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Periphere Blutstammzellen - autolog (TUM), kryokonserviert PEI.G.03799.01.1 – Fachinformation (SmPC) für Ärzte und Apotheker

Aktualisiert:
Fakten
Status:
Verschreibungspflichtig
Stärke:
2000000 Zellen/ml

Fachinformation - Periphere Blutstammzellen - autolog (TUM), kryokonserviert

1. Identifizierung des Arzneimittels

1.1. Bezeichnung: Periphere Blutstammzellen - autolog

Stärke 1:

Periphere Blutstammzellen - autolog (TUM), kryokonserviert PEI.G.03799.01.1

Humane hämatopoetische Stammzellen aus der Aphereseblutspende eines einzelnen Patienten. Dosis pro kg Körpergewicht des Empfängers ≥ 2 x 106 vitale CD34+CD45+-Zellen

1.2. Stoffgruppe

Autologe hämatopoetische Stammzellzubereitung aus peripherem Blut

2. Anwendungsgebiet

Hämatologische und immunologische Rekonstitution des Knochenmarkes nach Konditionierungsbehandlung

3. Informationen zur Anwendung

3.1. Gegenanzeigen

3.1.1. Absolute Kontraindikationen

Absolute Kontraindikationen für die Anwendung von Stammzellzubereitungen sind nicht bekannt.

3.1.2. Relative Kontraindikationen

  • Schwangerschaft
  • Stillzeit
  • Unverträglichkeit bzw. bekannte Überempfindlichkeit gegen einen der Inhaltsstoffe (Dimethylsulfoxid, Plasmaproteine, ACD-A).

3.2. Vorsichtsmaßnahmen für die Anwendung

  • Stammzellzubereitungen dürfen nicht bestrahlt werden.
  • Stammzellzubereitungen dürfen nur unter kontrollierten und überwachten Bedingungen bei der angegebenen Temperatur gelagert werden (siehe Behältnisbeschriftung).
  • Stammzellzubereitungen dürfen nur innerhalb der angegebenen Haltbarkeit (siehe Behältnisbeschriftung bzw. Begleitdokument) verwendet werden.
  • Autologe Stammzellzubereitungen sind ausschließlich zur autologen Anwendung
  • Die korrekte Zuordnung (Identität) der für den Patienten autolog hergestellten Stammzellzubereitung muss gewährleistet sein.
  • Stammzellzubereitungen dürfen nur von hierfür qualifiziertem Fachpersonal angewendet werden (siehe Richtlinien der Bundesärztekammer und des Paul-Ehrlich-Instituts).
  • Zur Gabe der Stammzellzubereitung sollte eine medikamentöse Prophylaxe gegenüber allergischen oder hämolytischen Reaktionen erfolgen.
  • Bei der Transfusion sollte zur Entfernung von Gerinnseln ein Transfusionsgerät mit Standardfilter der Porengröße 170 – 230 µm ohne Leukozytenfilter verwendet werden.
  • Die Transfusion sollte so rasch als möglich erfolgen, wobei die Transfusionsgeschwindigkeit dem klinischen Zustand des Patienten anzupassen ist.
  • Bei Transfusion des Arzneimittels sollte bei Kindern das empfohlene Transfusionsvolumen von 10 -15 ml/kg Körpergewicht nicht überschritten werden. Ansonsten besteht das Risiko einer Volumenüberladung besonders bei eingeschränkter kardiovaskulärer Funktion
  • Während und nach der Gabe der Stammzellzubereitung ist eine angemessene Überwachung des Patienten mit Monitoring der Vitalparameter zu gewährleisten.

Die Auftauanleitung ist zu beachten (siehe Punkt 8.)

  • Um die schädlichen Effekte von DMSO bei Raumtemperatur für Stammzellen gering zu halten, muss das Stammzelltransplantat unmittelbar nach dem Auftauen unverzüglich transfundiert werden. Stammzellen sollen möglichst nicht bei Raumtemperatur in DMSO-haltiger Lösung verbleiben.
  • Die Dosis von 1 g (= 0,9ml) DMSO pro kg Körpergewicht sollte nicht überschritten werden.
  • Eine medikamentöse Prophylaxe zur Vermeidung von DMSO-Nebenwirkungen insbesondere infolge Histaminfreisetzung wird empfohlen (siehe auch Punkt 6.2).

