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Erythrozytenkonzentrat FNZ - Zusammengefasste Informationen

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Zusammenfassung der Merkmale des Arzneimittels - Erythrozytenkonzentrat FNZ

Erythrozytenkonzentrat FNZ

1.    Identifizierung des Arzneimittels

1. Identifizierung des Arzneimittels

Erythrozytenkon­zentrat FNZ

b) Stoffgruppe

Blutzubereitung, Erythrozyten zur Transfusion

2.    anwendungsgebiete

sind akute und chronische Anämien. Für die Indikation zur Erythrozytentran­sfusion lassen sich keine universell anwendbaren unteren Grenzwerte für Hämoglobin oder Hämatokrit festlegen. Die Ursache der Anämie soll möglichst geklärt werden und, falls möglich, eine kausale Therapie eingeleitet werden. Die Entscheidung für die Transfusion von Erythrozyten oder für eine andere, gleichwertige Therapie ist abhängig vom klinischen Gesamtzustand des Patienten.

3.    informationen zur anwendung a) gegenanzeigen

Absolut:

– Kontraindikationen sind nicht bekannt.

Relativ:

– Bei potenziellen Empfängern eines Stammzelltran­splantats ist die Gabe von Erythrozytenkon­zentraten des Transplantatspen­ders oder Blutsverwandten des Transplantatspen­ders vor der Transplantation unbedingt zu vermeiden.

– Bekannte Überempfindlichke­iten des Empfängers gegen nicht erythrozytäre und plasmatische Blutbestandteile sind zu beachten.

b) Vorsichtsmaßnahmen für die Anwendung

Erythrozytenkon­zentrate werden AB0-gleich und sollten RhD-kompatibel über ein Transfusionsgerät mit Standardfilter der Porengröße 170 bis 230 µm transfundiert werden. In zu dokumentierenden Ausnahmefällen können auch sog. „majorkompatible“ Präparate transfundiert werden. Vor der Gabe von Erythrozytenkon­zentraten ist eine Kreuzprobe durchzuführen. Unmittelbar vor der Transfusion ist ein AB0-Identitätstest (Bedside-Test) am Empfängerblut vorzunehmen. Bei der Verabreichung sind die Zufuhrgeschwin­digkeit und die Temperatur der Erythrozytenkon­zentrate zu beachten. Die Transfusionsges­chwindigkeit muss dem klinischen Zustand des Patienten angepasst werden. Eine Erwärmung gekühlter Erythrozytenkon­zentrate ist in der Regel nicht erforderlich, Ausnahmen sind z.B.

Massivtransfusionen und das Vorliegen von Kälteagglutininen. Zur Bluterwärmung dürfen nur zu diesem Zweck geeignete Geräte eingesetzt werden.

Zur Vermeidung einer Graft-versus-Host-Reaktion sollen folgenden, besonders gefährdeten Patienten ausschließlich mit mindestens 25 Gy bestrahlte Erythrozytenkon­zentrate transfundiert werden:

– Feten (intrauterine Transfusion)

– Neugeborenen nach intrauterinen Transfusionen

– Patienten bei Verdacht auf schwere angeborene Immundefizienz

– Neugeborenen bei postpartaler Austauschtran­sfusion

– Patienten mit schweren T-Zell-Defektsyndromen (z.B. SCID)

– Patienten bei allogener Transplantation hämatopoetischer Stammzellen (aus peripherem Blut, Knochenmark oder Nabelschnurblut)

– Patienten mit M. Hodgkin Lymphom

– Alle Patienten mit hämato-onkologischen Erkrankungen, die Purinanaloga und verwandte Medikamente erhalten (ab Therapiebeginn) (z.B. Fludarabin, Cladribin, Deoxycoformycin)

– Patienten ab dem 7. Tag vor autologer Stammzellentnahme

– Patienten bei autologer Stammzelltran­splantation

– Patienten, die ein Erythrozytenkon­zentrat eines Blutsverwandten erhalten

– Hämato-onkologische Patienten unter Therapie mit Antithymozyten­globulin (ATG) oder Alemtuzumab (anti-CD52)

Empfohlen wird die Verwendung von bestrahlten Erythrozytenkon­zentraten für:

– Patienten mit schwächeren Formen angeborener Immundefizienz

– Patienten nach allogener Transplantation hämatopoetischer Stammzellen bis zur Immunrekonstitution bzw. mindestens 6 Monate nach der Transplantation sowie Patienten bis 3 Monate nach autologer Transplantation hämatopoetischer Stammzellen (bei Ganzkörperbes­trahlung 6 Monate)

– Patienten mit Graft-versus-Host-Reaktion oder andauernder immunsuppressiver Therapie nach allogener Transplantation hämatopoetischer Stammzellen

Neben der Leukozytendepletion des Erythrozytenkon­zentrats kann eine zusätzliche Testung auf CMV-Antikörper bzw. CMV-DNA zur Vermeidung einer CMV-Infektion in besonders gefährdeten Patientengruppen (s. u.) durchgeführt werden. Nach derzeitigem Kenntnisstand ist unklar, ob die Verwendung CMV ausgewählter Blutspenden das Risiko einer transfusionsas­soziierten CMV Infektion vermindert (s. Querschnitts-Leitlinien).

Eine CMV-Infektion kann bei

– Feten

– Frühgeborenen

– Patienten mit erworbenen (AIDS) oder angeborenen Immundefekten

– Organ- und Stammzelltran­splantierten zu schweren Erkrankungen führen.

c)    wechselwirkungen mit anderen arzneimitteln, soweit sie die wirkungsweise des arzneimittels beeinflussen können und hauptinkompatibilitäten
  1. wechselwirkungen mit anderen arzneimitteln, soweit sie die wirkungsweise des arzneimittels beeinflussen können und hauptinkompati­bilitäten

    Wechselwirkungen mit anderen Mitteln sind nicht bekannt. Wegen der Gefahr der hypotonen Lyse dürfen keine hypotonen Lösungen, wegen der Gefahr von Gerinnselbildungen dürfen keine kalziumhaltigen Lösungen gleichzeitig in demselben Schlauchsystem gegeben werden. Die Beimischung von Medikamenten zum Erythrozytenkon­zentrat ist nicht zulässig.

    d) Verwendung für besondere Personengruppen

    Bei RhD-negativen Mädchen und Frauen im gebärfähigen Alter ist die Transfusion von RhD-positiven Erythrozytenkon­zentraten mit Ausnahme von lebensbedrohlichen Situationen unbedingt zu vermeiden. Die Transfusion von RhD-positiven Erythrozytenkon­zentraten in RhD-negative Patienten lässt sich wegen des Mangels an RhD-negativem Blut nicht immer vermeiden, sollte aber nur in Betracht gezogen werden, wenn es sich um Männer oder um Frauen im nicht gebärfähigen Alter handelt. In solchen Fällen ist stets eine serologische Nachuntersuchung 2 bis 4 Monate nach Transfusion zur Feststellung von eventuell gebildetem Anti-D durchzuführen.

    Schwangerschaft und Stillzeit : Bei bestimmungsgemäßem Gebrauch bestehen keine Einwände.

    Bei Früh- und Neugeborenen sollten unter bestimmten Bedingungen (z. B. Austauschtran­sfusion, Massivtransfusion, extrakorporale Lungenunterstützun­g) kurz gelagerte Erythrozytenkon­zentrate verwendet werden.

    Auswirkung auf Kraftfahrer und die Bedienung von Maschinen : Nach der Transfusion von Erythrozytenkon­zentraten sollte eine Ruhepause von mindestens 1/2 Stunde eingehalten werden.

    e) Warnhinweise sind nicht angeordnet.

4.    Hinweise zur ordnungsgemäßen Anwendung

4. Hinweise zur ordnungsgemäßen Anwendung

Bei einem normalgewichtigen Erwachsenen ohne gesteigerten Erythrozytenumsatz ist nach Übertragung eines Erythrozytenkon­zentrats mit einem Anstieg des Hämoglobinwerts um etwa 10 g/l (1g/dl bzw. 0,62 mmol/l) bzw. des Hämatokritwerts um etwa 0,03 (3 %) zu rechnen. Bei Patienten mit Immunhämolyse ist der Hb-Anstieg entsprechend dem Schweregrad der Erkrankung reduziert. Bei akuten Anämien infolge Blutverlusts ist in Abhängigkeit von diesem zu dosieren. Hierbei ist unter Umständen eine zusätzliche, dem Einzelfall sachgerecht angepasste Volumensubstitution notwendig.

b) Art der Anwendung

zur i.v. Infusion

c) Häufigkeit der Verabreichung

nach Indikationsstellung

d) Dauer der Behandlung

nach Indikationsstellung

e)    überdosierung

Eine Hypervolämie sowie eine Polyglobulie können bei nicht sachgerechter Dosierung und Infusionsgeschwin­digkeit auftreten.

f) Notfallmaßnahmen

Treten Unverträglichkeiten auf, so ist die Transfusion unverzüglich abzubrechen, der Venenzugang jedoch offen zu halten und eine Behandlung, der Schwere der Symptome gemäß, nach den aktuellen Regeln der Notfalltherapie einzuleiten.

5.    nebenwirkungen

– Hämolytische Transfusionsre­aktionen können als hämolytische Sofortreaktionen während oder kurz nach der Transfusion von Erythrozytenkon­zentraten auftreten. Häufigste Ursachen sind eine AB0-Inkompatibilität sowie bereits vor der Transfusion vorhandene, hämolytisch wirksame starke (irreguläre) Alloantikörper.

– anaphylaktische Reaktionen bei Empfängern mit angeborenem IgA-Mangel

– Verzögerte hämolytische Reaktionen können nach Ablauf mehrerer Tage bis zu vier Wochen nach zunächst unauffälliger Erythrozytentran­sfusion auftreten.

– Bei Patienten mit Hämoglobinopathien kann eine hyperhämolytische Transfusionsre­aktion auftreten.

– Febrile, nicht-hämolytische Transfusionsre­aktionen in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang mit der Transfusion

– urtikarielle Hautreaktionen und andere akute allergische und anaphylaktoide Reaktionen – posttransfusionelle Purpura

– Transfusionsas­soziierte akute Lungeninsuffizienz (TRALI)

– Eine transfusionsbe­dingte Hyperkaliämie kann bei Frühgeborenen, anurischen Empfängern und nach Notfall- und Massivtransfusionen vorkommen.

– Eine sekundäre Hämosiderose kann bei Langzeitsubsti­tution auftreten.

– Insbesondere bei hohen Transfusionsges­chwindigkeiten und Transfusionsvo­lumina kann es zur Volumenüberlastung des Kreislaufs (Hypervolämie, transfusionsas­soziierte zirkulatorische Überladung, TACO) kommen.

– Insbesondere unter der Therapie mit ACE-Hemmern kann es zu einer hypotensiven Transfusionsre­aktion kommen.

– Bei Massivtransfusionen von nicht erwärmten Erythrozytenkon­zentraten kann eine transfusionsin­duzierte Hypothermie auftreten.

– Graft-versus-Host-Reaktion bei immunsupprimierten Patienten nach Übertragung

proliferation­sfähiger Lymphozyten

– Das Risiko einer bakteriellen Kontamination lässt sich nicht mit letzter Sicherheit ausschließen.

– Bei der Anwendung von aus menschlichem Blut hergestellten Arzneimitteln ist die Übertragung von Infektionserregern – auch bislang unbekannter Natur – nicht völlig auszuschließen. Dies gilt z.B. für Hepatitisviren, seltener für HIV. Eine Übertragung von Parasiten wie z. B. Malariaerregern ist grundsätzlich möglich.

– Im Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland wurde über Einzelfälle berichtet, in denen bei Empfängern von Transfusionen, deren Spender später an der varianten Creutzfeldt-Jakob-Krankheit (vCJK) erkrankten, ebenfalls der „Erreger“ (so genannte Prionen) nachgewiesen wurde. Bei der vCJK handelt es sich um eine in Deutschland bislang nicht beobachtete Erkrankung, die durch den Verzehr von bestimmten Nahrungsmitteln aus BSE-kranken Rindern erworben werden kann.

Meldung des Verdachts auf Nebenwirkungen

(1) Die Meldung des Verdachts auf Nebenwirkungen nach der Zulassung ist von großer Wichtigkeit. Sie ermöglicht eine kontinuierliche Überwachung des Nutzen-RisikoVerhältnisses des Arzneimittels. Angehörige von Gesundheitsberufen sind aufgefordert, jeden Verdachtsfall einer Nebenwirkung dem Bundesinstitut für Impfstoffe und biomedizinische Arzneimittel, Paul-Ehrlich-Institut, Paul-Ehrlich- Straße 51 – 59, 63225 Langen, » +49 610377–3116, S +49 610377–1268, Website: , bzw. , E-Mail: anzuzeigen.

(2) Patienten sind darüber zu informieren, dass sie sich an Ihren Arzt oder das medizinische Fachpersonal wenden sollen, wenn sie Nebenwirkungen bemerken. Dies gilt auch für Nebenwirkungen, die nicht in dieser Gebrauchsinfor­mation und Fachinformation angegeben sind. Patienten können Nebenwirkungen auch direkt dem Paul-Ehrlich-Institut anzeigen. Indem Patienten Nebenwirkungen melden, können sie dazu beitragen, dass mehr Informationen über die Sicherheit dieses Arzneimittels zur Verfügung gestellt werden.

6.    pharmakologische eigenschaften

6. pharmakologische eigenschaften

Die wirksamen Bestandteile von Erythrozytenkon­zentraten sind morphologisch und funktionell intakte Erythrozyten, die als Träger des Hämoglobins für die Aufnahme, den Transport und die Abgabe der Atemgase verantwortlich sind. Als Folge der Lagerung kommt es zu zunehmender Rigidität der Erythrozyten sowie zu funktionellen Veränderungen, wie der Abnahme des ATP- und 2,3-DPG-Gehalts sowie der Freisetzung von Inhaltsstoffen, wie z.B. Kalium, LDH und Hb. Nach Transfusion tritt im Organismus des Empfängers eine weitgehende Rekonstitution der Erythrozytenfun­ktion ein. Durch die Leukozytendepletion auf <1 × 106 Leukozyten pro Standardpackung wird das Risiko einer Immunisierung gegen humane leukozytäre Alloantigene (HLA) stark vermindert.

Erythrozytenkon­zentrate enthalten weder körpereigene Stoffe in unphysiologischer Konzentration noch körperfremde Stoffe, mit Ausnahme von Mannitol. Mannitol weist in der niedrigen Konzentration als Zusatz der Additivlösung im Erythrozytenkon­zentrat keine relevanten Eigenwirkungen auf. Es ist auch für Sonderfälle der Erythrozytentran­sfusion wie Massivtransfu­sionen, bei Feten, Früh- und Neugeborenen sowie bei anurischen Patienten unbedenklich in der vorliegenden Konzentration. Es liegen keine Berichte über mannitolassoziierte unerwünschte Reaktionen bei der Erythrozytentran­sfusion vor.

7.    Weitere Hinweise

– Das Erythrozytenkon­zentrat FNZ ist bei sachgerechter Lagerung zwischen 2 und 6°C 49 Tage bis zu dem auf dem Etikett angegebenen Datum haltbar. Nach Ablauf des Verfalldatums darf das Erythrozytenkon­zentrat nicht mehr verwendet werden.

– Während des Transports darf die Kühlkette nur kurz unterbrochen werden.

– Erwärmte Erythrozytenkon­zentrate dürfen nicht erneut gelagert werden.

– Ein durch das Transfusionsbesteck geöffnetes Erythrozytenkon­zentrat muss unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 6 Stunden, transfundiert werden.

b)    Optische Prüfung
  1. Optische Prüfung

    Unmittelbar vor der Transfusion muss jedes Erythrozytenkon­zentrat einer optischen Qualitätsprüfung unterzogen werden, auffällige Erythrozytenkon­zentrate dürfen nicht verwendet werden.

    c) Zusammensetzung des Fertigarzneimit­tels

    Wirkstoffe (nach Art und Menge):

    Human-Erythrozyten aus einer einzelnen Vollblutspende; Hämatokrit 0,5–0,7 l/l Sonstige Bestandteile : 100 ml enthalten: 26,6–48,2 ml Additivlösung PAGGS-M (Natriumchlorid, Adenin, Guanosin, Mannitol, Glucose-Monohydrat, Natriumdihydro­genphosphatdi­hydrat, Dinatriumhydro­genphosphatdi­hydrat, Wasser für Injektionszwecke); 0,3–0,9 ml CPD-Stabilisatorlösung (Ph. Eur.: Citronensäure, Natriumcitrat, Glucose, Natriumdihydro­genphosphat, Wasser für Injektionszwecke); 1,5–2,5 ml Humanplasma; Rest-Leukozyten: <1 × 106/Stan­dardpackung

d)    darreichungsform und inhalt, behältnis

Standardpackung: 220 bis 360 ml

Babypackung: 50 bis 90 ml

Suspension im CE-zertifizierten Kunststoffbeutel

e)    Angaben zum pharmazeutischen Unternehmer/Inhaber der ZulassungBlutspendedienst der Landesverbände des Deutschen Roten Kreuzes Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Oldenburg und Bremen gGmbH, Eldagsener Straße 38, 31832 Springe, » 05041 772–0, S 05041 772–334 (Kurzform: DRK-Blutspendedienst NSTOB, 31830 Springe, Tel. 05041 772–0)

f) Angaben zum Hersteller, der das Fertigarzneimittel für das Inverkehrbringen freigegeben hat

