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Allogeneic directed cryoPBSC, DKMS-1 Suspension - Zusammengefasste Informationen

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Zusammenfassung der Merkmale des Arzneimittels - Allogeneic directed cryoPBSC, DKMS-1 Suspension

DKMSDStem Cell BankDKMSDStem Cell Bank

DKMS Stem Cell Bank gGmbH, Enderstraße 94 / Haus C, 01277 Dresden

Gebrauchs- und Fachinformation

1.    Identifizierung des Arzneimittels

1.1. Bezeichnung

„Allogeneic directed cryoPBSC, DKMS-1“

1.2 Stoffgruppe

Allogene hämatopoetische Stammzellzube­reitung aus peripherem Blut.

2.    Anwendungsgebiet

2. Anwendungsgebiet

Hämatologische und immunologische Rekonstitution des Knochenmarkes nach Konditionierun­gsbehandlung.

3.    informationen zur anwendung

3.1    gegenanzeigen

Absolute Kontraindikationen für die Anwendung von Stammzellzube­reitungen sind nicht bekannt.

3.1.2 Relative Kontraindikationen

Schwangerschaft Stillzeit Unverträglichkeit bzw. bekannte Überempfindlichkeit gegen einen der Inhaltsstoffe (Dimethylsulfoxid, Plasmaproteine, Antikoagulanzi­en)3.2 Vorsichtsmaßnah­men für die Anwendung Stammzellzube­reitungen dürfen nicht bestrahlt werden. Stammzellzube­reitungen dürfen nur unter kontrollierten und überwachten Bedingungen bei der angegebenen Temperatur gelagert werden (siehe Behältnisbeschrif­tung). Stammzellzube­reitungen dürfen nur innerhalb der angegebenen Haltbarkeit und für den genannten Empfänger verwendet werden (siehe Behältnisbeschrif­tung bzw.

Begleitdokument).

Die korrekte Zuordnung (Identität) zu dem vom Hersteller angegebenen Empfänger muss gewährleistet sein. Stammzellzube­reitungen dürfen nur von hierfür qualifiziertem Fachpersonal angewendet werden (siehe Richtlinien der Bundesärztekammer und des Paul-EhrlichInstituts). Zur Gabe der Stammzellzube­reitung sollte eine medikamentöse Prophylaxe gegenüber allergischen oder hämolytischen Reaktionen erfolgen. Bei der Transfusion sollte zur Entfernung von Gerinnseln ein Transfusionsgerät mit Standardfilter der Porengröße 170 – 230 µm ohne Leukozytenfilter verwendet werden. Die Transfusion sollte so rasch als möglich erfolgen, wobei die Transfusionsges­chwindigkeit dem klinischen Zustand des Patienten anzupassen ist. Bei Transfusion des Arzneimittels sollte bei Kindern das empfohlene Transfusionsvolumen von 10 – 15 ml/kg Körpergewicht nicht überschritten werden. Ansonsten besteht das Risiko einer Volumenüberladung besonders bei eingeschränkter kardiovaskulärer Funktion. Während und nach der Gabe der Stammzellzube­reitung ist eine angemessene Überwachung des Empfängers mit Monitoring der Vitalparameter zu gewährleisten. Bei HLA-Inkompatibilität besteht ein erhöhtes Risiko einer Transplantat-gegen-Wirt-Reaktion (Graft-versus-Host-Disease (GvHD)) bzw. einer Abstoßung. Bei Blutgruppen-Major-Inkompatibilität kann eine Reduktion des Erythrozytengehalts der Stammzellzube­reitung und ggf. eine Prophylaxe mit forcierter Diurese erforderlich sein. Bei Blutgruppen-Minor-Inkompatibilität kann eine Reduktion des Plasmagehalts der Stammzellzube­reitung erforderlich sein. Es kann eine verzögerte Hämolyse durch ein „passenger lymphocyte syndrome“ auftreten. Nach der Transplantation sollte in Abhängigkeit von der Empfänger/Spender-Konstellation ein regelmäßiges CMV-Screening durchgeführt werden.

Die Auftauanleitung ist zu beachten (siehe Punkt 8).

