Die ATC-Gruppe M01AB04 umfasst das Schmerzmittel Zomepirac. Es wird zur Behandlung von mittelstarken bis starken Schmerzen eingesetzt und gehört zur Gruppe der nichtsteroidalen Antirheumatika (NSAR).
In Deutschland wird Zomepirac aufgrund seiner möglichen Nebenwirkungen nur selten verschrieben. Statistiken zeigen, dass es in den letzten Jahren einen Rückgang in der Verwendung von Zomepirac gab.
Zu den möglichen Nebenwirkungen gehören Magen-Darm-Beschwerden wie Übelkeit, Erbrechen und Durchfall sowie Nierenprobleme. In seltenen Fällen kann es auch zu allergischen Reaktionen kommen.
Aufgrund dieser Risiken sollte Zomepirac nur unter ärztlicher Aufsicht eingenommen werden und nicht länger als notwendig verwendet werden.
Insgesamt ist die ATC-Gruppe M01AB04 mit Vorsicht zu verwenden und sollte nur bei Bedarf eingesetzt werden. Es ist wichtig, die Anweisungen des Arztes genau zu befolgen und bei auftretenden Nebenwirkungen sofort einen Arzt aufzusuchen.
Als Apotheker empfiehlt es sich, Patientinnen und Patienten über die möglichen Risiken von Zomepirac aufzuklären und alternative Schmerzmittel in Betracht zu ziehen. Eine sorgfältige Abwägung der Vor- und Nachteile ist hierbei unerlässlich.
Insgesamt gilt: Die ATC-Gruppe M01AB04 mit dem Wirkstoff Zomepirac sollte nur unter ärztlicher Aufsicht verwendet werden und ist mit Vorsicht zu genießen.