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Erythrozytenkonzentrat in PAGGS-M filtriert, HAEMA - Zusammengefasste Informationen

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Zusammenfassung der Merkmale des Arzneimittels - Erythrozytenkonzentrat in PAGGS-M filtriert, HAEMA

Gebrauchsinformation und FachinformationGebrauchsinfor­mation und Fachinformation

1. Identifizierung des Arzneimittels

a) Bezeichnung

Human-Erythrozytenkon­zentrat in PAGGS-M filtriert HAEMA

b)    Stoffgruppe
  1. Stoffgruppe

    Blutzubereitung, Erythrozyten zur Transfusion

2.    anwendungsgebiete

2. anwendungsge­biete

sind akute und chronische Anämien. Für die Indikation zur Erythrozytentran­sfusion lassen sich keine universell anwendbaren unteren Grenzwerte für Hämoglobin oder Hämatokrit festlegen. Die Ursache der Anämie soll möglichst geklärt werden und falls möglich, eine kausale Therapie eingeleitet werden. Die Entscheidung für die Transfusion von Erythrozyten oder für eine andere, gleichwertige Therapie ist abhängig vom klinischen Gesamtzustand des Patienten.

3.    Informationen zur Anwendung

Absolut:

– Kontraindikationen sind nicht bekannt.

Relativ:

– Bei potentiellen Empfängern eines Stammzelltran­splantates ist die Gabe von Erythrozytenkon­zentraten des Transplantatspen­ders und seiner Blutsverwandten vor der Transplantation unbedingt zu vermeiden.

– Bekannte Überempfindlichke­iten des Empfängers gegen nichterythrozytäre und plasmatische Blutbestandteile sind zu beachten.

b)    Vorsichtsmaßnahmen für die Anwendung
  1. Vorsichtsmaßnahmen für die Anwendung

    Erythrozytenkon­zentrate werden AB0-gleich und sollten Rh(D)-kompatibel über ein Transfusionsgerät mit Standardfilter der Porengröße 170 bis 230 µm transfundiert werden. In zu dokumentierenden Ausnahmefällen können auch sog. “majorkompatible” Präparate transfundiert werden. Vor der Gabe von Erythrozytenkon­zentraten ist eine Kreuzprobe durchzuführen. Unmittelbar vor der Transfusion ist ein AB0-Identitätstest (Bedside-Test) am Empfängerblut vorzunehmen. Bei der Verabreichung sind die Zufuhrgeschwin­digkeit und die Temperatur der Erythrozytenkon­zentrate zu beachten. Die Transfusionsges­chwindigkeit muss dem klinischen Zustand des Patienten angepasst werden. Eine Erwärmung gekühlter Erythrozytenkon­zentrate ist in der Regel nicht erforderlich, Ausnahme sind z. B. Massivtransfusionen und das Vorliegen von Kälteagglutininen. Zur Bluterwärmung dürfen nur für diesen Zweck geeignete Geräte eingesetzt werden.

    Zur Vermeidung einer Graft-versus-Host-Reaktion müssen folgenden, besonders gefährdeten Patienten ausschließlich mit mindestens 25 Gy bestrahlte Erythrozytenkon­zentrate transfundiert werden:

    – Föten (intrauterine Transfusion)

    – Neugeborenen nach intrauterinen Transfusionen

    – Neugeborenen bei Verdacht auf Immundefizienz,

    – Neugeborenen bei postpartaler Austauschtran­sfusion

    – Patienten mit schwerem Immundefektsyndrom (SCID)

    – Patienten bei allogener Transplantation hämatopoetischer Stammzellen (aus peripherem Blut, Knochenmark oder Nabelschnurblut)

    – Patienten mit M. Hodgkin und Non-Hodgkin-Lymphomen (alle Stadien)

    – Patienten bei Therapie mit Purin-Analoga (z.B. Fludarabin, Cladribin, Deoxycoformycin)

    – Patienten 7 – 14 Tage vor autologer Stammzellentnahme

    – Patienten bei autologer Stammzelltran­splantation (bis ca. 3 Monate nach Transplantation)

    Empfohlen wird die Verwendung von bestrahlten Erythrozytenkon­zentraten für:

