Fachinformation - Gefrorenes Frischplasma (in CPD) (L)
1. Identifizierung des Arzneimittels
- a) Bezeichnung: Gefrorenes Frischplasma (in CPD) (L)
- b) Stoffgruppe: Plasma zur Transfusion
2. Anwendungsgebiete
- Notfallsubstitution einer klinisch relevanten Blutungsneigung oder einer manifesten Blutung bei komplexen Störungen des Hämostasesystems, besonders bei schwerem Leberpa-renchymschaden oder im Rahmen einer disseminierten in-travasalen Gerinnung (DIC). In jedem Fall hat die Behandlung der ursächlichen Krankheit Priorität. Da eine DIC immer eine Komplikation einer schweren Grunderkrankung (z. B. Sepsis, Schock, Polytrauma) darstellt, sollte GFP nicht ohne Behand-lung der zugrunde liegenden Pathomechanismen verabreicht werden.
- Verdünnungs- und/oder Verlustkoagulopathien
- Substitution bei Faktor V - und Faktor XI - Mangel
- Thrombotisch-thrombozytopenische Purpura
- Austauschtransfusion
Eine Gabe von GFP ist nicht angezeigt als Volumen-, Eiweiß- und Albuminersatz, zur Immunglobulinsubstitution und zur pa-renteralen Ernährung.
3. Informationen zur Anwendung
- a) Gegenanzeigen
Absolut:
- Plasmaeiweiß-Unverträglichkeit
Relativ:
- Kardiale Dekompensation, Hypervolämie, Hyperhydratation, Lungenödem
- nachgewiesener IgA-Mangel
- Vorsichtsmaßnahmen für die Anwendung
Plasma wird ABO-gleich über ein Transfusionsgerät mit Stan-dardfilter der Porengröße 170 bis 230 µm transfundiert. In Aus-nahmefällen können auch AB0-kompatible Plasmen (s. Hämo-therapie-Richtlinien) transfundiert werden. Es sollte in der Regel schnell infundiert werden, dem Zustand des Patienten entspre-chend ist der Kreislauf zu kontrollieren. Werden mehr als 50ml/min beim Erwachsenen appliziert, ist eine zusätzliche Ga-be von Kalzium erforderlich.
Bei neonataler Transfusion sollte sorgfältig auf Anzeichen einer Zitratintoxikation geachtet und die Transfusionsgeschwindigkeit dem klinischen Zustand angepasst werden.
- c) Wechselwirkungen mit anderen Arzneimitteln, soweit sie die Wirkungsweise des Arzneimittels beeinflussen können und Hauptinkompatibilitäten
Wechselwirkungen mit anderen Mitteln sind nicht bekannt. We-gen der möglichen Aktivierung der Gerinnungsfaktoren dürfen kalziumhaltige Lösungen nicht gleichzeitig in demselben Schlauchsystem appliziert werden. Die Beimischung von Medi-kamenten zum Plasma ist nicht zulässig.
- d) Verwendung für besondere Personengruppen Schwangerschaft und Stillzeit: Bei bestimmungsgemäßem Ge-brauch bestehen keine Einwände.
Auswirkung auf Kraftfahrer und die Bedienung von Maschinen: Nach der Transfusion von Plasma sollte eine Ruhepause von mindestens ½ Stunde eingehalten werden.
- e) Warnhinweise
sind nicht angeordnet.
4. Hinweise zur ordnungsgemäßen Anwendung
- a) Dosierung
Die Dosierung richtet sich nach dem klinischen Bild und dem Ergebnis von Blutgerinnungsuntersuchungen. Zur Orientierung hinsichtlich der initialen Dosis gilt die Faustregel: 1 ml Plas-ma/kg Körpergewicht erhöht den Faktorgehalt um bis zu 1%. Um eine hämostypische Wirkung zu erreichen, sind beim Er-wachsenen initial mindestens 3 bis 4 Einheiten Plasma erfor-derlich.
- b) Art der Anwendung
zur i. v. Infusion nach Auftauen
- c)
Häufigkeit der Verabreichung
nach Indikationsstellung
- d) Dauer der Behandlung: nach Indikationsstellung
- e) Überdosierung
Bei hoher Dosis besteht die Gefahr einer Kreislaufüberbelastung.
- f) Notfallmaßnahmen
Treten Unverträglichkeiten auf, so ist die Transfusion unverzüg-lich abzubrechen, der Venenzugang jedoch offen zu halten und eine Behandlung, der Schwere der Symptome gemäß, nach den aktuellen Regeln der Notfalltherapie einzuleiten. Bei Hypervolä-mie kann eine Volumenreduktion angezeigt sein.
5. Nebenwirkungen
- Insbesondere bei hohen Transfusionsgeschwindigkeiten und Transfusionsvolumina kann es zur Volumenüberlastung des Kreislaufs (Hypervolämie, transfusionsassoziierte zirkulatori-sche Überladung) kommen, sie kann insbesondere bei Herz-kreislauferkrankungen zu akutem Herzversagen mit Lungen-ödem führen.
