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Pepsin-Wein „Blücher Schering“ – Beipackzettel, Nebenwirkungen, Dosierung

Aktualisiert:
Fakten
Status:
Freiverkäuflich
Stärke:
0,2 g/100 ml
Wirkstoff:

Beipackzettel, Nebenwirkungen, Wirkung, Anwendungsgebiete - Pepsin-Wein "Blücher-Schering"

1. Was ist Pepsin-Wein „Blücher-Schering“ und wofür wird er angewendet?

Pepsin-Wein „Blücher-Schering“ ist ein traditionelles Arzneimittel. Traditionell angewendet als mild wirkendes Arzneimittel zur Unterstützung der Magenfunktion. Bei Auftreten von Krankheitszeichen, insbesondere bei Magenbeschwerden, die länger andauern oder periodisch wiederkehren, sollte ein Arzt aufgesucht werden.

2. Was sollten Sie vor der Anwendung von Pepsin-Wein „Blücher-Schering“ beachten?

Pepsin-Wein „Blücher-Schering“ darf nicht eingenommen werden - wenn Sie überempfindlich (allergisch) gegen Pepsin oder einen der in Abschnitt 6. genannten sonstigen Bestandteile dieses Arzneimittels sind. - von Alkoholkranken, Leberkranken, Epileptikern oder Patienten mit organischen Erkrankungen des Gehirns, Schwangeren, Stillenden, Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren.

Warnhinweise und Vorsichtsmaßnahmen

Pepsin-Wein „Blücher-Schering“ enthält Ethanol (Alkohol).

Dieses Arzneimittel enthält 2.560 mg Alkohol (Ethanol) pro Messbecher mit 20 ml.

Die Menge in 1 Messbecher mit 20 ml dieses Arzneimittels entspricht weniger als 65 ml Bier oder 27 ml Wein.

Die geringe Alkoholmenge in diesem Arzneimittel hat keine wahrnehmbaren Auswirkungen.

Es ist unwahrscheinlich, dass die Alkoholmenge in diesem Arzneimittel Auswirkungen auf Erwachsene und Jugendliche hat oder dass bei Kindern Auswirkungen wahrnehmbar sind. Bei kleinen Kindern können Auswirkungen sein, z.B. Schläfrigkeit.

Die Alkoholmenge in diesem Arzneimittel kann die Wirkungen anderer Arzneimittel verändern.

Sprechen Sie mit Ihrem Arzt oder Apotheker, wenn Sie andere Arzneimittel einnehmen.

Wenn Sie schwanger sind oder stillen, sprechen Sie mit Ihrem Arzt oder Apotheker, bevor Sie dieses Arzneimittel einnehmen.

Wenn Sie alkoholabhängig sind, sprechen Sie mit Ihrem Arzt oder Apotheker, bevor Sie dieses Arzneimittel einnehmen.

Kinder und Jugendliche

Zur Anwendung bei Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren liegen keine ausreichenden Untersuchungen vor. Deshalb soll die Einnahme von Pepsin-Wein „Blücher-Schering“ für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren nicht angewendet werden.

Einnahme von Pepsin-Wein „Blücher-Schering“ mit anderen Arzneimitteln:

Bitte informieren Sie Ihren Arzt oder Apotheker, wenn Sie andere Arzneimittel einnehmen, vor kurzem eingenommen haben oder beabsichtigen andere Arzneimittel einzunehmen.

Einnahme von Pepsin-Wein „Blücher-Schering“ zusammen mit Nahrungsmitteln und Getränken:

Bei Einnahme von Pepsin-Wein „Blücher-Schering“ zusammen mit Nahrungsmitteln und Getränken sind keine Wechselwirkungen bekannt.

Schwangerschaft und Stillzeit

Wegen nicht ausreichender Untersuchungen sollte Pepsin-Wein „Blücher-Schering“ in der Schwangerschaft und Stillzeit nicht eingenommen werden. Wenn Sie schwanger sind oder stillen, oder wenn Sie vermuten, schwanger zu sein oder beabsichtigen, schwanger zu werden, fragen Sie vor der Einnahme dieses Arzneimittels Ihren Arzt oder Apotheker um Rat.

Verkehrstüchtigkeit und das Bedienen von Maschinen

Im Straßenverkehr und beim Bedienen von Maschinen kann durch die Einnahme von Pepsin-Wein „Blücher-Schering“ das Reaktionsvermögen beeinträchtigt werden.

3. Wie ist Pepsin-Wein „Blücher-Schering“ einzunehmen?

Nehmen Sie dieses Arzneimittel immer genau wie in dieser Packungsbeilage beschrieben bzw. genau nach der mit Ihrem Arzt, Apotheker oder dem medizinischen Fachpersonal getroffenen Absprache ein. Fragen Sie bei Ihrem Arzt, Apotheker oder dem medizinischen Fachpersonal nach, wenn Sie sich nicht sicher sind.

Die empfohlene Dosis beträgt:

Soweit nicht anders verordnet: Zu jeder Mahlzeit nehmen Erwachsene 1 bis zur Marke gefüllten Messbecher (20 ml) ein. Die Anwendungsdauer ist prinzipiell nicht begrenzt, beachten Sie bitte die Hinweise unter Abschnitt 1 „Was ist Pepsin-Wein „Blücher-Schering“ und wofür wird er angewendet?“

Bitte sprechen Sie mit Ihrem Arzt oder Apotheker, wenn Sie den Eindruck haben, dass die Wirkung von Pepsin-Wein „Blücher-Schering“ zu stark oder zu schwach ist.

Wenn Sie eine größere Menge Pepsin-Wein „Blücher-Schering“ eingenommen haben, als Sie sollten.