Um die schädlichen Effekte von DMSO bei Raumtemperatur für Stammzellen gering zu halten, muss das Stammzelltran­splantat unmittelbar nach dem Auftauen unverzüglich transfundiert werden. Stammzellen sollen möglichst nicht länger als 15 min bei Raumtemperatur in DMSO-haltiger Lösung verbleiben. Die Dosis von 1 g (= 0,9 ml) DMSO pro kg Körpergewicht sollte nicht überschritten werden. Eine medikamentöse Prophylaxe zur Vermeidung von DMSO-Nebenwirkungen insbesondere infolge Histaminfreisetzung wird empfohlen.

3.3    wechselwirkungen mit anderen arzneimitteln, soweit sie die wirkungsweise des arzneimittels beeinflussen können und hauptinkompatibilitäten

3.3 wechselwir­kungen mit anderen arzneimitteln, soweit sie die wirkungsweise des arzneimittels beeinflussen können und hauptinkompati­bilitäten Bluttransfusionen, Infusionen und Medikamente dürfen grundsätzlich nicht gleichzeitig in demselben Schlauchsystem mit den Stammzellen gegeben werden. Insbesondere ist auf die Gefahr der hypotonen Lyse durch hypotone Lösungen und der Gerinnselbildung durch kalziumhaltige Lösungen zu achten. Die Beimischung von nicht in der Auftauanleitung angegebenen Medikamenten oder Lösungen zum Stammzelltran­splantat ist nicht zulässig. Blutprodukte, Antibiotika und liposomale Antimykotika sowie Medikamente, die die Stammzellfunktion beeinträchtigen könnten, dürfen nur in ausreichend zeitlichem Abstand zur Stammzellgabe verabreicht werden.3.4 Ver­wendung für besondere Personengruppen Frauen im gebärfähigen Alter: Vor Behandlungsbeginn zur Transplantation sollte eine Schwangerschaft ausgeschlossen und falls erforderlich eine Empfängnisverhütung durchgeführt werden. Schwangerschaft und Stillzeit: Während der Schwangerschaft und der Stillzeit ist auf eine mögliche Gefährdung des Feten bzw. des Kindes insbesondere durch Inhaltsstoffe der Stammzellzube­reitung und infolge der erforderlichen Vorbehandlung bzw.

Begleittherapie zu achten und eine individuelle Risikoabwägung erforderlich. Vor Beginn der Behandlung sollte abgestillt werden (siehe Punkt 3.1.2).

Säuglinge und Kleinkinder: Bei Säuglingen und Kleinkindern ist insbesondere auf Unverträglichke­itsreaktionen, eine Volumenüberladung sowie eine DMSO- oder Zitratintoxikation zu achten. Auswirkung auf die Fahrtüchtigkeit und die Bedienung von Maschinen: Die Anwendung von allogenen Stammzellzube­reitungen erfolgt in der Regel unter stationären Bedingungen.3­.5 Warnhinwei­se Ist die geplante, vollständige Transfusion der Stammzellzube­reitung nicht möglich, besteht in Abhängigkeit von der transfundierten Zellzahl ein erhöhtes Risiko eines verzögerten oder fehlenden Anwachsens (Engraftment) mit verzögerter, nur partieller oder fehlender Rekonstitution der Hämatopoese sowie ein erhöhtes Risiko einer Transplantatab­stoßung. Aufgrund der lang dauernden vollständigen Immunrekonstitution besteht ein erhöhtes Infektionsrisiko, insbesondere für schwere Virus- und Pilzinfektionen. Eine maligne Entartung der Spenderzellen im Empfängerorganismus ist möglich.

4 Hinweise zur ordnungsgemäßen Anwendung

4 Hinweise zur ordnungsgemäßen Anwendung4.1 Do­sierung

Die für eine allogene Transplantation empfohlene Mindestdosis an vitalen Zellen bezogen auf das Körpergewicht (KG) des Empfängers ist derzeit für Stammzellzube­reitungen aus peripherem Blut:

4 × 106 CD34+/CD45±Zellen pro kg KG.

