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Human-Thrombozytapheresekonzentrat UKR, leukozytendepletiert, bestrahlt – Beipackzettel, Nebenwirkungen, Dosierung

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Fakten
Status:
Verschreibungspflichtig
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0 cells/ml/ml
Wirkstoff:
ATC-Gruppe:

Beipackzettel, Nebenwirkungen, Wirkung, Anwendungsgebiete - Human-Thrombozytapheresekonzentrat UKR, leukozytendepletiert, bestrahlt

1. Identifizierung des Arzneimittels

  1. a) Bezeichnung

Human‐Thrombozytapheresekonzentrat UKR, leukozytendepletiert, bestrahlt

  1. b) Stoffgruppe

zelluläre Blutzubereitung

2. Anwendungsgebiete

Die Gabe von Thrombozytenkonzentraten ist indiziert zur Behandlung einer Blutungsneigung, bedingt durch eine schwere Thrombozytopenie infolge thrombozytärer Bildungsstörungen, im Notfall auch bei Umsatzstörungen, jedoch nicht bei einer niedrigen Thrombozytenzahl allein. Damit durch die Zufuhr von Plättchen eine Besserung der thrombozytär bedingten Blutungsnei‐gung zu erwarten ist, sollte vor der Behandlung zunächst deren Ursache abgeklärt werden. Das mit mindestens 25 Gy bestrahlte Thrombozytenkonzentrat ist besonders geeignet zur An‐wendung bei gefährdeten Patienten, bei denen eine transfusionsassoziierte Graft‐versus‐Host‐Reaktion vermieden werden soll, wie

  • Föten (intrauterine Transfusion)
  • Neugeborenen nach intrauterinen Transfusionen
  • Neugeborenen bei Verdacht auf Immundefizienz,
  • Neugeborenen bei postpartaler Austauschtransfusion
  • Patienten mit schwerem Immundefektsyndrom (SCID)
  • HLA‐ausgewählte Thrombozytenkonzentrate
  • Patienten bei allogener Transplantation hämatopoetischer Stammzellen (aus peripherem

    Blut, Knochenmark oder Nabelschnurblut)

  • Patienten mit M. Hodgkin und Non‐Hodgkin‐Lymphomen (alle Stadien)
  • Patienten bei Therapie mit Purin‐Analoga (z.B. Fludarabin, Cladrabin, Deoxycoformycin)
  • Patienten 7 – 14 Tage vor autologer Stammzellentnahme
  • Patienten bei autologer Stammzelltransplantation (bis ca. drei Monate nach Transplantati‐on)

Empfohlen wird die Verwendung von bestrahlten Thrombozytenkonzentraten für:

  • Patienten mit schwächeren Formen angeborener Immundefizienz
  • Patienten nach allogener Transplantation hämatopoetischer Stammzellen bis zur Immun‐rekonstitution bzw. mindestens 6 Monate nach der Transplantation
  • Patienten mit Graft‐versus‐Host‐Reaktion nach allogener Transplantation hämatopoeti‐scher Stammzellen

Keine ausreichende Evidenz liegt vor für die Verwendung von bestrahlten Thrombo‐zytenkonzentraten bei:

  • Frühgeborenen (bis zur Vollendung der 37. Schwangerschaftswoche)

  • Patienten mit AIDS, Leukämie und soliden Tumoren, inkl. Rhabdomyosarkom und Neu‐roblastom

3. Informationen zur Anwendung

  1. a) Gegenanzeigen

Absolut:

  • Eine absolute Kontraindikation für Thrombozytentransfusionen gibt es nicht.

Relativ:

  • Bei potentiellen Empfängern eines Stammzelltransplantates (Knochenmark, periphere

    Stammzellen, Nabelschnurblut), z.B. bei Patienten mit aplastischen Anämien, Leukämien etc., ist die Gabe von Thrombozytenkonzentraten des Transplantatspenders und seiner Blutsver‐wandten vor der Transplantation unbedingt zu vermeiden.

