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Bovilis BTV8 - Zusammengefasste Informationen

Dostupné balení:

Zusammenfassung der Merkmale des Arzneimittels - Bovilis BTV8

ANHANG I

ZUSAMMENFASSUNG DER MERKMALE DES TIERARZNEIMITTELS

1. bezeichnung des tierarzneimittels

Bovilis BTV8 Injektionssus­pension für Rinder und Schafe

2. qualitative und quantitative zusammensetzung

Eine Impfdosis (1 ml) enthält:

Wirkstoff:

Virus der Blauzungenerkran­kung des Serotyps 8 (vor Inaktivierung): 500 Antigenein­heiten

( induziert in Hühnern einen Titer an virusneutrali­sierenden Antikörpern von > 5,0 log2)

Adjuvanzien:

Aluminiumhydroxid (100%ig) 16,7 mg

Saponin 0,31 mg.

Sonstige Bestandteile:

Die vollständige Auflistung der sonstigen Bestandteile finden Sie unter Abschnitt 6.1.

3. darreichungsform

Injektionssus­pension.

Rosa opalisierend mit resuspendierbarem Sediment.

4. klinische angaben4.1 zieltierarten

Rinder und Schafe.

4.2 anwendungsgebiete unter angabe der zieltierarten

Schafe:

Zur Stimulierung der aktiven Immunität gegen das Virus der Blauzungenerkran­kung des Serotyps 8 bei Schafen ab einem Alter von 1 Monat zur Verhinderung der Virämie.

(Schwellenwert-Zyklus) Ct-Wert > 30, der durch eine validierte RT-PCR-Methode ermittelt wurde und anzeigt, dass infektiöses Virus nicht vorhanden ist.

Rinder:

Zur Stimulierung der aktiven Immunität gegen das Virus der Blauzungenerkran­kung des Serotyps 8 bei Rindern ab einem Alter von 6 Wochen zur Verringerung der Virämie.

(weitere Information siehe Abschnitt 4.4)

Beginn der Immunität: 3 Wochen nach Impfung.

Dauer der Immunität: 6 Monate.

4.3 gegenanzeigen

Keine.

4.4 besondere warnhinweise für jede zieltierart

Für diesen Impfstoff wurde nachgewiesen, dass er die Virämie bei Rindern verringert, aber nicht verhindert. Mittels epidemiologischer Modellstudien wurde gezeigt, dass der Grad der Verringerung der Virämie wahrscheinlich ausreichend ist, um eine Virusübertragung in dem Maße zu verringern, dass eine Weiterverbreitung in einem geimpften Bestand begrenzt ist.

Die Unschädlichkeit des Impfstoffes wurde bei Schafen und Rindern untersucht. Falls dieser Impfstoff bei anderen Haus- und Wildwiederkäuern angewendet wird, für die das Risiko einer Infektion besteht, sollte der Impfstoffeinsatz bei diesen Tieren mit besonderer Vorsicht erfolgen und vor der Herdenimpfung eine Impfung weniger Einzeltiere zur Kontrolle durchgeführt werden. Der Grad der Wirksamkeit bei diesen Spezies kann von dem bei Schafen und Rindern beobachteten abweichen.

Die Anwendung des Impfstoffes bei seropositiven Tieren oder Tieren mit maternalen Antikörpern ist nicht belegt.

4.5 besondere vorsichtsmaßnahmen für die anwendung

Besondere Vorsichtsmaßnahmen für die Anwendung bei Tieren

Nur gesunde Tiere impfen.

Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Anwender

Bei versehentlicher Selbstinjektion ist unverzüglich ein Arzt zu Rate zu ziehen und die Packungsbeilage oder das Etikett vorzuzeigen.

4.6 nebenwirkungen (häufigkeit und schwere)

In sehr seltenen Fällen kann die Impfung zu einer leichten Erhöhung der Körpertemperatur (in der Regel nicht mehr als 0,5 °C, in Einzelfällen bis zu 2 °C) für bis zu 3 Tage nach der Impfung sowie zu vorübergehenden Schwellungen an der Injektionsstelle führen. Bei Schafen persistieren diese Schwellungen in der Regel bis zu 3 Wochen. Bei Rindern können kleine tastbare Schwellungen für bis zu 6 Wochen nach der Impfung bei ungefähr einem Drittel der geimpften Tiere bestehen bleiben.

In sehr seltene Fällen können Überempfindlichke­itsreaktionen auftreten.

Die Angaben zur Häufigkeit von Nebenwirkungen sind folgendermaßen definiert:

– Sehr häufig (mehr als 1 von 10 behandelten Tieren zeigen Nebenwirkungen während der Behandlung)

– Häufig (mehr als 1 aber weniger als 10 von 100 behandelten Tieren)

– Gelegentlich (mehr als 1 aber weniger als 10 von 1000 behandelten Tieren)

– Selten (mehr als 1 aber weniger als 10 von 10.000 behandelten Tieren)

– Sehr selten (weniger als 1 von 10.000 behandelten Tieren, einschließlich Einzelfallberichte).

4.7 anwendung während der trächtigkeit, laktation oder der legeperiode

Kann während der Trächtigkeit und Laktation angewendet werden.

