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Human-Thrombozytapheresekonzentrat (UKD) B - Zusammengefasste Informationen

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Zusammenfassung der Merkmale des Arzneimittels - Human-Thrombozytapheresekonzentrat (UKD) B

Gebrauchsinformation und FachinformationGebrauchsinfor­mation und Fachinformation

Thrombozytaphe­resekonzentrat

1.    Identifizierung des Arzneimittels

Human-Thrombozytaphe­resekonzentrat (UKD) A, B, AB, 0

b)    Stoffgruppe
  1. Stoffgruppe

    zelluläre Blutzubereitung

2.    anwendungsgebiete

2. anwendungsge­biete

Die Gabe von Thrombozytenkon­zentraten ist indiziert zur Behandlung einer Blutungsneigung, bedingt durch eine schwere Thrombozytopenie infolge thrombozytärer Bildungsstörungen, im Notfall auch bei Umsatzstörungen, jedoch nicht bei einer niedrigen Thrombozytenzahl allein. Damit durch die Zufuhr von Plättchen eine Besserung der thrombozytär bedingten Blutungsneigung zu erwarten ist, sollte vor der Behandlung zunächst deren Ursache abgeklärt werden.

3.    Informationen zur Anwendung

Eine absolute Kontraindikation für Thrombozytentran­sfusionen gibt es nicht. Bei potentiellen Empfängern eines Stammzelltran­splantates (Knochenmark, periphere Stammzellen, Nabelschnurblut), z.B. bei Patienten mit aplastischen Anämien, Leukämien etc., ist die Gabe von Thrombozytenkon­zentraten des Transplantatspen­ders und seiner Blutsverwandten vor der Transplantation unbedingt zu vermeiden.

Relative Kontraindikationen sind u.a. die Anwendung bei

– bekannten Allergien des Empfängers gegen humane Plasmaproteine,

– bekannten Immunthrombozy­topenien,

– posttransfusi­oneller Purpura,

– heparininduzierter Thrombozytopenie,

– kongenitalen Thrombozytenfun­ktionsstörungen, wie Thrombasthenie Glanzmann oder Bernard-Soulier-Syndrom.

b)    Vorsichtsmaßnahmen für die Anwendung
  1. Vorsichtsmaßnahmen für die Anwendung

    Thrombozytenkon­zentrate sind in der Regel AB0-kompatibel über ein Transfusionsgerät mit Standardfilter der Porengröße 170 bis 230 µm zu transfundieren. Beim Refraktärzustand gegenüber Thrombozytentran­sfusionen aufgrund einer Alloimmunisierung gegen Antigene des HLA- und ggf. HPA-Systems sind nach Möglichkeit HLA-Klasse-I-kompatible und ggf. HPA-kompatible Thrombozytenkon­zentrate zu transfundieren. Die Transfusionsges­chwindigkeit muss dem klinischen Zustand des Patienten angepasst werden.

    Bei neonataler Transfusion sollte sorgfältig auf Anzeichen einer Zitratintoxikation geachtet und die Transfusionsges­chwindigkeit dem klinischen Zustand angepasst werden.

    Zu Vermeidung einer Graft-versus-Host-Reaktion müssen folgenden, besonders gefährdeten Patienten ausschließlich mit mindestens 25 Gy bestrahlte Thrombozytenkon­zentrate transfundiert werden:

    – Frühgeborenen (bis zur Vollendung der 37. Schwanger­schaftswoche)

    – Neugeborenen bei Verdacht auf Immundefizienz,

    – Neugeborenen bei postpartaler Austauschtran­sfusion*

    – Patienten bei allogener Transplantation hämatopoetischer Stammzellen (aus peripherem Blut, Knochenmark oder Nabelschnurblut)

    – Patienten 7 – 14 Tage vor autologer Stammzellentnahme

    – Patienten bei autologer Stammzelltran­splantation (bis ca. drei Monate nach Transplantation)

