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Erythrozytapheresekonzentrat DRK - Blutspendedienst – Fachinformation (SmPC) für Ärzte und Apotheker

Status des Arzneimittels: Verschreibungspflichtig Details

Stärke:
0.7 ml/ml
Wirkstoff:
ATC-Gruppe:

Fachinformation - Erythrozytapheresekonzentrat DRK - Blutspendedienst

Qualitätssicherung:Qualitätssicherung:

Für die Transfusion von Erythrozytenkon­zentraten sind von den Einrichtungen der Krankenversorgung Maßnahmen im Rahmen der Qualitätssicherung nach §15 des Transfusionsge­setzes zu ergreifen. Dazu gehören u.a. detaillierte Anweisungen sowohl für die Indikationsste­llung, die Auswahl der Präparate und deren Dosierung abhängig von Hämoglobinwert und dem klinischen Allgemeinzustand des Patienten sowie den unterschiedlichen Grunderkrankungen, Vorsorgemaßnahmen zur Erhaltung der Unversehrtheit des Präparats vor der Transfusion, die Überwachung der Anwendung und Anweisungen zur Nachuntersuchung der Patienten für die Feststellung des Transfusionser­folges, eventuell gebildeter Antikörper und zu ergreifender Prophylaxe.

Besondere Vorsichtsmaßnahmen für die Beseitigung:

Die ordnungsgemäße Entsorgung von angebrochenen bzw. nicht mehr verwendbaren Präparaten ist entsprechend den Vorgaben der Einrichtung der Krankenversorgung sicherzustellen.

Die jeweils aktuelle „Richtlinie zur Gewinnung von Blut und Blutbestandteilen und zur Anwendung von Blutprodukten (Hämotherapie)“ und die jeweils aktuellen „Leitlinien zur Therapie mit Blutkomponenten und Plasmaderivaten“ sowie gegebenenfalls ergänzende Veröffentlichungen des Arbeitskreises Blut, der Bundesärztekammer und des Paul-Ehrlich-Institutes sind zu berücksichtigen.

ZulassungsnummerZulassungsnummer

PEI.H.01954.01.1

Datum der Erteilung oder der Verlängerung der Zulassung

29.08.2001

Pharmazeutischer Unternehmer:

Friedrich-Ebert-Str. 107, 68167 Mannheim, Telefon (0621)37060

Mitvertrieb:

DRK-Blutspendedienst Nord-Ost gemeinnützige GmbH

Blasewitzer Straße 68/70, 01307 Dresden, Telefon 0351 4450800

Institut für Klinische Transfusionsmedizin und Immungenetik Ulm gGmbH (IKT)

Helmholtzstraße 10, 89081 Ulm

Institut für klinische Transfusionsmedizin und Zelltherapie Heidelberg gGmbH (IKTZ)

Im Neuenheimer Feld 583, 62190 Heidelberg

Zentrum für Klinische Transfusionsmedizin Tübingen gemeinnützige GmbH (ZKT), Otfried-Müller-Str. 4/1, 72076 Tübingen

Hersteller:

Institut Baden-Baden, Gunzenbachstraße 35, 76530 Baden-Baden

Institut Frankfurt am Main, Sandhofstraße 1, 60528 Frankfurt

Institut Kassel, Mönchebergstraße 57, 34125 Kassel

Institut Mannheim, Friedrich-Ebert-Straße 107, 68167 Mannheim

Institut Ulm, Helmholtzstraße 10, 89081 Ulm

Institut für klinische Transfusionsmedizin und Zelltherapie Heidelberg gGmbH (IKTZ)

Im Neuenheimer Feld 583, 62190 Heidelberg

Zentrum für Klinische Transfusionsmedizin Tübingen gemeinnützige GmbH (ZKT), Otfried-Müller-Str. 4/1, 72076 Tübingen

Institut für Klinische Transfusionsmedizin und Immungenetik Ulm gGmbH (IKT)

Helmholtzstraße 10, 89081 Ulm

DRK-Blutspendedienst Nord-Ost gemeinnützige GmbH

Institut Berlin, Am Großen Wannsee 80, 14109 Berlin

Stand: 08.05.2020

Gebrauchsinformation und Fachinformation - aufmerksam lesen!Gebrauchsinfor­mation und Fachinformation – aufmerksam lesen!

