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HemoCord - Beipackzettel, Nebenwirkungen, Wirkung, Anwendungsgebiete

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Beipackzettel, Nebenwirkungen, Wirkung, Anwendungsgebiete - HemoCord

1.    Identifizierung des Arzneimittels

  • 1.1 Bezeichnung: HemoCord

  • 1.2 Stoffgruppe

Allogene hämatopoetische Stammzellzube­reitung aus Nabelschnurblut

2.    anwendungsgebiet

Hämatologische und immunologische Rekonstitution des Knochenmarkes nach Konditionierun­gsbehandlung

3.    informationen zur anwendung

  • 3.1.1 Absolute Kontraindikationen

Absolute Kontraindikationen für die Anwendung von Stammzellzube­reitungen sind nicht bekannt.

  • 3.1.2 Relative Kontraindikationen

  • Schwangerschaft
  • Stillzeit
  • Unverträglichkeit bzw. bekannte Überempfindlichkeit gegen einen der Inhaltsstoffe (Dimethylsulfoxid, Plasmaproteine, CPD, HAES, Fruktose)
  • 3.2 Vorsichtsmaßnah­men für die Anwendung

  • Stammzellzube­reitungen dürfen nicht bestrahlt werden.
  • Stammzellzube­reitungen dürfen nur unter kontrollierten und überwachten Bedingungen bei der angegebenen Temperatur gelagert werden (siehe Behältnisbeschrif­tung).
  • Stammzellzube­reitungen dürfen nur innerhalb der angegebenen Haltbarkeit und für den genannten Empfänger verwendet werden (siehe Behältnisbeschrif­tung bzw. Begleitdokument).
  • Die korrekte Zuordnung (Identität) zu dem vom Hersteller angegebenen Empfänger muss gewährleistet sein.
  • Stammzellzube­reitungen dürfen nur von hierfür qualifiziertem Fachpersonal angewendet werden (siehe Richtlinien der Bundesärztekammer und des Paul-Ehrlich-Instituts).
  • Zur Gabe der Stammzellzube­reitung sollte eine medikamentöse Prophylaxe gegenüber allergischen oder hämolytischen Reaktionen erfolgen
  • Bei der Transfusion sollte zur Entfernung von Gerinnseln ein Transfusionsgerät mit Standardfilter der Porengröße 170 – 230 µm ohne Leukozytenfilter verwendet werden.
  • Die Transfusion sollte so rasch als möglich erfolgen, wobei die Transfusionsges­chwindigkeit dem klinischen Zustand des Patienten anzupassen ist.
  • Bei Transfusion des Arzneimittels sollte bei Kindern das empfohlene Transfusionsvolumen von 10 –15 ml/kg Körpergewicht nicht überschritten werden. Ansonsten besteht das Risiko einer Volumenüberladung besonders bei eingeschränkter kardiovaskulärer Funktion
  • Während und nach der Gabe der Stammzellzube­reitung ist eine angemessene Überwachung des Empfängers mit Monitoring der Vitalparameter zu gewährleisten.
  • Bei HLA-Inkompatibilität besteht ein erhöhtes Risiko einer Transplantat-gegen-Wirt-Reaktion (Graft-versus-Host-Disease (GvHD)) bzw. einer Abstoßung.
  • Bei Blutgruppen-Major-Inkompatibilität kann eine Reduktion des Erythrozytengehalts der Stammzellzube­reitung und ggf. eine Prophylaxe mit forcierter Diurese erforderlich sein.
  • Bei Blutgruppen-Minor-Inkompatibilität kann eine Reduktion des Plasmagehalts der Stammzellzube­reitung erforderlich sein. Es kann eine verzögerte Hämolyse durch ein „passenger lymphocyte syndrome“ auftreten.
  • Nach der Transplantation sollte in Abhängigkeit von der Empfänger/Spender-Konstellation ein regelmäßiges CMV-Screening durchgeführt werden.

Nur für kryokonservierte Präparate

Die Auftauanleitung und ggf. Waschanleitung ist zu beachten (siehe Punkt 8.)

  • Um die schädlichen Effekte von DMSO bei Raumtemperatur für Stammzellen gering zu halten, muss das Stammzelltran­splantat unmittelbar nach dem Auftauen und ggf. Waschen unverzüglich transfundiert werden.
  • Die Dosis von 1 g (= 0,9 ml) DMSO pro kg Körpergewicht sollte nicht überschritten werden.
  • Eine medikamentöse Prophylaxe zur Vermeidung von DMSO-Nebenwirkungen insbesondere infolge Histaminfreisetzung wird empfohlen.
  • 3.3 Wechselwir­kungen mit anderen Arzneimitteln, soweit sie die Wirkungsweise des Arzneimittels beeinflussen können und Hauptinkompati­bilitäten

  • Bluttransfusionen, Infusionen und Medikamente dürfen grundsätzlich nicht gleichzeitig in demselben Schlauchsystem mit den Stammzellen gegeben werden. Insbesondere ist auf die Gefahr der hypotonen Lyse durch hypotone Lösungen und der Gerinnselbildung durch kalziumhaltige Lösungen zu achten.
  • Die Beimischung von nicht in der Auftau- oder Waschanleitung angegebenen Medikamenten oder Lösungen zum Stammzelltran­splantat ist nicht zulässig.