Die Unschädlichkeit und Wirksamkeit des Impfstoffes bei männlichen Zuchttieren ist noch nicht belegt. Die Anwendung bei diesen Tieren sollte nur unter Abwägung des Nutzen-Risiko-Verhältnisses durch den verantwortlichen Tierarzt und/oder die nationalen zuständigen Behörden gemäß den geltenden Impfbestimmungen über die Blauzungenerkran­kung erfolgen.

4.8 wechselwirkungen mit anderen arzneimitteln und andere wechselwirkungen

Es liegen keine Informationen zur Unschädlichkeit und Wirksamkeit des Impfstoffes bei gleichzeitiger Anwendung eines anderen veterinärmedi­zinischen Produktes vor. Ob der Impfstoff vor oder nach Verabreichung eines anderen veterinärmedi­zinischen Produktes verwendet werden sollte, muss daher fallweise entschieden werden.

4.9 dosierung und art der anwendung

Zur subkutanen Anwendung

Schafe:

Grundimmunisierung:

Schafe ab einem Alter von 1 Monat: Injektion einer Impfdosis von 1 ml.

Wiederholungsim­pfung:

Da die Dauer der Immunität noch nicht vollständig belegt ist, sollten weitere Impfmaßnahmen mit der zuständigen Behörde oder dem verantwortlichen Tierarzt unter Berücksichtigung der lokalen epidemiologischen Situation abgestimmt werden.

Rinder:

Grundimmunisierung:

Rinder ab einem Alter von 6 Wochen: zwei Injektionen je einer Impfdosis von 1 ml im Abstand von ca. 3 Wochen.

Wiederholungsim­pfung:

Da die Dauer der Immunität noch nicht vollständig belegt ist, sollten weitere Impfmaßnahmen mit der zuständigen Behörde oder dem verantwortlichen Tierarzt unter Berücksichtigung der lokalen epidemiologischen Situation abgestimmt werden.

Vor Anwendung sollte der Impfstoff Raumtemperatur (15 – 25 °C) angenommen haben.

Die Impfstoffflasche vor und regelmäßig während der Anwendung schütteln.

Nur sauberes und steriles Impfbesteck verwenden. Den Eintrag von Kontaminationen in den Impfstoff vermeiden.

Die Verwendung eines Mehrfach-Injektionsimpfsys­tems wird empfohlen.

4.10 überdosierung (symptome, notfallmaßnahmen, gegenmittel), falls erforderlich

Nach Verabreichung einer doppelten Dosis des Impfstoffs wurden bei Rindern und Schafen keine anderen als die im Abschnitt 4.6 genannten unerwünschten Arzneimittelwir­kungen beobachtet. Jedoch kann die Erhöhung der Körpertemperatur um 0,5 °C höher ausfallen und die Schwellungen können ausgeprägter und länger tastbar sein. Bei Schafen können die Schwellungen noch nach 6 Wochen tastbar sein.

4.11 wartezeit(en)

Null Tage.

5. immunologische eigenschaften

ATCvet-Code: Schaf: QI04AA02

Rind: QI02AA08

Inaktivierter viraler Impfstoff zur Stimulierung einer aktiven Immunität gegen das Virus der

Blauzungenerkran­kung des Serotyps 8.

6. pharmazeutische angaben6.1 verzeichnis der sonstigen bestandteile

Trometamol

Natriumchlorid

Maleinsäure

Simeticon-Emulsion

Aluminiumhydroxid

Saponin

Wasser für Injektionszwecke

6.2 inkompatibilitäten

Nicht mit anderen Tierarzneimitteln mischen.

6.3 dauer der haltbarkeit

Haltbarkeit des Tierarzneimittels im unversehrten Behältnis: für 10, 20, 50 ml Flaschen: 2 Jahre;

Haltbarkeit des Tierarzneimittels im unversehrten Behältnis

für 100, 200, 250, 500 ml Flaschen: 1 Jahr.

Haltbarkeit nach erstmaligem Öffnen/Anbruch des Behältnisses: 8 Stunden, vorausgesetzt das Produkt wird nicht Temperaturen über 37 °C ausgesetzt oder verunreinigt.

6.4 besondere lagerungshinweise

Kühl lagern und transportieren (2°C – 8°C).

Vor Licht schützen.

Nicht einfrieren.

6.5 art und beschaffenheit des behältnisses

PET-Flaschen mit 10, 20, 50, 100, 200, 250 oder 500 ml mit Gummistopfen und

Aluminiumbördel­kappen.

Packungsgrößen: Faltschachtel mit einer Flasche oder 10 Flaschen.

Es werden möglicherweise nicht alle Packungsgrößen in Verkehr gebracht.

6.6 besondere vorsichtsmaßnahmen für die entsorgung nicht verwendeter tierarzneimittel oder bei der anwendung entstehender abfälle

Nicht verwendete Tierarzneimittel oder davon stammende Abfallmaterialien sind entsprechend den nationalen Vorschriften zu entsorgen.

7. zulassungsinhaber

Intervet International BV

Wim de Körverstraat 35

5831 AN Boxmeer

Niederlande

8. zulassungsnummer(n)

EU/2/10/106/001 – 014

9. datum der erteilung der erstzulassung / verlängerung der

ZULASSUNG

Datum der Erstzulassung: 06/09/2010.

Datum der letzten Verlängerung: