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Gepooltes, gefiltertes Thrombozytenkonzentrat Th-S – Fachinformation (SmPC) für Ärzte und Apotheker

Status des Arzneimittels: Verschreibungspflichtig Details

Stärke:
0 cells/ml/ml
Wirkstoff:
ATC-Gruppe:

Fachinformation - Gepooltes, gefiltertes Thrombozytenkonzentrat Th-S

Institut für Transfusionsmedizin Suhl gGmbHInstitut für Transfusionsmedizin Suhl gGmbH

Gebrauchs- und Fachinformation

Anlage 2

1, Identifizierung des Arzneimittels a) Bezeichnung

I Gepooltes, gefiltertes Thrombozytenkonzentrat Th-SI Gepooltes, gefiltertes Thrombozytenkon­zentrat Th-S

b) Sto ffgruppe

Blutzubereitung. Thrombozyten zur Transfusion

2    anwendungsgebiete

Die Gabe von Thrombozytenkon­zentraten ist indiziert zur Behandlung einer Blulungsneigung. bedingt durch eine schwere Thrombozytopenie infolge thrombozytärer Bildungsstörungen, im Notfall auch bei Umsalzstörungen, jedoch nicht bei einer niedrigen Thrombozytenzahl allein. Damit durch die Zufuhr von Plättchen eine Besserung der thrombozytär bedingten Blulungsneigung zu erwarten isl, sollte vor der Behandlung zunächst deren Ursache abgeklart werden

3, Informationen zur Anwendung

a)    gegenanzeigen

Absolut:

– eine absolute Kontraindikation für Thrombozytentran­sfusionen gibt es nicht

Relativ:

– bei potentiellen Empfängern eines Stammzelltran­splantales (Knochenmark, penphere Stammzellen, Nabelschnurblut)­. z.B.

bei Patienlen mit aplastischen Anämien. Leukämien etc., ist die Gabe von Thrombozytenkon­zentraten des Transplantalspen­ders und seiner Blutsverwandten vorder Transplantation unbedingt zu vermeiden

– bekannten Überempfindlichke­iten des Empfängers gegen humane Plasmaproteine

-bekannten Immunlhrombozy­topenien

-posllransfusi­oneller Purpura

– heparininduzierter Thrombozytopenie

– kongenitalen Thrombozytenfun­ktionsstörungen, wie Thrombasthenie Glanzmann oder Bernard-Soulier-Syndrom

b) Vor sichtsmaßnahmen für die Anwendung

Thrombozytenkon­zentrate sind in der Regel ABO-kompatibel über ein Transfusionsgerät mit Stand a rd filier der Porengröße 170 bis 230 pm zu transfundieren

Beim Refraktärzustand gegenüber Thrombozytentran­sfusionen aufgrund einer Alloimmunisierung gegen Antigene des HLA-und ggf HPA-Systems sind nach Möglichkeit HLA-Klasse-I-kompatible und ggf HPA-kompalible Thrombozytenkon­zentrale zu transfundieren Die Transfusionsges­chwindigkeit muss dem klinischen Zusland des Patienten angepassl werden.

Bei neonataler Transfusion sollte sorgfältig auf Anzeichen einer Zitratintoxikation geachtet und die Transfusionsges­chwin-digkeit dem klinischen Zustand angepasst werden.

Zur Vermeidung einer Graft-versus-Hosl-Reaklion sollen folgenden, besonders gefährdeten Patienten ausschließlich mit mindestens 25 Gy bestrahlte Thrombozytenkon­zentrate transfundiert werden:

– Föten (intrauterine Transfusion)

– Neugeborenen nach intrauterinen Transfusionen

– Neugeborenen bei Verdacht auf Immundefizienz,

– Neugeborenen bei postpartaler Auslauschtran­sfusion

– Patienten mit schwerem Immundefektsyndrom (SCID)

– HLA-ausgewa hlie Thrombozytenkon­zentrate

– Patienten bei allogener Transplantation hamatopoetischer Slammzellen (aus peripherem Blut, Knochenmark oder Nabelschnurblut)

– Patienten mit M. Hodgkin und Non-Hodgkin-Lymphomen (alle Stadien)

– Patienten bei Therapie mil Purin-Analoga (z.B Fludarabin. Cladribin. Deoxycoformycin)

