Zusammenfassung der Merkmale des Arzneimittels - BTVPUR
1. bezeichnung des tierarzneimittels
BTVPUR, Injektionssuspension für Schafe und Rinder
2. qualitative und quantitative zusammensetzung
Jede Impfdosis (1 ml) enthält:
Wirkstoffe :
Inaktiviertes Virus der Blauzungenkrankheit > Serotyp spezifischer Mindestgehalt (logio Pixel)
höchstens zwei verschiedene, inaktivierte Serotypen des Virus der Blauzungenkrankheit
() Serotyp spezifischer Mindestgehalt | () Antigengehalt (VP2 Protein) im Immunoassay |
BTV1 | 1.9 log10 Pixel/ml |
BTV2 | 1.82 log10 Pixel/ml |
BTV4 | 1.86 log10 Pixel/ml |
BTV8 | 2.12 log10 Pixel/ml |
Bei der Chargenfreigabe wird am Endprodukt die Wirksamkeit durch einen Serumneutralisationstest in Ratten überprüft.
Adjuvantien:
Aluminiumhydroxid 2,7 mg
Saponin 30 HE
( **) Hämolytische Einheiten
Eine vollständige Auflistung der sonstigen Bestandteile finden Sie unter Abschnitt 6.1.
Der/die im Endprodukt enthaltene/n Serotyp/en (höchstens zwei) werden anhand der gegebenen epidemiologischen Situation zum Zeitpunkt des Herstellungsprozesses ausgewählt und auf dem Etikett ausgewiesen.
3. darreichungsform
Suspension zur Injektion
Aussehen: homogen milchig-weiß
4. klinische angaben4.1 zieltierart(en)
Schafe und Rinder
4.2 anwendungsgebiete unter angabe der zieltierart(en)
Zur aktiven Immunisierung von Schafen zur Verhinderung einer Virämie* und zur Verringerung klinischer Symptome, die durch das Virus der Blauzungenkrankheit der Serotypen 1, 2, 4 und/oder 8 verursacht werden (Kombination höchstens zweier Serotypen).
Zur aktiven Immunisierung von Rindern zur Verhinderung einer Virämie*, die durch das Virus der Blauzungenkrankheit der Serotypen 1, 2, 4 und/oder 8 hervorgerufen wird und zur Verringerung klinischer Symptome, die durch das Virus der Blauzungenkrankheit der Serotypen 1, 4 und/oder 8 verursacht werden (Kombination höchstens zweier Serotypen).
*(unterhalb der Nachweisgrenze der validierten RT-PCR Methode von 3,68 log10 RNA-Kopien/ml, die anzeigt, dass keine infektiöse Virusübertragung stattfindet)
Der Beginn der Immunität wurde 3 Wochen (oder 5 Wochen bei Schafen für BTV-2) nach der Grundimmunisierung für die Serotypen BTV-1, BTV-2 (Rinder), BTV-4 und BTV-8 nachgewiesen. Die Dauer der Immunität bei Rindern und Schafen beträgt 1 Jahr nach der Grundimmunisierung.
4.3 gegenanzeigen
Keine.
4.4 besondere warnhinweise für jede zieltierart
Nur gesunde Tiere impfen.
Falls dieser Impfstoff bei anderen Haus- und Wildwiederkäuern angewendet wird, für die das Risiko einer Infektion besteht, sollte der Impfstoffeinsatz bei diesen Tieren mit besonderer Vorsicht erfolgen und vor der Herdenimpfung eine Impfung weniger Einzeltiere zur Kontrolle durchgeführt werden.
Die Wirksamkeit bei anderen Tierarten kann von der bei Schafen und Rindern abweichen.
4.5 besondere vorsichtsmaßnahmen für die anwendung
Nicht zutreffend.
Nicht zutreffend.
4.6 nebenwirkungen (häufigkeit und schwere)
In sehr seltenen Fällen kann eine kleine lokale Schwellung an der Injektionsstelle (höchstens 32 cm2 bei Rindern und 24 cm2 bei Schafen) auftreten, die sich innerhalb von 35 Tagen auf < 1 cm2 zurückbildet.
In sehr seltenen Fällen kann eine vorübergehende Temperaturerhöhung um durchschnittlich nicht mehr als 1,1 °C innerhalb von 24 Stunden nach der Impfung auftreten.
Die Angaben zur Häufigkeit von Nebenwirkungen sind folgendermaßen definiert:
– Sehr häufig (mehr als 1 von 10 behandelten Tieren zeigen Nebenwirkungen)
– Häufig (mehr als 1 aber weniger als 10 von 100 behandelten Tieren)
– Gelegentlich (mehr als 1 aber weniger als 10 von 1000 behandelten Tieren)
– Selten (mehr als 1 aber weniger als 10 von 10.000 behandelten Tieren)
– Sehr selten (weniger als 1 von 10.000 behandelten Tieren, einschließlich Einzelfallberichte).
4.7 anwendung während der trächtigkeit, laktation oder der legeperiode
Kann während der Trächtigkeit und Laktation angewendet werden.
Die Unschädlichkeit und Wirksamkeit des Impfstoffes bei männlichen Zuchttieren ist nicht belegt. Die Anwendung bei diesen Tieren sollte unter Abwägung des Nutzen/Risiko-Verhältnisses durch den verantwortlichen Tierarzt und/oder die nationalen zuständigen Behörden gemäß den aktuellen Impfbestimmungen zur Blauzungenkrankheit erfolgen.