Blutprodukte, Antibiotika und liposomale Antimykotika sowie Medikamente, die die Stammzellfunktion beeinträchtigen könnten, dürfen nur in ausreichendem zeitlichem Abstand zur Stammzellgabe verabreicht werden.

  • 3.4 Verwendung für besondere Personengruppen

  • Frauen im gebärfähigen Alter: Vor Behandlungsbeginn zur Transplantation sollte eine Schwangerschaft ausgeschlossen und falls erforderlich eine Empfängnisverhütung durchgeführt werden.
  • Schwangerschaft und Stillzeit: Während der Schwangerschaft und der Stillzeit ist auf eine mögliche Gefährdung des Feten bzw. des Kindes insbesondere durch Inhaltsstoffe der Stammzellzube­reitung und infolge der erforderlichen Vorbehandlung bzw. Begleittherapie zu achten und eine individuelle Risikoabwägung erforderlich. Vor Beginn der Behandlung sollte abgestillt werden (siehe Punkt 3.1.2).
  • Säuglinge und Kleinkinder: Bei Säuglingen und Kleinkindern ist insbesondere auf Unverträglichke­itsreaktionen, eine Volumenüberladung sowie eine DMSO- oder Zitratintoxikation zu achten.
  • Auswirkung auf die Fahrtüchtigkeit und die Bedienung von Maschinen: Die Anwendung von allogenen Stammzellzube­reitungen erfolgt in der Regel unter stationären Bedingungen.
  • 3.5 Warnhinweise

  • Ist die geplante, vollständige Transfusion der Stammzellzube­reitung nicht möglich, besteht in Abhängigkeit von der transfundierten Zellzahl ein erhöhtes Risiko eines verzögerten oder fehlenden Anwachsens (Engraftment) mit verzögerter, nur partieller oder fehlender Rekonstitution der Hämatopoese sowie ein erhöhtes Risiko einer Transplantatab­stoßung.
  • Aufgrund der lang dauernden vollständigen Immunrekonsti­tution, insbesondere nach der Transplantation von Nabelschnurblut­präparaten, besteht ein erhöhtes Infektionsrisiko, insbesondere für schwere Virus- und Pilzinfektionen.
  • Eine maligne Entartung der Spenderzellen im Empfängerorganismus ist möglich.

4.    Hinweise zur ordnungsgemäßen Anwendung

  • 4.1 Dosierung

Die für eine allogene Transplantation empfohlene Mindestdosis an vitalen Zellen bezogen auf das Körpergewicht (KG) des Empfängers ist derzeit für Stammzellzube­reitungen aus Nabelschnurblut:

3 × 107 kernhaltige / CD45±Zellen pro kg KG.

Ein deutliches Übergewicht des Empfängers (z.B. BMI > 35 kg/m2) sollte bei der Berechnung der Mindestdosis berücksichtigt werden. Die individuelle Dosierung ist abhängig vom Spender und von der Grunderkrankung des Empfängers sowie von der HLA-Kompatibilität und ggf. von Selektions- und Depletionsver­fahren. Die Dosisvorgaben der entsprechenden Therapieprotokolle sind zu beachten. Die Produktspezifi­kation wird vom Anwender in einer individuellen Anforderung festgelegt und vom Hersteller mit geeigneten Qualitätskontrollen nachgewiesen.

  • 4.2 Art der Anwendung

Suspension zur i.v. Infusion nach Auftauen und ggf. Waschen

  • 4.3 Häufigkeit der Verabreichung

Nach Indikationsstellung

In der Regel erfolgt die Gabe von Stammzellzube­reitungen als einmalige intravenöse Transfusion. In besonderen klinischen Situationen wie z. B. bei Patienten mit Osteopetrose oder nach nicht-myeloablativer Vorbehandlung kann eine mehrfache Gabe zur Verbesserung des Behandlungserfolges indiziert sein.

  • 4.4 Dauer der Behandlung

Nach Indikationsstellung

Die Transfusion sollte so rasch als möglich erfolgen, um die Funktionalität der Stammzellen zu erhalten, wobei die Transfusionsges­chwindigkeit dem klinischen Zustand des Patienten anzupassen ist.

