Die ATC-Gruppe B02BC14 umfasst Arzneimittel, die Gelatine enthalten. Gelatine wird aus tierischen Knochen und Haut hergestellt und ist ein wichtiger Bestandteil vieler Medikamente.
In Deutschland sind Arzneimittel mit Gelatine als Inhaltsstoff weit verbreitet. Laut Statistik werden jährlich mehrere Millionen Packungen verkauft. Besonders häufig werden sie bei Erkrankungen des Bewegungsapparates eingesetzt, wie zum Beispiel bei Arthrose oder Rheuma.
Gelatine hat eine entzündungshemmende Wirkung und kann Schmerzen lindern. Sie wird oft in Kombination mit anderen Wirkstoffen eingesetzt, um die Wirksamkeit zu erhöhen.
Ein bekanntes Beispiel für ein Arzneimittel aus der ATC-Gruppe B02BC14 ist das Schmerzmittel Ibuprofen. Es enthält neben dem Wirkstoff auch Gelatine als Hilfsstoff. Durch die Kombination der beiden Substanzen kann Ibuprofen effektiv Schmerzen lindern und Entzündungen hemmen.
Es gibt jedoch auch Menschen, die allergisch auf Gelatine reagieren können. In solchen Fällen müssen alternative Medikamente verwendet werden, die keinen Gelatineanteil haben.
Insgesamt ist die ATC-Gruppe B02BC14 eine wichtige Gruppe von Arzneimitteln zur Behandlung von Schmerzen und Entzündungen im Bewegungsapparat. Die Verwendung von Gelatine als Hilfsstoff kann dabei helfen, die Wirksamkeit der Medikamente zu erhöhen. Allerdings sollten Patienten mit einer bekannten Allergie auf Gelatine alternative Medikamente verwenden.