Beipackzettel, Nebenwirkungen, Wirkung, Anwendungsgebiete - Human-Thrombozytenkonzentrat AL-AD S BSD/BRK
Wortlaut der Gebrauchsinformation und Fachinformation im Sinne der §§ 11 und 11a AMG
Blutspendedienst des Bayerischen Roten Kreuzes gGmbH Herzog-Heinrich-Str. 2, 80336 München
Die Angaben dieser Gebrauchs- und Fachinformation werden stets neuen Erkenntnissen und Erfahrungen angepasst und sollten vor Gebrauch eines jeden Blutbeutels beachtet werden.
Gebrauchsinformation und Fachinformation
1. Identifizierung des Arzneimittels
a) Bezeichnung
Human-Thrombozytenkonzentrat AL-AD S BSD/BRK
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b) Stoffgruppe
Blutzubereitung, Thrombozyten zur Transfusion
2. anwendungsgebiete
Die Gabe von Thrombozytenkonzentraten ist indiziert zur Behandlung einer Blutungsneigung, bedingt durch eine schwere Thrombozytopenie infolge thrombozytärer Bildungsstörungen, im Notfall auch bei Umsatzstörungen, jedoch nicht bei einer niedrigen Thrombozytenzahl allein. Damit durch die Zufuhr von Plättchen eine Besserung der thrombozytär bedingten Blutungsneigung zu erwarten ist, sollte vor der Behandlung zunächst deren Ursache abgeklärt werden.
3. informationen zur anwendunga) gegenanzeigen
Absolut:
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– Eine absolute Kontraindikation für Thrombozytentransfusionen gibt es nicht. Relativ bei:
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– Potentiellen Empfängern eines Stammzelltransplantates (Knochenmark, periphere Stammzellen, Nabelschnurblut) ist die Gabe von Thrombozytenkonzentraten des Transplantatspenders oder Blutsverwandten des Transplantatspenders vor der Transplantation unbedingt zu vermeiden.
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– Bekannte Überempfindlichkeiten des Empfängers gegen humane Plasmaproteine
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– Thrombotische Mikroangiopathie (HUS, TTP)
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– Primäre Immunthrombozytopenie (ITP)
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– Posttransfusioneller Purpura (PTP)
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– Heparininduzierter Thrombozytopenie (HIT-2)
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b) Vorsichtsmaßnahmen für die Anwendung
Thrombozytenkonzentrate sind in der Regel AB0-kompatibel über ein Transfusionsgerät mit Standardfilter der Porengröße 170 bis 230 µm zu transfundieren.
Aufgrund der Herstellung der Thrombozytenkonzentrate in PAS-IIIM-Plasmaersatzlösung ist eine Berücksichtigung des Hämolysintiters bei Blutgruppen ungleicher Gabe nicht notwendig.
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Beim Refraktärzustand gegenüber Thrombozytentransfusionen aufgrund einer Allo-immunisierung gegen Antigene des HLA- und ggf. HPA-Systems sind nach Möglichkeit HLA-Klasse-I-kompatible und ggf. HPA-kompatible Thrombozytenkonzentrate zu transfundieren. Die Transfusionsgeschwindigkeit muss dem klinischen Zustand des Patienten angepasst werden.
Bei neonataler Transfusion sollte sorgfältig auf Anzeichen einer Zitratintoxikation geachtet und die Transfusionsgeschwindigkeit dem klinischen Zustand angepasst werden.
Zur Vermeidung einer Graft-versus-Host-Reaktion sollen folgenden, besonders gefährdeten Patienten ausschließlich mit mindestens 25 Gy bestrahlte Thrombozytenkonzentrate transfundiert werden:
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– Föten (intrauterine Transfusion)
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– Neugeborenen nach intrauterinen Transfusionen
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– Patienten bei Verdacht auf schwere angeborene Immundefizienz
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– Neugeborenen bei postpartaler Austauschtransfusion
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– Patienten mit schweren T-Zell-Defektsyndromen (z. B. SCID)
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– Patienten mit für die HLA-ausgewählte Thrombozytenkonzentrate benötigt werden
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– Patienten bei allogener Transplantation hämatopoetischer Stammzellen (aus peripherem Blut, Knochenmark oder Nabelschnurblut)
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– Patienten mit M. Hodgkin Lymphom
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– Patienten unter Therapie mit Purin-Analoga (z.B. Fludarabin, Cladribin, Deo-xycoformycin)
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– Patienten 7 – 14 Tage vor autologer Stammzellentnahme
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– Patienten bei autologer Stammzelltransplantation
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– Patienten, die ein Thrombozytenkonzentrat eines Blutsverwandten erhalten
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– Hämato-onkologische Patienten unter Therapie mit Antithymozytenglobulin (ATG) oder Alemtuzumab (anti-CD52)
Empfohlen wird die Verwendung von bestrahlten Thrombozytenkonzentraten für:
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– Patienten mit schwächeren Formen angeborener Immundefizienz
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– Patienten nach allogener Transplantation hämatopoetischer Stammzellen bis zur Immunrekonstitution bzw. mindestens 6 Monate nach der Transplantation sowie Patienten bis 3 Monate nach autologer Transplantation hämatopoeti-scher Stammzellen (bei Ganzkörperbestrahlung 6 Monate)
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– Patienten mit Graft-versus-Host-Reaktion oder andauernder immunsuppressi-ver Therapie nach allogener Transplantation hämatopoetischer Stammzellen
Neben der Leukozytendepletion des Thrombozytenkonzentrates kann eine zusätzliche Testung auf Anti-CMV-Antikörper bzw. CMV-DNA zur Vermeidung einer CMV-Infektion in besonders gefährdeten Patientengruppen (s. u.) durchgeführt werden. Nach derzeitigem Kenntnisstand ist unklar, ob die Verwendung CMV ausgewählter Blutspenden das Risiko einer transfusionsassoziierten CMV Infektion vermindert (s. Querschnitts-Leitlinien)
Eine CMV-Infektion kann bei
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– Föten
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– Frühgeborenen
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– Patienten mit erworbenen (AIDS) oder angeborenen Immundefekten
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– Organ- und Stammzelltransplantierten
zu schweren Erkrankungen führen.