  • bekannten Überempfindlichkeiten des Empfängers gegen humane Plasmaproteine,
  • bekannten Immunthrombozytopenien,
  • posttransfusioneller Purpura,
  • heparininduzierter Thrombozytopenie,
  • kongenitalen Thrombozytenfunktionsstörungen, wie Thrombasthenie Glanzmann oder Ber‐nard‐Soulier‐Syndrom.
  • Vorsichtsmaßnahmen für die Anwendung

Thrombozytenkonzentrate sind in der Regel AB0‐kompatibel über ein Transfusionsgerät mit Standardfilter der Porengröße 170 bis 230 µm zu transfundieren.

Beim Refraktärzustand gegenüber Thrombozytentransfusionen aufgrund einer Alloimmunisie‐rung gegen Antigene des HLA‐ und ggf. HPA‐Systems sind nach Möglichkeit HLA‐Klasse‐I‐kompatible und ggf. HPA‐kompatible Thrombozytenkonzentrate zu transfundieren. Die Transfu‐sionsgeschwindigkeit muss dem klinischen Zustand des Patienten angepasst werden. Bei neonataler Transfusion sollte sorgfältig auf Anzeichen einer Zitratintoxikation geachtet und die Transfusionsgeschwindigkeit dem klinischen Zustand angepasst werden. Die zusätzliche Testung auf Anti‐CMV‐Antikörper, um eine CMV‐Infektion in besonders gefährde‐ten Patientengruppen zu vermeiden (s.u.), führt u.U. nicht zu einem Sicherheitsgewinn und wird daher für Leukozyten‐depletierte Thrombozytenkonzentrate nicht empfohlen.

Eine CMV‐Infektion kann bei

  • Föten
  • Frühgeborenen
  • Patienten mit erworbenen (AIDS) oder angeborenen Immundefekten
  • Empfängern eines allogenen Stammzellpräparates

zu schweren Erkrankungen führen.

  1. c)

    Wechselwirkungen mit anderen Arzneimitteln, soweit sie die Wirkungsweise des Arzneimit‐tels beeinflussen können und Hauptinkompatibilitäten

Durch Medikamente, die die Thrombozytenfunktion beeinflussen, kann die Wirkung von Throm‐bozytenkonzentraten vermindert bzw. aufgehoben werden. Wegen der Gefahr von Gerinnsel‐bildungen dürfen kalziumhaltige Lösungen nicht gleichzeitig in demselben Schlauchsystem gege‐

ben werden. Die Beimischung von Medikamenten zum Thrombozytenkonzentrat ist nicht zuläs‐sig.

  1. d) Verwendung für besondere Personengruppen

Bei Rh (D) ‐ negativen Kindern und Frauen im gebärfähigen Alter ist wegen der praktisch in allen Thrombozytenkonzentraten vorhandenen Kontamination mit Erythrozyten die Transfusion von Thrombozytenkonzentraten Rh (D)‐positiver Spender mit Ausnahme von lebensbedrohlichen Situationen unbedingt zu vermeiden. Die Transfusion von Thrombozytenkonzentraten Rh (D)‐positiver Spender in Rh (D)‐negative Patienten lässt sich wegen des Mangels an Rh (D)‐negativem Blut nicht immer vermeiden, sollte nach Möglichkeit aber nur in Betracht gezogen werden, wenn es sich um Männer oder um Frauen im nicht gebärfähigen Alter handelt. In solchen Fällen ist stets eine serologische Nachuntersuchung 2 bis 4 Monate nach Transfusion zur Feststellung eventuell gebildeter Anti‐D‐Antikörper durchzuführen.

Schwangerschaft und Stillzeit: Bei bestimmungsgemäßem Gebrauch bestehen keine Einwände. Auswirkung auf Kraftfahrer und die Bedienung von Maschinen: Nach der Transfusion von Throm‐bozytenkonzentraten sollte eine Ruhepause von mindestens 1/2 Stunde eingehalten werden.

  1. e) Warnhinweise

sind nicht angeordnet.

4. Hinweise zur ordnungsgemäßen Anwendung

  1. a) Dosierung

Die Dosierung der Thrombozyten ist abhängig vom klinischen Zustand und der Thrombozytenzahl des Patienten.

Der minimale Thrombozytenbedarf für die initiale Behandlung eines normalgewichtigen Er‐wachsenen ohne weitere Komplikationen beträgt > 2x1011 Thrombozyten, entsprechend einer Standardpackung. Eine Überwachung der Therapie, z.B. durch Bestimmung der Thrombozyten‐zahl oder der Blutungszeit beim Patienten, ist unerlässlich.