Ein deutliches Übergewicht des Empfängers (z. B. BMI > 35 kg/m²) sollte bei der Berechnung der Mindestdosis berücksichtigt werden. Die individuelle Dosierung ist abhängig vom Spender und von der Grunderkrankung des Empfängers sowie von der HLA-Kompatibilität und ggf. von Selektions- und Depletionsver­fahren. Die Dosisvorgaben der entsprechenden Therapieprotokolle sind zu beachten. Die Produktspezifi­kation wird vom Anwender in einer individuellen Anforderung festgelegt und vom Hersteller mit geeigneten Qualitätskontrollen nachgewiesen.

4.2 Art der Anwendung

Suspension zur i. v. Infusion nach Auftauen.

4.3 Häufigkeit der Verabreichung

Nach Indikationsste­llung.

In der Regel erfolgt die Gabe von Stammzellzube­reitungen als einmalige intravenöse Transfusion. In besonderen klinischen Situationen wie z. B. bei Patienten mit Osteopetrose oder nach nicht-myeloablativer Vorbehandlung kann eine mehrfache Gabe zur Verbesserung des Behandlungserfolges indiziert sein.

4.4 Dauer der Behandlung

Nach Indikationsste­llung.

Die Transfusion sollte so rasch als möglich erfolgen, um die Funktionalität der Stammzellen zu erhalten, wobei die Transfusionsges­chwindigkeit dem klinischen Zustand des Patienten anzupassen ist.

4.5    überdosierung

Eine Gefahr der Überdosierung von CD34+/CD45±Zellen besteht nicht. Bei einer sehr hohen Dosis an kernhaltigen Zellen mit einer entsprechenden Anzahl an T-Lymphozyten besteht ein höheres Risiko sowohl für die Inzidenz als auch für den Schweregrad einer akuten und chronischen Transplantat-gegen-Wirt-Reaktion (Graft-versus-Host-Disease (GvHD)).

4.6 Unterdosi­erung

Bei einem deutlichen Unterschreiten der Mindestdosis besteht ein erhöhtes Risiko eines verzögerten oder fehlenden Anwachsens (Engraftment) des Transplantates mit ausbleibender, verzögerter oder nur partieller Regeneration der Hämatopoese bzw. ein erhöhtes Risiko einer Transplantatab­stoßung.

4.7 Notfallmaßnah­men

Bei schweren Unverträglichke­itsreaktionen ist entsprechend der Situation des Patienten und der bereits applizierten Dosis zu bewerten, ob die Transfusion fortgeführt werden kann oder unter- bzw. abgebrochen werden muss. Eine der Schwere der Symptome angemessene Behandlung nach den aktuellen Regeln der Notfalltherapie ist einzuleiten.