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c) Wechselwirkungen mit anderen Arzneimitteln, soweit sie die Wirkungsweise des Arzneimittels beeinflussen können und Hauptinkompatibilitäten
Durch Medikamente, die die Thrombozytenfunktion beeinflussen, kann die Wirkung von Thrombozytenkonzentraten vermindert bzw. aufgehoben werden. Wegen der Gefahr von Gerinnselbildungen dürfen kalziumhaltige Lösungen nicht gleichzeitig in demselben Schlauchsystem gegeben werden. Die Beimischung von Medikamenten zum Thrombozytenkonzentrat ist nicht zulässig.
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d) Verwendung für besondere Personengruppen
Bei Rh (D)-negativen Mädchen und Frauen im gebärfähigen Alter ist wegen der praktisch in allen Thrombozytenkonzentraten vorhandenen Kontamination mit Erythrozyten die Transfusion von Thrombozytenkonzentraten Rh (D)-positiver Spender mit Ausnahme von lebensbedrohlichen Situationen unbedingt zu vermeiden. Die Transfusion von Thrombozytenkonzentraten Rh (D)-positiver Spender in Rh (D)-negative Patienten lässt sich wegen des Mangels an Rh (D)-negativem Blut nicht immer vermeiden, sollte nach Möglichkeit aber nur in Betracht gezogen werden, wenn es sich um Männer oder um Frauen im nicht gebärfähigen Alter handelt. In solchen Fällen ist stets eine serologische Nachuntersuchung 2 bis 4 Monate nach Transfusion zur Feststellung eventuell gebildeter Anti-D-Antikörper durchzuführen. Schwangerschaft und Stillzeit: Bei bestimmungsgemäßem Gebrauch bestehen keine Einwände.
Auswirkung auf Kraftfahrer und die Bedienung von Maschinen: Nach der Transfusion von Thrombozytenkonzentraten sollte eine Ruhepause von mindestens 1/2 Stunde eingehalten werden.
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e) Warnhinweise
sind nicht angeordnet.
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4. Hinweise zur ordnungsgemäßen Anwendung
a) Dosierung
Die Dosierung der Thrombozyten ist abhängig vom klinischen Zustand und der Thrombozytenzahl des Patienten.
Der Thrombozytenbedarf für die initiale Behandlung eines normalgewichtigen Erwachsenen ohne weitere Komplikationen beträgt mindestens 2 × 1011 Thrombozyten, entsprechend einer Standardpackung. Eine Überwachung der Therapie, z.B. durch Bestimmung der Thrombozytenzahl oder der Blutungszeit beim Patienten, ist unerlässlich.
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b) Art der Anwendung
zur i. v. Infusion
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c) Häufigkeit der Verabreichung
nach Indikationsstellung
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d) Dauer der Behandlung
nach Indikationsstellung
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e) Überdosierung
Eine Gefahr der Überdosierung besteht bei Erwachsenen nicht.
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f) Notfallmaßnahmen
Treten Unverträglichkeiten auf, so ist die Transfusion unverzüglich abzubrechen, der Venenzugang jedoch offenzuhalten und eine Behandlung, der Schwere der Symptome gemäß, nach den aktuellen Regeln der Notfalltherapie einzuleiten.