- Zitratintoxikationen sind bei schneller Transfusion und bei grö-ßeren Volumina insbesondere bei Leberfunktionsstörung, Schock, Azidose, Hypothermie sowie bei Neugeborenen mög-lich.
- Transfusionsassoziierte akute Lungeninsuffizienz (TRALI)
- In seltenen Fällen werden anaphylaktoide Reaktionen beobach-tet.
- Eine Bildung von Hemmkörpern gegen Gerinnungsfaktoren ist möglich.
- Das Risiko einer bakteriellen Kontamination lässt sich nicht mit letzter Sicherheit ausschließen.
- Bei der Anwendung von aus menschlichem Blut hergestellten Arzneimitteln ist die Übertragung von Infektionskrankheiten durch Übertragung von Erregern - auch bislang unbekannter Natur - nicht völlig auszuschließen. Dies gilt z. B. für Hepatiti-den, seltener für das erworbene Immundefektsyndrom (AIDS).
- Im Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland wurde über Einzelfälle berichtet, in denen bei Empfängern von Trans-fusionen, deren Spender später an der varianten Creutzfeldt-Jakob Krankheit (vCJK) erkrankten, ebenfalls der "Erreger" (so-genannte Prionen) nachgewiesen wurde. Bei der vCJK handelt es sich um eine in Deutschland bislang nicht beobachtete Er-krankung, die durch den Verzehr von bestimmten Nahrungsmit-teln aus BSE-kranken Rindern erworben werden kann.
Meldung des Verdachts auf Nebenwirkungen
Die Meldung des Verdachts auf Nebenwirkungen nach Zulas-sung ist von großer Wichtigkeit. Sie ermöglicht eine kontinuierli-che Überwachung des Nutzen-Risiko-Verhältnisses des Arz-neimittels. Angehörige von Gesundheitsberufen sind aufgefor-dert, jeden Verdachtsfall einer Nebenwirkung dem Bundesinsti-tut für Impfstoffe und biomedizinische Arzneimittel, Paul-Ehrlich-Institut, Paul-Ehrlich-Straße 51 – 59, 63225 Langen, Telefon +49 6 10 37 70, Telefax: +49 61 03 77 12 34, Website: www.pei.de anzuzeigen.
Patienten sind darüber zu informieren, dass sie sich an Ihren Arzt oder das medizinische Fachpersonal wenden sollen, wenn sie Nebenwirkungen bemerken. Dies gilt auch für Nebenwir-kungen, die nicht in dieser Gebrauchsinformation und Fachin-formation angegeben sind. Patienten können Nebenwirkungen auch direkt dem Paul-Ehrlich-Institut anzeigen. Indem Patienten Nebenwirkungen melden, können sie dazu beitragen, dass mehr Informationen über die Sicherheit dieses Arzneimittels zur Verfügung gestellt werden.
6. Pharmakologische Eigenschaften
Das Plasma einer Einzelblutspende in Stabilisatorlösung enthält neben den Gerinnungs- und Fibrinolyseproenzymen auch deren Inhibitoren. Die Proteinkonzentration ist abhängig vom Eiweiß-spiegel des einzelnen Blutspenders. Die Aktivität der im aufgetau-ten Plasma gemessenen Enzyme und Inhibitoren unterliegt indi-viduellen Schwankungen und muss mindestens 70 % ihrer ur-sprünglichen Aktivität betragen. Gefrorenes Frischplasma enthält weder körpereigene Substanzen in unphysiologischer Konzentra-tion noch körperfremde Stoffe.
7. Weitere Hinweise
- a) Angaben zur Aufbewahrung und Haltbarkeit
- - Gefrorenes Frischplasma (in CPD) (L) ist 24 Monate bei -30 °C bis -40°C bis zu dem auf dem Etikett angegebenen Verfalls-da- tum haltbar (Kühlkette beachten).
- - Plasma darf nach Ablauf des Verfallsdatums nicht mehr ver-wendet werden.
- - Gefrorenes Plasma muss unmittelbar vor der Infusion bei Temperaturen nicht über 37 °C aufgetaut werden. Alle Pro-teinniederschläge (Kryoproteine) müssen gelöst sein, deshalb ist während des Auftauvorgangs auf gute Durchmischung des Beutelinhaltes zu achten, Schütteln ist zu vermeiden.
- - Zum Auftauen der Plasmen dürfen nur für diesen Zweck ge-eignete Geräte eingesetzt werden.
- - Das Risiko der bakteriellen Kontamination des „Gefrorenen Frischplasmas (in CPD) (L)“ beim Auftauen muss vermieden werden. Der tiefgefrorene Beutel ist zerbrechlich.
- - Ein durch das Transfusionsbesteck geöffneter Plasmabeutel muss unverzüglich transfundiert werden.
- - Aufgetautes Plasma darf nicht wieder für Transfusionszwecke eingefroren werden.