5    nebenwirkungen bei bestimmungsgemäßem gebrauch

5.1    immunologische reaktionen

Akute und chronische Transplantat-gegen-Wirt-Reaktion (GvHD). Empfänger-gegen-Transplantat-Reaktion (z. B. Abstoßung). Akute und verzögerte hämolytische Reaktionen (z. B. „passenger lymphocyte syndrome“) Transfusionsas­soziierte akute Lungeninsuffizienz (TRALI). Febrile, nicht-hämolytische Transfusionsre­aktionen durch z. B. anti-leukozytäre Antikörper oder Zytokine. Allergische und anaphylaktoide Unverträglichke­itsreaktionen wie z. B. Urtikaria, Lidoder Glottisödem bis hin zum Schock bei Überempfindlichkeit gegen Plasmabestandteile, Antikoagulanzien oder anderen Hilfsstoffen der Stammzellzube­reitung oder anaphylaktische Reaktionen bei Empfängern mit angeborenem IgA-Mangel. Immunisierung gegen erythrozytäre, leukozytäre oder thrombozytäre Antigene bzw. Plasmaproteine oder andere Inhaltsstoffe der Stammzellzube­reitung. Posttransfusionelle Purpura.5.2 In­fektiöse Komplikationen Bei der Anwendung von aus menschlichem Blut oder Knochenmark hergestellten Arzneimitteln ist die Übertragung von Infektionserregern, auch bislang unbekannter Natur, nicht völlig auszuschließen. Dies gilt auch für Infektionskran­kheiten wie Hepatitis B und C und seltener für das erworbene Immundefektsyndrom (AIDS). Durch die Auswahl der Spender und Testung der Spenden wird dieses Risiko minimiert (siehe Punkt 8.3). Im Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland wurden Einzelfälle berichtet, in denen bei Empfängern von Blutprodukten, deren Spender später an der varianten Creutzfeldt-Jakob-Krankheit (vCJK) erkrankten, die „Erreger“ dieser Erkrankung (sogenannte Prionen) ebenfalls nachgewiesen wurden. Bei der vCJK handelt es sich um eine in Deutschland bislang nicht beobachtete Erkrankung. Das Risiko einer bakteriellen Kontamination der Stammzellzube­reitung bzw. einer Toxinbildung lässt sich nicht ausschließen.5­.3 Sonstige Komplikationen Unverträglichke­itsreaktionen wie Übelkeit, Erbrechen, Durchfall, Kopfschmerzen, Tachykardie, Blutdruckanstieg bei Überempfindlichkeit gegen einen der Inhaltsstoffe (siehe Punkt 7.4). Insbesondere bei Säuglingen und Kleinkindern sind bei schneller Transfusion Unverträglichke­itsreaktionen und Reaktionen infolge einer DMSO- oder Zitratintoxikation möglich. Volumenüberladung bei großvolumigen Stammzellzube­reitungen bzw. bei zu rascher Transfusion bzw. in engem zeitlichem Zusammenhang mit anderen zirkulatorisch wirksamen Infusionen und Transfusionen. Hypothermie infolge zu rascher Transfusion der gekühlt gelagerten Stammzellzube­reitung. Die Anwendung von Blutwärmegeräten ist nicht indiziert. Mikrozirkulati­onsstörungen durch Thrombozyten oder Zellaggregate. Hämolytische Stammzellzube­reitungen infolge osmotischer oder mechanischer Schädigung der Erythrozyten bei der Herstellung oder Anwendung bzw. durch unsachgemäße Lagerung oder andere Ursachen wie Enzymdefekte. Heparin-induzierte Thrombozytopenie und Blutungskompli­kationen bei Stammzellzube­reitungen mit hoher Heparindosis.

Meldung des Verdachts auf Nebenwirkungen

Die Meldung des Verdachts auf Nebenwirkungen ist von großer Wichtigkeit. Sie ermöglicht eine kontinuierliche Überwachung des Nutzen-Risiko-Verhältnisses des Arzneimittels. Angehörige von Gesundheitsberufen sind aufgefordert, mit Ausnahme einer GvHD (siehe Punkt 5.1) jeden Verdachtsfall einer Nebenwirkung dem Bundesinstitut für Impfstoffe und biomedizinische Arzneimittel, Paul-Ehrlich-Institut, Paul-Ehrlich-Straße 51 –59, 63225 Langen, Telefon +49 6103–773116, Telefax +49 6103–771268, Website: bzw. , E-Mail: zu melden. Darüber hinaus ist gemäß den gesetzlichen Vorgaben und Verordnungen jeder Verdacht eines schwerwiegenden Zwischenfalls oder einer schwerwiegenden unerwünschten Reaktion dem Pharmazeutischen Unternehmer bzw. Hersteller unverzüglich anzuzeigen.

Patienten sind darüber zu informieren, dass sie sich an ihren Arzt oder das medizinische Fachpersonal wenden sollen, wenn sie Nebenwirkungen bemerken. Dies gilt auch für Nebenwirkungen, die nicht in dieser Gebrauchsinfor­mation und Fachinformation angegeben sind. Durch die Meldung von Nebenwirkungen können mehr Informationen über die Sicherheit dieses Arzneimittels gewonnen und zur Verfügung gestellt werden.

6    pharmakologische und toxikologische eigenschaften

6.1    präklinische daten zur sicherheit

6.1 präklinische daten zur sicherheit

Liegen nicht vor. Die Prüfung der Toxizität von humanen Stammzellen im Tiermodell ist von geringer Relevanz und erlaubt nicht die Bestimmung einer toxischen oder letalen Dosis.