    – Patienten mit schwerem Immundefektsyndrom oder mit AIDS

    – Patienten mit M. Hodgkin (alle Stadien)

    – Patienten bei Therapie mit Purin-Analoga (z.B. Fludarabin, Cladrabin, Deoxycoformycin)

    – Patienten bei Therapie mit Anti-T-Lymphozyten-Antikörpern (z.B. Alemtuzumab, ATG/ALG)

    – Patienten bei Hochdosis-Chemotherapie mit oder ohne Ganzkörperbes­trahlung, Patienten mit Leukämien, malignen Lymphomen, soliden Tumoren

    nicht gesicherte Indikationen

    Zur Vermeidung einer CMV-Infektion müssen folgenden, besonders gefährdeten Patienten ausschließlich Anti-CMV-Antikörper-negative Thrombozytenkon­zentrate transfundiert werden:

    – Frühgeborenen

    – Empfängern eines allogenen Stammzellpräparates

    – Empfängern mit schweren angeborenen Immundefekten (SCID)

    – CMV-negativen, HIV-infizierten Patienten

    – CMV-negativen, schwangeren Frauen

    – stillenden Müttern

    (siehe auch „Richtlinien zur Gewinnung von Blut und Blutbestandteilen und zur Anwendung von Blutprodukten (Hämotherapie)“)

c)    wechselwirkungen mit anderen arzneimitteln, soweit sie die wirkungsweise des arzneimittels beeinflussen können und hauptinkompatibilitäten
  1. wechselwirkungen mit anderen arzneimitteln, soweit sie die wirkungsweise des arzneimittels beeinflussen können und hauptinkompati­bilitäten

    Durch Medikamente, die die Thrombozytenfun­ktion beeinflussen, kann die Wirkung von Thrombozytenkon­zentraten vermindert bzw. aufgehoben werden. Wegen der Gefahr von Gerinnselbildungen dürfen kalziumhaltige Lösungen nicht gleichzeitig in demselben Schlauchsystem gegeben werden. Die Beimischung von Medikamenten zum Thrombozytenkon­zentrat ist nicht zulässig.

d)    Verwendung für besondere Personengruppen

Bei Rh (D) – negativen Kindern und Frauen im gebärfähigen Alter ist wegen der praktisch in allen Thrombozytenkon­zentraten vorhandenen Kontamination mit Erythrozyten die Transfusion von Thrombozytenkon­zentraten Rh (D)-positiver Spender mit Ausnahme von lebensbedrohlichen Situationen unbedingt zu vermeiden. Die Transfusion von Thrombozytenkon­zentraten Rh (D)-positiver Spender in Rh (D)-negative Patienten läßt sich wegen des Mangels an Rh (D)-negativem Blut nicht immer vermeiden, sollte nach Möglichkeit aber nur in Betracht gezogen werden, wenn es sich um Männer oder um Frauen im nicht gebärfähigen Alter handelt. In solchen Fällen ist stets eine serologische Nachuntersuchung 2 bis 4 Monate nach Transfusion zur Feststellung eventuell

gebildeter Anti-D-Antikörper durchzuführen.

Schwangerschaft und Stillzeit: CMV-negativen Schwangeren und stillenden Müttern dürfen nur Anti-CMV-Antikörper-negative Thrombozytenkon­zentrate transfundiert werden.

Neugeborenen dürfen nur Anti-CMV-Antikörper-negative und bestrahlte Thrombozytenkon­zentrate transfundiert werden.

Stark immunsupprimierten Patienten dürfen nur Anti-CMV-Antikörper-negative und bestrahlte Thrombozytenkon­zentrate transfundiert werden.

Auswirkung auf Kraftfahrer und die Bedienung von Maschinen: Nach der Transfusion von Thrombozytenkon­zentraten sollte eine Ruhepause von mindestens 1/2 Stunde eingehalten werden.

e)    Warnhinweise

sind nicht angeordnet.

