Beipackzettel, Nebenwirkungen, Wirkung, Anwendungsgebiete - Gefrorenes Isoagglutinin-abgereichertes Frischplasma der Blutgruppe A, gepoolt/HGW
Identifizierung des Arzneimittels
- a) Bezeichnung
„Gefrorenes Isoagglutinin-abgereichertes Frischplasma der Blutgruppe A, gepoolt/HGW“
- b) Stoffgruppe
Blutzubereitung, Plasma zur Transfusion
2.
Anwendungsgebiete
Zur ausschließlichen Verwendung als Notfalltransfusion bei Nichtverfügbarkeit von AB0-identischem therapeutischem Plasma.
3.
Informationen zur Anwendung
- a) Gegenanzeigen
Absolut:
- Plasmaeiweiß-Unverträglichkeit
Relativ:
- Kardiale Dekompensation, Hypervolämie, Hyperhydratation, Lungenödem
- nachgewiesener IgA-Mangel
- Vorsichtsmaßnahmen für die Anwendung
Plasma wird über ein Transfusionsgerät mit Standardfilter der Porengröße 170 bis 230 µm transfundiert. Es sollte in der Regel schnell infundiert werden, dem Zustand des Patienten entsprechend ist der Kreislauf zu kontrollieren. Werden mehr als 50 ml/min beim Erwachsenen appliziert, ist eine zusätzliche Gabe von Kalzium erforderlich.
Eine Erwärmung des therapeutischen Plasmas auf maximal 42 °C mit dafür zugelassenen Geräten ist notwendig bei Massivtransfusion, Patienten mit Unterkühlung vor Transfusion, Kälteagglutininkrankheit, hochtitrigen Kälteantikörpern, Vasospasmus auf Kältereiz oder bei Früh- und Neugeborenen, Kindern.
- c)
Wechselwirkungen mit anderen Arzneimitteln, soweit sie die Wirkungsweise des Arzneimittels beeinflussen können und Hauptinkompatibilitäten
Wechselwirkungen mit anderen Mitteln sind nicht bekannt. Wegen der möglichen Aktivierung der Gerinnungsfaktoren dürfen kalziumhaltige Lösungen nicht gleichzeitig in demselben Schlauchsystem appliziert werden. Die Beimischung von Medikamenten zum Plasma ist nicht zulässig.
- d) Verwendung für besondere Personengruppen
Schwangerschaft, Stillzeit, Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren:
Bisher liegen keine oder nur sehr begrenzte Erfahrungen mit der Transfusion von nicht AB0-identischem therapeutischem Plasma bei Schwangeren und Kindern (Personen unter 18 Jahren) vor. Entsprechend sollte die Verwendung von „Gefrorenes Isoagglutinin-abgereichertes Frischplasma der Blutgruppe A, gepoolt/HGW“ nur nach einer sorgfältigen Abwägung des individuellen Nutzens und Risikos durch den behandelnden Arzt erfolgen.
- e) Warnhinweise
sind nicht angeordnet.
4.
Hinweise zur ordnungsgemäßen Anwendung
- a) Dosierung
Die Dosierung richtet sich nach dem klinischen Bild und dem Ergebnis von Blutgerinnungsuntersuchungen. Zur Orientierung hinsichtlich der initialen Dosis gilt die Faustregel: 1 ml Plasma/kg Körpergewicht erhöht den Faktorengehalt um bis zu 1%. Um eine hämostyptische Wirkung zu erreichen, sind beim Erwachsenen initial mindestens 3 bis 4 Einheiten Plasma erforderlich.
- b) Art der Anwendung
zur i. v. Infusion nach Auftauen
- c) Häufigkeit der Verabreichung
nach Indikationsstellung
- d) Dauer der Behandlung
nach Indikationsstellung
- e) Überdosierung
Bei hoher Dosis besteht die Gefahr einer Kreislaufüberbelastung.