– Patienten 7–14 Tage vor autologer Stammzellentnahme

– Patienten bei autologer Stammzelltran­splantation (bis ca drei Monate nach Transplantation)

Empfohlen wird die Verwendung von bestrahlten Thrombozytenkon­zentraten für:

– Patienten mit schwächeren Formen angeborener Immundefizienz

– Palienten nach allogener Transplantation hämalopoetischer Slammzellen bis zur Immunrekonstitution bzw mindestens 6 Monate nach der Transplanlation

– Patienten mit Graft-versus-Host-Reaktion nach allogener Transplantation hamatopoetischer Stammzellen

Keine ausreichende Evidenz liegt vor für die Verwendung von bestrahlten Thrombozytenkon­zentraten bei:

– Frühgeborenen (bis zur Vollendung der 37. Schwanger­schaftswoche)

– Patienten mit AIDS, Leukämie und solidenTumoren. inkl. Rhabdomyosarkom und Neuroblastom

Neben der Leukozytendepletion des Thrombozytenkon­zentrates kann eine zusätzliche Testung auf Anti-CMV-Antikörper zur Vermeidung einer CMV-Infektion in besonders gefährdeten Patientengruppen (s u ) durchgeführt werden Der tatsächliche Beitrag zum Sicherheitsgewinn der zusätzlichen Testung wird zurzeit noch wissenschaftlich diskutiert (s. Querschnitts-Leitlinien)

Eine CMV-Infektion kann bei

– Föten

-Frühgeborenen

– Patienten mit erworbenen (AIDS) oder angeborenen Immundefekten

– Empfängern eines allogenen Stammzellpräparales

zu schweren Erkrankungen führen.

RtmsI

c)    wechselwirkungen mit anderen arzneimitteln, soweit sie die wirkungsweise des arzneimittels beeinflussen können und hauptinkompatibi i itäten

Durch Medikamente, die die Thrombozytenfun­ktion beeinflussen, kann die Wirkung von Thrombozytenkon­zentraten vermindert bzw aufgehoben werden Wegen der Gefahr von Gerinnselbildungen dürfen kalziumhaltige Lösungen nicht gleichzeitig in demselben Schlauchsystem gegeben werden. Die Beimischung von Medikamenten zum Thrombozytenkon­zenlrat ist nicht zulässig

d) Verwendung für besondere Personengruppen

Bei Rh (D) – negativen Mädchen und Frauen im gebarfahigen Alter ist wegen der praktisch in allen Thrombozytenkon­zentraten vorhandenen Kontamination mit Erythrozyten die Transfusion von Thrombozytenkon­zentraten Rh (D)-posiliver Spender mit Ausnahme von lebensbedrohlichen Situationen unbedingt zu vermeiden Die Transfusion von Thrombozytenkon­zenlraten

Rh (D)-posiliver Spender in Rh (D)-negative Patienten lässl sich wegen des Mangels an Rh (D)-negativem Blut nicht immer vermeiden, sollte nach Möglichkeit aber nur in Betracht gezogen werden, wenn es sich um Männer oder um Frauen im nicht gebärfähigen Alter handelt In solchen Fallen ist stets eine serologische Nachuntersuchung 2 bis 4 Monate nach Transfusion zur Feststellung eventuell gebildeter Anti-D-Antikorper durchzuführen

Schwangerschaft und Stillzeit: Bei bestimmungsgemäßem Gebrauch bestehen keine Einwände.

Auswirkung auf Kraftfahrer und die Bedienung von Maschinen Nach der Transfusion von Thrombozytenkon­zentraten sollte eine Ruhepause von mindestens 1/2 Stunde eingehalten werden.

e) Warn hin weise sind nicht angeordnet

4. Hinweisezu­rordnungsgemäßen Anwendung

a) Dosierung

Die Dosierung der Thrombozyten ist abhängig vom klinischen Zustand und der Thrombozytenzahl des Patienten.