    – Patienten mit schwächerer Form von angeborener Immundefizienz

    – Patienten nach allogener Transplantation hämatopoetischer Stammzellen bis zur Immunrekonstitution bzw. mindestens sechs Monate nach der Transplantation

    – Patienten mit Graft-versus-Host-Reaktion nach allogener Transplantation hämatopoetischer Stammzellen

    Keine ausreichende Evidenz liegt vor für die Verwendung von bestrahlten Erythrozytenkon­zentraten bei:

    – Frühgeborenen (bis zur Vollendung der 37. Schwanger­schaftswoche)

    – Patienten mit AIDS, Leukämie und soliden Tumoren, inkl. Rhabdomyosarkom und Neuroblastom

    Neben der Leukozytendepletion des Erythrozytenkon­zentrates kann eine zusätzliche Testung auf Anti-CMV-Antikörper zur Vermeidung einer CMV-Infektion in besonders gefährdeten Patientengruppen (s. u.) durchgeführt werden. Der tatsächliche Beitrag zum Sicherheitsgewinn der zusätzlichen Testung wird zurzeit noch wissenschaftlich diskutiert (s. Querschnitts-Leitlinien).

    Eine CMV-Infektion kann bei:

    – Föten

    – Frühgeborenen

    – Patienten mit erworbenen (AIDS) oder angeborenen Immundefekten

    – Empfängern eines allogenen Stammzellpräparates zu schweren Erkrankungen führen.

c)    wechselwirkungen mit anderen arzneimitteln, soweit sie die wirkungsweise des arzneimittels beeinflussen können, und hauptinkompatibilitäten
  1. wechselwirkungen mit anderen arzneimitteln, soweit sie die wirkungsweise des arzneimittels beeinflussen können, und hauptinkompati­bilitäten

    Wechselwirkungen mit anderen Mitteln sind nicht bekannt. Wegen der Gefahr der hypotonen Lyse dürfen keine hypotonen Lösungen, wegen der Gefahr von Gerinnselbildungen dürfen keine kalziumhaltigen Lösungen gleichzeitig in demselben Schlauchsystem gegeben werden. Die Beimischung von Medikamenten zum Human-Erythrozytenkon­zentrat ist nicht zulässig.

d)    Verwendung für besondere Personengruppen

Bei Rh (D)-negativen Mädchen und gebärfähigen Frauen ist die Transfusion von Rh (D)-positiven Erythrozytenkon­zentraten mit Ausnahme von lebensbedrohlichen Situationen unbedingt zu vermeiden. Die Transfusion von Rh (D)-positiven Erythrozytenkon­zentraten in Rh (D)-negative Patienten lässt sich wegen des Mangels an Rh (D)-negativem Blut nicht immer vermeiden, sollte aber nur in Betracht gezogen werden, wenn es sich um Männer oder um nicht gebärfähige Frauen handelt. In solchen Fällen ist stets eine serologische Nachuntersuchung zwei bis vier Monate nach Transfusion zur Feststellung eventuell gebildeter Anti-D-Antikörper durchzuführen.

Schwangerschaft und Stillzeit: Bei bestimmungsgemäßem Gebrauch bestehen keine Einwände.

Bei Früh- und Neugeborenen sollten unter bestimmten Bedingungen (z. B. Austauschtran­sfusion, Massivtransfusion, extrakorporale Lungenunterstützun­g) kurz gelagerte Erythrozytenkon­zentrate verwendet werden.

Auswirkungen auf Kraftfahrer und die Bedienung von Maschinen : Nach der Transfusion von Erythrozytenkon­zentraten sollte eine Ruhepause von mindestens ½ Stunde eingehalten werden.

e)    Warnhinweise

sind nicht angeordnet.

4.    Hinweise zur ordnungsgemäßen Anwendung

Bei einem normalgewichtigen Erwachsenen ohne gesteigerten Erythrozytenumsatz ist nach Übertragung eines Erythrozytenkon­zentrates mit einem Anstieg des Hämoglobinwertes um etwa 10 g/l (1 g/dl bzw. 0,62 mmol/l) bzw. des Hämatokritwertes um etwa 0,03 (3 %) zu rechnen. Bei Patienten mit Immunhämolyse ist der Hb-Anstieg entsprechend dem Schweregrad der Erkrankung reduziert. Bei akuten Anämien infolge Blutverlustes ist in Abhängigkeit von diesem zu dosieren. Hierbei ist unter Umständen eine zusätzliche, dem Einzelfall sachgerecht angepasste Volumensubstitution notwendig.