- f) Notfallmaßnahmen
Treten Unverträglichkeiten auf, so ist die Transfusion unverzüglich abzubrechen, der Venenzugang jedoch offen zu halten und eine Behandlung, der Schwere der Symptome gemäß, nach den aktuellen Regeln der Notfalltherapie einzuleiten. Bei Hypervolämie kann eine Volumenreduktion angezeigt sein.
5.
Nebenwirkungen
Für den Einsatz von Gefrorenem Humanplasma
- Insbesondere bei hohen Transfusionsgeschwindigkeiten und Transfusionsvolumina kann es zur Volumenüberlastung des Kreislaufs (Hypervolämie, transfusionsassoziierte zirkulatorische Überladung) kommen, sie kann insbesondere bei Herzkreislauferkrankungen zu akutem Herzversagen mit Lungenödem führen.
- Zitratintoxikationen sind bei schneller Transfusion und bei größeren Volumina insbesondere bei Leberfunktionsstörung, Schock, Azidose, Hypothermie sowie bei Neugeborenen möglich.
- Transfusionsassoziierte akute Lungeninsuffizienz (TRALI)
- Akute allergische / anaphylaktische Transfusionsreaktion
- Bei Massivtransfusionen kann eine transfusionsinduzierte Hypothermie auftreten.
- Eine Bildung von Hemmkörpern gegen Gerinnungsfaktoren ist möglich.
- Das Risiko einer bakteriellen Kontamination lässt sich nicht mit letzter Sicherheit ausschließen.
- Bei der Anwendung von aus menschlichem Blut hergestellten Arzneimitteln ist die Übertragung von Infektionserregern - auch bislang unbekannter Natur - nicht völlig auszuschließen. Dies gilt z.B. für Hepatitisviren, seltener für HIV. Eine Übertragung von Parasiten wie z.B. Malariaerregern ist grundsätzlich möglich.
Für den Einsatz von „Gefrorenes Isoagglutinin-abgereichertes Frischplasma der Blutgruppe A, gepoolt/HGW“ liegen bisher noch keine klinischen Daten zum Auftreten von unerwünschten Wirkungen vor.
Bei der Transfusion an Empfänger mit der Blutgruppe B oder AB lassen sich hämolytische Reaktionen durch residuale anti-B-Antikörper nicht mit letzter Sicherheit ausschließen. In Anbetracht der weitestgehenden Entfernung der anti-B-Antikörper erscheint dieses Risiko allerdings äußerst gering.
Bei der Transfusion an Empfänger mit der Blutgruppe 0 oder B kann es zu Immunreaktionen in Form einer Bildung von löslichen Immunkomplexen aus A-Antigenen und anti-A-Antikörpern im Empfänger kommen. Die klinische Bedeutung dieser Immunkomplexe lässt sich derzeit nicht abschließend beurteilen. In-vitro-Untersuchungen lassen ein mit der nicht ABO-identischen Transfusion von Plasma der Blutgruppe AB oder A vergleichbares Risiko vermuten.
Meldung des Verdachts auf Nebenwirkungen
Die Meldung des Verdachts auf Nebenwirkungen nach der Zulassung ist von großer Wichtigkeit. Sie ermöglicht eine kontinuierliche Überwachung des Nutzen-Risiko-Verhältnisses des Arzneimittels. Angehörige von Gesundheitsberufen sind aufgefordert, jeden Verdachtsfall einer Nebenwirkung dem Bundesinstitut für Impfstoffe und biomedizinische Arzneimittel, Paul-Ehrlich-Institut, Paul-Ehrlich-Straße 51 – 59, 63225 Langen, Telefon +49 6103-773116, Telefax: +49 6103-771268, Website: www.pei.de bzw. www.pei.de/haemovigilanz-formulare, E-Mail: biovigilance@pei.de anzuzeigen.
Patienten sind darüber zu informieren, dass sie sich an Ihren Arzt oder das medizinische Fachpersonal wenden sollen, wenn sie Nebenwirkungen bemerken. Dies gilt auch für Nebenwirkungen, die nicht in dieser Gebrauchsinformation und Fachinformation angegeben sind. Patienten können Nebenwirkungen auch direkt dem Paul-Ehrlich-Institut anzeigen. Indem Patienten Nebenwirkungen melden, können sie dazu beitragen, dass mehr Informationen über die Sicherheit dieses Arzneimittels zur Verfügung gestellt werden.
