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Neodolor (PharmaSGP GmbH) – Beipackzettel, Nebenwirkungen, Dosierung

Aktualisiert:
Fakten
Status:
Apothekenpflichtig, rezeptfrei
Stärke:
D2 / D3

Beipackzettel, Nebenwirkungen, Wirkung, Anwendungsgebiete - Neodolor (PharmaSGP GmbH)

1. Was ist Neodolor und wofür wird es angewendet?

Neodolor ist ein homöopathisches Arzneimittel bei Schmerzen.

Die Anwendungsgebiete leiten sich von den homöopathischen Arzneimittelbildern ab. Dazu gehören: Kopfschmerzen.

2. Was sollten Sie vor der Einnahme von Neodolor beachten?

Neodolor darf nicht eingenommen werden,

  • wenn Sie allergisch gegen Gelsemium sempervirens, Spigelia anthelmia, Iris versicolor, Cyclamen purpurascens, Cimicifuga racemosa oder einen der in Abschnitt 6. genannten sonstigen Bestandteile dieses Arzneimittels sind
  • von Kindern und Jugendlichen unter 12 Jahren

Warnhinweise und Vorsichtsmaßnahmen

Bitte sprechen Sie mit Ihrem Arzt oder Apotheker, bevor Sie Neodolor einnehmen.

Bei anhaltenden, unklaren oder neu auftretenden Beschwerden sollte ein Arzt aufgesucht werden, da es sich um Erkrankungen handeln kann, die einer ärztlichen Abklärung bedürfen.

Kinder und Jugendliche

Kinder und Jugendliche unter 12 Jahren dürfen das Arzneimittel nicht einnehmen, da bisher keine ausreichenden Erfahrungen für diese Altersgruppe vorliegen.

Einnahme von Neodolor zusammen mit anderen Arzneimitteln

Es sind keine Arzneimittel bekannt, die Neodolor beeinflussen oder durch Neodolor beeinflusst werden.

Die Wirkung eines homöopathischen Arzneimittels kann durch allgemein schädigende Faktoren in der Lebensweise und durch Reiz- und Genussmittel ungünstig beeinflusst werden.

Informieren Sie Ihren Arzt oder Apotheker, wenn Sie andere Arzneimittel einnehmen, kürzlich andere Arzneimittel eingenommen haben oder beabsichtigen andere Arzneimittel einzunehmen.

Schwangerschaft und Stillzeit

Da keine ausreichend dokumentierten Erfahrungen zur Einnahme in der Schwangerschaft und Stillzeit vorliegen, sollte Neodolor nur nach Rücksprache mit dem Arzt eingenommen werden.

Verkehrstüchtigkeit und Fähigkeit zum Bedienen von Maschinen

Bei vorschriftsmäßiger Einnahme der für Neodolor empfohlenen Dosen sind keine Beeinträchtigungen zu erwarten.

Neodolor enthält Lactose.

Bitte nehmen Sie Neodolor daher erst nach Rücksprache mit Ihrem Arzt ein, wenn Ihnen bekannt ist, dass Sie unter einer Unverträglichkeit gegenüber bestimmten Zuckern leiden.

3. Wie ist Neodolor einzunehmen?

Nehmen Sie dieses Arzneimittel immer genau wie in dieser Packungsbeilage beschrieben bzw. genau nach der mit Ihrem Arzt oder Apotheker getroffenen Absprache ein. Fragen Sie bei Ihrem Arzt oder Apotheker nach, wenn Sie sich nicht sicher sind.

Die empfohlene Dosis für Erwachsene und Kinder ab 12 Jahren beträgt bei:

  • akuten Zuständen alle halbe bis ganze Stunde, höchstens 6 × täglich, je 1 Tablette

    Eine über eine Woche hinausgehende Einnahme sollte nur nach Rücksprache mit einem homöopathisch erfahrenen Arzt oder Therapeuten erfolgen.

  • chronischen Verlaufsformen 1 bis 3 × täglich je 1 Tablette

Bei Besserung der Beschwerden ist die Häufigkeit der Einnahme zu reduzieren.

Die Tabletten werden unabhängig von den Mahlzeiten und mit ausreichend Flüssigkeit eingenommen.

Auch homöopathische Medikamente sollten ohne ärztlichen Rat nicht über längere Zeit eingenommen werden.

Wenn Sie eine größere Menge von Neodolor eingenommen haben, als Sie sollten,

fragen Sie bitte einen homöopathisch erfahrenen Arzt. Grundsätzlich soll die Dosierungsempfehlung eingehalten werden.

Bei Einnahme größerer Mengen des Arzneimittels kann es bei Personen mit Milchzuckerunverträglichkeit zu Magen-Darm-Beschwerden kommen oder eine abführende Wirkung auftreten.

Wenn Sie die Einnahme von Neodolor vergessen haben

Nehmen Sie nicht die doppelte Menge ein, wenn Sie die vorherige Einnahme vergessen haben.

Wenn Sie weitere Fragen zur Einnahme dieses Arzneimittels haben, wenden Sie sich an Ihren Arzt oder Apotheker.

4. Welche Nebenwirkungen sind möglich?

Wie alle Arzneimittel kann auch dieses Arzneimittel Nebenwirkungen haben, die aber nicht bei jedem auftreten müssen.

Nebenwirkungen sind keine bekannt.