6.2 Arzneilich wirksame Bestandteile (Wirkstoff)

Arzneilich wirksame Bestandteile der hämatopoetischen Stammzellzube­reitungen sind morphologisch und funktionell intakte Stamm- und Vorläuferzellen zur Rekonstitution der Hämatopoese und des Immunsystems nach myeloablativer oder nicht-myeloablativer Vorbehandlung. Stammzellen können nach Zellteilung einerseits den Charakter einer Stammzelle (Selbstreplikation) behalten und andererseits zu reifen Zellen wie Granulozyten, Erythrozyten, Thrombozyten, Monozyten/Makrop­hagen, Osteoklasten und

Lymphozyten ausdifferenzieren (= Asymmetrische Teilung). Die Zellen, denen die größte hämatopoetische Potenz zugeschrieben wird, exprimieren als Surrogatmarker das CD-34-Antigen, das zur Qualitätsbestimmung (siehe Wirkstoffgehalt Punkt 7.4.1) verwendet wird.

Nach der Transplantation sind die Stammzellen in der Lage, sich an Orten der Blutbildung anzusiedeln (insbesondere im Knochenmark, anfangs auch in Milz und Leber) und bei ausreichender Anzahl vitaler Stammzellen eine dauerhafte Rekonstitution der Hämatopoese und der Lymphopoese zu gewährleisten. Nach 10 bis 30 Tagen sind die ersten reifen Blutzellen (Granulozyten, Thrombozyten, Erythrozyten und Lymphozyten) nachweisbar. Bis eine vollständige Hämatopoese etabliert ist, vergehen in der Regel mehrere Wochen, bis zur Rekonstitution der Lymphopoese mehrere Monate. Die Geschwindigkeit der Rekonstitution ist von der Art und Anzahl der Stamm- und Vorläuferzellen und insbesondere von empfängerbezogenen Faktoren wie der Grunderkrankung und ggf. von Begleiterkrankungen abhängig.

Die Immunrekonstitution und die T-Lymphozyten (CD3±Zellen) der Stammzellzube­reitung sollen darüber hinaus bei bestimmten malignen Erkrankungen einen Anti-Tumor-Effekt (Graft-versus-Tumor (GvT)) als wichtigen Therapiebestandteil gewährleisten. Parallel können die T-Lymphozyten jedoch auch zu einer schweren immunologischen Reaktion gegen Empfängerorgane führen (siehe Punkt 5.1 GvHD).

6.3 Sonstige Bestandteile

Restzellen und Plasma

Der Restgehalt an Erythrozyten kann insbesondere bei AB0-Major-Inkompatibilität bzw. nach Auftauen kryokonservierter Präparate zur Freisetzung von Hämoglobin mit vor allem Nieren-toxischen Nebenwirkungen führen. Ein hoher Restgehalt an CD3±Zellen, wie insbesondere bei peripheren Blutstammzellen zu beobachten, kann zu einer schweren GvHD führen. Im Präparat enthaltene Granulozyten können nach Auftauen kryokonservierter Präparate eine Reihe reaktiver Enzyme freisetzen, deren Zell- und Gewebe-toxische Wirkung in der Regel von im restlichen Plasma enthaltenen Inhibitoren neutralisiert wird. Der Restgehalt an Plasma kann bei Eiweißunverträglichke­iten zu allergischen Reaktionen und bei AB0-Minor-Inkompatibilität zu einer hämolytischen Reaktion führen.

Stabilisator ACD-A (Formulierung nach Ph. Eur.)

Die Gesamtmenge an Stabilisator ist auf der Behältnisbeschrif­tung bzw. im Begleitdokument angegeben, um das Risiko hypokalzämischer Reaktionen beurteilen zu können.

Heparin

Bei hohen Dosen (Gehalt siehe Punkt 7.4.2 bzw. Begleitdokument) können eine Blutungsneigung bis hin zu manifesten Blutungen auftreten. Darüber hinaus besteht das Risiko allergischer Reaktionen und einer Heparin-induzierten Thrombozytopenie.

Natriumchlorid-Lösung 0,9 %

Natriumchlorid-Lösung 0,9 % hat in der Regel keinen Einfluss auf den Elektrolyt-, Wasser-und Säure-Basen-Haushalt.

