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Tuberculinum bovinum LM I – Fachinformation (SmPC) für Ärzte und Apotheker

Status des Arzneimittels: Apothekenpflichtig, rezeptfrei Details

Stärke:
LM I

Fachinformation - Tuberculinum bovinum LM I

Beschriftung des Behältnisses (Rolletikett für 10 ml-Arzneiflasche)

Es wird keine separate Packungsbeilage eingesetzt.

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Pharmazeutischer Unternehmer/Her­steller:

Austernbrede 7–9, 33330 Gütersloh

Tuberculinum bovinum LM I

Homöopathisches Arzneimittel.

verwendbar bis Ch.-B.

10 ml flüssige Verdünnung zum Einnehmen

Enthält 19 Vol.-% Alkohol.

Apothekenpflichtig.

Nach Ablauf des Verfalldatums nicht mehr anwenden

Reg.-Nr.

48229.00.00

Zusammensetzung: 10 ml enthalten als Wirkstoff:

10 ml Tuberculinum bovinum LM I. 1 g entspricht 25 Tropfen.

Anwendungsgebiete:Registriertes homöopathisches Arzneimittel, daher ohne Angabe einer therapeutischen Indikation.

Hinweis: Bei während der Anwendung fortdauernden Krankheitssymptomen ist medizinischer Rat einzuholen.

Vorsichtsmaßnahmen für die Anwendung: Die Anwendung des Arzneimittels bei Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren erfolgt nur nach Rücksprache mit dem homöopathisch erfahrenen Therapeuten. Da keine ausreichend dokumentierten Erfahrungen vorliegen, sollte das Arzneimittel in der Schwangerschaft und Stillzeit nur nach Rücksprache mit dem Arzt angewendet werden.

Wechselwirkungen:Keine bekannt.

Allgemeiner Hinweis: Die Wirkung eines homöopathischen Arzneimittels kann durch allgemein schädigende Faktoren in der Lebensweise und durch Reiz-und Genussmittel ungünstig beeinflusst werden. Falls Sie sonstige Arzneimittel einnehmen, fragen Sie Ihren Arzt.

Dosierung und Dauer der Anwendung: Soweit nicht anders verordnet: Erwachsene: Vor jeder Einnahme wird die Flasche 10 mal kräftig geschüttelt. 1–2 Tropfen werden in einem Glas Wasser (ca. 150 ml) gelöst. Hiervon wird 1mal täglich 1 Teelöffel voll eingenommen, der Rest weggeschüttet. Diese Zubereitung ist bei jeder Einnahme zu wiederholen. Die Einnahme ist auf maximal 10 Tage zu beschränken und sollte nur nach Rücksprache mit einem homöopathisch erfahrenen Therapeuten fortgesetzt werden.

Fakten zu Tuberculinum bovinum LM I

Rezeptpflicht
Apothekenpflichtig, rezeptfrei?
  • Sie erhalten das Arzneimittel ohne Rezept, aber nur in der Apotheke. Lassen Sie sich dort beraten.
  • Rechtsgrundlage laut BfArM: apothekenpflichtig gemäß §43 oder §46 AMG.
Wirkstoff Tuberculini-bovini-derivatum-proteinosum-purificatum-Nosode LM I
Darreichungsform Lösung
Art der Anwendung Zum Einnehmen
Art des Arzneimittels Homöopathisches Arzneimittel
Packungsgrößen 10 ml
Haltbarkeit 5 Jahre (ungeöffnete Packung)
Zulassung 48229.00.00, seit 04.03.2005, verlängert 11.04.2013; nationales Verfahren (Deutschland)
Pharmazeutischer Unternehmer ARCANA Arzneimittel-Herstellung Dr. Sewerin GmbH & Co. KG, 33330 Gütersloh
Hersteller (Freigabe) ARCANA Arzneimittel-Herstellung Dr. Sewerin GmbH & Co. KG
PZN 13253872, 03502877, 13254133, 13254038, 13254044, 05968479, 13254156, 03502860, 13253984, 13254009, 13253903, 13253895, 05968491, 13253926, 13254021, 13694582, 05968485, 13253978, 13254067, 13254015, 13253990, 13254073, 03502854, 13254127, 13254104, 13253949, 13253955, 13253932, 13253889, 13254185, 03502883, 13253961, 13254050, 03502908, 13253814, 13254096, 13253866, 13254110, 13253843

Quelle: BfArM, Arzneimittel-Informationssystem AMIce (ENR 2148229), Datensatz vom 22.02.2020. Angaben ohne Gewähr – fragen Sie Ihre Ärztin, Ihren Arzt oder Ihre Apotheke.