Die Angaben dieser Gebrauchsinfor­mation und Fachinformation werden stets neuen Erkenntnissen und Erfahrungen angepasst und sollten vor Gebrauch eines jeden Präparates beachtet werden.

Erythrozytapheresekonzentrat
AnwendungsgebieteAnwendungsgebiete

sind akute und chronische Anämien. Für die Indikation zur Erythrozytentran­sfusion lassen sich keine universell anwendbaren unteren Grenzwerte für Hämoglobin oder Hämatokrit festlegen. Die Ursache der Anämie soll möglichst geklärt werden und, falls möglich, eine kausale Therapie eingeleitet werden. Die Entscheidung für die Transfusion von Erythrozyten oder für eine andere, gleichwertige Therapie ist abhängig vom klinischen Gesamtzustand des Patienten.

Gegenanzeigen

Absolute Kontraindikationen sind nicht bekannt.

Bei potentiellen Empfängern eines Stammzelltran­splantats ist die Gabe von Erythrozytenkon­zentraten des Transplantatspen­ders und seiner Blutsverwandten vor der Transplantation unbedingt zu vermeiden. Bekannte Überempfindlichke­iten des Empfängers gegen nicht erythrozytäre und plasmatische Blutbestandteile sind zu beachten.

Vorsichtsmaßnahmen für die Anwendung

Erythrozytenkon­zentrate werden in der Regel ABO-gleich und sollten Rh(D)-kompatibel über ein Transfusionsgerät mit Standardfilter der Porengröße 170–230 pm transfundiert werden. In zu dokumentierenden Ausnahmefällen können auch sog. „majorkompatible“ Präparate transfundiert werden. Vor der Gabe von Erythrozytenkon­zentraten ist eine Kreuzprobe durchzuführen.

Unmittelbar vor der Transfusion ist ein ABO-Identitätstest (Bedside-Test) mit Empfängerblut vorzunehmen.

Bei der Verabreichung sind die Zufuhrgeschwin­digkeit und die Temperatur der Erythrozytenkon­zentrate zu beachten. Die Transfusionsges­chwindigkeit muss dem klinischen Zustand des Patienten angepasst werden. Eine Erwärmung gekühlter Erythrozytenkon­zentrate ist in der Regel nicht erforderlich. Ausnahmen sind z.B. Massivtransfusionen und das Vorliegen von Kälteagglutininen. Zur Bluterwärmung dürfen nur für diesen Zweck geeignete Geräte eingesetzt werden.

Zu Vermeidung einer Graft-versus-Host-Reaktion müssen folgenden, besonders gefährdeten Patienten ausschließlich mit mindestens 25 Gy bestrahlte Erythrozytenkon­zentrate transfundiert werden:

Föten (intrauterine Transfusion)

Frühgeborenen (bis zur Vollendung der 37. Schwanger­schaftswoche)

Neugeborenen bei Verdacht auf Immundefizienz,

Neugeborenen bei postpartaler Austauschtran­sfusion*

Patienten bei allogener Transplantation hämatopoetischer Stammzellen (aus peripherem Blut, Knochenmark oder Nabelschnurblut)

Patienten 7–14 Tage vor autologer Stammzellentnahme

Patienten bei autologer Stammzelltran­splantation (bis ca. drei Monate nach Transplantation)

Patienten mit schwerem Immundefektsyndrom oder mit AIDS

Patienten mit M. Hodgkin (alle Stadien)

Patienten bei Therapie mit Purin-Analoga (z.B. Fludarabin, Cladribin, Pentostatin/De­oxycoformycin)

Patienten bei Therapie mit Anti-T-Lymphozyten-Antikörpern (z.B. Alemtuzumab, ATG/ALG)

Patienten bei Hochdosis-Chemotherapie mit oder ohne Ganzkörperbes­trahlung, Patienten mit Leukämien, malignen Lymphomen, soliden Tumoren

nicht gesicherte Indikationen

Zur Vermeidung einer CMV-Infektion müssen folgenden, besonders gefährdeten Patienten ausschließlich Anti-CMV-Antikörper-negative Erythrozytenkon­zentrate transfundiert werden:

Föten (intrauterine Transfusion)

Frühgeborenen

Empfängern eines allogenen Stammzellpräparates

Empfängern mit schweren angeborenen Immundefekten (SCID)

CMV-negativen, HIV-infizierten Patienten

CMV-negativen, schwangeren Frauen

CMV-negativen, stillenden Müttern

(siehe auch „Richtlinien zur Gewinnung von Blut und Blutbestandteilen und zur Anwendung von Blutprodukten (Hämotherapie)“)

Wegen des Mangels an Rh-negativem Blut lässt sich die Übertragung von Rh-positiven (D positiv) Erythrozytenpräpa­raten an Rh-negative (D negativ), nicht immunisierte Patienten nicht immer vermeiden. Eine solche Übertragung sollte jedoch nur in Betracht gezogen werden, wenn die Transfusion lebenswichtig ist (z.B. Massivtransfu­sionen) und Rh-negative (D negativ)

Erythrozytenpräpa­rate nicht zeitgerecht beschafft werden können und wenn es sich nicht um gebärfähige Frauen oder um Männer handelt. Rh-negative (D negativ) Erythrozytenpräpa­rate können Rh-positiven (D positiv) Empfängern übertragen werden, wenn keine Unverträglichkeit infolge von Rh-Antikörpern besteht.

Wechselwirkungen und InkompatibilitätenWechselwirkungen und Inkompatibilitäten

Wechselwirkungen mit anderen Mitteln sind nicht bekannt. Wegen der Gefahr der hypotonen Lyse dürfen keine hypotonen Lösungen, wegen der Gefahr von Gerinnselbildungen dürfen keine kalziumhaltigen Lösungen gleichzeitig in demselben Schlauchsystem gegeben werden. Die Beimischung von Medikamenten zum Erythrozytenkon­zentrat ist nicht zulässig.

Verwendung für besondere Personengruppen

Bei Rh-D-neaativen Mädchen sowie Rh-D-neoativen oebärfähioen Frauen ist die Transfusion von Rh-positiven (D positiv) Erythrozytenkon­zentraten (mit Ausnahme von lebensbedrohlichen Situationen) unbedingt zu vermeiden. Die Dringlichkeit der Indikation, für die der transfundierende Arzt die Verantwortung trägt, ist zu dokumentieren. Bei einer Transfusion von Rh-positiven (D positiv) Präparaten auf Rh-negative (D negativ) Patienten ist stets eine serologische Nachuntersuchung 2 bis 4 Monate nach Transfusion zur Feststellung eventuell gebildeter Anti-D-Antikörper durchzuführen.

Schwangerschaft und Stillzeit: CMV-negativen Schwangeren und CMV-negativen stillenden Müttern dürfen nur Anti-CMV-Antikörper-negative Erythrozytenkon­zentrate transfundiert werden.

Neugeborenen und Föten (intrauterine Transfusion dürfen nur Anti-CMV-Antikörper-negative und bestrahlte Erythrozytenkon­zentrate transfundiert werden.

Stark immunsuoorimierten Patienten dürfen nur Anti-CMV-Antikörper-negative und bestrahlte Erythrozytenkon­zentrate transfundiert werden.

Auswirkung auf Kraftfahrer und die Bedienung von Maschinen: Nach der Transfusion von Erythrozytenkon­zentraten sollte eine Ruhepause von mindestens 1/2 Stunde eingehalten werden.

WarnhinweiseWarnhinweise

sind nicht angeordnet.

Dosierung

Die Gabe eines einzelnen Erythrozytenkon­zentrates bei Erwachsenen ist nur ausnahmsweise gerechtfertigt. Bei einem normalgewichtigen Erwachsenen ohne gesteigerten Erythrozytenumsatz ist nach Übertragung eines Erythrozytenkon­zentrates mit einem Anstieg des Hämoglobinwertes um etwa 10 g/l (1g/dl) bzw. des Hämatokritwertes um etwa 0,03 l/l (3 %) zu rechnen. Bei Patienten mit Immunhämolyse ist der Hb-Anstieg entsprechend dem Schweregrad der Erkrankung reduziert. Bei akuten Anämien infolge Blutverlustes ist in Abhängigkeit von diesem zu dosieren. Hierbei ist unter Umständen eine zusätzliche, dem Einzelfall sachgerecht angepasste Volumensubstitution notwendig.

Art der Anwendung

zur i.v. Infusion

Häufigkeit der Verabreichung und Dauer der Behandlung

nach Indikationsstellung

ÜberdosierungÜberdosierung

Eine Hypervolämie sowie eine Polyglobulie können bei nicht sachgerechter Dosierung und Infusionsgeschwin­digkeit auftreten.

NotfallmaßnahmenNotfallmaßnahmen

Treten Unverträglichkeiten auf, so ist die Transfusion unverzüglich abzubrechen, der Venenzugang jedoch offen zu halten und eine Behandlung, der Schwere der Symptome gemäß, nach den aktuellen Regeln der Notfalltherapie einzuleiten.

Nebenwirkungen
   meldung des verdachts auf nebenwirkungen
Pharmakologische Eigenschaften

Die wirksamen Bestandteile des Erythrozytaphe­resekonzentrat DRK-Blutspendedienst sind morphologisch und funktionell intakte Erythrozyten, die als Träger des Hämoglobins für die Aufnahme, den Transport und die Abgabe der Atemgase verantwortlich sind. Als Folge der Lagerung kommt es zu zunehmender Rigidität der Erythrozyten sowie zu funktionellen Veränderungen, wie der Abnahme des ATP- und 2,3 DPG-Gehalts sowie der Freisetzung von Inhaltstoffen, wie z.B. Kalium, LDH und Hb. Nach Transfusion tritt im Organismus des Empfängers eine weitgehende Rekonstitution der Erythrozytenfun­ktion ein. Durch die Leukozytendepletion auf < 1,0 × 106 Leukozyten pro Standardpackung wird das Risiko einer Immunisierung gegen humane leukozytären Alloantigene (HLA) stark vermindert.

Angaben zur Aufbewahrung und Haltbarkeit

Das Erythrozytaphe­resekonzentrat DRK-Blutspendedienst ist 35 Tage bei 4 ± 2°C haltbar Nach Ablauf des Verfalldatums darf das Erythrozytenkon­zentrat nicht mehr verwendet werden. Während des Transports darf die Kühlkette nur kurz unterbrochen werden. Erwärmte Human-Erythrozytenkon­zentrate dürfen nicht erneut gelagert werden. Ein durch das Transfusionsbesteck geöffnete Konserve muss unverzüglich verbraucht werden.

Optische Prüfung

Unmittelbar vor der Transfusion muss jedes Erythrozytenkon­zentrat einer optischen Qualitätsprüfung unterzogen werden, auffällige Erythrozytenkon­zentrate dürfen nicht verwendet werden.

Zusammensetzung des Fertigarzneimit­tels

Wirkstoffe (qualitativ und quantitativ)

arzneilich wirksame Bestandteile:

Human-Erythrozyten aus einer einzelnen Apheresespende

Hämatokrit 0,5 – 0,7 l/l

wirksame Bestandteile:

0,238 – 0,397 (l/l) Additivlösung SAG-M (Europ. Arzneibuch): Natriumchlorid, Adenin, Glucose, Mannitol 0,057–0,093 (l/l) Plasma

0,005–0,01 (l/l) ACD-Stabilisatorlösung (Europ. Arzneibuch): Natriumcitrat, Citronensäure, Dextrose

Leukozyten: <0,1 × 106 / Einheit

Fakten zu Erythrozytapheresekonzentrat DRK - Blutspendedienst

Rezeptpflicht
Verschreibungspflichtig?
  • Sie erhalten das Arzneimittel nur mit einem ärztlichen Rezept in der Apotheke.
  • Rechtsgrundlage laut BfArM: verschreibungspflichtig gemäß § 48(1),(2)2 AMG.
Wirkstoff Human-Erythrozyten 0.7 ml/ml
Darreichungsform Infusion
Art der Anwendung Intravenöse Anwendung
Art des Arzneimittels Biologische Arzneimittel, Blutprodukt
Packungsgrößen 320 ml
Haltbarkeit 35 Tage (ungeöffnete Packung)
ATC-Klassifikation
  1. B Blut und blutbildende Organe
    1. B05 Blutersatzmittel und Perfusionslösungen
      1. B05A Blut und verwandte Produkte
        1. B05AX Andere Blutprodukte
          1. B05AX01 Erythrozyten
Zulassung PEI.H.01954.01.1, seit 29.08.2001; nationales Verfahren (Deutschland)
Pharmazeutischer Unternehmer DRK-Blutspendedienst Baden-Württemberg - Hessen gGmbH, 68167 Mannheim
Hersteller (Freigabe) DRK-Blutspendedienst Baden-Württemberg-Hessen gGmbH Institut Ulm, DRK-Blutspendedienst Baden-Württemberg - Hessen gGmbH Institut für Transfusionsmedizin und Immunhämatologie Frankfurt am Main, DRK-Blutspendedienst Baden-Württemberg-Hessen gGmbH Institut für Transfusionsmedizin und Immunhämatologie Baden-Baden, DRK-Blutspendedienst Baden-Württemberg-Hessen gGmbH Institut Mannheim, Zentrum für Klinische Transfusionsmedizin Tübingen gGmbH, DRK-Blutspendedienst Baden-Württemberg - Hessen gGmbH Institut Kassel, Institut für Klinische Transfusionsmedizin und Immungenetik Ulm gGmbH
Risikoverfahren
19 Verfahren zur Arzneimittelsicherheit+
  • Blut- und Blutbestandteilkonserven: HIV-2-Übertragungsrisiko (abgeschlossen 01.10.1990)
  • Blut-/Plasmaprodukte in HAM: Hepatitis-C-Infektion (abgeschlossen 30.10.1993)
  • Verminderung des Risikos von HBV-, HCV- und HIV-Infektionen: Infektiosität auch bei negativem serologischen Test
  • HAM , die humanes Blut, Plasma oder Bestandteile davon enthalten (als Wirk- oder Hilfsstoff) oder bei deren Herstellung damit in Kontakt gekommen sind und deren Ausgangsstoffe in Ländern gewonnen wurden,in denen mehrere Fälle v. nvCJD auftraten: neue Variante der Kreutzfeld-Jakob-Krankheit (nvCJD)
  • Zelluläre Blutprodukte zur Transfusion: Febrile nicht-haemolytische Transfusionsreaktionen, Übertragung zellständiger Viren und Erreger, Immunsuppression und vCJD
  • vCJK-HAM aus Vollblut, zellulären Blutkomponenten und gefrorenem Frischplasma humanen Ursprungs:Ausschluss von Spenden, die nach d.1.11.01 gewonnen werden und deren Spender sich vom 1.1.80 bis 31.12.96 >6 Mon. i. UK u. Nordirland aufgehalten haben: vCJK
  • NAT-Testung zur Verminderung des Risikos von HIV-Infektionen bei zellulären Blutprodukten und GFP.: HIV-Infektiosität bei negativen serologischen Tests.
  • SARS: Spenderrückstellung (4 Wochen) nach Einreise aus Endemiegebieten.: SARS-Infektion
  • West-Nil-Virus: Spenderrückstellung (4 Wochen) nach Einreise aus Nordamerika und Mexiko im Aufenthaltszeitraum zwischen 01.06. und 30.11. jeden Jahres.: Mögliche Infektiosität der Spender
  • vCJD-ATe Spenderausschluss: Mögliche vCJD-Übertragung über Transfusionsempfänger bzw. Übertragung aus Blutprodukten während chirurgischer Eingriffe, die in UK und Nordirland durchgeführt wurden.
  • Zelluläre Blutkomponenten und gefrorene Frischplasmen -ausgenommen virusinaktivierte Blutkomponenten-, die nach dem 30.09.2006 in den Verkehr gebracht werden, müssen aus Spenden hergestellt sein, die auf aHBc negativ getestet wurden.: anti-HBc
  • Zelluläre Blutkomponenten und gefrorene Frischplasmen -ausgenommen virusinaktivierte Blutkomponenten- . Spenderrückstellung von Personen, die sich in den letzten zwei Wochen in einem Chikungunya-Endemiegebiet aufgehalten haben.: Chikungunya-Fieber (Arbo-Viren)
  • Schweine-Influenza A/H1-N1-Viren: Übertragung von Schweine-Influenza A/H1-N1-Viren durch Transfusion von zellulären Blutprodukten und therapeutischen Einzelplasmen. (abgeschlossen 11.11.2009)
  • Qualitätsstandards von In-Vitro-Diagnostika (IVD) im Blutspendewesen und zur Risikovorsorge bei der Spendertestung: Bei der Herstellung von zellulären Blutkomponenten, therapeutischen Einzelplasmen und Stammzellzubereitungen zur hämatopoetischen Rekonstitution (kurz Blut- und Stammzellzubereitungen), die nach dem 01.10.2013 zum In-Verkehr-Bringen freigegeben werden, dürfen zur Untersuchung der Spender auf Infektionsmarker HIV, HBV und HCV (sogenanntes Spender-Screening) nur solche Prüfverfahren verwendet werden, für die mit entsprechenden Unterlagen belegt wurde, dass sie die in der Anlage 1 zu diesem Bescheid definierten Anforderungen erfüllen und für die eine chargenbezogene Überprüfung entsprechend Anlage 2 durchgeführt wird.
  • Maßnahmen zur Prävention von West Nil Virus-Übertragungen: Einführung Risiko minimierender Maßnahmen zur Prävention von West Nil Virus-Übertragung durch nicht pathogen-inaktivierte Blutkomponenten. 1) Bei der Herstellung von Vollblut, die keinem geeigneten Verfahren zur Virusinaktivierung unterworfen wurden, darf kein Ausgangsmaterial aus Spenden verwendet werden, deren Spender sich in der Zeit vom 01.06. bis 30.11. über einen Zeitraum von mindestens 2 aufeinander folgenden Tagen in einem Gebiet mit fortlaufender Übertragung des West-Nil-Virus (WNV) auf den Menschen aufgehalten haben, wenn zwischen dem Tag der Rücckehr aus dem betroffenen Gebiet und dem Tag der Blut- oder Plasmaspende weniger als vier Wochen vergangen sind.
