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humane autologe Blutstammzellen aus Apherese - CD34+ selektiert, kryokonserviert U-FR – Fachinformation (SmPC) für Ärzte und Apotheker

Aktualisiert:
Fakten
Status:
Verschreibungspflichtig
Stärke:
4000000 Zellen/ml

Fachinformation - humane autologe Blutstammzellen aus Apherese - CD34+ selektiert, kryokonserviert U-FR

1. Identifizierung des Arzneimittels

1.1 Bezeichnung

Humane autologe Blutstammzellen aus Apherese U-FR

1.1.1 Stärke 1: humane autologe Blutstammzellen aus Apherese - kryokonserviert U-FR (PEI.G.04067.01.1)

1.1.2 Stärke 2: humane autologe Blutstammzellen aus Apherese - CD34+ selektioniert, kryokonserviert U-FR (PEI.G. 04067.02.1)

1.1.3 Stärke 3: humane autologe Blutstammzellen aus Apherese - kryokonserviert in Plasma U-FR (PEI.G.04067.03.1)

1.2 Stoffgruppe

Autologe hämatopoetische Stammzellzubereitung aus peripherem Blut

2. Anwendungsgebiet

Hämatologische und immunologische Rekonstitution des Knochenmarkes nach Konditionierungsbehandlung.

3. Informationen zur Anwendung

3.1 Gegenanzeigen

3.1.1 Absolute Kontraindikationen

Absolute Kontraindikationen für die Anwendung von Stammzellzubereitungen sind nicht bekannt.

3.1.2 Relative Kontraindikationen

  • Gravidität
  • Stillzeit
  • Unverträglichkeit bzw. bekannte Überempfindlichkeit gegen einen der Inhaltsstoffe

    (Heparin, ACD-A o.a.)

Relative Kontraindikationen sind entsprechend der Indikation zu bewerten.

3.2 Vorsichtsmaßnahmen für die Anwendung

  • Stammzellzubereitungen dürfen nicht bestrahlt werden.
  • Stammzellzubereitungen dürfen nur unter kontrollierten und überwachten Bedingungen bei der angegebenen Temperatur gelagert und transportiert werden (siehe 7.2).
  • Stammzellzubereitungen dürfen nur innerhalb der angegebenen Haltbarkeit und für den ge- nannten Empfänger verwendet werden (siehe Behältnisbeschriftung bzw. Begleitdokument).
  • Die korrekte Zuordnung (Identität) zu dem vom Hersteller angegebenen Empfänger muss gewährleistet sein.
  • Stammzellzubereitungen dürfen nur von hierfür qualifiziertem Fachpersonal angewendet werden (siehe Richtlinien der Bundesärztekammer und des Paul-Ehrlich-Instituts).
  • Zur Gabe der Stammzellzubereitung sollte eine medikamentöse Prophylaxe gegenüber allergischen oder hämolytischen Reaktionen erfolgen und während und nach der Übertragung ein Monitoring der Vitalparameter beim Empfänger stattfinden.
  • Bei der Transfusion sollte zur Entfernung von Gerinnseln ein Transfusionsgerät mit Standardfilter der Porengröße 170 - 230 µm ohne Leukozytenfilter verwendet werden.
  • Die Transfusion sollte so rasch wie möglich erfolgen, wobei die Transfusions-geschwindigkeit dem klinischen Zustand des Patienten anzupassen ist.
  • Bei Transfusion des Arzneimittels sollte bei Kindern das empfohlene Transfusionsvolumen von 10 - 15 ml/kg Körpergewicht nicht überschritten werden. Ansonsten besteht das Risiko einer Volumenüberladung besonders bei eingeschränkter kardiovaskulärer Funktion.
  • Während und nach der Gabe der Stammzellzubereitung ist eine angemessene Überwachung des Empfängers mit Monitoring der Vitalparameter zu gewährleisten.

Nur für kryokonservierte Präparate (Stärke 1 - 3)

Um mögliche schädliche Effekte von DMSO bei Raumtemperatur für die Blutstammzellen zu minimieren, muss die Zellsuspension nach dem Auftauen schnellstmöglich transfundiert werden. Die Zellen sollten nicht länger als 15 min bei Raumtemperatur in DMSO-haltiger Lösung verbleiben.

3.3 Wechselwirkungen mit anderen Arzneimitteln, soweit sie die Wirkungsweise des Arzneimittels beeinflussen können und Hauptinkompatibilitäten

  • Die Anwendung potentiell stammzell-toxischer Medikamente und Maßnahmen muss ausreichend lange zurückliegen, um eine Beeinträchtigung der transfundierten Stammzell-zubereitung auszuschließen.
  • Bluttransfusionen, Infusionen und Medikamente dürfen grundsätzlich nicht gleichzeitig in demselben Schlauchsystem mit den Stammzellen gegeben werden. Insbesondere ist auf die Gefahr der hypotonen Lyse durch hypotone Lösungen und der Gerinnselbildung durch kalziumhaltige Lösungen zu achten.
  • Die Beimischung von Medikamenten oder Lösungen zum Stammzelltransplantat ist nicht zulässig.
  • Blutprodukte, Antibiotika und liposomale Antimykotika sowie Medikamente, die die Stamm-zellfunktion beeinträchtigen könnten, dürfen nur in ausreichendem zeitlichem Abstand zur Stammzellgabe verabreicht werden.