DMSO

Dimethylsulfoxid ist ein die Zellmembran penetrierendes und im Zellinneren wirkendes Gefrierschutzmit­tel. Unerwünschte Wirkungen sind insbesondere bei hoher Dosierung und rascher Infusion Kopfschmerzen, Übelkeit, Schüttelfrost, Dyspnoe, Brady- oder

Tachykardie und Hypertonie. Die Dosis von 1 g (= 0,9 ml) DMSO pro kg Körpergewicht des Empfängers sollte deshalb nicht überschritten werden. Eine medikamentöse Prophylaxe insbesondere mit Antihistaminika zur Reduktion von Nebenwirkungen wird empfohlen (siehe Punkt 3.2). Darüber hinaus kann bei mehreren Fraktionen eines DMSO-haltigen Transplantats die Gabe über den Tag verteilt erfolgen. Außer einer Knoblauchähnlichen Ausdünstung sind andere schwere unerwünschte Wirkungen durch den DMSO-Anteil bei strikter Einhaltung der besonderen Hinweise zum Auftauen aufgrund des toxikologischen Wirkungsprofils dieser Substanz nicht zu erwarten. Beim Waschen von Stammzellzube­reitungen zur Reduktion des DMSO-Gehaltes ist die Möglichkeit der Zellschädigung und des Zellverlustes zu beachten.

Human-Albumin

Überempfindlichke­itsreaktionen oder allergisch-anaphylaktische Reaktionen wurden auch bei Infusionen größerer Mengen sehr selten beobachtet. Berichte zu Virusübertragungen durch Human-Albumin, das entsprechend den Vorgaben des Europ. Arzneibuchs hergestellt wurde, liegen nicht vor. Die Dokumentation­spflicht gemäß Transfusionsgesetz besteht im Rahmen der Verwendung zur Herstellung der Stammzellzube­reitungen.

7    Weitere Hinweise

7 Weitere Hinweise7.1 An­gaben zur Haltbarkeit

Die Stammzellzube­reitung ist unter den in Punkt 7.2 angegebenen Bedingungen bis zu dem auf der Behältnisbeschrif­tung bzw. auf dem Begleitdokument angegebenen Verfallsdatum haltbar. Das Arzneimittel darf nach Ablauf der Haltbarkeit nicht mehr angewendet werden. Das Präparat ist nach Auftauen unverzüglich zu transfundieren und darf zu Transplantati­onszwecken nicht wieder eingefroren werden.

7.2 Angaben zur Aufbewahrung und Transport

Die angegebenen Lagerungs- und Transportbedin­gungen müssen eingehalten und dokumentiert werden. Die Kühlkette darf nicht unterbrochen werden. Bei kryokonservierten Präparaten ist wegen der Bruchgefahr besondere Vorsicht beim Umgang mit den gefrorenen Beuteln geboten (Gefahr der mikrobiellen Kontamination bzw. des Präparateverlusts).

Während der Lagerung und des Transports ist dafür Sorge zu tragen, dass die Qualität und Funktionalität der Stammzellen nicht beeinträchtigt werden, die Stammzellzube­reitungen keinesfalls bestrahlt werden und kein Unbefugter Zugriff hat. Der Transport der Stammzellzube­reitung ist in einem geeigneten und entsprechend beschrifteten Behältnis durch einen über die Bedeutung des Transplantats und dessen Transportbedin­gungen instruierten Kurier durchzuführen.

Lagerung: < –150 °C in der Stickstoffgasphase

Transport: < –150 °C in der Stickstoffgasphase

7.3 Optische Prüfung

Unmittelbar vor der Transfusion muss jede Stammzellzube­reitung einer visuellen Kontrolle unterzogen werden (Aggregatbildung, Unversehrtheit, eindeutige Zuordnung). Die

Anwendung trotz Qualitätsmängeln muss medizinisch begründet und dokumentiert werden. Die damit verbundenen Risiken sind zu minimieren und ggf. entsprechende Maßnahmen zu ergreifen. Die Anwendung der Stammzellzube­reitung liegt im Verantwortungsbe­reich des behandelnden Arztes.

7.4 Zusammenset­zung des Fertigarzneimit­tels

7.4.1 Wirkstoff (nach Art und Menge)

►Präparate-spezifische Informationen zum Wirkstoffgehalt: Siehe Behältnisbeschrif­tung und Begleitdokument!