b)    Art der Anwendung

zur i. v. Infusion

c)    Häufigkeit der Verabreichung

nach Indikationsstellung

d)    Dauer der Behandlung
  1. Dauer der Behandlung

    nach Indikationsstellung

e)    überdosierung
  1. überdosierung

    Eine Hypervolämie sowie eine Polyglobulie können bei nicht sachgerechter Dosierung und Infusionsgeschwin­digkeit auftreten.

f)    Notfallmaßnahmen
  1. Notfallmaßnahmen

    Treten Unverträglichkeiten auf, so ist die Transfusion unverzüglich abzubrechen, der Venenzugang jedoch offenzuhalten und eine Behandlung, der Schwere der Symptome gemäß, nach den aktuellen Regeln der Notfalltherapie einzuleiten.

5.    nebenwirkungen

– Hämolytische Transfusionsre­aktionen können als hämolytische Sofortreaktionen während oder kurz nach der Transfusion von Erythrozytenkon­zentraten auftreten. Häufigste Ursachen sind eine AB0-Inkompatibilität sowie bereits vor der Transfusion vorhandene, hämolytisch wirksame starke (irreguläre) Alloantikörper.

– Anaphylaktische Reaktionen bei Empfängern mit angeborenem IgA-Mangel

– Verzögerte hämolytische Reaktionen können nach Ablauf mehrerer Tage bis zu zwei Wochen nach zunächst unauffälliger Erythrozytentran­sfusion auftreten.

– Obwohl HLA-bedingte Unverträglichkeiten stark verringert sind, können febrile Transfusionsre­aktionen in unmittelbarem zeitlichem Zusammenhang mit der Transfusion auftreten.

– urtikarielle Hautreaktionen und andere anaphylaktoide Reaktionen

– posttransfusionelle Purpura

– transfusionsin­duzierte akute Lungeninsuffizienz (TRALI)

– Insbesondere bei hohen Transfusionsges­chwindigkeiten und Transfusionsvo­lumina kann es zur Volumenüberlastung des Kreislaufs (Hypervolämie, transfusionsas­soziierte zirkulatorische Überladung) kommen.

– Eine transfusionsbe­dingte Hyperkaliämie kann bei Frühgeborenen, anurischen Empfängern und nach Notfall- und Massivtransfusionen vorkommen.

– Eine sekundäre Hämosiderose kann bei Langzeitsubsti­tution auftreten.

– Bei Massivtransfusionen von nicht erwärmten Erythrozytenkon­zentraten kann eine transfusionsin­duzierte Hypothermie auftreten.

– Graft-versus-Host-Reaktion bei immunsupprimierten Patienten nach Übertragung proliferation­sfähiger Lymphozyten

– Das Risiko einer bakteriellen Kontamination lässt sich nicht mit letzter Sicherheit ausschließen.

– Bei der Anwendung von aus menschlichem Blut hergestellten Arzneimitteln ist die Übertragung von Infektionskran­kheiten durch Übertragung von Erregern – auch bislang unbekannter Natur – nicht völlig auszuschließen. Dies gilt z.B. für Hepatitiden, seltener für das erworbene Immundefektsyndrom (AIDS).

– Im Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland wurde über Einzelfälle berichtet, in denen bei Empfängern von Transfusionen, deren Spender später an der varianten Creutzfeldt-Jakob Krankheit (vCJK) erkrankten, ebenfalls der „Erreger“ (sogenannte Prionen) nachgewiesen wurde. Bei der vCJK handelt es sich um eine in Deutschland bislang nicht beobachtete Erkrankung, die durch den Verzehr von bestimmten Nahrungsmitteln aus BSE-kranken Rindern erworben werden kann.

- Meldung des Verdachts auf Nebenwirkungen

Die Meldung des Verdachts auf Nebenwirkungen nach der Zulassung ist von großer Wichtigkeit. Sie ermöglicht eine kontinuierliche Überwachung des Nutzen-Risiko-Verhältnisses des Arzneimittels. Angehörige von Gesundheits-berufen sind aufgefordert, jeden Verdachtsfall einer Nebenwirkung dem Bundesinstitut für Impfstoffe und biomedizinische Arzneimittel, Paul-Ehrlich-Institut, Paul-Ehrlich-Straße 51 – 59, 63225 Langen, Telefon +49 6 10 37 70, Telefax: +49 61 03 77 12 34, Website: anzuzeigen.

Patienten sind darüber zu informieren, dass sie sich an Ihren Arzt oder das medizinische Fachpersonal wenden sollen, wenn sie Nebenwirkungen bemerken. Dies gilt auch für Nebenwirkungen, die nicht in dieser Gebrauchsinfor­mation und Fachinformation angegeben sind. Patienten können Nebenwirkungen auch direkt dem Paul-Ehrlich-Institut anzeigen. Indem Patienten Nebenwirkungen melden, können sie dazu beitragen, dass mehr Informationen über die Sicherheit dieses Arzneimittels zur Verfügung gestellt werden.

6.    pharmakologische eigenschaften

6. pharmakologische eigenschaften

Die wirksamen Bestandteile von Erythrozytenkon­zentrat in PAGGS-M filtriert, HAEMA sind morphologisch und funktionell intakte Erythrozyten, die als Träger des Hämoglobins für die Aufnahme, den Transport und die Abgabe der Atemgase verantwortlich sind. Als Folge der Lagerung kommt es zu zunehmender Rigidität der Erythrozyten sowie zu funktionellen Veränderungen, wie der Abnahme des ATP- und 2,3 DPG-Gehalts sowie der Freisetzung von Inhaltsstoffen, wie z.B. Kalium, LDH und Hb. Nach Transfusion tritt im Organismus des Empfängers eine weitgehende Rekonstitution der Erythrozytenfun­ktion ein. Durch die Leukozytendepletion auf <1 × 106 Leukozyten pro Standardpackung wird das Risiko einer Immunisierung gegen humane leukozytäre Alloantigene (HLA) stark vermindert.

Erythrozytenkon­zentrate enthalten weder körpereigene Stoffe in unphysiologischer Konzentration noch körperfremde Stoffe, mit Ausnahme von Mannitol. Mannitol weist in der niedrigen Konzentration als Zusatz der Additivlösung im Erythrozytenkon­zentrat keine relevanten Eigenwirkungen auf. Es ist auch für Sonderfälle der Erythrozytentran­sfusion wie Massivtransfu­sionen, bei Föten, Früh- und Neugeborenen sowie bei anurischen Patienten unbedenklich in der vorliegenden Konzentration. Es liegen keine Berichte über Mannitol-assoziierte unerwünschte Reaktionen bei der Erythrozytentran­sfusion vor.

7.    Weitere Hinweise

– Das Erythrozytenkon­zentrat in PAGGS-M filtriert, HAEMA ist bei sachgerechter Lagerung bei +2 bis +6 °C 35 Tage bis zu dem auf dem Etikett angegebenen Datum haltbar. Nach Ablauf des Verfalldatums darf das Erythrozytenkon­zentrat nicht mehr verwendet werden

– Während des Transports darf die Kühlkette nur kurz unterbrochen werden.

– Erwärmte Erythrozytenkon­zentrate dürfen nicht erneut gelagert werden.

– Eine durch das Transfusionsbesteck geöffnete Konserve muss unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 6 Stunden transfundiert werden.

b)    Optische Prüfung

Unmittelbar vor der Transfusion muss jedes Erythrozytenkon­zentrat einer optischen Qualitätsprüfung unterzogen werden; auffällige Erythrozytenkon­zentrate dürfen nicht verwendet werden.

c) Zusammensetzung des Fertigarzneimit­tels

Wirkstoffe (nach Art und Menge)

Human-Erythrozyten aus einer einzelnen Vollblutspende 450 –

500 ml 0,70 l/l

Hämatokrit

0,50 –

sonstige Bestandteile

bezogen auf 1 ml

Human-Plasma

0,02 – 0,06 ml

Stabilisator CPD 1)

0,01 – 0,02 ml

Additivlösung PAGGS-M 2)

0,27 – 0,42 ml

1) 100 ml CPD-Stabilisatorlösung enthalten

Natriumcitrat Dihydrat

2,630 g

Citronensäure Monohydrat

0,327 g

GlucoseMonohydrat

2,550 g

Natriumdihydro­genphosphat Dihydrat

0,251 g

Wasser zur Injektion ad

100,0 ml

2) 100 ml PAGGS-M-Additivlösung enthalten

Dinatriumhydro­genphosphat Dihydrat

0,1432 g

Natriumdihydro­genphosphat Dihydrat

0,1255 g

Adenin

0,0194 g

Glucose Monohydrat

0,9400 g

Guanosin

0,0408 g

Natriumchlorid

0,4210 g

Mannitol

1,0000 g

Wasser zur Injektion ad

100,0

ml

Restzellzahlen:Restzellzahlen:

Leukozyten< 1,0 × 106/ Standardpackung

d)    darreichungsform und inhalt, behältnis

220 – 360 ml Suspension zur i. v. Infusion, im Kunststoffbeutel mit CE-Zertifikat

e)    angaben zum pharmazeutischen unternehmer/inhaber der zulassung
  1. angaben zum pharmazeutischen unternehmer/inhaber der zulassung

    Haema AG

    Haema Firmenzentrale

    Landsteinerstraße 1

    04103 Leipzig

f)    Angaben zum Hersteller, der das Fertigarzneimittel für das Inverkehrbringen freigegeben hat
  1. Angaben zum Hersteller, der das Fertigarzneimittel für das Inverkehrbringen freigegeben hat

    Haema AG

    Haema Firmenzentrale

    Landsteinerstraße 1

    04103 Leipzig

g)    zulassungsnummer
  1. zulassungsnummer

    PEI.H.01246.01.1

    h) Datum der Verlängerung der Zulassung 17.07.2009

i)    Arzneimittelstatus

verschreibungspflichtig

8.    Sonstige Hinweise

Maßnahmen zur Reduktion des Übertragungsrisikos von Infektionserregern

Da bei der Anwendung von aus menschlichem Blut hergestellten Arzneimitteln die Übertragung von Infektionskran­kheiten nicht völlig auszuschließen ist, werden Maßnahmen getroffen, um das Risiko einer Übertragung von infektiösem Material zu minimieren: Für die Herstellung von Das Erythrozytenkon­zentrat in PAGGS-M filtriert, HAEMA werden ausschließlich Spenden gesunder Spender verwendet, die mit negativem Ergebnis getestet wurden auf Humanes Immundefizienz Virus (Anti-HIV-1/2-Ak, HIV-1 Genom), Hepatitis-B Virus (HBsAg, Anti-HBc-Ak), Hepatitis-C Virus (Anti-HCV-Ak, HCV-Genom) und Treponema pallidum (Anti-Treponema pallidum-Ak).. Darüber hinaus kann durch die Leukozytendepletion das Risiko der Übertragung von leukozyten-assoziierten Viren (CMV, HTLV-I/II, EBV u. a.) und Bakterien (Yersinia enterocolitica) entscheidend vermindert werden.

Qualitätssiche­rung

Für die Transfusion von Erythrozytenkon­zentraten sind von den Einrichtungen der Krankenversorgung Maßnahmen im Rahmen der Qualitätssicherung nach § 15 des Transfusionsge­setzes zu ergreifen. Dazu gehören u. a. detaillierte Anweisungen sowohl für die Indikationsste­llung, für die Auswahl der Präparate und deren Dosierung abhängig von Hämoglobinwert und dem klinischen Allgemeinzustand des Patienten bei unterschiedlichen Grunderkran-

kungen, Vorsorgemaßnahmen zur Erhaltung der Unversehrtheit der Konserve vor der Transfusion, die Überwachung der Anwendung und Anweisungen zur Nachuntersuchung der Patienten für die Feststellung des Transfusionser­folges, eventuell gebildeter Antikörper und zu ergreifender Prophylaxe. Besondere Vorsichtsmaßnahmen für die Beseitigung:

Die ordnungsgemäße Entsorgung von angebrochenen bzw. nicht mehr verwendbaren Präparaten ist entsprechend den Vorgaben der Einrichtung der Krankenversorgung sicherzustellen.

Die jeweils aktuellen „Richtlinien zur Gewinnung von Blut und Blutbestandteilen und zur Anwendung von Blutprodukten (Hämotherapie)“ sowie gegebenenfalls ergänzende Veröffentlichungen der Bundesärztekammer und des Paul-Ehrlich-Institutes sind zu berücksichtigen.