3.4 Verwendung für besondere Personengruppen

  • Frauen im gebärfähigen Alter: Vor Behandlungsbeginn zur Transplantation sollte eine Schwangerschaft ausgeschlossen und falls erforderlich eine Empfängnisverhütung durchgeführt werden.
  • Schwangerschaft und Stillzeit: Während der Schwangerschaft und der Stillzeit ist auf eine mögliche Gefährdung des Fötus bzw. des Kindes insbesondere durch Inhaltsstoffe der Stammzellzubereitung und infolge der erforderlichen Vorbehandlung bzw. Begleittherapie zu achten und eine individuelle Risikoabwägung erforderlich. Vor Beginn der Behandlung sollte abgestillt werden.
  • Säuglinge und Kleinkinder: Bei Säuglingen und Kleinkindern ist insbesondere auf eine Volumenüberladung, eine Citrat- bzw. DMSO-Intoxikation sowie auf

Unverträglichkeitsreaktionen (siehe auch 3.2) zu achten.

  • Auswirkung auf die Fahrtüchtigkeit und die Bedienung von Maschinen: entfällt

3.5 Warnhinweise

  • Bei zu hoher Infusionsgeschwindigkeit besteht in Abhängigkeit vom Gewicht des Patienten die Gefahr einer Hypervolämie mit nachfolgendem Lungenödem. Bei den ersten klinischen Anzeichen einer Kreislaufüberlastung müssen entsprechende intensiv-medizinische Maßnahmen eingeleitet werden, um die vollständige Infusion des Transplantates zu ermöglichen. Falls eine Entscheidung zum Abbrechen der Infusion getroffen werden soll,

muss das sich daraus ergebende relative Risiko für den Patienten anhand der Transplantations-Indikation und aktuellen Situation des Patienten bewertet werden:

  • Ist die geplante, vollständige Transfusion der Stammzellzubereitung nicht möglich, besteht in Abhängigkeit von der transfundierten Zellzahl ein erhöhtes Risiko eines verzögerten oder fehlenden Anwachsens (Engraftment) mit verzögerter, nur partieller oder fehlender Rekonstitution der Hämatopoese und transplantationsbedingter Mortalität.
  • Bis zur vollständigen Immunrekonstitution besteht ein erhöhtes Infektionsrisiko, insbesondere für schwere Virus- und Pilzinfektionen.

4. Hinweise zur ordnungsgemäßen Anwendung

4.1 Dosierung

Die für eine autologe Transplantation empfohlene Mindestdosis an vitalen Zellen bezogen auf das Körpergewicht (KG) des Empfängers ist derzeit für Stammzellzubereitungen aus peripherem Blut: 2 x 106 CD34+ Zellen pro kg KG.

Die individuelle Dosierung ist abhängig von der Grunderkrankung des Empfängers und der erreichten Zellzahl nach Apherese(n) sowie ggf. von Selektions- und Depletionsverfahren. Die Dosisvorgaben der entsprechenden Therapieprotokolle sind zu beachten. Die Produktspezifikation (CD34+ Zellzahl / kg KG) wird vom Anwender in einer individuellen Anforderung festgelegt und vom Hersteller mit geeigneten Qualitätskontrollen nachgewiesen.

4.2 Überdosierung

Eine Gefahr der Überdosierung von CD34+ Zellen besteht nicht.

4.3 Unterdosierung

Bei einem deutlichen Unterschreiten der Mindestdosis besteht ein erhöhtes Risiko eines verzögerten oder fehlenden Anwachsens (Engraftment) des Transplantates mit ausbleibender, verzögerter oder nur partieller Regeneration der Hämatopoese.

4.4 Art der Anwendung

Suspension zur i.v. Infusion nach Auftauen (siehe Hinweise unter 8.1)

4.5 Häufigkeit der Verabreichung

Nach Indikationsstellung

4.6 Dauer der Behandlung

Nach Indikationsstellung

Die Transfusion sollte so rasch wie möglich erfolgen, um die Funktionalität der Stammzellen zu erhalten, wobei die Transfusionsgeschwindigkeit dem klinischen Zustand des Patienten anzupassen ist.

4.7 Notfallmaßnahmen

Bei schweren Unverträglichkeitsreaktionen ist entsprechend der Situation des Patienten und der bereits applizierten Dosis zu bewerten, ob die Transfusion fortgeführt werden kann oder unter- bzw. abgebrochen werden muss. Eine der Schwere der Symptome angemessene Behandlung nach den aktuellen Regeln der Notfalltherapie ist einzuleiten.