  • Testung auf Antikörper gegen Hepatitis-B-Core-Antigen (anti-HBc) im Blutspendewesen: Zelluläre Blutkomponenten und gefrorene Frischplasmen (nachfolgend Blutkomponenten genannt) sowie allogene Stammzellzubereitungen im Sinne des § 21a AMG, die nicht einem geeigneten Verfahren zur Virusinaktivierung unterzogen wurden dürfen ab sofort nur noch in den Verkehr gebracht werden, wenn sie aus Spenden hergestellt sind, die mit negativem Ergebnis auf Antikörper gegen Hepatitis B-Core-Antigen (Anti-HBc) getestet wurden. Fällt eine solche Anti-HBc-Testung im Screening reaktiv aus, ist eine Doppelbestimmung mit dem gleichen Testsystem durchzuführen. Wenn diese beiden weiteren Testungen ein eindeutig negatives Ergebnis erbringen, ist das gesamte Testergebnis als negativ anzusehen.
  • Rückstellung von Blutspendern, die sich in den letzten vier Wochen in einem Zika-Endemiegebiet aufgehalten haben.: Bei der Herstellung von Vollblut, zellulären Blutkomponenten und gefrorenem Frischplasma, die keinem Verfahren zur Virusinaktivierung unterworfen wurden, darf kein Ausgangsmaterial aus Spenden verwendet werden, deren Spender sich in den letzten vier Wochen vor der Blut- oder Plasmaspende in einem Risiko-Endemiegebiet für Zika-Viren aufgehalten haben.
  • Risiko-minimierende Maßnahmen zur Prävention von Übertragungen des Hepatitis-E-Virus durch Blutkomponenten zur Transfusion und von Stammzellzubereitungen zur hämatopoetischen Rekonstitution: Erythrozyten- und Thrombozyten-Konzentrate, sowie allogene, nicht für einen bestimmten Empfänger hergestellte Stammzellpräparate aus Nabelschnurblut die ab dem 01.01.2020 in den Verkehr gebracht werden, müssen aus Spenden hergestellt sein, die mit einer geeigneten Nukleinsäure-Amplifikationstechnik (NAT) negativ auf Hepatitis-E-Virus (HEV) Genome getestet worden sind.Quarantäne-gelagerte therapeutische Frischplasmen, die ab dem 01.01.2021 in den Verkehr gebracht werden, müssen aus Spenden hergestellt sein, die mit einer geeigneten NAT negativ auf HEV Genome getestet worden sind.Stammzellpräparate für die hämatopoietische Rekonstitution aus peripherem Blut oder aus Knochenmarkentnahme, sowie autologe und allogene, für einen bestimmten Empfänger hergestellte Präparate aus Nabelschnurblut, die ab dem 01.01.2020 in den Verkehr gebracht werden, müssen aus Spenden hergestellt sein, die mit einer geeigneten NAT auf HEV Genome getestet worden sind. Das Ergebnis der Testung ist der anwendenden ärztlichen Person zur Entscheidung über eine Anwendung nach individueller Nutzen-Risikoabwägung mitzuteilen
  • Anordnung zur Etablierung eines neuen Sicherheitsstandards von Blutkomponenten durch Festlegung akualisierter Nachweisgrenzen für das HIV- und HCV-NAT Spender-Screening: Für die Herstellung von quarantäne-gelagerten gefrorenen Frischplasmen, lyophilisierten Plasmen und kryokonservierten Erythrozytenkonzentraten wird die Verpflichtung zur Quarantänelagerung einschließlich quarantäne-beendender Spendertestung geändert. (abgeschlossen 05.04.2023)
Frühere Namen Erythrozytenkonzentrat (leukozytenarm) (ab 01.01.1978), Erythrozytenkonzentrat (leuko- und thrombozytenarm) (ab 19.10.1983), Erythrozytenkonzentrat leuko- und thrombozytenarm F-BaWü (ab 07.12.1989), Erythrozytenkonzentrat SAGM BaWü leukozytenarm A Rh pos. (ab 27.08.2001), Erythrozytenkonzentrat SAGM BaWü leukozytenarm (ab 03.06.2003)

Quelle: BfArM, Arzneimittel-Informationssystem AMIce (ENR 0987354), Datensatz vom 02.04.2026. Angaben ohne Gewähr – fragen Sie Ihre Ärztin, Ihren Arzt oder Ihre Apotheke.