Die ATC-Gruppe V90RB umfasst die Abrechnung von Cannabinoid-haltigen Stoffen oder Fertigarzneimitteln in Zubereitungen. Das bedeutet, dass hier alle Arzneimittel erfasst werden, die Cannabis als Wirkstoff enthalten und in einer bestimmten Form verabreicht werden.
In Deutschland ist der Einsatz von Cannabis als Medizin seit 2017 erlaubt. Seitdem hat sich die Zahl der Patienten, die mit Cannabinoid-haltigen Arzneimitteln behandelt werden, stetig erhöht. Laut Statistiken wurden im Jahr 2020 insgesamt rund 142.000 Rezepte für solche Medikamente ausgestellt.
Die Abrechnung dieser Arzneimittel ist jedoch nicht immer einfach. Da es sich um eine relativ neue Therapieform handelt, gibt es noch keine einheitlichen Regelungen zur Erstattung durch Krankenkassen oder andere Kostenträger. Hier kommt der Apotheker ins Spiel: Er muss sich mit den verschiedenen Abrechnungsmodalitäten vertraut machen und sicherstellen, dass die Rezepte korrekt abgerechnet werden.
Eine besondere Herausforderung stellt dabei die Zubereitung von Cannabis-basierten Arzneimitteln dar. Diese müssen oft individuell auf den Patienten abgestimmt werden und können daher nicht einfach aus dem Regal genommen werden. Der Apotheker muss hierbei sorgfältig vorgehen und sicherstellen, dass alle gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden.
Ein weiterer wichtiger Aspekt bei der Abrechnung von Cannabinoid-haltigen Arzneimitteln ist die Dokumentation. Da es sich um eine noch relativ neue Therapieform handelt, ist es wichtig, alle relevanten Daten zu erfassen und zu dokumentieren. Nur so kann eine qualitativ hochwertige Versorgung der Patienten gewährleistet werden.
Insgesamt stellt die Abrechnung von Cannabinoid-haltigen Stoffen oder Fertigarzneimitteln in Zubereitungen eine Herausforderung für den Apotheker dar. Doch mit der richtigen Fachkenntnis und Sorgfalt kann er sicherstellen, dass die Patienten optimal versorgt werden und die Abrechnung korrekt erfolgt.