3.3. Wechselwirkungen mit anderen Arzneimitteln, soweit sie die Wirkungsweise des Arzneimittels beeinflussen können und Hauptinkompatibilitäten

  • Bluttransfusionen, Infusionen und Medikamente dürfen grundsätzlich nicht gleichzeitig in demselben Schlauchsystem mit den Stammzellen gegeben werden. Insbesondere ist auf die Gefahr der hypotonen Lyse durch hypotone Lösungen und der Gerinnselbildung durch kalziumhaltige Lösungen zu achten.
  • Die Beimischung von Medikamenten oder Lösungen zum Stammzelltransplantat ist nicht zulässig.
  • Blutprodukte, Antibiotika und liposomale Antimykotika sowie Medikamente, die die Stammzellfunktion beeinträchtigen könnten, dürfen nur in ausreichendem zeitlichem Abstand zur Stammzellgabe verabreicht werden.

3.4. Verwendung für besondere Personengruppen

  • Frauen im gebärfähigen Alter: Vor Behandlungsbeginn zur Transplantation sollte eine Schwangerschaft ausgeschlossen und falls erforderlich eine Empfängnisverhütung durchgeführt werden.
  • Schwangerschaft und Stillzeit: Während der Schwangerschaft und der Stillzeit ist auf eine mögliche Gefährdung des Feten bzw. des Kindes insbesondere durch Inhaltsstoffe der Stammzellzubereitung und infolge der erforderlichen Vorbehandlung bzw. Begleittherapie zu achten und eine individuelle Risikoabwägung erforderlich. Vor Beginn der Behandlung sollte abgestillt werden (siehe Punkt 3.1.2). • Säuglinge und Kleinkinder: Bei Säuglingen und Kleinkindern ist insbesondere auf Unverträglichkeitsreaktionen, eine Volumenüberladung sowie eine DMSO- oder Citratintoxikation zu achten.
  • Auswirkung auf Fahrtüchtigkeit und die Bedienung von Maschinen: (neu: Unterstrich) Die Anwendung von autologen Stammzellzubereitungen erfolgt in der Regel unter stationären Bedingungen.

3.5. Warnhinweise

  • Ist die geplante, vollständige Transfusion der Stammzellzubereitung nicht möglich, besteht in Abhängigkeit von der transfundierten Zellzahl ein erhöhtes Risiko einer verzögerten, nur partiellen oder fehlenden Rekonstitution der Hämatopoese.

4. Hinweise zur ordnungsgemäßen Anwendung

4.1. Dosierung

Die für eine autologe Transplantation empfohlene Mindestdosis an vitalen Zellen bezogen auf das Körpergewicht (KG) des Patienten ist derzeit für

Stammzellzubereitungen aus peripherem Blut: 2 x 106 CD34+-Zellen pro kg KG.

Die individuelle Dosierung ist abhängig von der Grunderkrankung des Patienten sowie ggf. von Selektions- und Depletionsverfahren. Die Produktspezifikation wird vom Anwender in einer individuellen Anforderung festgelegt und vom Hersteller mit geeigneten Qualitätskontrollen nachgewiesen. Ein deutliches Übergewicht des Patienten (z.B. BMI > 35 kg/m2) kann bei der Berechnung der Mindestdosis berücksichtigt werden.

4.2. Art der Anwendung

Suspension zur intravenösen Infusion nach Auftauen

4.3. Häufigkeit der Verabreichung

Nach Indikationsstellung

In der Regel erfolgt die Gabe von Stammzellzubereitungen als einmalige intravenöse Transfusion. Bei verzögerter, nur partieller oder fehlender Rekonstitution der Hämatopoese kann eine mehrfache Gabe zur Verbesserung des Behandlungserfolges indiziert sein.

4.4. Dauer der Behandlung

Nach Indikationsstellung

Die Transfusion sollte so rasch als möglich erfolgen, um die Funktionalität der Stammzellen zu erhalten, wobei die Transfusionsgeschwindigkeit dem klinischen Zustand des Patienten anzupassen ist.

4.5. Überdosierung

Eine Gefahr der Überdosierung von CD34+-Zellen besteht nicht.

4.6. Unterdosierung

Bei einem deutlichen Unterschreiten der Mindestdosis besteht ein erhöhtes Risiko einer verzögerten, nur partiellen oder fehlenden Rekonstitution der Hämatopoese.

4.7. Notfallmaßnahmen

Bei schweren Unverträglichkeitsreaktionen ist entsprechend der Situation des Patienten und der bereits applizierten Dosis zu bewerten, ob die Transfusion fortgeführt werden kann oder unter- bzw. abgebrochen werden muss. Eine der Schwere der Symptome angemessene Behandlung nach den aktuellen Regeln der Notfalltherapie ist einzuleiten.

5. Nebenwirkungen bei bestimmungsgemäßem Gebrauch

5.1. Immunologische Reaktionen

  • Febrile, nicht-hämolytische Transfusionsreaktionen durch z. B. Zellzerfall und Zytokinfreisetzung.
  • Allergische und anaphylaktoide Unverträglichkeitsreaktionen wie z. B. Urtikaria, Lid- oder Glottisödem bis hin zum Schock bei Überempfindlichkeit gegen Antikoagulanzien oder andere Hilfsstoffe der Stammzellzubereitung.

5.2. Infektiöse Komplikationen

  • Bei der Anwendung von autologen aus menschlichem Blut hergestellten Arzneimitteln ist die Rückübertragung von Infektionserregern, auch bislang unbekannter Natur, nicht auszuschließen.
  • Das Risiko einer bakteriellen Kontamination der Stammzellzubereitung bzw. einer Toxinbildung lässt sich auch bei kryokonservierten Präparaten nicht ausschließen.

5.3. Sonstige Komplikationen

  • Unverträglichkeitsreaktionen wie Übelkeit, Erbrechen, Durchfall, Kopfschmerzen, Tachykardie, Blutdruckanstieg bei Überempfindlichkeit gegen einen der Inhaltsstoffe (siehe Punkt 7.4). Insbesondere bei Säuglingen und Kleinkindern sind bei schneller Transfusion Unverträglichkeitsreaktionen und Reaktionen infolge einer DMSO- oder Citratintoxikation möglich.
  • Volumenüberladung bei großvolumigen Stammzellzubereitungen bzw. bei zu rascher Transfusion bzw. in engem zeitlichem Zusammenhang mit anderen zirkulatorisch wirksamen Infusionen und Transfusionen.
  • Hypothermie infolge zu rascher Transfusion der gekühlt gelagerten Stammzellzubereitung. Die Anwendung von Blutwärmegeräten ist nicht indiziert.
  • Mikrozirkulationsstörungen durch Thrombozyten oder Zellaggregate
  • Hämolytische Stammzellzubereitungen infolge osmotischer oder mechanischer Schädigung der Erythrozyten bei der Herstellung oder Anwendung bzw. durch unsachgemäße Lagerung oder andere Ursachen wie Enzymdefekte.

Meldung des Verdachts auf Nebenwirkungen

Die Meldung des Verdachts auf Nebenwirkungen ist von großer Wichtigkeit. Sie ermöglicht eine kontinuierliche Überwachung des Nutzen-Risiko-Verhältnisses des Arzneimittels. Angehörige von Gesundheitsberufen sind aufgefordert, jeden Verdachtsfall einer Nebenwirkung dem Bundesinstitut für Impfstoffe und biomedizinische Arzneimittel, Paul-Ehrlich-Institut, Paul-Ehrlich-Straße 51 - 59, 63225 Langen, Telefon +49 6103-773116, Telefax: +49 6103-771234, Website: www.pei.de bzw. www.pei.de/haemovigilanz-formulare, E-Mail: pharmakovigilanz2@pei.de anzuzeigen. Darüber hinaus ist gemäß den gesetzlichen Vorgaben und Verordnungen jeder Verdacht eines schwerwiegenden Zwischenfalls oder einer schwerwiegenden unerwünschten Reaktion dem Pharmazeutischen Unternehmer bzw. Hersteller unverzüglich anzuzeigen.

Patienten sind darüber zu informieren, dass sie sich an ihren Arzt oder das medizinische Fachpersonal wenden sollen, wenn sie Nebenwirkungen bemerken. Dies gilt auch für Nebenwirkungen, die nicht in dieser Gebrauchsinformation und Fachinformation angegeben sind. Durch die Meldung von Nebenwirkungen können mehr Informationen über die Sicherheit dieses Arzneimittels gewonnen und zur Verfügung gestellt werden.