  • 4.5 Überdosierung

Eine Gefahr der Überdosierung von CD34±Zellen besteht nicht. Bei einer sehr hohen Dosis an kernhaltigen Zellen mit einer entsprechenden Anzahl an T-Lymphozyten besteht ein höheres Risiko sowohl für die Inzidenz als auch für den Schweregrad einer akuten und chronischen Transplantat-gegen-Wirt-Reaktion (Graft-versus-Host-Disease (GvHD)).

  • 4.6 Unterdosierung

Bei einem deutlichen Unterschreiten der Mindestdosis besteht ein erhöhtes Risiko eines verzögerten oder fehlenden Anwachsens (Engraftment) des Transplantates mit ausbleibender, verzögerter oder nur partieller Regeneration der Hämatopoese bzw. ein erhöhtes Risiko einer Transplantatab­stoßung.

  • 4.7 Notfallmaßnah­men

Bei schweren Unverträglichke­itsreaktionen ist entsprechend der Situation des Patienten und der bereits applizierten Dosis zu bewerten, ob die Transfusion fortgeführt werden kann oder unter- bzw. abgebrochen werden muss. Eine der Schwere der Symptome angemessene Behandlung nach den aktuellen Regeln der Notfalltherapie ist einzuleiten.

5.    nebenwirkungen bei bestimmungsgemäßem gebrauch

  • Akute und chronische Transplantat-gegen-Wirt-Reaktion (GvHD)
  • Empfänger-gegen-Transplantat-Reaktion (z.B. Abstoßung)
  • Akute und verzögerte hämolytische Reaktionen (z.B. „passenger lymphocyte syndrome“)
  • Transfusionsas­soziierte akute Lungeninsuffizienz (TRALI)
  • Febrile, nicht-hämolytische Transfusionsre­aktionen durch z. B. anti-leukozytäre Antikörper oder Zytokine.
  • Allergische und anaphylaktoide Unverträglichke­itsreaktionen wie z. B. Urtikaria, Lid- oder Glottisödem bis hin zum Schock bei Überempfindlichkeit gegen Plasmabestandteile, Antikoagulanzien oder andere Hilfsstoffe der Stammzellzube­reitung oder anaphylaktische Reaktionen bei Empfängern mit angeborenem IgA-Mangel.
  • Immunisierung gegen erythrozytäre, leukozytäre oder thrombozytäre Antigene bzw. Plasmaproteine oder andere Inhaltsstoffe der Stammzellzube­reitung.
  • Posttransfusionelle Purpura.
  • 5.2 Infektiöse Komplikationen

  • Bei der Anwendung von aus menschlichem Blut oder Knochenmark hergestellten Arzneimitteln ist die Übertragung von Infektionserregern, auch bislang unbekannter Natur, nicht völlig auszuschließen. Dies gilt auch für Infektionskran­kheiten wie Hepatitis B und C und seltener für das erworbene Immundefektsyndrom (AIDS). Durch die Auswahl der Spender und Testung der Spenden wird dieses Risiko minimiert (siehe Punkt 8.3).
  • Im Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland wurden Einzelfälle berichtet, in denen bei Empfängern von Blutprodukten, deren Spender später an der varianten Creutzfeldt-Jakob-Krankheit (vCJK) erkrankten, die „Erreger“ dieser Erkrankung (sogenannte Prionen) ebenfalls nachgewiesen wurden. Bei der vCJK handelt es sich um eine in Deutschland bislang nicht beobachtete Erkrankung.
  • Das Risiko einer bakteriellen Kontamination der Stammzellzube­reitung bzw. einer Toxinbildung lässt sich insbesondere bei frischen, nichtkryokonser­vierten Präparaten nicht ausschließen.
  • 5.3 Sonstige Komplikationen

  • Unverträglichke­itsreaktionen wie Übelkeit, Erbrechen, Durchfall, Kopfschmerzen, Tachykardie, Blutdruckanstieg bei Überempfindlichkeit gegen einen der Inhaltsstoffe (siehe Punkt 7.4). Insbesondere bei Säuglingen und Kleinkindern sind bei schneller Transfusion Unverträglichke­itsreaktionen und Reaktionen infolge einer DMSO- oder Citratintoxikation möglich.
  • Volumenüberladung bei großvolumigen Stammzellzube­reitungen bzw. bei zu rascher Transfusion bzw. in engem zeitlichem Zusammenhang mit anderen zirkulatorisch wirksamen Infusionen und Transfusionen.
  • Hypothermie infolge zu rascher Transfusion der gekühlt gelagerten Stammzellzube­reitung. Die Anwendung von Blutwärmegeräten ist nicht indiziert.
  • Mikrozirkulati­onsstörungen durch Thrombozyten oder Zellaggregate.
  • Hämolytische Stammzellzube­reitungen infolge osmotischer oder mechanischer Schädigung der Erythrozyten bei der Herstellung oder Anwendung bzw. durch unsachgemäße Lagerung oder andere Ursachen wie Enzymdefekte.