Der Thrombozytenbedarf für die iniliale Behandlung eines normalgewichtigen Erwachsenen ohne weitere Komplikalionen beträgt mindestens 2×10" Thrombozyten, entsprechend einer Standardpackung Eine Überwachung der Therapie, z B durch Bestimmung der Thrombozytenzahl oder der Blutungszeil beim Patienten, ist unerlässlich

b) Art der An wendung

zuri.v. Infusion

c) Häufigkeitder Verabreichung

nach Indikationsstellung

d) Dauer derBehandlung nach Indikationsstellung

e) Überdosierung

Eine Gefahr der Überdosierung besteht bei Erwachsenen nicht.

f) Notfallmaßnahmen

Treten Unverträglichkeiten auf, so ist die Transfusion unverzüglich abzubrechen, der Venenzugang jedoch offenzuhalten und eine Behandlung, der Schwere der Symptome gemäß, nach den aktuellen Regeln der Notfalllherapie einzuleiten.

5.    nebenwirkungen

Unvertraglichke­itsreaktionen (z B urtikanelle Hautreaklionen. postlransfusionelle Purpura und andere anaphylaktoide Reaktionen)

-Transfusionsas­soziierte akute Lungeninsuffizienz (TRAU)

– anaphylaktische Reaktionen bei Empfängern mit angeborenem IgA-Mangel

– Mikrozirkulati­onsstorungen durch aggregierende Thrombozyten bei massiver Transfusion

– Immunisierung des Empfängers gegen thrombozytäre und nichl-thrombozytäre Antigene

– obwohl HLA-bedingte Unverträglichkeiten stark verringert sind, können febrile Transfusionsre­aktionen in unmittelbarem zeitlichem Zusammenhang mit der Transfusion auftrelen

– Graft-versus-Hosl Reaktion bei immunsupprimierten Patienten nach Übertragung proliferation­sfahiger Lymphozyten

– bei Neugeborenen sind bei schneller Transfusion Herz-Kreislaufreaklionen infolge von Citratintoxika­tionen möglich

– das Risiko einer bakteriellen Kontamination lässt sich nicht mit letzter Sicherheit ausschließen

– bei der Anwendung von aus menschlichem Blul hergeslelllen Arzneimitteln ist die Übertragung von

Infektionskran­kheiten durch Übertragung von Erregern auch bislang unbekannter Natur nicht völlig auszuschließen

Dies gilt z.B. für Hepatitiden, seltener für das erworbene Immundefektsyn­drom (AIDS)

– im Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland wurde über Einzelfälle berichtet, in denen bei Empfängern von Transfusionen, deren Spender spater an der Varianten Creutzfeldt-Jakob Krankheit (vCJK) erkrankten, ebenfalls der. Erreger (so genannte Prionen) nachgewiesen wurde Bei der vCJK handelt es sich um eine in Deutschland bislang nicht beobachtete Erkrankung, diedurch den Verzehr von bestimmten Nahrungsmitteln aus BSE-kranken Rindern erworben werden kann.

Meldung des Verdachts auf Nebenwirkungen

Die Meldung des Verdachts auf Nebenwirkungen nach der Zulassung ist von großer Wichtigkeit Sie ermöglicht eine kontinuierliche Überwachung des Nutzen-Risiko-Verhällnisses des Arzneimittels. Angehörige von Gesundheilsberufen sind aufgefordert, jeden Verdachlsfall einer Nebenwirkung dem Bundesinslitut für Impfstoffe und biomedizinische Arzneimittel. Paul-Ehrlich-Institul. Paul-Ehrlich-Straße 51–59. 63225 Langen. Telefon +49 6 10 37 70. Telefax +49 61 03 77 12 34. Website: www pei.de anzuzeigen

Patienten sind darüber zu informieren, dass sie sich an Ihren Arzt oder das medizinische Fachpersonal wenden sollen, wenn sie Nebenwirkungen bemerken. Dies gilt auch für Nebenwirkungen, die nicht in dieser Gebrauchsinfor­mation und Fachinformation angegeben sind. Patienten können Nebenwirkungen auch direkt dem Paul-Ehrlich-Instilul anzeigen. Indem Patienten Nebenwirkungen melden, können sie dazu beitragen, dass mehr Informationen über die Sicherheit dieses Arzneimittels zur Verfügung gestellt werden

6.    pharmakologische eigenschaften

Die wirksamen Bestandteile von Thrombozytenkon­zenlraten sind morphologisch und funktionell inlakte Thrombozyten, welche die zellulären Bestandteile des Hämoslasesystems darstellen Die Hämostaseaktivität der funktionell intakten Thrombozyten ist sofort nach der Transfusion gegeben. Die Funktionsfähigkeit und mittlere Uberlebenszeit der Thrombozyten nimmt mit der Lagerungsdauer ab. Durch die Leukozytendepletion auf < 1 × 10 Leukozyten pro Standardpackung wird das Risiko einer Immunisierung gegen humane leukozytäre Alloanligene (HLA) stark vermindert Das Thrombozylenkon­zentrat enthäll weder körpereigene Substanzen in unphysiologischer Konzentration noch körperfremde Stoffe.

7. Weitere Hinweise

a) Angaben zur Aufbewahrung und Haltbarkeit

Das Thrombozytenkon­zentrat Gepooltes. gefiltertes Thrombozytenkon­zentrat Th-S ist 4 Tage zzgl Entnahmetag bis zu dem auf dem Etikett angegebenen Verfalldatum bei 22 ± 2’C unter gleichmäßiger Agitation haltbar Nach Ablauf des Verfalldatums darf das Thrombozylenkon­zentrat nicht mehr verwendeiwerden

Nach Unterbrechung der o g. Lagerbedingungen ist das Thrombozytenkon­zentrat unverzüglich zu transfundieren Bei Zwischenlagerung ohne Möglichkeit der Agitation sollte auf ausreichenden Gasaustausch geachtelwerden {Lagerung auf einem Gitterrost oder zumindest mit dem Etikett nach unten)

Eine durch das Transfusionsbesleck geöffnete Konserve muß unverzüglich verbraucht werden

b) Optische Prüfung

Unmittelbar vor der Transfusion muss jedes Thrombozylenkon­zentrat einer optischen Qualitätsprüfung unterzogen werden auffällige Thrombozylenkon­zentrate (z.B. Fehlendes Swirling-Phänomen bzw Wolkenbildung bei leichtem Schwenken, erkennbare Aggregatbildung) dürfen nicht verwendet werden.

c) Zusammensetzung des Fertigarzneimiltels

Wirkstoffe (nach Art und Menge)

Human-Thrombozyten gepoolt aus 4 Vollblulspenden

2×10 bis4×10 Thrombozyten/Stan­dardpackung

sonstige Bestandteile

bezogen auf 1 ml

Human-Plasma i

CPD-Stabilisatorlösung i

100 ml CPD-Stabilisatorlösung enthalten (Pharm. Eur.)

0.8 ml (0.76 – 0.83 ml)

0.2 ml {0.17–0.24 ml)

Nalriumcitrat 2 H^O

Citronensäure-Monohydral Glukose-Monohydral Nalriumdihydro­genphosphat-Dihydrat

Wasser zur Injektion

2.630 g

ad

0.327 g 2.550 g 0.251 g

100 ml

Restzahl bezogen auf Packungseinheil

Restgehalt Human-Leukozyten

unter unter

1 × 10

0.2 × 10'

Restgehalt Human-Erythrozyten

d)    darreichungsform und inhalt, behältnis

190 bis 310 ml Suspension im Kunststoffbeutel mit CE-Zertifikat

e) Angaben zum pharmazeutischen Unternehmer/! nhaber der Zulassung sowie

f) Angaben zum Hersteller, der das Fertigarzneimiltel für das Inverkehrbringen freigegeben hat

Institut für Transfusionsmedizin Suhl gGmbH

Albert-Schweilzer-Slraße 15. 98527 SUHL

Tel: 03681 373–0

Fakten zu Gepooltes, gefiltertes Thrombozytenkonzentrat Th-S

Rezeptpflicht
Verschreibungspflichtig?
  • Sie erhalten das Arzneimittel nur mit einem ärztlichen Rezept in der Apotheke.
  • Rechtsgrundlage laut BfArM: verschreibungspflichtig gemäß § 48(1),(2)2 AMG.
Wirkstoff Human-Thrombozyten 0 cells/ml/ml
Darreichungsform Schüttellösung
Art der Anwendung Infusion intravenös
Art des Arzneimittels Blutprodukt, Biologische Arzneimittel
Packungsgrößen 310 ml
Haltbarkeit 4 Tage (ungeöffnete Packung)
Lagerung Bei +20°C bis +24°C; Die angegebene Haltbarkeit gilt zuzüglich Entnahmetag
ATC-Klassifikation
  1. B Blut und blutbildende Organe
    1. B05 Blutersatzmittel und Perfusionslösungen
      1. B05A Blut und verwandte Produkte
        1. B05AX Andere Blutprodukte
          1. B05AX02 Thrombozyten
Zulassung PEI.H.01885.01.1, seit 23.08.2005, verlängert 20.01.2014; nationales Verfahren (Deutschland)
Pharmazeutischer Unternehmer Institut für Transfusionsmedizin Suhl gGmbH, 98527 Suhl
Hersteller (Freigabe) Institut für Transfusionsmedizin Suhl gGmbH
Risikoverfahren
11 Verfahren zur Arzneimittelsicherheit+
  • Auswertung von Testergebnissen der NAT Testsysteme COBAS Ampliprep/COBAS TaqMan für HCV und HIV: QS-Depressionen des Quantifizierungsstandards können zu falsch negativen Testergebnissen führen.
  • Zelluläre Blutkomponenten und gefrorene Frischplasmen -ausgenommen virusinaktivierte Blutkomponenten-, die nach dem 30.09.2006 in den Verkehr gebracht werden, müssen aus Spenden hergestellt sein, die auf aHBc negativ getestet wurden.: anti-HBc
  • Zelluläre Blutkomponenten und gefrorene Frischplasmen -ausgenommen virusinaktivierte Blutkomponenten- . Spenderrückstellung von Personen, die sich in den letzten zwei Wochen in einem Chikungunya-Endemiegebiet aufgehalten haben.: Chikungunya-Fieber (Arbo-Viren)
  • Verwendung der Tests "COBAS AmpliPrep/COBAS TaqMan HIV-1 Test" und "COBAS TaqMan HIV-1 Test For Use With The High Pure System" für das Spenden-Sccreening: Deutliche Unterquantifizierung der HIV-1- RNA-Konzentration in genannten Tests.
  • Schweine-Influenza A/H1-N1-Viren: Übertragung von Schweine-Influenza A/H1-N1-Viren durch Transfusion von zellulären Blutprodukten und therapeutischen Einzelplasmen. (abgeschlossen 11.11.2009)
  • Qualitätsstandards von In-Vitro-Diagnostika (IVD) im Blutspendewesen und zur Risikovorsorge bei der Spendertestung: Bei der Herstellung von zellulären Blutkomponenten, therapeutischen Einzelplasmen und Stammzellzubereitungen zur hämatopoetischen Rekonstitution (kurz Blut- und Stammzellzubereitungen), die nach dem 01.10.2013 zum In-Verkehr-Bringen freigegeben werden, dürfen zur Untersuchung der Spender auf Infektionsmarker HIV, HBV und HCV (sogenanntes Spender-Screening) nur solche Prüfverfahren verwendet werden, für die mit entsprechenden Unterlagen belegt wurde, dass sie die in der Anlage 1 zu diesem Bescheid definierten Anforderungen erfüllen und für die eine chargenbezogene Überprüfung entsprechend Anlage 2 durchgeführt wird.
  • Maßnahmen zur Prävention von West Nil Virus-Übertragungen: Einführung Risiko minimierender Maßnahmen zur Prävention von West Nil Virus-Übertragung durch nicht pathogen-inaktivierte Blutkomponenten. 1) Bei der Herstellung von Vollblut, die keinem geeigneten Verfahren zur Virusinaktivierung unterworfen wurden, darf kein Ausgangsmaterial aus Spenden verwendet werden, deren Spender sich in der Zeit vom 01.06. bis 30.11. über einen Zeitraum von mindestens 2 aufeinander folgenden Tagen in einem Gebiet mit fortlaufender Übertragung des West-Nil-Virus (WNV) auf den Menschen aufgehalten haben, wenn zwischen dem Tag der Rücckehr aus dem betroffenen Gebiet und dem Tag der Blut- oder Plasmaspende weniger als vier Wochen vergangen sind.
