Beipackzettel - Erythrozytenkonzentrat MF in SAG-M bestrahlt, HAEMA
Beurteilungsbericht zur Veröffentlichung
gemäß § 34 Abs. 1a und 1 b Arzneimittelgesetz
Erythrozytenkonzentrat MF in PAGGS-M bestrahlt, HAEMA
Haema AG Landsteinerstraße 1 04103 Leipzig
Zulassungsdatum: | 27.11.2013 |
Zulassungsnummer: | PEI.H.11695.01.1 |
Datum der Erstellung des öffentlichen Beurteilungsberichts: | 11.11.2013 |
Datum der Bekanntgabe beim Antragsteller der/des Zulassungsänderung/Widerrufs, Rücknahme, Anordnung des Ruhens der Zulassung: |
Die Zulassung des Fertigarzneimittels „Erythrozytenkonzentrat MF in PAGGS-M bestrahlt, HAEMA“ wird gemäß § 25 Abs. 1 AMG in Verbindung mit § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 der Verordnung über radioaktive oder mit ionisierenden Strahlen behandelte Arzneimittel (AMRadV) erteilt. Ausgangsprodukt ist das zugelassene Fertigarzneimittel „Erythrozytenkonzentrat MF in PAGGS-M, HAEMA“ der „Haema AG, Landsteinerstraße 1, 04103 Leipzig“, Zul.-Nr.: PEI.H.03290.01.1, für das Herstellung, Prüfung und Arzneimittelzusammensetzung mit der Zulassung bewertet wurden. Die mit diesem Zulassungsantrag vorgelegten Unterlagen beschreiben daher ausschließlich Herstellungs- und Prüfverfahren im Zusammenhang mit der Bestrahlung.
Das Fertigarzneimittel wird durch Gamma-Bestrahlung des Ausgangsprodukts hergestellt. Die Bestrahlung erfolgt mit einem Blutbestrahlungsgerät mit Cäsiumquelle mit einer Mindestdosis von 25 Gy und einer mittleren Dosis von 30 Gy.
Da es sich bei bestrahlten Erythrozytenkonzentraten um in Serie hergestellte Einzelpräparate handelt, wird jedes Fertigarzneimittel mit einem individuellen Etikett versehen. Für Etikettenbeschriftung und -kleber wurde die Unbedenklichkeit belegt. Die Blutgruppenmerkmale des AB0-, Rh- und Kell-Systems mit Rhesusformel sind Bestandteile der Behältnisbeschriftung.
Die Arzneimittelspezifikation erfüllt die Anforderungen der Hämotherapie-Richtlinien.
Die Qualität und Haltbarkeit des Fertigarzneimittels unter den festgelegten Herstellungs- und Lagerungsbedingungen wurde durch Untersuchungen entsprechend den Anforderungen des PEI belegt.
Regelmäßige Qualitätskontrollen werden an Stichproben aus der laufenden Herstellung durchgeführt (siehe 4. Endproduktspezifikation).
Die Freigabe des Fertigarzneimittels erfolgt, nachdem die Qualitäts- und Sicherheitsanforderungen bzgl. Herstellung und Prüfung des Arzneimittels erfüllt sind. Das Fertigarzneimittel ist durch eine Konservennummer als Einzelprodukt identifiziert und wird mit einer Gebrauchsinformation und Fachinformation in Verkehr gebracht.
Die Zulassungsunterlagen werden durch ein analytisches Sachverständigengutachten ergänzt. Hinsichtlich des pharmakologischtoxikologischen Sachverständigengutachtens und des klinischen Sachverständigengutachtens wird Bezug genommen auf die zentrale Hinterlegung der Deutschen Gesellschaft für Transfusionsmedizin und Immunhämatologie, die sich auf wissenschaftliches Erkenntnismaterial stützt. In den Sachverständigengutachten werden Qualität, Unbedenklichkeit und Wirksamkeit des Arzneimittels „Erythrozytenkonzentrat MF in PAGGS-M bestrahlt, HAEMA“ bewertet.
Die „Haema AG“ verfügt entsprechend den Vorgaben des AMG über ein Pharmakovigilanz-System, mit dem schwerwiegende Nebenwirkungen und Zwischenfälle erfasst, bewertet und innerhalb der geforderten Fristen an die zuständige Behörden weitergeleitet werden können.
Die Zulassungsunterlagen belegen, dass das Fertigarzneimittel nach den anerkannten pharmazeutischen Regeln sowie nach dem aktuellen Stand der medizinischen Wissenschaft und Technik hergestellt und geprüft wird. Damit entspricht das Arzneimittel hinsichtlich seiner Qualität, Sicherheit und Wirksamkeit dem derzeitigen wissenschaftlichen Erkenntnisstand.