4.    Hinweise zur ordnungsgemäßen Anwendung

Die Dosierung der Thrombozyten ist abhängig vom klinischen Zustand und der Thrombozytenzahl des Patienten.

Der Thrombozytenbedarf für die initiale Behandlung eines normalgewichtigen Erwachsenen ohne weitere Komplikationen beträgt mindestens 2×1011 Thrombozyten, entsprechend einer Standardpackung. Eine Überwachung der Therapie, z.B. durch Bestimmung der Thrombozytenzahl oder der Blutungszeit beim Patienten, ist unerlässlich.

b)    Art der Anwendung

zur i.v. Infusion

c)    Häufigkeit der Verabreichung

nach Indikationsstellung

d)    Dauer der Behandlung
  1. Dauer der Behandlung

    nach Indikationsstellung

e)    überdosierung
  1. überdosierung

    Eine Gefahr der Überdosierung besteht bei Erwachsenen nicht.

f)    Notfallmaßnahmen
  1. Notfallmaßnahmen

    Treten Unverträglichkeiten auf, so ist die Transfusion unverzüglich abzubrechen, der Venenzugang jedoch offen zu halten und eine Behandlung, der Schwere der Symptome gemäß, nach den aktuellen Regeln der Notfalltherapie einzuleiten.

    Transfusionsre­aktionen in unmittelbarem zeitlichem Zusammenhang mit der Transfusion auftreten.

    – Bei Neugeborenen sind bei schneller Transfusion Herz-Kreislaufreaktionen infolge von Citratintoxika­tionen möglich.

    – Das Risiko einer bakteriellen Kontamination lässt sich nicht mit letzter Sicherheit ausschließen.

    – Bei der Anwendung von aus menschlichem Blut hergestellten Arzneimitteln ist die Übertragung von Infektionskran­kheiten durch Übertragung von Erregern – auch bislang unbekannter Natur – nicht völlig auszuschließen. Dies gilt z.B. für Hepatitiden, seltener für das erworbene Immundefektsyndrom (AIDS).

    – Im Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland wurde über Einzelfälle berichtet, in denen bei Empfängern von Transfusionen, deren Spender später an der varianten Creutzfeldt-Jakob Krankheit (vCJK) erkrankten, ebenfalls der „Erreger“ (so genannte Prionen) nachgewiesen wurde. Bei der vCJK handelt es sich um eine in Deutschland bislang nicht beobachtete Erkrankung, die durch den Verzehr von bestimmten Nahrungsmitteln aus BSE-kranken Rindern erworben werden kann.

6.    pharmakologische eigenschaften

6. pharmakologische eigenschaften

Die wirksamen Bestandteile von Thrombozytenkon­zentraten sind morphologisch und funktionell intakte Thrombozyten, welche die zellulären Bestandteile des Hämostasesystems darstellen. Die Hämostaseaktivität der funktionell intakten Thrombozyten ist sofort nach der Transfusion gegeben. Die Funktionsfähigkeit und mittlere Überlebenszeit der Thrombozyten nimmt mit der Lagerungsdauer ab. Durch die Leukozytendepletion auf < 1 × 106 Leukozyten pro Standardpackung wird das Risiko einer Immunisierung gegen humane leukozytäre Alloantigene (HLA) stark vermindert.

7.    Weitere Hinweise

Das Thrombozytenkon­zentrat „Human-Thrombozytaphe­resekonzentrat (UKD) A, B, AB, 0“ ist 5 Tage bei 22+ 2°C unter gleichmäßiger Agitation haltbar. Nach Ablauf des Verfalldatums darf das Thrombozytenkon­zentrat nicht mehr verwendet werden.

Nach Unterbrechung der o.g. Lagerbedingungen ist das Thrombozytenkon­zentrat unverzüglich zu transfundieren.