6. Pharmakologische und toxikologische Eigenschaften

6.1. Präklinische Daten zur Sicherheit

Liegen nicht vor. Die Prüfung der Toxizität von humanen Stammzellen im Tiermodell ist von geringer Relevanz und erlaubt nicht die Bestimmung einer toxischen oder letalen Dosis.

6.2. Arzneilich wirksame Bestandteile (Wirkstoff)

Arzneilich wirksame Bestandteile der hämatopoetischen Stammzellzubereitungen sind morphologisch und funktionell intakte Stamm- und Vorläuferzellen zur Rekonstitution der Hämatopoese und des Immunsystems nach myeloablativer oder nicht-myeloablativer Vorbehandlung. Stammzellen können nach Zellteilung einerseits den Charakter einer Stammzelle (Selbstreplikation) behalten und andererseits zu reifen Zellen wie Granulozyten, Erythrozyten, Thrombozyten, Monozyten/Makrophagen, Osteoklasten und Lymphozyten ausdifferenzieren (= Asymmetrische Teilung). Die Zellen, denen die größte hämatopoetische Potenz zugeschrieben wird, exprimieren als Surrogatmarker das CD34-Antigen, das zur Qualitätsbestimmung (siehe Wirkstoffgehalt Punkt 7.4.1) verwendet wird.

Nach der Transplantation sind die Stammzellen in der Lage, sich an Orten der Blutbildung anzusiedeln (insbesondere im Knochenmark, anfangs auch in Milz und Leber) und bei ausreichender Anzahl vitaler Stammzellen eine dauerhafte Rekonstitution der Hämatopoese und der Lymphopoese zu gewährleisten. Nach 10 bis 30 Tagen sind die ersten reifen Blutzellen (Granulozyten, Thrombozyten, Erythrozyten und Lymphozyten) nachweisbar. Bis eine vollständige Hämatopoese etabliert ist, vergehen in der Regel mehrere Wochen, bis zur Rekonstitution der Lymphopoese mehrere Monate. Die Geschwindigkeit der Rekonstitution ist von der Anzahl der Stamm- und Vorläuferzellen und insbesondere von patientenbezogenen Faktoren wie der Grunderkrankung und ggf. von Begleiterkrankungen abhängig.

6.3. Sonstige Bestandteile

Restzellen

Der Restgehalt an Erythrozyten kann nach Auftauen kryokonservierter Präparate zur Freisetzung von Hämoglobin mit vor allem nephrotoxischen Nebenwirkungen führen. Im Präparat enthaltene Granulozyten können nach Kryokonservierung eine Reihe reaktiver Enzyme freisetzen, deren Zell- und Gewebe-toxische Wirkung in der Regel von im restlichen Plasma enthaltenen Inhibitoren neutralisiert wird.

Stabilisator ACD-A

Die Gesamtmenge an Stabilisator ist im Begleitdokument angegeben, um das Risiko hypokalzämischer Reaktionen beurteilen zu können.

Natriumchlorid-Lösung 0,9%

Natriumchlorid-Lösung 0,9% hat in der Regel keinen Einfluss auf den Elektrolyt-, Wasser- und Säure-Basen-Haushalt.

DMSO

Dimethylsulfoxid ist ein die Zellmembran penetrierendes und im Zellinneren wirkendes Gefrierschutzmittel.

Unerwünschte Wirkungen sind insbesondere bei hoher Dosierung und rascher Infusion Kopfschmerzen, Übelkeit, Schüttelfrost, Dyspnoe, Brady- oder Tachykardie und Hypertonie. Die Dosis von 1 g (= 0,9 ml) DMSO pro kg Körpergewicht des Patienten sollte deshalb nicht überschritten werden. Eine medikamentöse Prophylaxe insbesondere mit Antihistaminika zur Reduktion von Nebenwirkungen wird empfohlen (siehe Punkt 3.2). Darüber hinaus kann bei mehreren Fraktionen eines DMSO-haltigen Transplantats die Gabe über den Tag verteilt erfolgen. Außer einer Knoblauch-ähnlichen Ausdünstung sind schwere unerwünschte Wirkungen durch den DMSO-Anteil bei strikter Einhaltung der besonderen Hinweise zum Auftauen (und ggf. Waschen) aufgrund des toxikologischen Wirkungsprofils dieser Substanz nicht zu erwarten. Beim Waschen von Stammzellzubereitungen zur Reduktion des DMSO-Gehaltes ist die Möglichkeit der Zellschädigung und des Zellverlustes zu beachten.

7. Weitere Hinweise

7.1. Angaben zur Haltbarkeit

Die Stammzellzubereitung ist unter den in Punkt 7.2 angegebenen Bedingungen bis zu dem auf der Behältnisbeschriftung bzw. auf dem Begleitdokument angegebenen Verfalldatum haltbar. Das Arzneimittel darf nach Ablauf der Haltbarkeit nicht mehr angewendet werden. Das Präparat ist nach Auftauen unverzüglich zu transfundieren und darf zu Transplantationszwecken nicht wieder eingefroren werden.

7.2. Angaben zur Aufbewahrung und Transport

Die angegebenen Lagerungs- und Transportbedingungen müssen eingehalten und dokumentiert werden. Die Kühlkette darf nicht unterbrochen werden. Bei den kryokonservierten Präparaten ist wegen der hohen Bruchgefahr besondere Vorsicht beim Umgang geboten (Gefahr der mikrobiellen Kontamination bzw. des Präparateverlustes).

Während der Lagerung und des Transports ist dafür Sorge zu tragen, dass die Qualität und Funktionalität der Stammzellen nicht beeinträchtigt werden, die Stammzellzubereitungen keinesfalls bestrahlt werden und kein Unbefugter Zugriff hat. Der Transport der Stammzellzubereitungen ist in einem geeigneten und entsprechend beschrifteten Behältnis durch einen über die Bedeutung des Transplantats und dessen Transportbedingungen instruierten Kurier durchzuführen.

Periphere Blutstammzellen - autolog (TUM), kryokonserviert: PEI.G.03799.01.1

Lagerung: 2 Jahre ≤ -140°C in der Stickstoffgasphase

Transport: Kryokonservierte Präparate werden tiefkalt in einem geeigneten Behältnis bei einer Temperatur von ≤ - 140°C transportiert.

7.3. Optische Prüfung

Unmittelbar vor dem Auftauen und vor der Transfusion muss jede Stammzellzubereitung einer visuellen Kontrolle unterzogen werden (Unversehrtheit, Aggregatbildung, eindeutige Zuordnung). Die Anwendung trotz Qualitätsmängel muss medizinisch begründet und dokumentiert werden. Die damit verbundenen Risiken sind zu minimieren und ggf. entsprechende Maßnahmen zu ergreifen. Die Anwendung der Stammzellzubereitung liegt im Verantwortungsbereich des behandelnden Arztes.

7.4. Zusammensetzung des Fertigarzneimittels

7.4.1. Wirkstoff (nach Art und Menge)

►Präparate-spezifische Informationen zum Wirkstoffgehalt: Siehe Begleitdokument.

Humane hämatopoetische Stammzellen aus der Aphereseblutspende eines einzelnen Patienten, Dosis pro kg Körpergewicht des Empfängers ≥ 2 x 106 vitale CD34+CD45+-Zellen

7.4.2. Sonstige Bestandteile

► Zusätzliche Informationen zu den sonstigen Bestandteilen, die für eine zweckgemäße Herstellung erforderlich sind: Siehe Begleitdokument.

Bestandteile pro ml Zellsuspension

0,07- 0,08 ml ACD-A-Stabilisatorlösung (Ph. Eur.)

0,87- 0,88 ml zellhaltiges Plasma des Spenders

0,05 ml/ml DMSO

7.5. Darreichungsform und Inhalt, Behältnis

Suspension nach Auftauen, im Kunststoffbeutel mit CE-Zertifikat

Packungsgrößen

85 bis 100ml pro Beutel, 1- 6 Beutel pro Transplantat

7.6. Angaben zum pharmazeutischen Unternehmer / Inhaber der Genehmigung

Klinikum der Technischen Universität München (TUM Klinikum)

Anstalt des öffentlichen Rechts

Standort Klinikum rechts der Isar

Klinik und Poliklinik für Innere Medizin III, Hämatologie und Onkologie

Ismaninger Str. 22

81675 München

7.7. Angaben zum Hersteller, der das Fertigarzneimittel für das Inverkehrbringen freigegeben hat

Klinikum der Technischen Universität München (TUM Klinikum)