Meldung des Verdachts auf Nebenwirkungen

Die Meldung des Verdachts auf Nebenwirkungen ist von großer Wichtigkeit. Sie ermöglicht eine kontinuierliche Überwachung des Nutzen-RisikoVerhältnisses des Arzneimittels. Angehörige von Gesundheitsberufen sind aufgefordert, mit Ausnahme einer GvHD (siehe Punkt 5.1.1) jeden Verdachtsfall einer Nebenwirkung dem Bundesinstitut für Impfstoffe und biomedizinische Arzneimittel, Paul-Ehrlich-Institut, Paul-Ehrlich-Straße 51 –59, 63225 Langen, Telefon: +49 6103–773116, Telefax: +49 61 03 77 12 34, Website:bzw. E-Mail:anzuzeigen. Darüber hinaus ist gemäß den gesetzlichen Vorgaben und Verordnungen jeder Verdacht eines schwerwiegenden Zwischenfalls oder einer schwerwiegenden unerwünschten Reaktion dem Pharmazeutischen Unternehmer bzw. Hersteller unverzüglich anzuzeigen.

Patienten sind darüber zu informieren, dass sie sich an ihren Arzt oder das medizinische Fachpersonal wenden sollen, wenn sie Nebenwirkungen bemerken. Dies gilt auch für Nebenwirkungen, die nicht in dieser Gebrauchsinfor­mation und Fachinformation angegeben sind. Durch die Meldung von Nebenwirkungen können mehr Informationen über die Sicherheit dieses Arzneimittels gewonnen und zur Verfügung gestellt werden.

6.    Pharmakologische und toxikologische Eigenschaften

  • 6.1 Präklinische Daten zur Sicherheit

Liegen nicht vor. Die Prüfung der Toxizität von humanen Stammzellen im Tiermodell ist von geringer Relevanz und erlaubt nicht die Bestimmung einer toxischen oder letalen Dosis.

  • 6.2 Arzneilich wirksame Bestandteile (Wirkstoff)

Arzneilich wirksame Bestandteile der hämatopoetischen Stammzellzube­reitungen sind morphologisch und funktionell intakte Stamm- und Vorläuferzellen zur Rekonstitution der Hämatopoese und des Immunsystems nach myeloablativer oder nicht-myeloablativer Vorbehandlung. Stammzellen können nach Zellteilung einerseits den Charakter einer Stammzelle (Selbstreplikation) behalten und andererseits zu reifen Zellen wie Granulozyten, Erythrozyten, Thrombozyten, Monozyten/Makrop­hagen, Osteoklasten und Lymphozyten ausdifferenzieren (= Asymmetrische Teilung). Die Zellen, denen die größte hämatopoetische Potenz zugeschrieben wird, exprimieren als Surrogatmarker das CD-34-Antigen, das zur Qualitätsbestimmung (siehe Wirkstoffgehalt Punkt 7.4.1) verwendet wird.

Nach der Transplantation sind die Stammzellen in der Lage, sich an Orten der Blutbildung anzusiedeln (insbesondere im Knochenmark, anfangs auch in Milz und Leber) und bei ausreichender Anzahl vitaler Stammzellen eine dauerhafte Rekonstitution der Hämatopoese und der Lymphopoese zu gewährleisten. Nach 10 bis 30 Tagen sind die ersten reifen Blutzellen (Granulozyten, Thrombozyten, Erythrozyten und Lymphozyten) nachweisbar. Bis eine vollständige Hämatopoese etabliert ist, vergehen in der Regel mehrere Wochen, bis zur Rekonstitution der Lymphopoese mehrere Monate. Die Geschwindigkeit der Rekonstitution ist von der Art und Anzahl der Stamm- und Vorläuferzellen und insbesondere von empfängerbezogenen Faktoren wie der Grunderkrankung und ggf. von Begleiterkrankungen abhängig.

Die Immunrekonstitution und die T-Lymphozyten (CD3±Zellen) der Stammzellzube­reitung sollen darüber hinaus bei bestimmten malignen Erkrankungen einen Anti-Tumor-Effekt (Graft-versus-Tumor (GvT)) als wichtigen Therapiebestandteil gewährleisten. Parallel können die T-Lymphozyten jedoch auch zu einer schweren immunologischen Reaktion gegen Empfängerorgane führen (siehe Punkt 5. GvHD).