4.8 wechselwirkungen mit anderen arzneimitteln und andere wechselwirkungen
Es liegen keine Informationen zur Unschädlichkeit und Wirksamkeit des Impfstoffes bei gleichzeitiger Anwendung eines anderen Tierarzneimittels vor. Ob der Impfstoff vor oder nach Verabreichung eines anderen Tierarzneimittels angewendet werden sollte, muss daher von Fall zu Fall entschieden werden.
4.9 dosierung und art der anwendung
Unter den üblichen aseptischen Bedingungen zu verabreichen.
Direkt vor Anwendung vorsichtig schütteln. Blasen-/Schaumbildung ist zu vermeiden, da dies zu Reizungen an der Injektionsstelle führen kann. Der gesamte Inhalt der Flasche ist nach Anbruch sofort und während derselben Impfmaßnahme aufzubrauchen. Mehrmaliges Anbrechen ist zu vermeiden.
Eine Dosis von 1 ml wird subkutan gemäß folgendem Impfschema verabreicht:
Grundimmunisierung:Bei Schafen:
– Erste Injektion: ab einem Alter von 1 Monat bei Lämmern, die von naiven Mutterschafen stammen (oder ab einem Alter von 2,5 Monaten bei Lämmern, die von immunisierten Mutterschafen stammen).
– Zweite Injektion: 3–4 Wochen später
Bei Anwendung eines monovalenten Impfstoffes mit den inaktivierten Serotypen 2 oder 4 oder mit einem bivalenten Impfstoff, der beide Serotypen 2 und 4 der Blauzungenkrankheit enthält, genügt eine einmalige Injektion.
Bei Rindern:
– Erste Injektion: ab einem Alter von 1 Monat bei Kälbern, die von naiven Muttertieren stammen (oder ab einem Alter von 2,5 Monaten bei Kälbern, die von immunisierten Muttertieren stammen).
– Zweite Injektion: 3–4 Wochen später
Wiederholungsimpfungen:Jährlich.
4.10 überdosierung (symptome, notfallmaßnahmen, gegenmittel), falls erforderlich
Nach Verabreichung einer doppelten Dosis des Impfstoffs wurden außer einer sehr selten auftretenden und vorübergehenden Apathie keine anderen als die im Abschnitt 4.6 genannten unerwünschten Arzneimittelwirkungen beobachtet.
4.11 wartezeit(en)
Null Tage.
5. immunologische eigenschaften
Pharmakotherapeutische Gruppe: Impfstoff gegen die Blauzungenerkrankung
ATC vet-Code: QI04AA02 (Schafe) und QI02AA08 (Rinder)
Der Impfstoff enthält das inaktivierte Virus der Blauzungenkrankheit mit Aluminiumhydroxid und Saponin als Adjuvantien, der im geimpften Tier eine aktive und spezifische Immunität gegen das Virus der Blauzungenkrankheit induziert.
6. pharmazeutische angaben6.1 verzeichnis der sonstigen bestandteile
Silikonentschäumer
Phosphatpuffer
Glycinpuffer
Aluminiumhydroxid
Saponin
6.2 wesentliche inkompatibilitäten
Nicht mit anderen Tierarzneimitteln mischen.
6.3 dauer der haltbarkeit
Haltbarkeit der mono- oder bivalenten Formulierung mit den Serotypen 1, 8 (100 ml, 50 ml und 10 ml-
Flasche) und/oder 2, 4 (100 ml und 50 ml-Flasche): 2 Jahre.
Haltbarkeit der mono- oder bivalenten Formulierung mit den Serotypen 2 und/oder 4 (10 ml-Flasche): 18
Monate
Haltbarkeit nach erstmaligem Öffnen/Anbruch des Behältnisses: sofort verbrauchen.
6.4 besondere lagerungshinweise
Kühl lagern und transportieren (2 °C – 8 °C).
Nicht einfrieren.
Vor Licht schützen.
6.5 art und beschaffenheit des behältnisses
Polypropylenflasche mit 50 oder 100 ml mit Butylelastomerverschluss
Packung mit 1 Flasche zu 100 Dosen (1 × 100 ml)
Packung mit 10 Flaschen zu je 100 Dosen (10 × 100 ml)
Packung mit 1 Flasche zu 50 Dosen (1 × 50 ml)
Packung mit 10 Flaschen zu je 50 Dosen (10 × 50 ml)
Typ I-Glasflasche mit 10 ml mit Butylelastomerverschluss
Packung mit 1 Flasche zu 10 Dosen (1 × 10 ml)
6.6 besondere vorsichtsmaßnahmen für die entsorgung nicht verwendeter tierarzneimittel oder bei der anwendung entstehender abfälle
Nicht verwendete Tierarzneimittel oder davon stammende Abfallmaterialien sind entsprechend den nationalen Vorschriften zu entsorgen.
7. zulassungsinhaber
Boehringer Ingelheim Vetmedica GmbH
55216 Ingelheim/Rhein
DEUTSCHLAND
8. zulassungsnummer(n)
EU/2/10/113/001–050
9. datum der erteilung der erstzulassung / verlängerung der zulassung
Datum der Erstzulassung: 17.12.2010
Datum der letzten Verlängerung: 08.09.2015