Anstalt des öffentlichen Rechts

Standort Klinikum rechts der Isar

Klinik und Poliklinik für Innere Medizin III, Hämatologie und Onkologie

Ismaninger Str. 22

81675 München

Teilherstellung (=Kryokonservierung) beim Lohnhersteller TUMCells

TUMCells - Interdisziplinäres Zentrum für zelluläre Therapien

Technische Universität München (TUM)

School of Medicine and Health

Klinikum rechts der Isar (MRI)

Trogerstraße 9

81675 München

7.8. Genehmigungsnummer

Gen.-Nr.: PEI.G.03799.01.1: Periphere Blutstammzellen - autolog (TUM), kryokonserviert 7.9. Datum der Erteilung der Genehmigung

07.06.2011

7.10. Arzneimittelstatus

Verschreibungspflichtig

8. Sonstige Hinweise

8.1. Auftauanleitung

Allgemein

  • Bei der Entnahme der Kassette mit dem Stammzellpräparat aus dem Transportsystem und dem Öffnen der Metallkassette ist für tiefkalte Temperaturen geeignete Schutzausrüstung zu verwenden (Handschuhe, Gesichtsschutz).
  • Das Stammzellpräparat und die Umverpackung sind auf eventuelle Undichtigkeiten zu prüfen. Bei Beschädigungen den Beutel sofort wieder kalt stellen. Prüfen, ob ein Ersatzpräparat innerhalb von 24 Stunden bereitgestellt werden kann.
  • Vor dem Auftauen sind die korrekte Zuordnung (Identität) und die Qualität einschließlich der Unversehrtheit der Stammzellzubereitung zu prüfen. Das Auftauen sollte möglichst patientennah erfolgen, um eine unmittelbare Transfusion nach dem Auftauen zu gewährleisten. Zum Auftauen dürfen nur geeignete und dafür qualifizierte Geräte (z. B. Plasmatherm) mit CE-Zertifikat und gültiger Prüfplakette verwendet werden. Das Auftauen erfolgt bei +37°C ohne Schüttelbewegung. Sobald keine Kristalle mehr sichtbar bzw. fühlbar sind, sollte die Stammzellzubereitung möglichst rasch über einen Standardfilter der Porengröße 170 – 230 µm transfundiert werden, sodass die Stammzellen nicht bei Raumtemperatur in DMSO-haltiger Lösung verbleiben. Nach der Transfusion ist das Behältnis und das Filtersystem auf Gerinnsel zu prüfen, das Präparatebehältnis mit dem Transfusionssystem steril zu verschließen und 24 Stunden bei +2°C bis +10°C für eventuell erforderliche Nachuntersuchungen aufzubewahren.

8.2. Maßnahmen zur Reduktion des Übertragungsrisikos von Infektionserregern

Um das Risiko einer Kreuzkontamination bei der Lagerung autologer Stammzellzubereitungen zu minimieren und aus Sicherheitsgründen für das medizinische Personal, wurde der Patient anlässlich der Eignungsuntersuchung getestet auf

  • Humanes Immundefizienz Virus (Anti-HIV-1/2-Ak, HIV-1-Genom)
  • Hepatitis B Virus (HBsAg, Anti-HBc-Ak1, HBV-Genom)
  • Hepatitis C Virus (Anti-HCV-Ak, HCV-Genom)
  • Hepatitis E Virus (HEV-Genom)
  • ggf. West-Nil-Virus (WNV-Genom)
  • Treponema pallidum (Ak-Test)

1 Bei wiederholt reaktivem spezifischem Anti-HBc-Ergebnis ist ggf. der Infektionsstatus (Anti-HBs Titer) abzuklären.

Bei nachgewiesener Infektiosität bzw. Hinweis für eine Infektionsgefahr ist das Präparat entsprechend gekennzeichnet (Achtung: Biologische Gefahr!) und muss getrennt transportiert und gelagert werden.

► Befunde: Siehe Begleitdokument!