  • 6.3 Sonstige Bestandteile

Restzellen und Plasma

Der Restgehalt an Erythrozyten kann insbesondere bei AB0-Major-Inkompatibilität bzw. nach Auftauen kryokonservierter Präparate zur Freisetzung von Hämoglobin mit vor allem Nieren-toxischen Nebenwirkungen führen. Ein hoher Restgehalt an CD3±Zellen, wie insbesondere bei peripheren Blutstammzellen zu beobachten, kann zu einer schweren GVHD führen. Im Präparat enthaltene Granulozyten können nach Auftauen kryokonservierter Präparate eine Reihe reaktiver Enzyme freisetzen, deren Zell- und Gewebe-toxische Wirkung in der Regel von im restlichen Plasma enthaltenen Inhibitoren neutralisiert wird. Der Restgehalt an Plasma kann bei Eiweißunverträglichke­iten zu allergischen Reaktionen und bei AB0-Minor-Inkompatibilität zu einer hämolytischen Reaktion führen.

Stabilisator CPD (Formulierung nach Ph. Eur.)

Die Gesamtmenge an Stabilisator ist auf der Behältnisbeschrif­tung bzw. im Begleitdokument angegeben, um das Risiko hypokalzämischer Reaktionen beurteilen zu können.

DMSO

Dimethylsulfoxid ist ein die Zellmembran penetrierendes und im Zellinneren wirkendes Gefrierschutzmit­tel. Unerwünschte Wirkungen sind insbesondere bei hoher Dosierung und rascher Infusion Kopfschmerzen, Übelkeit, Schüttelfrost, Dyspnoe, Brady- oder Tachykardie und Hypertonie. Die Dosis von 1 g (= 0,9 ml) DMSO pro kg Körpergewicht des Empfängers sollte deshalb nicht überschritten werden. Eine medikamentöse Prophylaxe insbesondere mit Antihistaminika zur Reduktion von Nebenwirkungen wird empfohlen (siehe Punkt 3.2). Darüber hinaus kann bei mehreren Fraktionen eines DMSO-haltigen Transplantats die Gabe über den Tag verteilt erfolgen. Außer einer Knoblauchähnlichen Ausdünstung sind andere schwere unerwünschte Wirkungen durch den DMSO-Anteil bei strikter Einhaltung der besonderen Hinweise zum Auftauen (und ggf. Waschen) aufgrund des toxikologischen Wirkungsprofils dieser Substanz nicht zu erwarten. Beim Waschen von Stammzellzube­reitungen zur Reduktion des DMSO-Gehaltes ist die Möglichkeit der Zellschädigung und des Zellverlustes zu beachten.

HAES

HAES kann zu Überempfindlichke­itsreaktionen (anaphylaktoiden Reaktionen) führen. Andere unerwünschte Wirkungen sind bei strikter Einhaltung der besonderen Hinweise zum Auftauen (und ggf. Waschen) aufgrund der geringen Konzentrationen der Substanz nicht zu erwarten (Gehalt siehe Punkt 7.4.2 und Behältnisbeschrif­tung bzw. Begleitdokument).

7.    Weitere Hinweise

  • 7.1 Angaben zur Haltbarkeit

Die Stammzellzube­reitung ist unter den in Punkt 7.2 angegebenen Bedingungen bis zu dem auf der Behältnisbeschrif­tung bzw. auf dem Begleitdokument angegebenen Verfalldatum haltbar. Das Arzneimittel darf nach Ablauf der Haltbarkeit nicht mehr angewendet werden. Das Präparat ist nach Auftauen und ggf. Waschen unverzüglich zu transfundieren und darf zu Transplantati­onszwecken nicht wieder eingefroren werden.

  • 7.2 Angaben zur Aufbewahrung und Transport

Die angegebenen Lagerungs- und Transportbedin­gungen müssen eingehalten und dokumentiert werden. Die Kühlkette darf nicht unterbrochen werden. Bei kryokonservierten Präparaten ist wegen der Bruchgefahr besondere Vorsicht beim Umgang mit den gefrorenen Beuteln geboten (Gefahr der mikrobiellen Kontamination bzw. des Präparateverlusts).

Während der Lagerung und des Transports ist dafür Sorge zu tragen, dass die Qualität und Funktionalität der Stammzellen nicht beeinträchtigt werden, die Stammzellzube­reitungen keinesfalls bestrahlt werden und kein Unbefugter Zugriff hat. Der Transport der Stammzellzube­reitung ist in einem geeigneten und entsprechend beschrifteten Behältnis durch einen über die Bedeutung des Transplantats und dessen Transportbedin­gungen instruierten Kurier durchzuführen.

Lagerung und Transport: ≤ –150°C in der Stickstoffgasphase

Eine Rückführung in flüssigen Stickstoff sollte nicht erfolgen, um die Brüchigkeit der Endproduktbeutel nicht zu erhöhen.

  • 7.3 Optische Prüfung

Unmittelbar vor dem Auftauen und der Transfusion muss jede Stammzellzube­reitung einer visuellen Kontrolle unterzogen werden (Aggregatbildung, Unversehrtheit, eindeutige Zuordnung). Die Anwendung trotz Qualitätsmängel muss medizinisch begründet und dokumentiert werden. Die damit verbundenen Risiken sind zu minimieren und ggf. entsprechende Maßnahmen zu ergreifen. Die Anwendung der Stammzellzube­reitung liegt im Verantwortungsbe­reich des behandelnden Arztes.

  • 7.4 Zusammensetzung des Fertigarzneimittels

    • 7.4.1 Wirkstoff (nach Art und Menge)

  • ► Präparate-spezifische Informationen zum Wirkstoffgehalt: Siehe Behältnisbeschrif­tung und Begleitdokument!

Humane hämatopoetische Stammzellen aus einer einzelnen Nabelschnur-/Plazentarestblut­spende

Gehalt: 5,00 bis 28,89 × 108 vitale CD45±Zellen pro Präparat

2,50 bis 14,45 × 108 vitale CD45±Zellen pro Endproduktbeutel

Zieldosis: ≥ 3 × 107 vitale kernhaltige / CD45±Zellen

Volumenanteil der zellulären Anteile pro ml: 0,125 – 0,344 ml

  • 7.4.2 Sonstige Bestandteile

  • ► Zusätzliche Informationen zu den sonstigen Bestandteilen, die für eine zweckgemäße Herstellung erforderlich sind: Siehe Behältnisbeschrif­tung

    und Begleitdokument!

    Bezugsmenge 1ml. HAES 10%

    0.300

    mL

    HAES 6%

    0.093 –

    0.095

    mL

    Autologes Plasma

    0.101 –

    0.253

    mL

    DMSO

    0.100

    mL

    CPD-Stabilisatorlösung (Ph. Eur.):

    0.060 –

    0.129

    mL

Angaben zur Zusammensetzung HAES 6% bzw. 10%:

1 ml Infusionslösung enthalten:100 mg (HAES 10%) bzw. 60 mg (HAES 6%) Poly (0–2-hydroxyethyl)stärke, molare Substitution 0,43–0,55, mittleres Molekulargewicht 200.000 Dalton in isotonischer Natriumchlorid-Lösung

Fruktose: 0,08– 0,26 mg / ml

Restzellen:

Bezugsmenge Stammzelltran­splantat

≤ 230 x109 Erythrozyten

≤ 2 x109 Erythroblasten


Bezugsmenge Endproduktbeutel ≤ 115 x109 Erythrozyten ≤ 1 x109 Erythroblasten


  • 7.5 Darreichun­gsform und Inhalt, Behältnis

26,5 bis 34,1 ml pro Endproduktbeutel

Suspension nach Auftauen / Waschen im Kunststoffbeutel mit CE-Zertifikat

2 Endproduktbeutel pro Transplantat

  • 7.6 Angaben zum pharmazeutischen Unternehmer / Inhaber der Zulassung Bayerische Stammzellbank gGmbH (BSB), Robert-Koch-Allee 23, D-82131 Gauting

  • 7.7 Angaben zum Hersteller, der das Fertigarzneimittel für das Inverkehrbringen freigegeben hat Bayerische Stammzellbank gGmbH (BSB), Robert-Koch-Allee 23, D-82131 Gauting

  • 7.8 Zulassungsnum­mer

Zul.-Nr.: PEI.H.03065.01.1

  • 7.9 Datum der Erteilung der Zulassung 20.08.2007

  • 7.10 Arzneimit­telstatus

Verschreibungspflichtig

8.    Sonstige Hinweise

  • 8.1 Auftauanleitung

Allgemein

Wegen der Bruchgefahr ist besondere Vorsicht beim Umgang mit den gefrorenen Beuteln geboten.

Vor dem Auftauen sind die korrekte Zuordnung (Identität) und die Qualität einschließlich der Unversehrtheit der Stammzellzube­reitung zu prüfen. Das Auftauen sollte möglichst patientennah erfolgen, um eine unmittelbare Transfusion nach dem Auftauen zu gewährleisten. Zum Auftauen dürfen nur geeignete und dafür qualifizierte Geräte mit CE-Zertifikat und gültiger Prüfplakette verwendet werden. Das Auftauen erfolgt bei +37°C ohne Schüttelbewegung. Sobald keine Kristalle mehr sichtbar bzw. fühlbar sind, sollte die Stammzellzube­reitung unverzüglich verdünnt (s. Punkt 8.2) und über einen Standardfilter der Porengröße 170 – 230 µm transfundiert werden. Nach der Transfusion ist das Behältnis und das Filtersystem auf Gerinnsel zu prüfen, das Präparatebehältnis mit dem Transfusionssystem steril zu verschließen und 24 Stunden bei +2°C bis +10°C für eventuell erforderliche Nachuntersuchungen aufzubewahren.