DRK-Blutspendedienst NSTOB,

Institut Springe, Eldagsener Straße 38, 31832 Springe, » 05041 772–0, S 05041 772–334 Institut Dessau, Altener Damm 50, 06847 Dessau-Roßlau, » 0340 54141–0, S 0340 54141144

Zusätzlich bei Babypackungen:

Institut Bremen-Oldenburg, Standort Bremen, Friedrich-Karl-Str. 22a, 28205 Bremen, » 0421 43949–0, S 0421 43949–10,

Institut Bremen-Oldenburg, Standort Oldenburg, Brandenburger Straße 21, 26133 Oldenburg, » 0441 94401–0, S 0441 94401–66,

Institut Gera, Straße des Friedens 122, 07548 Gera, » 0365 8210–0, S 0365 8210–105 Institut Rostock, Robert-Koch-Straße 10, 18059 Rostock, » 03 81 44 03 50, S 03 81 44 03 51–0

g)    zulassungsnummer

PEI.H.03110.01.1

h)    Datum der Erteilung der Verlängerung der Zulassung
  1. Datum der Erteilung der Verlängerung der Zulassung27.05.2004

    i) Arzneimittelstatus

    Verschreibungspflichtig

8.    Sonstige Hinweise

Maßnahmen zur Reduktion des Übertragungsrisikos von Infektionserre­gern: Da bei der Anwendung von aus menschlichem Blut hergestellten Arzneimitteln die Übertragung von Infektionskran­kheiten nicht völlig auszuschließen ist, werden Maßnahmen getroffen, um das Risiko einer Übertragung von infektiösem Material zu minimieren. Für die Herstellung von Erythrozytenkon­zentrat FNZ werden ausschließlich Spenden gesunder unbezahlter Spender verwendet, die mit negativem Ergebnis getestet wurden auf die vorgeschriebenen Infektionsparameter Humanes Immundefizienzvirus (HIV-1/2-Ak, HIV-1-Genom), Hepatitis-B-Virus (HBsAg, HBc-Ak), Hepatitis-C-Virus (HCV-Ak, HCV-Genom), Hepatitis-E-Virus (HEV-Genom), West-Nil-Virus (WNV-Genom) und Treponema pallidum (Treponema pallidum-Ak).

Erythrozytenkon­zentrat FNZ aus Spenden mit wiederholt reaktivem Ergebnis auf HBc-Antikörper ist negativ getestet auf HBV-Genom und enthält mindestens 100 IU/l an schützenden HBs-Antikörpern. Fakultativ werden auch Präparate aus Spenden hergestellt, die zusätzlich mit negativem Ergebnis auf CMV-Antikörper (CMV-Ak) untersucht worden sind. Darüber hinaus kann durch die Leukozytendepletion das Risiko einer Übertragung von leukozytenasso­ziierten Viren (HTLV-I/II, CMV, EBV u.a.) und Bakterien (Yersinia enterocolitica) entscheidend vermindert werden.

Qualitätssiche­rung: Für die Transfusion von Erythrozytenkon­zentraten sind von den Einrichtungen der Krankenversorgung Maßnahmen im Rahmen der Qualitätssicherung nach § 15 des Transfusionsge­setzes zu ergreifen. Dazu gehören u.a. detaillierte Anweisungen sowohl für die Indikationsste­llung, für die Auswahl der Präparate und deren Dosierung abhängig vom Hämoglobinwert und dem klinischen Allgemeinzustand des Patienten bei unterschiedlichen Grunderkrankungen, Vorsorgemaßnahmen zur Erhaltung der Unversehrtheit des Präparats vor der Transfusion, die Überwachung der Anwendung und Anweisungen zur Nachuntersuchung der Patienten für die Feststellung des Transfusionser­folgs, eventuell gebildeter Antikörper und zu ergreifender Prophylaxe. Die jeweils aktuelle „Richtlinie zur Gewinnung von Blut und Blutbestandteilen und zur Anwendung von Blutprodukten (Richtlinie Hämotherapie)“ sowie gegebenenfalls ergänzende Veröffentlichungen der Bundesärztekammer und des Paul-Ehrlich-Instituts sind zu berücksichtigen.

Besondere Maßnahmen für die Beseitigung: Die ordnungsgemäße Entsorgung von angebrochenen bzw. nicht mehr verwendbaren Präparaten oder der davon stammenden Abfallmaterialien ist entsprechend den Vorgaben der Einrichtung der Krankenversorgung sicherzustellen.