5. Nebenwirkungen bei bestimmungsgemäßem Gebrauch

5.1 Immunologische Reaktionen

  • Transfusionsassoziierte akute Lungeninsuffizienz (TRALI)
  • Hämolytische und nicht-hämolytische Transfusionsreaktionen durch z. B. anti-leukozytäre Antikörper oder Zytokine
  • Allergische und anaphylaktoide Unverträglichkeitsreaktionen wie z. B. Urtikaria, Lid- oder Glottisödem bis hin zum Schock bei Überempfindlichkeit gegen Antikoagulanzien oder anderen Hilfsstoffe der Stammzellzubereitung oder anaphylaktische Reaktionen bei Empfängern mit angeborenem lgA-Mangel
  • Immunisierung gegen erythrozytäre, leukozytäre oder thrombozytäre Antigene bzw. Plasmaproteine oder andere Inhaltsstoffe der Stammzellzubereitung
  • Posttransfusionelle Purpura.

5.2 Infektiöse Komplikationen

  • Das Risiko einer bakteriellen Kontamination der Stammzellzubereitung bzw. einer Toxinbildung lässt sich nicht ausschließen.
  • Das Risiko einer Rückübertragung von Infektionserregern (auch bislang unbekannter Natur) mit einer Reaktivierung dieser ist ebenfalls nicht auszuschließen.

5.3 Sonstige Komplikationen

  • Citrat- und/oder DMSO-Intoxikationen (siehe auch 6.3)
  • Mikrozirkulationsstörungen durch Thrombozyten oder Zellaggregate
  • Unverträglichkeitsreaktionen wie Übelkeit, Erbrechen, Durchfall, Kopfschmerzen, Tachykardie, Blutdruckanstieg bei Überempfindlichkeit gegen einen der Inhaltsstoffe. Insbesondere bei Säuglingen und Kleinkindern sind bei schneller Transfusion Unverträglichkeitsreaktionen und Herz-Kreislauf-Reaktionen infolge einer Citratintoxikation möglich.
  • Volumenüberladung bei großvolumigen Stammzellzubereitungen bzw. bei zu rascher Transfusion bzw. in engem zeitlichem Zusammenhang mit anderen zirkulatorisch wirksamen Infusionen und Transfusionen.
  • Hypothermie infolge zu rascher Transfusion der aufgetauten Stammzellzubereitung.
  • Heparin-induzierte Thrombozytopenie und Blutungskomplikationen.

5.4 Meldepflichten

Die Meldung des Verdachts auf Nebenwirkungen ist von großer Wichtigkeit. Sie ermöglicht eine kontinuierliche Überwachung des Nutzen-Risiko-Verhältnisses des Arzneimittels. Angehörige von Gesundheitsberufen sind aufgefordert jeden Verdachtsfall einer Nebenwirkung dem

Bundesinstitut für Impfstoffe und biomedizinische Arzneimittel, Paul-Ehrlich-Institut Paul-Ehrlich-Straße 51 – 59

63225 Langen

Tel. +49-6103-770, Fax +49-6103-77-1234

www.pei.de

zu melden. Darüber hinaus ist gemäß den gesetzlichen Vorgaben und Verordnungen jeder Verdacht eines schwerwiegenden Zwischenfalls oder einer schwerwiegenden

unerwünschten Reaktion dem Pharmazeutischen Unternehmer bzw. Hersteller unverzüglich anzuzeigen.

Patienten sind darüber zu informieren, dass sie sich an ihren Arzt oder das medizinische Fachpersonal wenden sollen, wenn sie Nebenwirkungen bemerken. Dies gilt auch für Nebenwirkungen, die nicht in dieser Gebrauchs- und Fachinformation angegeben sind. Durch die Meldung von Nebenwirkungen können mehr Informationen über die Sicherheit dieses Arzneimittels gewonnen und zur Verfügung gestellt werden.

6. Pharmakologische und toxikologische Eigenschaften

6.1 Präklinische Daten zur Sicherheit

Liegen nicht vor. Die Prüfung der Toxizität von humanen Blutstammzellen im Tiermodell ist von geringer Relevanz und erlaubt nicht die Bestimmung einer toxischen oder letalen Dosis.