  1. b) Art der Anwendung

zur i. v. Infusion

  1. c) Häufigkeit der Verabreichung

nach Indikationsstellung

  1. d) Dauer der Behandlung

nach Indikationsstellung

  1. e) Überdosierung

Eine Gefahr der Überdosierung besteht bei Erwachsenen nicht.

  1. f) Notfallmaßnahmen

Treten Unverträglichkeiten auf, so ist die Transfusion unverzüglich abzubrechen, der Venenzu‐gang jedoch offenzuhalten und eine Behandlung, der Schwere der Symptome gemäß, nach den aktuellen Regeln der Notfalltherapie einzuleiten.

5. Nebenwirkungen

  • Unverträglichkeitsreaktionen (z.B. urtikarielle Hautreaktionen, posttransfusionelle Purpura und andere anaphylaktoide Reaktionen)
  • Transfusionsassoziierte akute Lungeninsuffizienz (TRALI)
  • anaphylaktische Reaktionen bei Empfängern mit angeborenem IgA‐Mangel
  • Mikrozirkulationsstörungen durch aggregierende Thrombozyten bei massiver Transfusion
  • Immunisierung des Empfängers gegen thrombozytäre und nicht‐thrombozytäre Antigene
  • Obwohl HLA‐bedingte Unverträglichkeiten stark verringert sind, können febrile Transfusions‐reaktionen in unmittelbarem zeitlichem Zusammenhang mit der Transfusion auftreten.
  • Bei Neugeborenen sind bei schneller Transfusion Herz‐Kreislaufreaktionen infolge von Ci‐tratintoxikationen möglich.
  • Das Risiko einer bakteriellen Kontamination lässt sich nicht mit letzter Sicherheit ausschließen.
  • Bei der Anwendung von aus menschlichem Blut hergestellten Arzneimitteln ist die Übertra‐gung von Infektionskrankheiten durch Übertragung von Erregern ‐ auch bislang unbekannter Natur ‐ nicht völlig auszuschließen. Dies gilt z.B. für Hepatitiden, seltener für das erworbene Immundefektsyndrom (AIDS).
  • Im Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland wurde über Einzelfälle berichtet, in denen bei Empfängern von Transfusionen, deren Spender später an der varianten Creutzfeldt‐Jakob Krankheit (vCJK) erkrankten, ebenfalls der „Erreger“ (so genannte Prionen) nachgewie‐sen wurde. Bei der vCJK handelt es sich um eine in Deutschland bislang nicht beobachtete Er‐krankung, die durch den Verzehr von bestimmten Nahrungsmitteln aus BSE‐kranken Rindern erworben werden kann.

6. Pharmakologische Eigenschaften

Die wirksamen Bestandteile von Thrombozytenkonzentraten sind morphologisch und funktionell intakte Thrombozyten, welche die zellulären Bestandteile des Hämostasesystems darstellen. Die Hämostaseaktivität der funktionell intakten Thrombozyten ist sofort nach der Transfusion gege‐ben. Die Funktionsfähigkeit und mittlere Überlebenszeit der Thrombozyten nimmt mit der Lage‐rungsdauer ab. Durch die Leukozytendepletion auf < 1 x 106 Leukozyten pro Standardpackung wird das Risiko einer Immunisierung gegen humane leukozytäre Alloantigene (HLA) und durch die Bestrahlung mit mindestens 25 Gy die Übertragung mitosefähiger immunkompetenter Lympho‐zyten stark vermindert, somit die Gefahr einer transfusionsassozierten Graft‐versus‐Host‐Reaktion vermieden. Das Thrombozytenkonzentrat enthält weder körpereigene Substanzen in unphysiologischer Konzentration noch körperfremde Stoffe.