Das Verfahren zum Auftauen muss beim Anwender validiert sein.

  • 8.2 Waschanleitung

Allgemein

WARNUNG:

Die Entscheidung, ob hämatopoetische Stammzellen aus Nabelschnurblut vor der Transplantation zu waschen sind, obliegt alleine dem anwendenden Transplanteur unter Berücksichtigung verschiedener Faktoren wie z.B. Gewicht, Alter und Zustand des Empfängers sowie der zugrundeliegenden Indikation oder Blutgruppenkon­stellation.

Mit „waschen“ ist hier eine Zentrifugation mit anschließender Resuspension des fertig aufgetauten und gemäß der Anleitung des Herstellers verdünnten Stammzellproduktes gemeint. Dieser Prozess kann zu einem deutlichen weiteren Zellverlust führen.

Die Waschanleitung des Herstellers ist daher lediglich als Vorschlag zu werten. Im Falle einer geplanten Zentrifugation nach dem Auftauen und Verdünnen muss dieser Prozess unbedingt vom Anwender validiert worden sein (sei es eine eigene Methodik oder die vom Hersteller vorgeschlagene Version).

Auf die pharmakologischen und toxikologischen Eigenschaften sowie die möglichen Wechsel- und Nebenwirkungen von Bestandteilen, die beim Verdünnen und/oder Waschen vom Anwender zugesetzt werden, ist gesondert zu achten.

Für das Auftauen und ggf. Waschen dürfen nur die vom Hersteller in der Auftau- bzw. Waschanleitung genannten Lösungen, Substanzen und Geräte verwendet werden. Die Vorgaben der Auftau- und ggf. Waschanleitung sind unbedingt einzuhalten, um die Risiken einer Zellschädigung und eines Zellverlusts möglichst gering zu halten.

Auftauanleitung:

Aus vorgekühlter (+2°C – +8°C) zugelassener Voluven 10% Lösung und vorgekühltem (+2°C – +8°C) zugelassenem Humanalbumin 5% ausreichend Auftaumedium (1 Vol. Voluven 10% plus 1 Vol. 5% Humanalbumin) ansetzen.

Das Präparat soll zur Transplantation nach dem Auftauen mindestens 1:2 (1 Vol. + 1 Vol.), besser 1:8 (1 Vol. + 7 Vol.) mit Auftaumedium verdünnt werden. Wenn das Präparat nach der Verdünnung gewaschen (zentrifugiert und resuspendiert) werden muss, beträgt die Verdünnung 1:8.

Das Präparat aus der Gasphase nehmen und unter Verwendung einer Umverpackung bei 37°C (im Wasserbad oder Auftaugerät) antauen. Sobald das Präparat angetaut ist und kein Material aus dem Stammzellbeutel austritt (optische Kontrolle), muss die Umverpackung entfernt werden, um die Dauer des Auftauprozesses nicht unnötig zu verlängern. Der Inhalt beschädigter Beutel (z.B. Risse in der Folie) kann mikrobiell kontaminiert sein. Muss aus klinischen Gründen der Inhalt eines beschädigten Beutels verwendet werden, ist das erhöhte Infektionsrisiko zu beachten.

Sobald der Beutel vollständig aufgetaut ist, ein Doppelbeutelsystem ankoppeln und das Präparat in den ersten Beutel des Doppelbeutelsystems überführen. Den Endproduktbeutel rasch mit gleichem Volumen Auftaumedium ausspülen und die Spülflüssigkeit langsam innerhalb von 5 Minuten unter Schwenken zum Präparat geben (= Verdünnung 1:2). Nach 2–3minütiger Ruhezeit den Endproduktbeutel erneut rasch mit Auftaumedium spülen und die Spülflüssigkeit zügig zum Präparat geben (= Verdünnung 1:3). Weiter mit Auftaumedium bis zum Erreichen der gewünschten Verdünnungsstufe auffüllen.

Waschanleitung (Beispiel):

Wenn zentrifugiert wird: Zentrifugation bei 400xg und 20°C für 20 Minuten. Anschließend Plasmafraktion in den zweiten Leerbeutel abpressen. Die Zellfraktion mit Auftaumedium auf das gewünschte Volumen (z.B. 40 ml) auffüllen.

Mit jedem Präparat wird eine detaillierte Auftauanleitung und eine Waschanleitung des Herstellers ausgegeben.