Eine durch das Transfusionsbesteck geöffnete Konserve muß unverzüglich verbraucht werden.

b)    Optische Prüfung
  1. Optische Prüfung

    Unmittelbar vor der Transfusion muß jedes Thrombozytenkon­zentrat einer optischen Qualitätsprüfung unterzogen werden, auffällige Thrombozytenkon­zentrate (z.B. fehlendes „Swirling-Phänomen“, erkennbare Aggregatbildung) dürfen nicht verwendet werden.

    c) Zusammensetzung des Fertigarzneimit­tels

    Wirkstoffe (qualitativ und quantitativ)

    arzneilich wirksame Bestandteile:

    Human-Thrombozyten aus einer einzelnen Apheresespende

    2 × 1011 bis 2,8 × 1011 Thrombozyten/Stan­dardpackung

    wirksame Bestandteile:

    1 ml „Human-Thrombozytaphe­resekonzentrat (UKD) A, B, AB, 0“ enthält:

    Humanplasma: 0,84 ml

    ACD-A (Ph. Eur.): 0,16 ml

    Restzellzahlen pro Packungseinheit:

    Leukozyten: < 1 × 106; Eryhtrozyten: < 3 × 109

    sonstige Bestandteile (qualitativ) entfällt

d)    darreichungsform und inhalt, behältnis

200 ml – 250 ml, Suspension im Kunststoffbeutel mit CE-Zertifikat

e)    angaben zum pharmazeutischen unternehmer/inhaber der zulassung

U niversitätsK li­nikum D üsseldorf

Moorenstr. 5

40225 DÜSSELDORF

f) Angaben zum Hersteller, der das Fertigarzneimittel für das Inverkehrbringen freigegeben hat

U niversitätsK li­nikum D üsseldorf

Institut für Hämostaseologie und Transfusionsmedizin Moorenstr. 5

40225 DÜSSELDORF

g)    zulassungsnummern
  1. zulassungsnummern

    PEI.H.01468.01.1, PEI.H.01469.01.1, PEI.H.01470.01.1, PEI.H.01471.01.1 h) Datum der Verlängerung der Zulassung

i) Arzneimittelstatus

Verschreibungspflichtig

Für die Transfusion von Thrombozytenkon­zentraten sind von den Einrichtungen der Krankenversorgung Maßnahmen im Rahmen der Qualitätssicherung nach § 15 des Transfusionsge­setzes zu ergreifen. Dazu gehören u.a. detaillierte Anweisungen sowohl für die Indikationsstellung und Dosierung abhängig von Thrombozytenanzahl und -abfall bei unterschiedlichen Grunderkrankungen, Vorsorgemaßnahmen zur Erhaltung der Unversehrtheit der Konserve vor der Transfusion und Anweisungen zur Nachuntersuchung der Patienten für die Feststellung des Transfusionser­folges, eventuell gebildeter Antikörper und zu ergreifender Prophylaxe. Die Entscheidungskri­terien für die Transfusion von Thrombozyten bei primären und sekundären Knochenmarkin­suffizienzen, aplastischer Anämie oder Myelodysplasie, disseminierter intravasaler Gerinnung, Patienten mit angeborenen Thrombozytopathien/-penien, Autoimmunthrom­bozytopenien, fötaler bzw. Al-loimmunthrombo­zytopenie, für die Auswahl der Präparate und deren Dosierung sowie die Überwachung der Anwendung sind im Rahmen einer patientenbezogenen Qualitätssicherung durch die transfusionsve­rantwortlichen Personen festzulegen.

Besondere Vorsichtsmaßnahmen für die Beseitigung:

Die ordnungsgemäße Entsorgung von angebrochenen bzw. nicht mehr verwendbaren Präparaten ist entsprechend den Vorgaben der Einrichtung der Krankenversorgung sicherzustellen.

Die jeweils aktuellen „Richtlinien zur Gewinnung von Blut und Blutbestandteilen und zur Anwendung von Blutprodukten (Hämotherapie)“ sowie gegebenenfalls ergänzende Veröffentlichungen der Bundesärztekammer und des Paul-EhrlichInstituts sind zu berücksichtigen.