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Carum carvi comp. Säuglingszäpfchen – Fachinformation (SmPC) für Ärzte und Apotheker

Status des Arzneimittels: Apothekenpflichtig, rezeptfrei Details

Stärke:
D2 / UT / D4

Fachinformation - Carum carvi comp. Säuglingszäpfchen

Fachinformation

Carum carvi comp. Säuglingszäpfchen

Zäpfchen

2.    qualitative und quantitative zusammensetzung

1 Zäpfchen zu 1 g enthält:

Wirkstoffe:

Atropa belladonna ex herba ferm 33a Dil. D2 (HAB, Vs. 33a) 0,5 mg

Eingeengter wässriger Auszug aus Carvi fructus sicc. (5:1) Auszugsmittel: Gereinigtes

Wasser, Droge-Auszug-Verhältnis: 1,8:1 10,0 mg

Chamomilla recutita e radice ferm 33c Ø (HAB, Vs. 33c) 0,5 mg

Nicotiana tabacum e foliis ferm 33b Dil. D4 (HAB, Vs. 33b) 0,5 mg (Die Wirkstoffe 1 und 4 werden über zwei Stufen gemeinsam potenziert.)

Die Liste aller sonstigen Bestandteile siehe unter 6.1.

3.    darreichungsform

Zäpfchen

4.    klinische angaben

gemäß der anthroposophischen Menschen- und Naturerkenntnis.

Dazu gehören:

Harmonisierung der Empfindungsor­ganisation im Stoffwechselsys­tem bei

Verdauungsschwäche mit Blähungen und Neigung zu Bauchkrämpfen sowie damit zusammenhängenden Unruhezuständen und Schlafstörungen.

Carum carvi comp. Säuglingszäpfchen werden angewendet bei Säuglingen unter 1 Jahr.

4.2    Dosierung, Art und Dauer der Anwendung

Soweit nicht anders verordnet, Säuglingen bis unter 1 Jahr 1– bis 3-mal täglich

1 Zäpfchen in den Mastdarm einführen.

Die Behandlung einer akuten Erkrankung sollte nach 1 Woche abgeschlossen sein.

Tritt innerhalb von 2 bis 5 Tagen keine Besserung ein, ist ein Arzt aufzusuchen.

Die Dauer der Behandlung von chronischen Krankheiten erfordert eine Absprache mit dem Arzt.

4.3    gegenanzeigen

Nicht anwenden bei bekannter Überempfindlichkeit gegen

Kamille oder andere Korbblütler Kümmel oder andere Doldengewächse wie z.B. Anis, Sellerie, Koriander, Dill

und Fenchel

Tollkirsche oder den anderen enthaltenen Wirkstoff die sonstigen Bestandteile.

4.4    besondere warnhinweise und vorsichtsmaßnahmen für die anwendung

Bei länger anhaltenden oder unklaren Beschwerden sollte ein Arzt aufgesucht werden.

4.5    wechselwirkungen mit anderen mitteln und sonstige wechselwirkungen

Hinweise zu Wechselwirkungen mit Carum carvi comp. Säuglingszäpfchen oder einem der Bestandteile sind nicht bekannt.

4.6    Schwangerschaft und Stillzeit

Entfällt.

4.7    auswirkungen auf die verkehrstüchtigkeit und die fähigkeit zum bedienen von maschinen

Nicht zutreffend.

4.8    nebenwirkungen

Bei der Anwendung dieses Arzneimittels kann es vorübergehend zu einer Veränderung der Atemfrequenz oder verstärkter Müdigkeit kommen; das Präparat ist dann abzusetzen und ein Arzt aufzusuchen.

Meldung des Verdachts auf Nebenwirkungen

Die Meldung des Verdachts auf Nebenwirkungen nach der Zulassung ist von großer Wichtigkeit. Sie ermöglicht eine kontinuierliche Überwachung des Nutzen-RisikoVerhältnisses des Arzneimittels. Angehörige von Gesundheitsberufen sind aufgefordert, jeden Verdachtsfall einer Nebenwirkung dem

Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte

Abt. Pharmakovigilanz

Kurt-Georg-Kiesinger-Allee 3

D-53175 Bonn

Website:

anzuzeigen.

4.9    überdosierung

Es wurden keine Fälle von Überdosierung berichtet.

5.    pharmakologische eigenschaften

Entfällt.

6.    pharmazeutische angaben

6.1    liste der sonstigen bestandteile

Glycerol, Hartfett, Honig, Hochdisperses Siliciumdioxid, Gelbes Wachs.

6.2    inkompatibilitäten

Nicht zutreffend.

6.3    dauer der haltbarkeit

3 Jahre

6.4    besondere vorsichtsmaßnahmen für die aufbewahrung

Nicht über 25 °C lagern/aufbewahren!

6.5    art und inhalt des behältnisses

Suppositorien-Gießverpackung aus PVC/PE-Folie

10 Zäpfchen à 1 g

6.6    besondere vorsichtsmaßnahmen für die beseitigung

Keine besonderen Anforderungen.

7.    inhaber der zulassung

WALA Heilmittel GmbH, 73085 Bad Boll/Eckwälden, DEUTSCHLAND Tel. +49 (0)7164 930–0, Fax +49 (0)7164 930–297, ,

Zulassungsnummer

8. 94024.00.00

9.    Datum der Erteilung der Zulassung/Verlängerung der Zulassung

08.08.2016

10.    stand der information

August 2016

Fakten zu Carum carvi comp. Säuglingszäpfchen

Rezeptpflicht
Apothekenpflichtig, rezeptfrei?
  • Sie erhalten das Arzneimittel ohne Rezept, aber nur in der Apotheke. Lassen Sie sich dort beraten.
  • Rechtsgrundlage laut BfArM: apothekenpflichtig gemäß §43 oder §46 AMG.
Wirkstoffe Atropa belladonna ex herba ferm D2, Kümmel, Chamomilla recutita e radice ferm UT, Nicotiana tabacum ferm D4
Darreichungsform Zäpfchen
Art der Anwendung Rektale Anwendung
Art des Arzneimittels Anthroposophisches Arzneimittel
Sonstige Bestandteile Glycerol, Hartfett, Honig, Hochdisperses Siliciumdioxid, Gelbes Wachs
Packungsgrößen 10 g
Haltbarkeit 3 Jahre (ungeöffnete Packung)
Zulassung 94024.00.00, seit 17.08.2016, verlängert 14.09.2023; nationales Verfahren (Deutschland)
Pharmazeutischer Unternehmer Wala-Heilmittel GmbH, 73087 Bad Boll/Eckwälden
Hersteller (Freigabe) Wala-Heilmittel GmbH
PZN 12544248

Quelle: BfArM, Arzneimittel-Informationssystem AMIce (ENR 2194024), Datensatz vom 04.02.2026. Angaben ohne Gewähr – fragen Sie Ihre Ärztin, Ihren Arzt oder Ihre Apotheke.