7. Weitere Hinweise

  1. a) Angaben zur Aufbewahrung und Haltbarkeit

Angaben zur Haltbarkeit, besondere Lager‐ und Aufbewahrungshinweise

  • Das Thrombozytenkonzentrat „Human Thrombozytapheresekonzentrat UKR, leukozytende‐pletiert, bestrahlt“ ist nach dem Herstellungstag 4 Tage bis zu dem auf dem Etikett angegebe‐nen Verfalldatum bei 22 + 2 °C unter gleichmäßiger Agitation haltbar. Nach Ablauf des Verfall‐datums darf das Thrombozytenkonzentrat nicht mehr verwendet werden.
  • Nach Unterbrechung der o.g. Lagerbedingungen ist das Thrombozytenkonzentrat unverzüg‐lich zu transfundieren. Bei Zwischenlagerung ohne Möglichkeit der Agitation sollte auf ausrei‐chenden Gasaustausch geachtet werden (Lagerung auf einem Gitterrost oder zumindest mit

    dem Etikett nach unten).

  • Eine durch das Transfusionsbesteck geöffnete Konserve muß unverzüglich verbraucht werden.
  • Optische Prüfung

Unmittelbar vor der Transfusion muß jedes Thrombozytenkonzentrat einer optischen Qualitäts‐prüfung unterzogen werden, auffällige Thrombozytenkonzentrate (z.B. fehlendes "Swirling‐Phänomen" bzw. Wolkenbildung bei leichtem Schwenken, erkennbare Aggregatbildung) dürfen nicht verwendet werden.

  1. c) Zusammensetzung des Fertigarzneimittels

Wirkstoffe (nach Art und Menge):

Human‐Thrombozyten aus einer einzelnen Apheresespende

2,0 x 1011 bis 4,0 x 1011 Thrombozyten/Standardpackung der deklarierten Blutgruppe

Sonstige Bestandteile:

0,74 ‐0,85 ml/ml Plasma der angegebenen Blutgruppe pro Einheit

0,15‐0,26 ml/ml Stabilisatorlösung ACD‐A (Ph. Eur.) pro Einheit

1000 ml des Stabilisators ACD‐A enthalten:

Zitronensäure‐Monohydrat 8,0 g

Natriumcitrat‐Monohydrat 22,0 g

Glucose‐Monohydrat 24,5 g

Wasser für Injektionszwecke 1000 ml

Restgehalt an Leukozyten pro Packungseinheit: < 1 x 106

Restzellgehalt an Erythrozyten pro Packungseinheit: < 3 x 109

  1. d) Darreichungsform und Inhalt, Behältnis

250 ml (Schwankungsbreite 200 bis 300 ml) Suspension zur intravenösen Infusion im Kunststoffbeutel mit CE‐Zertifikat

  1. e) Angaben zum pharmazeutischen Unternehmer/Inhaber der Zulassung

Franz‐Josef‐Strauß‐Allee 11

  1. f) Angaben zum Hersteller, der das Fertigarzneimittel für das Inverkehrbringen freigegeben hat

Institut für Klinische Chemie und Laboratoriumsmedizin

Zentrallaboratorium und Blutbank

Franz‐Josef‐Strauß‐Allee 11

  1. g) Zulassungsnummer

PEI.H.03019.01.1

  1. h) Datum der Erteilung

25.10.2005

  1. i) Arzneimittelstatus

Verschreibungspflichtig

8.

Sonstige Hinweise

Maßnahmen zur Reduktion des Übertragungsrisikos von Infektionserregern: Da bei der Anwendung von aus menschlichem Blut hergestellten Arzneimitteln die Übertragung von Infektionskrankheiten nicht völlig auszuschließen ist, werden Maßnahmen getroffen, um das Risiko einer Übertragung von infektiösem Material zu minimieren: Für die Herstellung von „Hu‐man‐Thrombozytapheresekonzentrat UKR, leukozytendepletiert, bestrahlt werden ausschließ‐lich Spenden gesunder Spender verwendet, die mit negativem Ergebnis getestet wurden auf Hu‐manes Immundefizienz Virus (Anti‐HIV‐1/2‐Ak, HIV‐1 Genom), Hepatitis‐B Virus (HBsAg, Anti‐HBc‐Ak), Hepatitis‐C Virus (Anti‐HCV‐Ak, HCV‐Genom) und Treponema pallidum (Anti‐Treponema pallidum‐Ak). Der Alanin‐Aminotransferase‐Wert (ALT/ALAT) darf den festgelegten Grenzwert von 88 U/l nicht überschreiten. Darüber hinaus kann durch die Leukozytendepletion das Risiko einer Übertragung von leukozytenassoziierten Viren (HTLV‐I/II, CMV, EBV u.a.) und Bakterien (Yersinia enterocolitica) entscheidend vermindert werden.