  • Maßnahme zur Risikominimierung beim Einsatz von HIV-1 NAT-Testsystemen: Einführung von HIV1-NAT-Testsystemen mit zwei Zielregionen (Dual Target). Bei der Herstellung von zellulären Blutkomponenten, therapeutischen Einzelplasmen und Stammzellzubereitungen zur hämatopoetischen Rekonstitution, die nach dem 01.01.2015 für den Verkehr freigegeben werden, müssen bei dem Spender-Screening HIV-1 NAT (Nukleinsäure-Amplifikationstechnik) Testsysteme eingesetzt werden, die geeignet sind, die mögliche Unterbestimmung bzw. Nichterkennung einer Zielregion auszugleichen oder auszuschliessen. Ein möglicher Ansatz ist die Verwendung eines sogenannten Dual-Target NAT-Tests, bei dem zwei (oder mehr) verschiedene Abschnitte des HIV-Genoms amplifiziert und nachgewiesen werden..(s.Bescheid).
  • Testung auf Antikörper gegen Hepatitis-B-Core-Antigen (anti-HBc) im Blutspendewesen: Zelluläre Blutkomponenten und gefrorene Frischplasmen (nachfolgend Blutkomponenten genannt) sowie allogene Stammzellzubereitungen im Sinne des § 21a AMG, die nicht einem geeigneten Verfahren zur Virusinaktivierung unterzogen wurden dürfen ab sofort nur noch in den Verkehr gebracht werden, wenn sie aus Spenden hergestellt sind, die mit negativem Ergebnis auf Antikörper gegen Hepatitis B-Core-Antigen (Anti-HBc) getestet wurden. Fällt eine solche Anti-HBc-Testung im Screening reaktiv aus, ist eine Doppelbestimmung mit dem gleichen Testsystem durchzuführen. Wenn diese beiden weiteren Testungen ein eindeutig negatives Ergebnis erbringen, ist das gesamte Testergebnis als negativ anzusehen.
  • Rückstellung von Blutspendern, die sich in den letzten vier Wochen in einem Zika-Endemiegebiet aufgehalten haben.: Bei der Herstellung von Vollblut, zellulären Blutkomponenten und gefrorenem Frischplasma, die keinem Verfahren zur Virusinaktivierung unterworfen wurden, darf kein Ausgangsmaterial aus Spenden verwendet werden, deren Spender sich in den letzten vier Wochen vor der Blut- oder Plasmaspende in einem Risiko-Endemiegebiet für Zika-Viren aufgehalten haben.
  • Risiko-minimierende Maßnahmen zur Prävention von Übertragungen des Hepatitis-E-Virus durch Blutkomponenten zur Transfusion und von Stammzellzubereitungen zur hämatopoetischen Rekonstitution: Erythrozyten- und Thrombozyten-Konzentrate, sowie allogene, nicht für einen bestimmten Empfänger hergestellte Stammzellpräparate aus Nabelschnurblut die ab dem 01.01.2020 in den Verkehr gebracht werden, müssen aus Spenden hergestellt sein, die mit einer geeigneten Nukleinsäure-Amplifikationstechnik (NAT) negativ auf Hepatitis-E-Virus (HEV) Genome getestet worden sind.Quarantäne-gelagerte therapeutische Frischplasmen, die ab dem 01.01.2021 in den Verkehr gebracht werden, müssen aus Spenden hergestellt sein, die mit einer geeigneten NAT negativ auf HEV Genome getestet worden sind.Stammzellpräparate für die hämatopoietische Rekonstitution aus peripherem Blut oder aus Knochenmarkentnahme, sowie autologe und allogene, für einen bestimmten Empfänger hergestellte Präparate aus Nabelschnurblut, die ab dem 01.01.2020 in den Verkehr gebracht werden, müssen aus Spenden hergestellt sein, die mit einer geeigneten NAT auf HEV Genome getestet worden sind. Das Ergebnis der Testung ist der anwendenden ärztlichen Person zur Entscheidung über eine Anwendung nach individueller Nutzen-Risikoabwägung mitzuteilen.

Quelle: BfArM, Arzneimittel-Informationssystem AMIce (ENR 2602093), Datensatz vom 22.11.2024. Angaben ohne Gewähr – fragen Sie Ihre Ärztin, Ihren Arzt oder Ihre Apotheke.