6.2 Arzneilich wirksame Bestandteile (Wirkstoff)

Arzneilich wirksame Bestandteile der hämatopoetischen Stammzellzubereitungen sind morphologisch und funktionell intakte Stamm- und Vorläuferzellen zur Rekonstitution der Hämatopoese und des Immunsystems nach myeloablativer oder nicht-myeloablativer Vorbehandlung. Stammzellen können nach Zellteilung einerseits den Charakter einer Stammzelle (Selbstreplikation) behalten und andererseits zu reifen Zellen wie Granulozyten, Erythrozyten, Thrombozyten, Monozyten/Makrophagen, Osteoklasten und Lymphozyten ausdifferenzieren (= Asymmetrische Teilung). Die Zellen, denen die größte hämatopoetische Potenz zugeschrieben wird, exprimieren als Surrogatmarker das CD34-Antigen, das zur Qualitätsbestimmung verwendet wird. Sie stellen einen Anteil von bis zu 1 % der kernhaltigen Zellen. Nach der Transplantation sind die Stammzellen in der Lage, sich an Orten der Blutbildung anzusiedeln (insbesondere im Knochenmark, anfangs auch in Milz, Leber und Lymphknoten) und bei ausreichender Anzahl vitaler Stammzellen eine dauerhafte Rekonstitution der Hämatopoese und der Lymphopoese zu gewährleisten. Nach 10 bis 30 Tagen sind die ersten reifen Blutzellen (Granulozyten, Thrombozyten, Erythrozyten und Lymphozyten) nachweisbar. Bis eine vollständige Hämatopoese etabliert ist, vergehen in der Regel mehrere Wochen, bis zur Rekonstitution der Lymphopoese mehrere Monate. Die Geschwindigkeit der Rekonstitution ist von der Anzahl der CD34+ Zellen und von empfängerbezogenen Faktoren wie der Grunderkrankung, Infektionen, Alter und ggf. von Begleiterkrankungen abhängig.

6.3 Sonstige Bestandteile

Restzellen und Plasma

Zellhaltiges Plasma des Empfängers. Kann bspw. Granulozyten, Monozyten und / oder Lymphozyten enthalten.

CliniMACS® PBS/EDTA-Puffer

Die nach CD34-Selektion angereicherten Zellen werden in einem geringen Volumen PBS/EDTA-Puffer aufgenommen und nach Zugabe von Einfrierlösung kryokonserviert.

Stabilisator ACD-A (Formulierung nach Ph. Eur.)

Die Gesamtmenge an Stabilisator wird durch das Verfahren zur Volumenreduktion und Kryokonservierung stark reduziert (ca. 1 – 2 % des Gesamtvolumens) bzw. durch die zusätzliche CD34-Selektion vollständig entfernt (Stärke 2).

Heparin

Bei Transfusion eines großen Volumens der Zellsuspension mit entsprechend hoher Heparindosis können eine Blutungsneigung bis hin zu manifesten Blutungen auftreten. Darüber hinaus besteht das Risiko allergischer Reaktionen und einer Heparin-induzierten Thrombozytopenie.

Natriumchlorid-Lösung 0,9 %

Die Menge der zur Herstellung verwendeten Natriumchlorid-Lösung 0,9 % hat in der Regel keinen Einfluss auf den Elektrolyt-, Wasser- und Säure-Basen-Haushalt.

DMSO

Dimethylsulfoxid ist ein die Zellmembran penetrierendes und im Zellinneren wirkendes Gefrierschutzmittel. Unerwünschte Wirkungen sind, abgesehen von einem Knoblauch-ähnlichen Geruch, insbesondere bei hoher Dosierung und rascher Infusion, Kopfschmerzen, Übelkeit, Schüttelfrost, Dyspnoe, Brady- oder Tachykardie und Hypertonie. Die Dosis von 1 g (=0,9 ml) DMSO pro kg Körpergewicht des Empfängers sollte deshalb nicht überschritten werden. Eine medikamentöse Prophylaxe insbesondere mit Antihistaminika zur Reduktion von Nebenwirkungen wird empfohlen. Darüber hinaus kann bei mehreren Präparatebeuteln eines DMSO-haltigen Blutstammzellpräparates die Gabe über den Tag verteilt werden. Andere schwere unerwünschte Wirkungen durch den DMSO-Anteil sind bei strikter Einhaltung der besonderen Hinweise zum Auftauen aufgrund des toxikologischen Wirkungsprofils dieser Substanz nicht zu erwarten.

HSA (nur Stärke 1 und 2)

HSA wird als Alternative zum autologen Plasma in der Einfrierlösung eingesetzt, wenn dieses nicht verfügbar ist. Es können allergische Reaktionen gegen das HSA nach Transfusion der autologen Blutstammzellen auftreten, die durch geeignete medikamentöse Behandlung reduziert werden können.

Monoklonaler anti-CD34 Antikörper

Zur CD34-Selektion werden an Eisen-Dextran Partikel gebundene murine Antikörper gegen das CD34-Antigen eingesetzt. Obwohl diese durch mehrfache Waschschritte großteils entfernt werden, können noch Spuren der an Eisen-Dextran Partikel gebundenen murinen Antikörper im Transplantat vorhanden sein. Diese können beim Patienten allergische oder anaphylaktische Reaktionen hervorrufen. Intensivmedizinische Ausrüstung und Medikamente sollten verfügbar sein.

Eisen-Dextran Partikel

Zur CD34-Selektion werden mit Antikörpern beladene Eisen-Dextran Partikel verwendet. Eisen-Dextran Lösungen ohne gebundene Antikörper werden klinisch zur Behandlung von Eisenmangelkrankheiten eingesetzt. In diesem Zusammenhang sind Überempfindlichkeits-reaktionen einschließlich anaphylaktischer Reaktionen bekannt. Die am häufigsten auftretenden Symptome sind Myalgie und Fieber. Patienten mit erhöhter Neigung zu allergischen oder asthmatischen Reaktionen oder Patienten mit akuten Entzündungen können äußerst empfindlich auf Eisen-Dextran reagieren.