Qualitätssicherung:

Für die Transfusion von Thrombozytenkonzentraten sind von den Einrichtungen der Krankenver‐sorgung Maßnahmen im Rahmen der Qualitätssicherung nach § 15 des Transfusionsgesetzes zu ergreifen. Dazu gehören u.a. detaillierte Anweisungen sowohl für die Indikationsstellung und Dosierung abhängig von Thrombozytenanzahl und ‐abfall bei unterschiedlichen Grunderkrankun‐gen, Vorsorgemaßnahmen zur Erhaltung der Unversehrtheit der Konserve vor der Transfusion und Anweisungen zur Nachuntersuchung der Patienten für die Feststellung des Transfusionser‐folges, eventuell gebildeter Antikörper und zu ergreifender Prophylaxe. Die Entscheidungskrite‐rien für die Transfusion von Thrombozyten bei primären und sekundären Knochenmarkinsuffizi‐enzen, aplastischer Anämie oder Myelodysplasie, disseminierter intravasaler Gerinnung, Patien‐ten mit angeborenen Thrombozytopathien/‐penien, Autoimmunthrombozytopenien, fötaler bzw. Alloimmunthrombozytopenie, für die Auswahl der Präparate und deren Dosierung sowie die Überwachung der Anwendung sind im Rahmen einer patientenbezogenen Qualitätssicherung durch die transfusionsverantwortlichen Personen festzulegen.

Besondere Vorsichtsmaßnahmen für die Beseitigung:

Die ordnungsgemäße Entsorgung von angebrochenen bzw. nicht mehr verwendbaren Präparaten ist entsprechend den Vorgaben der Einrichtung der Krankenversorgung sicherzustellen.

Die jeweils aktuellen “Richtlinien zur Gewinnung von Blut und Blutbestandteilen und zur Anwen‐dung von Blutprodukten (Hämotherapie)“ sowie gegebenenfalls ergänzende Veröffentlichungen der Bundesärztekammer und des Paul‐Ehrlich‐Instituts sind zu berücksichtigen.

9. Datum der letzten Überarbeitung

12.03.2010

Über dieses Dokument

Quelle: BfArM – Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (AMIce) · Zulassungsnummer: PEI.H.03019.01.1 · ENR 2603258

Stand der Information laut Text: 12.03.2010

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Fakten zu Human-Thrombozytapheresekonzentrat UKR, leukozytendepletiert, bestrahlt

