit des Arzneimittels

Das Arzneimittel ist nach Ablauf des auf Behältnis und äußerer Umhüllung angegebenen Verfallsdatums nicht mehr anzuwenden!

Nach Anbruch 6 Monate haltbar.

Es wird empfohlen, das Arzneimittel an einem kühlen und trockenen Ort (z. B. im Schlaf-zimmer) aufzubewahren. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Packung angebrochen ist. Es ist darauf zu achten, dass die Packung nach Entnahme der Tabletten jeweils wieder gut verschlossen wird.

Zusammensetzung des Arzneimittels

1 Tablette zu 260 mg enthält:

Wirkstoff: Ferrum phosphoricum Trit. D12 250 mg

Sonstige Bestandteile: Kartoffelstärke, Calciumbehenat (DAB)

Darreichungsform des Arzneimittels

Packungen mit 100, 200 und 400 Tabletten zum Einnehmen

Pharmazeutischer Unternehmer und Hersteller

Schuck GmbH

Industriestrasse 11, 90571 Schwaig

Tel.: 0911/500185

info@schuck-arzneimittel.de

Datum der letzten Überarbeitung der Packungsbeilage

Oktober 2022

Registrierungsnummer: 66379.00.00

Über dieses Dokument

Quelle: BfArM – Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (AMIce) · Zulassungsnummer: 66379.00.00 · ENR 2166379

Stand der Information laut Text: 10/2022

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Die Informationen auf dieser Website ersetzen nicht den Rat eines Arztes oder Apothekers.

Fakten zu Biomineral Nr. 3 Ferrum phosphoricum D12 Tabletten

Rezeptpflicht
Apothekenpflichtig, rezeptfrei?
  • Sie erhalten das Arzneimittel ohne Rezept, aber nur in der Apotheke. Lassen Sie sich dort beraten.
  • Rechtsgrundlage laut BfArM: apothekenpflichtig gemäß §43 oder §46 AMG.
Wirkstoff Ferrum phosphoricum D12
Darreichungsform Tablette
Art der Anwendung Zum Einnehmen
Art des Arzneimittels Homöopathisches Arzneimittel
Sonstige Bestandteile Kartoffelstärke, Calciumbehenat (DAB)
Packungsgrößen 100 Stück, 200 Stück, 400 Stück
Haltbarkeit 5 Jahre (ungeöffnete Packung)
Zulassung 66379.00.00, seit 18.06.2007, verlängert 27.09.2013; nationales Verfahren (Deutschland)
Pharmazeutischer Unternehmer SCHUCK GmbH, 90571 Schwaig
Hersteller (Freigabe) Orthim GmbH & Co. KG, SCHUCK GmbH

Quelle: BfArM, Arzneimittel-Informationssystem AMIce (ENR 2166379), Datensatz vom 31.12.2023. Angaben ohne Gewähr – fragen Sie Ihre Ärztin, Ihren Arzt oder Ihre Apotheke.