7. Weitere Hinweise

7.1 Angaben zur Haltbarkeit

Die Stammzellzubereitungen der Stärken 1 - 3 sind unter den in Punkt 7.2 angegebenen Bedingungen bis zu dem auf dem Begleitdokument angegebenen Verfallsdatum haltbar. Die Arzneimittel dürfen nach Ablauf der Haltbarkeit nicht mehr angewendet werden. Die

Präparate sind nach Auftauen unverzüglich zu transfundieren, die Zellen sollten nicht länger als 15 min bei Raumtemperatur in DMSO-haltiger Lösung verbleiben und dürfen zu Transplantationszwecken nicht wieder eingefroren werden.

7.2 Angaben zur Aufbewahrung und Transport

Die angegebenen Lagerungs- und Transportbedingungen müssen eingehalten und dokumentiert werden. Die Kühlkette darf nicht unterbrochen werden. Bei kryokonservierten Präparaten ist wegen der Bruchgefahr besondere Vorsicht beim Umgang mit den tiefgefrorenen Beuteln geboten (Gefahr der Kontamination nach Beschädigung des Beutels bzw. Verlust des Präparates).

Während der Lagerung und des Transports ist dafür Sorge zu tragen, dass die Qualität und Funktionalität der Stammzellen nicht beeinträchtigt werden, die Stammzellzubereitungen keinesfalls bestrahlt werden und kein Unbefugter Zugriff hat. Der Transport der kryokonservierten Stammzellzubereitung ist in einem geeigneten Behältnis auf Trockeneis (alternativ in einem dry shipper in der Gasphase von Flüssigstickstoff) durch einen über die Bedeutung des Transplantats und dessen Transportbedingungen instruierten Kurier durchzuführen.

Lagerung (Stärken 1 - 3): ≤ -142 °C (in der Gasphase über flüssigem Stickstoff)

Transport (Stärken 1 - 3): auf Trockeneis (max. Transportdauer: 6 h) oder ≤ -142 °C (dry shipper)

7.3 Optische Prüfung

Unmittelbar vor dem Auftauen und der Transfusion muss jede Stammzellzubereitung einer visuellen Kontrolle unterzogen werden (Unversehrtheit, eindeutige Zuordnung, Aggregatbildung). Die Anwendung trotz Qualitätsmängel muss medizinisch begründet und dokumentiert werden. Die damit verbundenen Risiken sind zu minimieren und ggf. entsprechende Maßnahmen zu ergreifen. Die Anwendung der Stammzellzubereitungen liegt im Verantwortungsbereich des behandelnden Arztes.

7.4 Zusammensetzung des Arzneimittels

7.4.1 Wirkstoff (nach Art und Menge)

Zieldosis: ≥4 x 106 vitale CD34+ Zellen pro kg KG

Präparate-spezifische Informationen zum Wirkstoffgehalt: Siehe Behältnisbeschriftung bzw. Begleitdokument!

7.4.2 Sonstige Bestandteile

Bestandteile pro ml Zellsuspension:

Stärke 1

0,489 ml zellhaltiges Plasma des Patienten

0,011 - 0,026 ml ACD-A-Stabilisatorlösung (Ph. Eur.)

0,225 ml Natriumchlorid (0,9 %)

0,200 ml Humanserumalbumin (20 %, HSA-Endkonzentration im Präparat: 4,5 %) 0,075 ml DMSO (DMSO-Endkonzentration im Präparat: 7,5 Vol.%)

20 IE Heparin-Natrium

Stärke 2

0,475 - 0,476 ml zellhaltiger PBS/EDTA-Puffer

0,224 - 0,225 ml Humanserumalbumin (20 %, HSA-Endkonzentration im Präparat: 4,5 %) 0,225 ml Natriumchlorid (0,9 %)

0,075 ml DMSO (DMSO-Endkonzentration im Präparat: 7,5 Vol.%) 20 IE Heparin-Natrium

Stärke 3

0,474 - 0,489 ml zellhaltiges Plasma des Patienten

0,011 - 0,026 ml ACD-A-Stabilisatorlösung (Ph. Eur.)

0,400 ml ACD-A-antikoaguliertes Plasma des Patienten

0,100 ml DMSO (DMSO-Endkonzentration im Präparat: 10 Vol.%) 20 IE Heparin-Natrium

Weitere Informationen zu den sonstigen Bestandteilen: Siehe Behältnisbeschriftung bzw. Begleitdokument!