Bei der Einnahme eines homöopathischen Arzneimittels können sich die vorhandenen Beschwerden vorübergehend verschlimmern (Erstverschlimmerung). In diesem Fall sollten Sie das Arzneimittel absetzen und Ihren Arzt befragen.

Meldung von Nebenwirkungen

Wenn Sie Nebenwirkungen bemerken, wenden Sie sich an Ihren Arzt oder Apotheker. Dies gilt auch für Nebenwirkungen, die nicht in dieser Packungsbeilage angegeben sind. Sie können Nebenwirkungen auch direkt über das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte, Abt. Pharmakovigilanz, Kurt-Georg-Kiesinger Allee 3, 53175 Bonn, Website: www.bfarm.de anzeigen.

Indem Sie Nebenwirkungen melden, können Sie dazu beitragen, dass mehr Informationen über die Sicherheit dieses Arzneimittels zur Verfügung gestellt werden.

5. Wie ist Neodolor aufzubewahren?

Bewahren Sie dieses Arzneimittel für Kinder unzugänglich auf.

Sie dürfen dieses Arzneimittel nach dem auf dem Blister und dem Umkarton nach „Verwendbar bis“ angegebenen Verfalldatum nicht mehr verwenden. Das Verfalldatum bezieht sich auf den letzten Tag des angegebenen Monats.

Entsorgen Sie Arzneimittel niemals über das Abwasser (z.B. nicht über die Toilette oder das Waschbecken). Fragen Sie in Ihrer Apotheke, wie das Arzneimittel zu entsorgen ist, wenn Sie es nicht mehr verwenden. Sie tragen damit zum Schutz der Umwelt bei. Weitere Informationen finden Sie unter www.bfarm.de/arzneimittelentsorgung.

6. Inhalt der Packung und weitere Informationen

Was Neodolor enthält

Die Wirkstoffe sind Gelsemium sempervirens Trit. D2, Spigelia anthelmia Trit. D2, Iris versicolor Trit. D2, Cyclamen purpurascens Trit. D3 und Cimicifuga racemosa Trit. D2.

Eine Neodolor Tablette enthält:

Gelsemium sempervirens Trit. D2 0,188 mg

Spigelia anthelmia Trit. D2 0,751 mg

Iris versicolor Trit. D2 0,188 mg

Cyclamen purpurascens Trit. D3 0,939 mg

Cimicifuga racemosa Trit. D2 0,376 mg

Die sonstigen Bestandteile sind Lactose-Monohydrat, Maisstärke und Magnesiumstearat.

Wie Neodolor aussieht und Inhalt der Packung

Neodolor sind weiße, runde, glatt biplane Tabletten mit Facette.

Die Tabletten sind in Blisterpackungen aus PVC/PVDC-Folie und Aluminiumfolie in einer Faltschachtel verpackt.

Neodolor ist in Packungen mit 20, 40, 60 und 100 Tabletten erhältlich.

Es werden möglicherweise nicht alle Packungsgrößen in den Verkehr gebracht.

Pharmazeutischer Unternehmer und Hersteller

Pharmazeutischer Unternehmer:

PharmaSGP GmbH

Am Haag 14

82166 Gräfelfing

Tel.: 089 / 85 89 639 150

Fax: 089 / 85 89 639 201

E-Mail: info@pharmasgp.com

Hersteller:

Dr. Gustav Klein GmbH & Co. KG

Steinenfeld 3

77736 Zell am Harmersbach

Diese Packungsbeilage wurde zuletzt überarbeitet im April 2023.

Über dieses Dokument

Quelle: BfArM – Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (AMIce) · Zulassungsnummer: 2200202.00.00 · ENR 2200202

Stand der Information laut Text: 04/2023

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Die Informationen auf dieser Website ersetzen nicht den Rat eines Arztes oder Apothekers.

Fakten zu Neodolor (PharmaSGP GmbH)

Rezeptpflicht
Apothekenpflichtig, rezeptfrei?
  • Sie erhalten das Arzneimittel ohne Rezept, aber nur in der Apotheke. Lassen Sie sich dort beraten.
  • Rechtsgrundlage laut BfArM: apothekenpflichtig gemäß §43 oder §46 AMG.
Wirkstoffe Cimicifuga racemosa D2, Cyclamen purpurascens D3, Gelsemium sempervirens D2, Iris versicolor D2, Spigelia anthelmia D2
Darreichungsform Tablette
Art der Anwendung Zum Einnehmen
Art des Arzneimittels Homöopathisches Arzneimittel
Sonstige Bestandteile Lactose-Monohydrat, Maisstärke, Magnesiumstearat (Ph.Eur.) [pflanzlich]
Packungsgrößen 20 Stück, 40 Stück, 60 Stück, 100 Stück
Haltbarkeit 5 Jahre (ungeöffnete Packung)
Zulassung 2200202.00.00, seit 30.05.2018, verlängert 10.05.2023; nationales Verfahren (Deutschland)
Pharmazeutischer Unternehmer PharmaSGP GmbH, 82166 Gräfelfing
Hersteller (Freigabe) Dr. Gustav Klein GmbH & Co. KG

Quelle: BfArM, Arzneimittel-Informationssystem AMIce (ENR 2200202), Datensatz vom 29.06.2026. Angaben ohne Gewähr – fragen Sie Ihre Ärztin, Ihren Arzt oder Ihre Apotheke.