Wirkstoff pro Transplantat (Wirkstoff nach Art und Menge aus Zulassungsbescheid, 200 ml ± 8 ml in 2 Endproduktbe­uteln)

vitale CD34+/CD45±Zellen pro ml: 0,51 – 5,06 × 106

Zieldosis: ≥ 4 × 106 vitale CD34+/CD45±Zellen pro kg KG

7.4.2 Sonstige Bestandteile

►Zusätzliche Informationen zu den sonstigen Bestandteilen, die für eine zweckgemäße Herstellung erforderlich sind: Siehe Behältnisbeschrif­tung und Begleitdokument!

Das antikoagulierte Apheresekonzentrat wird mit Plasma des Spenders und/oder Humanalbumin auf 0,9 ml pro ml Transplantat aufgefüllt.

DMSO-Endkonzentration im Präparat: 5 Vol.-%

Zusammensetzung:

Pro ml Transplantat

Antikoaguliertes Apheresat

0,39 bis 0,90 ml

davon ACD-A (Ph.Eur.)1

3,8 bis 8,3 Vol%

Heparin-Natrium2

0,20 bis 0,42 IE

DMSO3

0,05 ml

Isoton. Kochsalzlösung 0,9 %4

0,05 ml

Plasma des Spenders

0 bis 0,51 ml

Humanalbumin 5 %5

0 bis 0,51 ml

1ACD-A entspricht in seinen Eigenschaften und der chemischen Zusammensetzung (Natriumcitrat, Citronensäure, Glucose) gültigen Arzneibuchvor­schriften.

2Heparin-Natrium von ratiopharm

3DMSO von WAK-Chemie

4Isoton. Kochsalzlösung 0,9 % von Fresenius Kabi Deutschland

5Albumin vom Menschen, zugelassenes Arzneimittel

Restzellzahlen

Erythrozyten

Thrombozyten

CD3±Zellen

6,60 – 109,21 × 109

24,28 – 349,29 × 109

22,38 – 204,15 × 108

7.5    darreichungsform und inhalt, behältnis

200 ml ± 8 ml Suspension nach Auftauen im Kunststoffbeutel mit CE-Zertifikat.

2 Beutel pro Transplantat, je 100 ml ± 4 ml.

7.6    Angaben zum pharmazeutischen Unternehmer/Inhaber der Zulassung

DKMS Stem Cell Bank gGmbH, Enderstraße 94/Haus C, 01277 Dresden

7.7 Angaben zum Hersteller, der das Fertigarzneimittel für das Inverkehrbringen freigegeben hat

DKMS Stem Cell Bank gGmbH, Enderstraße 94/Haus C, 01277 Dresden

7.8 Genehmigun­gsnummer

PEI.G.12146.01.1

7.9    datum der erteilung der zulassung

7.9 datum der erteilung der zulassung

07.12.2022

7.10 Arzneimit­telstatus

Verschreibungspflichtig

8 Sonstige Hinweise

8 Sonstige Hinweise8.1 Au­ftauanleitung

Allgemein

Vor dem Auftauen sind die korrekte Zuordnung (Identität) und die Qualität einschließlich der Unversehrtheit der Stammzellzube­reitung zu prüfen. Das Auftauen sollte möglichst patientennah erfolgen, um eine unmittelbare Transfusion nach dem Auftauen zu gewährleisten. Zum Auftauen dürfen nur geeignete und dafür qualifizierte Geräte mit CE-Zertifikat und gültiger Prüfplakette verwendet werden. Das Auftauen erfolgt bei + 37 °C ohne Schüttelbewegung. Sobald keine Kristalle mehr sichtbar bzw. fühlbar sind, sollte die Stammzellzube­reitung unverzüglich über einen Standardfilter der Porengröße 170 – 230 µm transfundiert werden. Nach der Transfusion ist das Behältnis und das Filtersystem auf Gerinnsel zu prüfen, das Präparatebehältnis mit dem Transfusionssystem steril zu verschließen und 24 Stunden bei + 2 °C bis + 10 °C für eventuell erforderliche Nachuntersuchungen aufzubewahren.