7.5 Darreichungsform und Inhalt, Behältnis

Stärke 1:

PEI.G.04067.01.1: humane autologe Blutstammzellen aus Apherese - kryokonserviert U-FR 20 - 70 ml Zellsuspension pro Beutel, Kunststoffbeutel mit CE-Zertifikat, 1-8 Beutel pro Transplantat

Stärke 2:

PEI.G.04067.02.1: humane autologe Blutstammzellen aus Apherese - CD34+ selektioniert, kryokonserviert U-FR

18,5 - 38,5 ml pro Beutel, Kunststoffbeutel mit CE-Zertifikat, 1-2 Beutel pro Transplantat

Stärke 3:

PEI.G.04067.03.1: humane autologe Blutstammzellen aus Apherese - kryokonserviert in Plasma U-FR

20 - 70 ml Zellsuspension pro Beutel, Kunststoffbeutel mit CE-Zertifikat, 1-8 Beutel pro Transplantat

7.6 Angaben zum pharmazeutischen Unternehmer/ Inhaber der Genehmigung

Universitätsklinikum Freiburg (U-FR), AöR, Breisacher Straße 153, 79110 Freiburg

7.7 Angaben zum Hersteller

GMP-Facility

Sektion Medizinische Zelltherapie und Zellforschung, Universitätsklinikum Freiburg Elsässer Str. 2n / Haus 0, 79110 Freiburg

7.8 Genehmigungsnummern

PEI.G.04067.01.1 / 02.1 / 03.1

7.9 Datum der Erteilung der Genehmigung

30.08.2011

7.10 Arzneimittelstatus

Verschreibungspflichtig

8. Sonstige Hinweise

8.1 Auftauanleitung

Vor dem Auftauen ist die korrekte Zuordnung (Identität) und die Qualität einschließlich der Unversehrtheit des Blutstammzellpräparates zu prüfen. Das Auftauen sollte unmittelbar vor der Anwendung (Transfusion) und patientennah erfolgen. Zum Auftauen dürfen nur geeignete und dafür qualifizierte Geräte mit CE-Zertifikat und gültiger Prüfplakette verwendet werden. Das Auftauen erfolgt bei 37 °C bis keine Kristalle mehr erkennbar sind. Das aufgetaute Präparat ist im Beutel auf Aggregate zu untersuchen, ggf. zu filtrieren (Porengröße ≥ 200 µm !) und unverzüglich zu transfundieren.

Werden beim / nach dem Auftauen Beschädigungen am Kryobeutel entdeckt, entscheidet der behandelnde Arzt über die weitere Verwendung der Zellen (z.B. Transfusion plus Antibiotikagabe, Verwerfen beschädigter Beutel). Der Hersteller ist über die aufgetretenen Probleme / Beobachtungen und Maßnahmen zeitnah zu informieren.

8.2 Maßnahmen zur Reduktion des Übertragungsrisikos von Infektionserregern

Um das Risiko einer Übertragung von Infektionserregern zu minimieren, wurde der Spender anlässlich der Eignungsuntersuchung getestet auf:

  • Humanes lmmundefizienz Virus (Anti-HIV-1/2-Ak, HIV-1 Genom)
  • Hepatitis B Virus (HBsAg, Anti-HBc-Ak, HBV-Genom)
  • Hepatitis C Virus (Anti-HCV-Ak, HCV-Genom)
  • Hepatitis E Virus (HEV-Genom)
  • Treponema pallidum (Ak-Test)
  • Humanes Cytomegalie-Virus (Anti-CMV-IgG/IgM)
  • Epstein-Barr-Virus (Anti-EBV-IgG/IgM)
  • Toxoplasmose (Anti-Toxoplasmose-Ak)
  • Humanes T-lymphotropes Virus (Anti-HTLV1/2-Ak)
  • West-Nil-Virus (WNV-Genom) (saisonal bzw. bei anamnestischem Hinweis) Bei einem im Screening wiederholt reaktiven Ergebnis auf Anti HBc-Antikörper ist gemäß Bekanntmachung des Paul-Ehrlich-Institutes (BAnz AT 18.03.2014 86) der Befund durch weitere Testungen als nicht spezifisch zu bewerten bzw. bei spezifisch reaktivem Anti-HBc-Befund sicherzustellen, dass virologische Kriterien (HBV-Genom negativ, Anti-HBs-Titer ≥ 100 IU/l) für eine ausgeheilte HBV-lnfektion sprechen.

Befunde: Siehe Begleitdokument!

Falls die aktuellen Befunde bei der Abgabe von frischen Stammzellzubereitungen noch nicht vorliegen, werden sie unverzüglich nachgereicht. Bei kryokonservierten Präparaten werden die Ergebnisse der Untersuchungen vom Spendetag angegeben.

Bei nachgewiesener Infektiosität ist das Präparat entsprechend gekennzeichnet und muss ggf. getrennt gelagert werden.