8.3. Qualitätssicherung

Für die Transplantation von Stammzellpräparaten sind von den Einrichtungen der Krankenversorgung Maßnahmen im Rahmen der Qualitätssicherung gemäß den gesetzlichen Vorgaben zu ergreifen. Dazu gehören u. a. detaillierte Anweisungen für die

  • Indikationsstellung,
  • Vor- und Nachbehandlung,
  • Maßnahmen bei transplantationsassoziierten Komplikationen
  • Wahl der Art und Menge der Stammzellzubereitung,
  • Vorsorgemaßnahmen zum Erhalt der Unversehrtheit des Transplantats und der Funktionsfähigkeit der Stammzellen,
  • Nachuntersuchung des Patienten zur Feststellung des Transplantationserfolges;
  • patientenbezogene Dokumentation und
  • Meldeverpflichtungen.

Die Entscheidungskriterien für die Patientenauswahl und ggf. die spezielle Aufbereitung der Stammzellzubereitung sowie prophylaktische Maßnahmen bei der Anwendung und die Überwachung der Anwendung sind im Rahmen einer patientenbezogenen Qualitätssicherung festzulegen.

8.4. Besondere Vorsichtsmaßnahmen für die Beseitigung

Nach Anwendung sind die Primärbehältnisse der Stammzellzubereitungen steril zu verschließen und 24 Stunden bei +2°C bis +10°C für eventuell erforderliche Nachuntersuchungen aufzubewahren. Nicht verwendete Präparate müssen dem Hersteller gemeldet werden und sind ordnungsgemäß zu entsorgen. Sie dürfen ausschließlich autolog und keinesfalls für andere Patienten verwendet werden. Die ordnungsgemäße Entsorgung von angebrochenen bzw. nicht mehr verwendbaren Präparaten ist entsprechend den Vorgaben der Einrichtung der Krankenversorgung sicherzustellen. Eine Nutzung für wissenschaftliche Zwecke ist mit Einverständnis des Patienten als Eigentümer der autologen Stammzellzubereitung möglich. Die Anwendung und der Verbleib aller Stammzellzubereitungen sind im Rahmen eines Qualitätssicherungssystems zu dokumentieren.

  1. 9. Verweise

Die Präparate-spezifischen Angaben auf der Behältnisbeschriftung und dem Begleitdokument müssen beachtet werden. Zu berücksichtigen sind ferner die aktuelle „Richtlinie zur Herstellung und Anwendung von hämatopoetischen Stammzellzubereitungen“ und gegebenenfalls ergänzende Veröffentlichungen und Bekanntmachungen der Bundesärztekammer und des Paul-Ehrlich-Instituts.

10. Datum der letzten Überarbeitung

22.10.2025

Über dieses Dokument

Quelle: BfArM – Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (AMIce) · Zulassungsnummer: PEI.G.03799.01.1 · ENR 2612250

Stand der Information laut Text: 22.10.2025

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Fakten zu Periphere Blutstammzellen - autolog (TUM), kryokonserviert