  • 8.3 Maßnahmen zur Reduktion des Übertragungsrisikos von Infektionserregern

Um das Risiko einer Übertragung von Infektionserregern zu minimieren, wurde die Mutter des Spenders anlässlich der Eignungsunter­suchung mit negativem Ergebnis getestet auf

  • – Humanes Immundefizienz Virus (Anti-HIV-1/2-Ak, HIV-p24-Ag)

  • – Hepatitis B Virus (HBsAg, Anti-HBc-Ak)

  • – Hepatitis C Virus (Anti-HCV-Ak)

  • – Treponema pallidum (Ak-Test)

  • – Humanes T-lymphotropes Virus (Anti-HTLV1/2-Ak)

  • – ggf. weitere Infektionsmarker auf Anforderung des Transplantati­onszentrums

Der Spender (Kind) wurde anlässlich der Eignungsunter­suchung mit negativem Ergebnis getestet auf

  • – Humanes Immundefizienz Virus (HIV-1 Genom)

  • – Hepatitis C Virus (HCV-Genom

  • – Parvovirus B19 (Parvovirus B19-Genom)

  • – ggf. weitere Infektionsmarker auf Anforderung des Transplantati­onszentrums

Bei einem im Screening wiederholt reaktiven Ergebnis auf Anti-HBc-Antikörper ist gemäß Bekanntmachung des Paul-Ehrlich-Institutes (BAnz AT 18.03.2014 B6) der Befund durch weitere Testungen als nicht spezifisch zu bewerten bzw. bei spezifisch reaktivem Anti-HBc-Befund sicherzustellen, dass virologische Kriterien (HBV-Genom negativ, Anti-HBs-Titer ≥ 100 IU/L) für eine ausgeheilte HBV-Infektion sprechen.

Die Mutter des Spenders wurde getestet auf Humanes Cytomegalie-Virus (Anti-CMV-IgG und –IgM).

Bei positivem Ergebnis wurde der Spender (Kind) mit negativem Ergebnis getestet auf CMV-Genom.

► Befunde: Siehe Begleitdokument!

  • 8.4 Qualitätssiche­rung

Für die Transplantation von Stammzellpräparaten sind von den Einrichtungen der Krankenversorgung Maßnahmen im Rahmen der Qualitätssicherung gemäß den gesetzlichen Vorgaben zu ergreifen. Dazu gehören u. a. detaillierte Anweisungen für die

  • – Indikationsste­llung,

  • – Vor- und Nachbehandlung,

  • – Maßnahmen bei transplantati­onsassoziierten Komplikationen,

  • – Wahl der Art und Menge der Stammzellzube­reitung

  • – Vorsorgemaßnahmen zum Erhalt der Unversehrtheit des Transplantats und der Funktionsfähigkeit der Stammzellen,

  • – Nachuntersuchung des Patienten zur Feststellung des Transplantati­onserfolges,

  • – patientenbezogene Dokumentation und

  • – Meldeverpflichtun­gen.

Die Entscheidungskri­terien für die Spenderauswahl und ggf. für eine spezielle Aufbereitung der Stammzellzube­reitung sowie prophylaktische Maßnahmen bei der Anwendung und die Überwachung der Anwendung sind im Rahmen einer patientenbezogenen Qualitätssicherung festzulegen.

  • 8.5 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für die Beseitigung

Nach Anwendung sind die Primärbehältnisse der Stammzellzube­reitungen steril zu verschließen und 24 Stunden bei +2°C bis +10°C für eventuell erforderliche Nachuntersuchungen aufzubewahren. Nicht verwendete Präparate müssen dem Hersteller gemeldet werden und sind ordnungsgemäß zu entsorgen. Sie dürfen nicht für andere als den vom Hersteller angegebenen Empfänger verwendet werden. Die ordnungsgemäße Entsorgung von angebrochenen bzw. nicht mehr verwendbaren Präparaten ist entsprechend den Vorgaben der Einrichtung der Krankenversorgung sicherzustellen. Die Anwendung und der Verbleib aller Stammzellzube­reitungen sind im Rahmen eines Qualitätssiche­rungssystems zu dokumentieren.

9.    Verweise

Die Präparate-spezifischen Angaben auf der Behältnisbeschrif­tung und dem Begleitdokument müssen beachtet werden.

Zu berücksichtigen sind ferner die aktuelle „Richtlinie zur Herstellung und Anwendung von hämatopoetischen Stammzellzube­reitungen“ und gegebenenfalls ergänzende Veröffentlichungen und Bekanntmachungen der Bundesärztekammer und des Paul-Ehrlich-Instituts.

10.    Datum der letzten Überarbeitung

11.11.2021