Es sind bisher keine schädlichen Wirkungen von Überdosierungen bekannt. Falls Sie dieses Arzneimittel erheblich überdosiert haben, sollten Sie Rücksprache mit einem Arzt halten.

Wenn Sie die Einnahme von Pepsin-Wein „Blücher-Schering“ vergessen haben.

Nehmen Sie nicht die doppelte Menge ein, wenn Sie die vorherige Einnahme vergessen haben.

Wenn Sie die Einnahme von Pepsin-Wein „Blücher-Schering“ abbrechen:

Es sind keine schädlichen Auswirkungen zu erwarten, wenn Sie die Anwendung von Pepsin-Wein „Blücher-Schering“ abbrechen.

Allgemeiner Hinweis

Wenn Sie weitere Fragen zur Einnahme dieses Arzneimittel haben, wenden Sie sich an Ihren Arzt, Apotheker oder das medizinische Fachpersonal.

4. Welche Nebenwirkungen sind möglich?

Wie alle Arzneimittel kann auch dieses Arzneimittel Nebenwirkungen haben, die aber nicht bei jedem auftreten müssen. Nebenwirkungen sind im vorgeschriebenen Dosierungsbereich nicht bekannt.

Meldung von Nebenwirkungen

Wenn Sie Nebenwirkungen bemerken, wenden Sie sich an Ihren Arzt, Apotheker oder das medizinische Fachpersonal. Dies gilt auch für Nebenwirkungen, die nicht in dieser Packungsbeilage angegeben sind. Sie können Nebenwirkungen auch direkt dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte, Abt. Pharmakovigilanz, Kurt-Georg-Kiesinger-Allee 3, D-53175 Bonn, website: www.bfarm.de anzeigen. Indem Sie Nebenwirkungen melden, können Sie dazu beitragen, dass mehr Informationen über die Sicherheit dieses Arzneimittels zur Verfügung gestellt werden.

5. Wie ist Pepsin-Wein „Blücher-Schering“ aufzubewahren?

Bewahren Sie dieses Arzneimittel für Kinder unzugänglich auf. Sie dürfen das Arzneimittel nach dem auf dem Etikett nach „Verwendbar bis“ angegebenen Verfalldatum nicht mehr verwenden. Das Verfalldatum bezieht sich auf den letzten Tag des Monats.

Aufbewahrungsbedingungen

Nicht über 25°C lagern.

Die Haltbarkeit nach Anbruch beträgt 1 Monat.

6. INHALT DER PACKUNG UND WEITERE INFORMATIONEN

Was Pepsin-Wein „Blücher-Schering“ enthält

Der Wirkstoff ist Pepsin-Pulver vom Schwein:

100 ml (entsprechend 102,5 g) Flüssigkeit enthalten 0,20 g Pepsin Pulver vom Schwein, Protease mind. 0,6 Ph.Eur. E/mg.

Die sonstigen Bestandteile sind: Likörwein, Tinktur (1:5) aus Pomeranzenschalen, Auszugsmittel Ethanol 70% (V/V).

Hinweis: 100 ml enthalten 510 kJ = 122 kcal, 8,20 g KH = 0,68 BE.

Wie Pepsin-Wein „Blücher-Schering“ aussieht und Inhalt der Packung

Braune Flasche mit bräunlicher Flüssigkeit.

Packungsgrößen 350 ml und 700 ml.

Pharmazeutischer Unternehmer und Hersteller

Blücher-Schering GmbH & Co. KG Fabrik chem.-pharmaz. Präparate Rademacherstraße 2 23556 Lübeck

Diese Gebrauchsinformation wurde zuletzt überarbeitet im Juni 2025

Über dieses Dokument

Quelle: BfArM – Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (AMIce) · Zulassungsnummer: 6242329.00.00 · ENR 0242329

Stand der Information laut Text: 06/2025

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Die Informationen auf dieser Website ersetzen nicht den Rat eines Arztes oder Apothekers.

Fakten zu Pepsin-Wein "Blücher-Schering"

Rezeptpflicht
Freiverkäuflich?
  • Das Arzneimittel darf auch außerhalb von Apotheken verkauft werden, zum Beispiel in Drogerien.
  • Rechtsgrundlage laut BfArM: freiverkäuflich gemäß § 44(1) AMG.
Wirkstoff Pepsin 0,2 g/100 ml
Darreichungsform Lösung
Art der Anwendung Zum Einnehmen
Art des Arzneimittels Biologische Arzneimittel
Sonstige Bestandteile Likörwein, Bitterorangenschalentinktur
Packungsgrößen 350 ml, 700 ml
Haltbarkeit 4 Jahre (ungeöffnete Packung)
Zulassung 6242329.00.00, seit 19.12.2001; nationales Verfahren (Deutschland)
Pharmazeutischer Unternehmer Blücher-Schering GmbH & Co. KG Fabrik Chem.-pharmaz. Präparate, 23556 Lübeck
Hersteller (Freigabe) Blücher-Schering GmbH & Co. KG Fabrik Chem.-pharmaz. Präparate
Risikoverfahren
1 Verfahren zur Arzneimittelsicherheit+
  • BSE / HAM aus Körperbestandteilen vom Rind zur Vermeidung des Risikos einer Übertragung von BSE (aus Organen mit niedrigerem Risiko): Übertragung unkonventioneller Viren; ausgenommen sind AM, deren Risiko < 1:1.000.000 ist (mind. Faktor 20) (abgeschlossen 05.04.2004)
Frühere Namen PEPSIN-WEIN "BLÜCHER-SCHERING" (ab 01.01.1978)
PZN 00788962, 00788979

Quelle: BfArM, Arzneimittel-Informationssystem AMIce (ENR 0242329), Datensatz vom 28.07.2025. Angaben ohne Gewähr – fragen Sie Ihre Ärztin, Ihren Arzt oder Ihre Apotheke.