8.2 Maßnahmen zur Reduktion des Übertragungsrisikos von Infektionserregern

Um das Risiko einer Übertragung von Infektionserregern zu minimieren, wurde der Spender des Ausgangsproduktes anlässlich der Eignungsunter­suchung und am Tag der Stammzellentnahme mit negativem Ergebnis getestet auf:

– Humanes Immundefizienz Virus (Anti-HIV-1/2-Ak, HIV-1 Genom)

– Hepatitis B Virus (HBs-Ag, Anti-HBc-Ak, HBV-Genom)

– Hepatitis C Virus (Anti-HCV-Ak, HCV-Genom)

– Hepatitis E Virus (HEV-Genom)

– Treponema pallidum (Ak-Test)

– West-Nil-Virus (WNV-Genom; alle Spenden, die zwischen 01.06. und 30.11. eines Jahres gewonnen wurden)

– Humanes T-lymphotropes Virus (Anti-HTLV1/2-Ak)

Bei einem im Screening wiederholt reaktiven Ergebnis auf Anti-HBc-Antikörper ist gemäß Bekanntmachung des Paul-Ehrlich-Institutes (BAnz AT 18.03.2014 B6) der Befund durch weitere Testungen als nicht spezifisch zu bewerten bzw. bei spezifisch reaktivem Anti-HBc-Befund sicherzustellen, dass virologische Kriterien (HBV-Genom negativ, Anti-HBs-Titer ≥ 100 IU/L) für eine ausgeheilte HBV-Infektion sprechen.

Der Spender wurde getestet auf Humanes Cytomegalie-Virus (Anti-CMV-IgG und -IgM, ggf. CMV-Genom).

►Befunde: Siehe Begleitdokument!

Bei der Prüfung auf mikrobielle Kontamination fanden sich keine Hinweise auf Besiedlung mit aeroben, anaeroben Mikroorganismen oder Pilzen.

8.3 Qualitätssiche­rung

Für die Transplantation von Stammzellpräparaten sind von den Einrichtungen der Krankenversorgung Maßnahmen im Rahmen der Qualitätssicherung gemäß den gesetzlichen Vorgaben zu ergreifen. Dazu gehören u. a. detaillierte Anweisungen für die

– Indikationsste­llung,

– Vor- und Nachbehandlung,

– Maßnahmen bei transplantati­onsassoziierten Komplikationen,

– Wahl der Art und Menge der Stammzellzube­reitung,

– Vorsorgemaßnahmen zum Erhalt der Unversehrtheit des Transplantats und der Funktionsfähigkeit der Stammzellen,

– Nachuntersuchung des Patienten zur Feststellung des Transplantati­onserfolges,

– patientenbezogene Dokumentation und

– Meldeverpflichtun­gen.

Die Entscheidungskri­terien für die Spenderauswahl und ggf. für eine spezielle Aufbereitung der Stammzellzube­reitung sowie prophylaktische Maßnahmen bei der Anwendung und die Überwachung der Anwendung sind im Rahmen einer patientenbezogenen Qualitätssicherung festzulegen.

8.4 besondere vorsichtsmaßnahmen für die beseitigung

8.4 besondere vorsichtsmaßnahmen für die beseitigung

Nach Anwendung sind die Primärbehältnisse der Stammzellzube­reitungen steril zu verschließen und 24 Stunden bei + 2 °C bis + 10 °C für eventuell erforderliche

Nachuntersuchungen aufzubewahren. Nicht verwendete Präparate müssen dem Hersteller gemeldet werden und sind ordnungsgemäß zu entsorgen. Sie dürfen nicht für andere als den vom Hersteller angegebenen Empfänger verwendet werden. Die ordnungsgemäße Entsorgung von angebrochenen bzw. nicht mehr verwendbaren Präparaten ist entsprechend den Vorgaben der Einrichtung der Krankenversorgung sicherzustellen. Eine Nutzung für wissenschaftliche Zwecke ist mit Einwilligung des Spenders möglich. Die Anwendung und der Verbleib aller Stammzellzube­reitungen sind im Rahmen eines Qualitätssiche­rungssystems zu dokumentieren.

9. Verweise

Die Präparate-spezifischen Angaben auf der Behältnisbeschrif­tung und dem Begleitdokument müssen beachtet werden.

Zu berücksichtigen sind ferner die aktuelle „Richtlinie zur Herstellung und Anwendung von hämatopoetischen Stammzellzube­reitungen“ und gegebenenfalls ergänzende Veröffentlichungen und Bekanntmachungen der Bundesärztekammer und des Paul-Ehrlich-Instituts.