Rezeptpflicht
Verschreibungspflichtig?
  • Sie erhalten das Arzneimittel nur mit einem ärztlichen Rezept in der Apotheke.
  • Rechtsgrundlage laut BfArM: verschreibungspflichtig gemäß § 48(1),(2)2 AMG.
Wirkstoff Humane autologe hämatopoetische Stammzellen aus peripherem Blut 2000000 Zellen/ml
Darreichungsform Schüttellösung
Art der Anwendung Intravenöse Anwendung
Art des Arzneimittels Blutprodukt, Biologische Arzneimittel
Packungsgrößen 100 ml
Haltbarkeit 2 Jahre (ungeöffnete Packung)
Lagerung Bei -140°C in der Gasphase über Flüssigstickstoff; In Originalverpackung aufbewahren
ATC-Klassifikation
  1. B Blut und blutbildende Organe
    1. B05 Blutersatzmittel und Perfusionslösungen
      1. B05A Blut und verwandte Produkte
        1. B05AX Andere Blutprodukte
Zulassung PEI.G.03799.01.1, seit 14.06.2011; nationales Verfahren (Deutschland)
Pharmazeutischer Unternehmer Klinikum rechts der Isar der Technischen Universität München AöR, 81675 München
Hersteller (Freigabe) Klinikum rechts der Isar der Technischen Universität München AöR III. Medizinische Klinik (Hämatologie/Onkologie)
Risikoverfahren
4 Verfahren zur Arzneimittelsicherheit+
  • Qualitätsstandards von In-Vitro-Diagnostika (IVD) im Blutspendewesen und zur Risikovorsorge bei der Spendertestung: Bei der Herstellung von zellulären Blutkomponenten, therapeutischen Einzelplasmen und Stammzellzubereitungen zur hämatopoetischen Rekonstitution (kurz Blut- und Stammzellzubereitungen), die nach dem 01.10.2013 zum In-Verkehr-Bringen freigegeben werden, dürfen zur Untersuchung der Spender auf Infektionsmarker HIV, HBV und HCV (sogenanntes Spender-Screening) nur solche Prüfverfahren verwendet werden, für die mit entsprechenden Unterlagen belegt wurde, dass sie die in der Anlage 1 zu diesem Bescheid definierten Anforderungen erfüllen und für die eine chargenbezogene Überprüfung entsprechend Anlage 2 durchgeführt wird.
  • Maßnahme zur Risikominimierung beim Einsatz von HIV-1 NAT-Testsystemen: Einführung von HIV1-NAT-Testsystemen mit zwei Zielregionen (Dual Target). Bei der Herstellung von zellulären Blutkomponenten, therapeutischen Einzelplasmen und Stammzellzubereitungen zur hämatopoetischen Rekonstitution, die nach dem 01.01.2015 für den Verkehr freigegeben werden, müssen bei dem Spender-Screening HIV-1 NAT (Nukleinsäure-Amplifikationstechnik) Testsysteme eingesetzt werden, die geeignet sind, die mögliche Unterbestimmung bzw. Nichterkennung einer Zielregion auszugleichen oder auszuschliessen. Ein möglicher Ansatz ist die Verwendung eines sogenannten Dual-Target NAT-Tests, bei dem zwei (oder mehr) verschiedene Abschnitte des HIV-Genoms amplifiziert und nachgewiesen werden..(s.Bescheid).
  • Risiko-minimierende Maßnahmen zur Prävention von Übertragungen des Hepatitis-E-Virus durch Blutkomponenten zur Transfusion und von Stammzellzubereitungen zur hämatopoetischen Rekonstitution: Erythrozyten- und Thrombozyten-Konzentrate, sowie allogene, nicht für einen bestimmten Empfänger hergestellte Stammzellpräparate aus Nabelschnurblut die ab dem 01.01.2020 in den Verkehr gebracht werden, müssen aus Spenden hergestellt sein, die mit einer geeigneten Nukleinsäure-Amplifikationstechnik (NAT) negativ auf Hepatitis-E-Virus (HEV) Genome getestet worden sind.Quarantäne-gelagerte therapeutische Frischplasmen, die ab dem 01.01.2021 in den Verkehr gebracht werden, müssen aus Spenden hergestellt sein, die mit einer geeigneten NAT negativ auf HEV Genome getestet worden sind.Stammzellpräparate für die hämatopoietische Rekonstitution aus peripherem Blut oder aus Knochenmarkentnahme, sowie autologe und allogene, für einen bestimmten Empfänger hergestellte Präparate aus Nabelschnurblut, die ab dem 01.01.2020 in den Verkehr gebracht werden, müssen aus Spenden hergestellt sein, die mit einer geeigneten NAT auf HEV Genome getestet worden sind. Das Ergebnis der Testung ist der anwendenden ärztlichen Person zur Entscheidung über eine Anwendung nach individueller Nutzen-Risikoabwägung mitzuteilen.
  • Einführung Risiko-minimierender Maßnahmen zur Prävention von West-Nil-Virus-Übertragungen durch Blut- und Stammzellzubereitungen in Deutschland: Spendewillige Personen, die sich im Zeitraum vom 01. Juni bis 30. November eines Jahres, an mindestens zwei aufeinander folgenden Tagen in einem WNV-Endemiegebiet in Deutschland aufgehalten haben, müssen nach ihrer Rückkehr von dort für einen Zeitraum von vier Wochen von Stammzell-, Blut- oder Plasmaspenden zurückgestellt werden. Die WNV-Endemiegebiete (Landkreise und kreisfreie Städte) werden in der Datenbank Spensderrückstellung des Paul-Ehrlich-Instituts (PEI- Data Base Emerging Infections https://pei-dabei.de/fmi/webd/live, siehe Beispiel in Anlasge 1) ausgewiesen.

Quelle: BfArM, Arzneimittel-Informationssystem AMIce (ENR 2612250), Datensatz vom 09.06.2026. Angaben ohne Gewähr – fragen Sie Ihre Ärztin, Ihren Arzt oder Ihre Apotheke.