Rezeptpflicht
Verschreibungspflichtig?
  • Sie erhalten das Arzneimittel nur mit einem ärztlichen Rezept in der Apotheke.
  • Rechtsgrundlage laut BfArM: verschreibungspflichtig gemäß § 48(1),(2)2 AMG.
Wirkstoff Human-Thrombozyten 0 cells/ml/ml
Darreichungsform Infusion
Art der Anwendung Intravenöse Anwendung
Art des Arzneimittels Blutprodukt, Biologische Arzneimittel
Packungsgrößen Standardpackung 300 ml
Haltbarkeit 4 Tage (ungeöffnete Packung)
Lagerung Die angegebene Haltbarkeit gilt zuzüglich Entnahmetag; Bei +20°C bis +24°C
ATC-Klassifikation
  1. B Blut und blutbildende Organe
    1. B05 Blutersatzmittel und Perfusionslösungen
      1. B05A Blut und verwandte Produkte
        1. B05AX Andere Blutprodukte
          1. B05AX02 Thrombozyten
Zulassung PEI.H.03019.01.1, seit 24.10.2005, verlängert 16.10.2013; nationales Verfahren (Deutschland)
Pharmazeutischer Unternehmer Universitätsklinikum Regensburg AöR, 93053 Regensburg
Hersteller (Freigabe) Universitätsklinikum Regensburg AöR Institut für Klinische Chemie und Laboratoriumsmedizin Zentrallabor und Blutbank
Risikoverfahren
6 Verfahren zur Arzneimittelsicherheit+
  • Zelluläre Blutkomponenten und gefrorene Frischplasmen -ausgenommen virusinaktivierte Blutkomponenten-, die nach dem 30.09.2006 in den Verkehr gebracht werden, müssen aus Spenden hergestellt sein, die auf aHBc negativ getestet wurden.: anti-HBc
  • Zelluläre Blutkomponenten und gefrorene Frischplasmen -ausgenommen virusinaktivierte Blutkomponenten- . Spenderrückstellung von Personen, die sich in den letzten zwei Wochen in einem Chikungunya-Endemiegebiet aufgehalten haben.: Chikungunya-Fieber (Arbo-Viren)
  • Schweine-Influenza A/H1-N1-Viren: Übertragung von Schweine-Influenza A/H1-N1-Viren durch Transfusion von zellulären Blutprodukten und therapeutischen Einzelplasmen. (abgeschlossen 11.11.2009)
  • Risiko-minimierende Maßnahmen zur Prävention von Übertragungen des Hepatitis-E-Virus durch Blutkomponenten zur Transfusion und von Stammzellzubereitungen zur hämatopoetischen Rekonstitution: Erythrozyten- und Thrombozyten-Konzentrate, sowie allogene, nicht für einen bestimmten Empfänger hergestellte Stammzellpräparate aus Nabelschnurblut die ab dem 01.01.2020 in den Verkehr gebracht werden, müssen aus Spenden hergestellt sein, die mit einer geeigneten Nukleinsäure-Amplifikationstechnik (NAT) negativ auf Hepatitis-E-Virus (HEV) Genome getestet worden sind.Quarantäne-gelagerte therapeutische Frischplasmen, die ab dem 01.01.2021 in den Verkehr gebracht werden, müssen aus Spenden hergestellt sein, die mit einer geeigneten NAT negativ auf HEV Genome getestet worden sind.Stammzellpräparate für die hämatopoietische Rekonstitution aus peripherem Blut oder aus Knochenmarkentnahme, sowie autologe und allogene, für einen bestimmten Empfänger hergestellte Präparate aus Nabelschnurblut, die ab dem 01.01.2020 in den Verkehr gebracht werden, müssen aus Spenden hergestellt sein, die mit einer geeigneten NAT auf HEV Genome getestet worden sind. Das Ergebnis der Testung ist der anwendenden ärztlichen Person zur Entscheidung über eine Anwendung nach individueller Nutzen-Risikoabwägung mitzuteilen.
  • Nutzung einer Online-Datenbank des Paul-Ehrlich-Institutes zum Ausschluss von Blutspenden für die Herstellung von Blutzubereitungen von Reisenden nach Rückkehr aus Endemiegebieten: Bei der Herstellung von Vollblut, zellulären Blutkomponenten und gefrorenem Frischplasma darf, soweit die Arzneimittel Gegenstand der in der nachfolgenden Tabelle im Bundesanzeiger bekanntgemachten Bescheide sind, nach dem 01.10.2018 kein Ausgangsmaterial aus Spenden verwendet werden, deren Spender sich in einem Land aufgehalten haben, das in der Datenbank des Paul-Ehrlich-Institutes www. pei.de/info-spenderrueckstellung als Endemiegebiet angegeben ist.
  • Einführung Risiko-minimierender Maßnahmen zur Prävention von West-Nil-Virus-Übertragungen durch Blut- und Stammzellzubereitungen in Deutschland: Spendewillige Personen, die sich im Zeitraum vom 01. Juni bis 30. November eines Jahres, an mindestens zwei aufeinander folgenden Tagen in einem WNV-Endemiegebiet in Deutschland aufgehalten haben, müssen nach ihrer Rückkehr von dort für einen Zeitraum von vier Wochen von Stammzell-, Blut- oder Plasmaspenden zurückgestellt werden. Die WNV-Endemiegebiete (Landkreise und kreisfreie Städte) werden in der Datenbank Spensderrückstellung des Paul-Ehrlich-Instituts (PEI- Data Base Emerging Infections https://pei-dabei.de/fmi/webd/live, siehe Beispiel in Anlasge 1) ausgewiesen.

Quelle: BfArM, Arzneimittel-Informationssystem AMIce (ENR 2603258), Datensatz vom 16.03.2026. Angaben ohne Gewähr – fragen Sie Ihre Ärztin, Ihren Arzt oder Ihre Apotheke.