- b) Optische Prüfung
Unmittelbar vor der Transfusion muss jeder Plasmabeutel einer optischen Qualitätsprüfung unterzogen werden. Der Inhalt be-schädigter Beutel (z. B. Risse in der Folie) darf auf keinen Fall zur Transfusion verwendet werden.
- c) Zusammensetzung des Fertigarzneimittels Wirkstoffe (qualitativ und quantitativ)
Wirkstoffe (nach Art und Menge):
0,78 – 0,86 ml/ml gerinnungsaktives Humanplasma aus einer einzelnen Vollblutspende
sonstige Bestandteile:
CPD – Stabilisator 0,14 – 0,22 ml
100 ml CPD enthalten:
Citronensäure – Monohydrat 0,327 g Natriumcitrat- Dihydrat 2,630 g Natriumdihydrogenphosphat - Dihydrat 0,251 g Glucose- Monohydrat 2,550 g Wasser zur Injektion zu 100 ml
Restzellzahl pro Packungseinheit:
Gehalt an Leukozyten < 0,1 x 109/l Gehalt an Erythrozyten < 6,0 x 109/l Gehalt an Thrombozyten < 50,0 x 109/l
- d) Darreichungsform und Inhalt, Behältnis
260 bis 340 ml Suspension im Kunststoffbeutel mit CE-Zertifikat
- e) Angaben zum pharmazeutischen Unternehmer (Inhaber der Zulassung)
Universitätsklinikum Leipzig AöR
Kaufmännischer Vorstand
Liebigstraße 18
04103 Leipzig
- f) Angaben zum Hersteller, der das Fertigarzneimittel für das Inverkehrbringen freigegeben hat
Universitätsklinikum Leipzig AöR
Institut für Transfusionsmedizin
Johannisallee 32
04103 Leipzig
- g) Zulassungsnummer: PEI.H.03154.01.1
- h) Datum der Erteilung oder der Verlängerung der Zulas-sung
29.07.2004
- i) Arzneimittelstatus: Verschreibungspflichtig
8. Sonstige Hinweise
Maßnahmen zur Reduktion des Übertragungsrisikos von Infek-tionserregern: Da bei der Anwendung von aus menschlichem Blut hergestellten Arzneimitteln die Übertragung von Infektions-krankheiten nicht völlig auszuschließen ist, werden Maßnahmen getroffen, um das Risiko einer Übertragung von infektiösem Ma-
terial zu minimieren: Für die Herstellung von „Gefrorenem Frisch-plasma (in CPD) (L)“ werden ausschließlich Spenden gesunder Spender verwendet, die mit negativem Ergebnis getestet wurden auf Humanes Immundefizienz Virus (Anti-HIV-1/2-Ak, HIV-1 Ge-nom) Hepatitis B-Virus (HbsAg, Anti-HBc-Ak, HBV-Genom), He-patitis-C Virus (Anti-HCV-Ak, HCV-Genom) und Treponema palli-dum (Anti-Treponema pallidum-Ak). Das Plasma wird einer Qua-rantänelagerung von 4 Monaten unterzogen. Das bedeutet, dass nach 4 Monaten der Plasmaspender erneut auf alle Infektions-marker wie bei der Spende getestet wird und dass das „Gefrore-ne Frischplasma (in CPD) (L)“ erst nach erneut negativem Ergeb-nis für den Arzneimittelverkehr freigegeben wird.
Qualitätssicherung: Für die Transfusion von GFP sind von den Einrichtungen der Krankenversorgung Maßnahmen im Rahmen der Qualitätssicherung nach § 15 des Transfusionsgesetzes zu ergreifen. Dazu gehören u. a. detaillierte Anweisungen sowohl für die Indikationsstellung und Dosierung abhängig von der Grunder-krankung und dem klinischem Erscheinungsbild (z.B. bei Verlust- und /oder Verdünnungskoagulopathie, Substitution bei Faktor V- und Faktor XI-Mangel, thrombotisch-thrombozytopenischer Pur-pura, Austauschtransfusionen), Vorsorgemaßnahmen zur Erhal-tung der Unversehrtheit der Blutzubereitung vor der Transfusion und Anweisungen zur Nachuntersuchung der Patienten für die Feststellung des Transfusionserfolges, eventuell gebildeter Anti-körper und Hemmkörper gegen Gerinnungsfaktoren, für zu ergrei-fende Prophylaxe Maßnahmen.
Besondere Vorsichtsmaßnahmen für die Beseitigung: Die ordnungsgemäße Entsorgung von angebrochenen bzw. nicht mehr verwendbaren Präparaten ist entsprechend den Vorgaben der Einrichtung der Krankenversorgung sicherzustellen. Die jeweils aktuellen „Richtlinien zur Gewinnung von Blut und Blutbestandteilen und zur Anwendung von Blutprodukten (Hämo-therapie)“ sowie gegebenenfalls ergänzende Veröffentlichungen der Bundesärztekammer und des Paul-Ehrlich-Instituts sind zu berücksichtigen.
9. Datum der letzten Überarbeitung:
September 2014