6.
Pharmakologische Eigenschaften
Plasma in Stabilisatorlösung enthält neben den Gerinnungs- und Fibrinolyseproenzymen auch deren Inhibitoren. Die Proteinkonzentration ist abhängig vom Eiweißspiegel der einzelnen Blutspender. Die Aktivität der im aufgetauten Plasma gemessenen Enzyme und Inhibitoren unterliegt individuellen Schwankungen und muss mindestens 70% ihrer ursprünglichen Aktivität betragen. „Gefrorenes Isoagglutinin-abgereichertes Frischplasma der Blutgruppe A, gepoolt/HGW“ enthält weder körpereigene Substanzen in unphysiologischer Konzentration noch körperfremde Stoffe.
7.
Weitere Hinweise
- a) Angaben zur Aufbewahrung und Haltbarkeit
„Gefrorenes Isoagglutinin-abgereichertes Frischplasma der Blutgruppe A, gepoolt/HGW“ ist 6 Monate bei ≤-30+3 °C bis zu dem auf dem Etikett angegebenen Verfalldatum haltbar.
Plasma darf nach Ablauf des Verfalldatums nicht mehr angewendet werden.
Gefrorenes Plasma muss unmittelbar vor der Infusion mit dafür zugelassenen Geräten aufgetaut werden. Alle Proteinniederschläge (Kryoproteine) müssen gelöst sein, deshalb ist während des Auftauvorgangs auf gute Durchmischung des Beutelinhaltes zu achten, Schütteln ist zu vermeiden.
Zum Auftauen der Plasmen dürfen nur für diesen Zweck geeignete Geräte eingesetzt werden.
Das Risiko der bakteriellen Kontamination des Plasmas beim Auftauen muss vermieden werden. Der tiefgefrorene Beutel ist zerbrechlich.
Ein durch das Transfusionsbesteck geöffneter Plasmabeutel muss unverzüglich spätestens jedoch innerhalb von 6 Stunden transfundiert werden.
Aufgetautes Plasma darf nicht wieder für Transfusionszwecke eingefroren werden.
- b) Optische Prüfung
Unmittelbar vor der Transfusion muss jeder Plasmabeutel einer optischen Qualitätsprüfung unterzogen werden. Der Inhalt beschädigter Beutel (z.B. Risse in der Folie) darf auf keinen Fall zur Transfusion verwendet werden.
- c) Zusammensetzung des Fertigarzneimittels
Wirkstoffe (nach Art und Menge):
0,75 bis 0,85 ml/ml gerinnungsaktives, Isoagglutinin-abgereichertes Humanplasma gepoolt aus drei Vollblutspenden der Blutgruppe A, bei denen die Isoagglutinine (anti-B-Antikörper) mittels eines geeigneten Verfahrens weitestgehend entfernt wurden.
Sonstige Bestandteile:
Eine Einheit „Gefrorenes Isoagglutinin-abgereichertes Frischplasma der Blutgruppe A, gepoolt/HGW“ enthält
0,15 - 0,25 ml/ml CPD-Lösung
1000 ml CPD Stabilisatorlösung enthalten (Ph. Eur.)
Tri-Natriumcitrat Dihydrat 26,30 g
Citronensäure Monohydrat 3,27 g
oder Citronensäure wasserfrei 2,99 g
Glucose-Monohydrat 25,50 g
oder Glucose wasserfrei 23,20 g
Natriumdihydrogenphosphat-Dihydrat 2,51 g
Wasser für Injektionszwecke ad 1000,0 ml
Restzellzahlen
Leukozyten < 0,1 x 109/l
Erythrozyten < 6,0 x 109/l
Thrombozyten < 20,0 x 109/l
- d) Darreichungsform und Inhalt, Behältnis
220 bis 304 ml Infusionslösung im Kunststoffbeutel mit CE-Zertifikat
- e) Angaben zum pharmazeutischen Unternehmer/Inhaber der Zulassung
Universitätsmedizin Greifswald
Körperschaft des öffentlichen Rechts
vertreten durch den Vorstand
Fleischmannstraße 8
17475 Greifswald
- f) Angaben zum Hersteller, der das Fertigarzneimittel für das Inverkehrbringen freigegeben hat
Universitätsmedizin Greifswald
Körperschaft des öffentlichen Rechts
Institut für Transfusionsmedizin
Sauerbruchstr.