8.3 Qualitätssicherung

Für die Transplantation von autologen Stammzellpräparaten sind von den Einrichtungen der Krankenversorgung Maßnahmen im Rahmen der Qualitätssicherung gemäß den gesetzlichen Vorgaben zu ergreifen. Dazu gehören u. a. detaillierte Anweisungen für die

  • Indikationsstellung abhängig vom klinischen Allgemeinzustand des Patienten bei unterschiedlichen Erkrankungen,
  • Vor- und Nachbehandlung,
  • Maßnahmen bei transplantationsassoziierten Komplikationen,
  • Wahl der Art und Menge der Stammzellzubereitung,
  • Vorsorgemaßnahmen zum Erhalt der Unversehrtheit des Transplantats und der Funktionsfähigkeit der Stammzellen,
  • Nachuntersuchung des Patienten zur Feststellung des Transplantationserfolges,
  • patientenbezogene Dokumentation,
  • Meldeverpflichtungen.

Die Entscheidungskriterien für ggf. eine spezielle Aufbereitung der Stammzellzubereitung sowie prophylaktische Maßnahmen bei der Anwendung und die Überwachung der Anwendung sind im Rahmen einer patientenbezogenen Qualitätssicherung festzulegen.

8.4 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für die Beseitigung

Nach Anwendung sind die leeren Primärbehältnisse der Stammzellzubereitungen steril zu verschließen und 24 Stunden bei +2 °C bis +6 °C für eventuell erforderliche Nachuntersuchungen aufzubewahren.

Nach der Transfusion / Anwendung sollte das Behältnis und das Filtersystem auf Gerinnsel überprüft werden.

Nicht verwendete Präparate müssen dem Hersteller gemeldet werden und sind ordnungs-gemäß zu entsorgen. Sie dürfen nicht für andere als den vom Hersteller angegebenen Empfänger verwendet werden. Die ordnungsgemäße Entsorgung von angebrochenen bzw. nicht mehr verwendbaren Präparaten ist entsprechend den Vorgaben der Einrichtung der Krankenversorgung sicherzustellen. Eine Nutzung für wissenschaftliche Zwecke ist mit Einverständnis des Spenders möglich. Die Anwendung und der Verbleib aller Stammzell-zubereitungen sind im Rahmen eines Qualitätssicherungssystems zu dokumentieren.

  1. 9. Verweise

Die Präparate-spezifischen Angaben auf der Behältnisbeschriftung und dem Begleit-dokument müssen beachtet werden. Zu berücksichtigen sind ferner die „Richtlinie zur Herstellung und Anwendung von hämatopoetischen Stammzellzubereitungen“ in der aktuellen Fassung und gegebenenfalls ergänzende Veröffentlichungen und Bekanntmachungen der Bundesärztekammer und des Paul-Ehrlich-Instituts.

10. Datum der letzten Überarbeitung

02.10.2024

Über dieses Dokument

Quelle: BfArM – Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (AMIce) · Zulassungsnummer: PEI.G.04067.02.1 · ENR 2612604

Stand der Information laut Text: 02.10.2024

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Fakten zu humane autologe Blutstammzellen aus Apherese - CD34+ selektiert, kryokonserviert U-FR

Rezeptpflicht
Verschreibungspflichtig?
  • Sie erhalten das Arzneimittel nur mit einem ärztlichen Rezept in der Apotheke.
  • Rechtsgrundlage laut BfArM: verschreibungspflichtig gemäß § 48(1),(2)2 AMG.
Wirkstoff Humane autologe hämatopoetische Stammzellen aus peripherem Blut 4000000 Zellen/ml
Darreichungsform Schüttellösung
Art der Anwendung Infusion intravenös
Art des Arzneimittels Biologische Arzneimittel, Blutprodukt
Packungsgrößen 38,5 ml
Haltbarkeit 96 Monate (ungeöffnete Packung)
Lagerung In Originalverpackung aufbewahren; Unter -142°C in der Gasphase über Flüssigstickstoff
ATC-Klassifikation
  1. B Blut und blutbildende Organe
    1. B05 Blutersatzmittel und Perfusionslösungen
      1. B05A Blut und verwandte Produkte
        1. B05AX Andere Blutprodukte
Zulassung PEI.G.04067.02.1, seit 15.12.2011; nationales Verfahren (Deutschland)
Pharmazeutischer Unternehmer Universitätsklinikum Freiburg AöR, 79110 Freiburg
Hersteller (Freigabe) Universitätsklinikum Freiburg AöR Klinik für Innere Medizin I, Schwerpunkt Hämatologie, Onkologie und Stammzelltransplantation, Sektion Med. Zelltherapie und Zellforschung (SMZZ)
Risikoverfahren
5 Verfahren zur Arzneimittelsicherheit+
  • Qualitätsstandards von In-Vitro-Diagnostika (IVD) im Blutspendewesen und zur Risikovorsorge bei der Spendertestung: Bei der Herstellung von zellulären Blutkomponenten, therapeutischen Einzelplasmen und Stammzellzubereitungen zur hämatopoetischen Rekonstitution (kurz Blut- und Stammzellzubereitungen), die nach dem 01.10.2013 zum In-Verkehr-Bringen freigegeben werden, dürfen zur Untersuchung der Spender auf Infektionsmarker HIV, HBV und HCV (sogenanntes Spender-Screening) nur solche Prüfverfahren verwendet werden, für die mit entsprechenden Unterlagen belegt wurde, dass sie die in der Anlage 1 zu diesem Bescheid definierten Anforderungen erfüllen und für die eine chargenbezogene Überprüfung entsprechend Anlage 2 durchgeführt wird.
  • Maßnahme zur Risikominimierung beim Einsatz von HIV-1 NAT-Testsystemen: Einführung von HIV1-NAT-Testsystemen mit zwei Zielregionen (Dual Target). Bei der Herstellung von zellulären Blutkomponenten, therapeutischen Einzelplasmen und Stammzellzubereitungen zur hämatopoetischen Rekonstitution, die nach dem 01.01.2015 für den Verkehr freigegeben werden, müssen bei dem Spender-Screening HIV-1 NAT (Nukleinsäure-Amplifikationstechnik) Testsysteme eingesetzt werden, die geeignet sind, die mögliche Unterbestimmung bzw. Nichterkennung einer Zielregion auszugleichen oder auszuschliessen. Ein möglicher Ansatz ist die Verwendung eines sogenannten Dual-Target NAT-Tests, bei dem zwei (oder mehr) verschiedene Abschnitte des HIV-Genoms amplifiziert und nachgewiesen werden..(s.Bescheid).
  • Testung auf Antikörper gegen Hepatitis-B-Core-Antigen (anti-HBc) im Blutspendewesen: Zelluläre Blutkomponenten und gefrorene Frischplasmen (nachfolgend Blutkomponenten genannt) sowie allogene Stammzellzubereitungen im Sinne des § 21a AMG, die nicht einem geeigneten Verfahren zur Virusinaktivierung unterzogen wurden dürfen ab sofort nur noch in den Verkehr gebracht werden, wenn sie aus Spenden hergestellt sind, die mit negativem Ergebnis auf Antikörper gegen Hepatitis B-Core-Antigen (Anti-HBc) getestet wurden. Fällt eine solche Anti-HBc-Testung im Screening reaktiv aus, ist eine Doppelbestimmung mit dem gleichen Testsystem durchzuführen. Wenn diese beiden weiteren Testungen ein eindeutig negatives Ergebnis erbringen, ist das gesamte Testergebnis als negativ anzusehen.
  • Risiko-minimierende Maßnahmen zur Prävention von Übertragungen des Hepatitis-E-Virus durch Blutkomponenten zur Transfusion und von Stammzellzubereitungen zur hämatopoetischen Rekonstitution: Erythrozyten- und Thrombozyten-Konzentrate, sowie allogene, nicht für einen bestimmten Empfänger hergestellte Stammzellpräparate aus Nabelschnurblut die ab dem 01.01.2020 in den Verkehr gebracht werden, müssen aus Spenden hergestellt sein, die mit einer geeigneten Nukleinsäure-Amplifikationstechnik (NAT) negativ auf Hepatitis-E-Virus (HEV) Genome getestet worden sind.Quarantäne-gelagerte therapeutische Frischplasmen, die ab dem 01.01.2021 in den Verkehr gebracht werden, müssen aus Spenden hergestellt sein, die mit einer geeigneten NAT negativ auf HEV Genome getestet worden sind.Stammzellpräparate für die hämatopoietische Rekonstitution aus peripherem Blut oder aus Knochenmarkentnahme, sowie autologe und allogene, für einen bestimmten Empfänger hergestellte Präparate aus Nabelschnurblut, die ab dem 01.01.2020 in den Verkehr gebracht werden, müssen aus Spenden hergestellt sein, die mit einer geeigneten NAT auf HEV Genome getestet worden sind. Das Ergebnis der Testung ist der anwendenden ärztlichen Person zur Entscheidung über eine Anwendung nach individueller Nutzen-Risikoabwägung mitzuteilen.
  • Einführung Risiko-minimierender Maßnahmen zur Prävention von West-Nil-Virus-Übertragungen durch Blut- und Stammzellzubereitungen in Deutschland: Spendewillige Personen, die sich im Zeitraum vom 01. Juni bis 30. November eines Jahres, an mindestens zwei aufeinander folgenden Tagen in einem WNV-Endemiegebiet in Deutschland aufgehalten haben, müssen nach ihrer Rückkehr von dort für einen Zeitraum von vier Wochen von Stammzell-, Blut- oder Plasmaspenden zurückgestellt werden. Die WNV-Endemiegebiete (Landkreise und kreisfreie Städte) werden in der Datenbank Spensderrückstellung des Paul-Ehrlich-Instituts (PEI- Data Base Emerging Infections https://pei-dabei.de/fmi/webd/live, siehe Beispiel in Anlasge 1) ausgewiesen.

Quelle: BfArM, Arzneimittel-Informationssystem AMIce (ENR 2612604), Datensatz vom 24.11.2025. Angaben ohne Gewähr – fragen Sie Ihre Ärztin, Ihren Arzt oder Ihre Apotheke.