17475 Greifswald
- g) Zulassungsnummer
PEI.H.12197.01.1
- h) Datum der Erteilung der Zulassung
20.02.2026
- i) Arzneimittelstatus
Verschreibungspflichtig
8.
Sonstige Hinweise
Maßnahmen zur Reduktion des Übertragungsrisikos von Infektionserregern:
Da bei der Anwendung von aus menschlichem Blut hergestellten Arzneimitteln die Übertragung von Infektionskrankheiten nicht völlig auszuschließen ist, werden Maßnahmen getroffen, um das Risiko einer Übertragung von infektiösem Material zu minimieren: Für die Herstellung von „Gefrorenes Isoagglutinin-abgereichertes Frischplasma der Blutgruppe A, gepoolt/HGW“ werden ausschließlich Spenden gesunder Spender verwendet, die mit negativem Ergebnis getestet wurden auf die vorgeschriebenen Infektionsparameter Humanes Immundefizienz Virus (Anti-HIV-1/2-Ak, HIV-1 Genom), Hepatitis-B Virus (HBsAg, Anti-HBc-Ak, HBV-Genom), Hepatitis-C
Virus (Anti-HCV-Ak, HCV-Genom), Hepatitis-E Virus (HEV-Genom), West-Nil-Virus (WNV-Genom, saisonal 01.06. bis 31.12.) und Treponema pallidum (Anti-Treponema pallidum-Ak). Plasma aus Spenden, die zum Poolen verwendet werden, mit wiederholt reaktivem Ergebnis auf Anti-HBc-Antikörper ist negativ getestet auf HBV-Genom und enthält mindestens 100 U/l an schützenden Anti-HBs-Antikörpern.
Qualitätssicherung:
Für die Transfusion von GFP sind von den Einrichtungen der Krankenversorgung Maßnahmen im Rahmen der Qualitätssicherung nach § 15 des Transfusionsgesetzes zu ergreifen. Dazu gehören u.a. detaillierte Anweisungen sowohl für die Indikationsstellung und Dosierung abhängig von der Grunderkrankung und dem klinischen Erscheinungsbild (z.B. bei Verlust- und/oder Verdünnungskoagulopathie, Substitution bei Faktor V- und Faktor XI-Mangel, thrombotisch-thrombozytopenischer Purpura, Austauschtransfusionen), Vorsorgemaßnahmen zur Erhaltung der Unversehrtheit der Blutzubereitung vor der Transfusion und Anweisungen zur Nachuntersuchung der Patienten für die Feststellung des Transfusionserfolges, eventuell gebildeter Antikörper und Hemmkörper gegen Gerinnungsfaktoren, für zu ergreifende Prophylaxemaßnahmen etc.
Besondere Vorsichtsmaßnahmen für die Beseitigung:
Die ordnungsgemäße Entsorgung von angebrochenen bzw. nicht mehr verwendbaren Präparaten ist entsprechend den Vorgaben der Einrichtung der Krankenversorgung sicherzustellen.
Die jeweils aktuelle “Richtlinie zur Gewinnung von Blut und Blutbestandteilen und zur Anwendung von Blutprodukten (Richtlinie Hämotherapie)“ sowie gegebenenfalls ergän-zende Veröffentlichungen der Bundesärztekammer und des Paul-Ehrlich-Instituts sind zu berücksichtigen.
9.
Datum der letzten Überarbeitung
15.09.2025