5. nebenwirkungen
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– Unverträglichkeitsreaktionen (z.B. urtikarielle Hautreaktionen und andere akute allergische und anaphylaktoide Reaktionen)
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– Posttransfusionelle Purpura
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– Transfusionsassoziierte akute Lungeninsuffizienz (TRALI)
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– Anaphylaktische Reaktionen bei Empfängern mit angeborenem IgA-Mangel
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– Mikrozirkulationsstörungen durch aggregierende Thrombozyten bei massiver Transfusion
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– Immunisierung des Empfängers gegen thrombozytäre und nicht-thrombozytäre Antigene
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– Febrile Transfusionsreaktionen in unmittelbarem zeitlichem Zusammenhang mit der Transfusion
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– Hämolytische Reaktionen nach Transfusion von AB0-inkompatiblen Thrombozytenkonzentraten
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– Insbesondere bei hohen Transfusionsgeschwindigkeiten und Transfusionsvolumina kann es zur Volumenüberlastung des Kreislaufs (Hypervolämie, transfusionsassoziierte zirkulatorische Überladung, TACO) kommen.
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– Graft-versus-Host Reaktion bei immunsupprimierten Patienten nach Übertragung proliferationsfähiger Lymphozyten
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– Bei Neugeborenen sind bei schneller Transfusion Herz-Kreislaufreaktionen infolge von Citratintoxikationen möglich.
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– Das Risiko einer bakteriellen Kontamination lässt sich nicht mit letzter Sicherheit ausschließen.
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– Bei der Anwendung von aus menschlichem Blut hergestellten Arzneimitteln ist die Übertragung von Infektionserregern auch bislang unbekannter Natur – nicht völlig auszuschließen. Dies gilt z.B. für Hepatitisviren, seltener für HIV. Eine Übertragung von Parasiten wie z.B. Malariaerregern ist grundsätzlich möglich.
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– Im Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland wurde über Einzelfälle berichtet, in denen bei Empfängern von Transfusionen, deren Spender später an der varianten Creutzfeldt-Jakob Krankheit (vCJK) erkrankten, ebenfalls der „Erreger“ (so genannte Prionen) nachgewiesen wurde. Bei der vCJK handelt es sich um eine in Deutschland bislang nicht beobachtete Erkrankung, die durch den Verzehr von bestimmten Nahrungsmitteln aus BSE-kranken Rindern erworben werden kann.
Meldung des Verdachts auf Nebenwirkungen
Die Meldung des Verdachts auf Nebenwirkungen nach der Zulassung ist von großer Wichtigkeit. Sie ermöglicht eine kontinuierliche Überwachung des NutzenRisiko-Verhältnisses des Arzneimittels. Angehörige von Gesundheitsberufen sind aufgefordert, jeden Verdachtsfall einer Nebenwirkung dem Bundesinstitut für Impfstoffe und biomedizinische Arzneimittel, Paul-Ehrlich-Institut, Paul-EhrlichStraße 51 – 59, 63225 Langen, Telefon +49 6103–773116, Telefax: +49 6103–
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771268, Website: bzw. , E-Mail: anzuzeigen.
Patienten sind darüber zu informieren, dass sie sich an ihren Arzt oder das medizinische Fachpersonal wenden sollen, wenn sie Nebenwirkungen bemerken. Dies gilt auch für Nebenwirkungen, die nicht in dieser Gebrauchsinformation und Fachinformation angegeben sind. Patienten können Nebenwirkungen auch direkt dem Paul-Ehrlich-Institut anzeigen. Indem Patienten Nebenwirkungen melden, können sie dazu beitragen, dass mehr Informationen über die Sicherheit dieses Arzneimittels zur Verfügung gestellt werden.
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6. Pharmakologische Eigenschaften
Die wirksamen Bestandteile von Thrombozytenkonzentraten sind morphologisch und funktionell intakte Thrombozyten, welche die zellulären Bestandteile des Hämostasesystems darstellen. Die Hämostaseaktivität der funktionell intakten Thrombozyten ist sofort nach der Transfusion gegeben. Die Funktionsfähigkeit und mittlere Überlebenszeit der Thrombozyten nehmen mit der Lagerungsdauer ab. Durch die Leukozytendepletion auf < 1 × 106 Leukozyten pro Standardpackung wird das Risiko einer Immunisierung gegen humane leukozytäre Alloantigene (HLA) stark vermindert. Das Thrombozytenkonzentrat enthält weder körpereigene Substanzen in unphysiologischer Konzentration noch körperfremde Stoffe.
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7. Weitere Hinweise
a) Angaben zur Aufbewahrung und Haltbarkeit
Das Thrombozytenkonzentrat „Human-Thrombozytenkonzentrat AL-AD S BSD/BRK“ ist 4 Tage zzgl. Entnahmetag bis zu dem auf dem Etikett angegebenen Verfalldatum bei 22 ± 2°C unter gleichmäßiger Agitation haltbar. Nach Ablauf des Verfalldatums darf das Thrombozytenkonzentrat nicht mehr verwendet werden.
Nach Unterbrechung der o.g. Lagerbedingungen ist das Thrombozytenkonzentrat unverzüglich zu transfundieren. Bei Zwischenlagerung ohne die Möglichkeit der Agitation sollte auf ausreichenden Gasaustausch geachtet werden (Lagerung auf einem Gitterrost oder zumindest mit dem Etikett nach unten).
Eine durch das Transfusionsbesteck geöffnete Konserve muss unverzüglich verbraucht werden.
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b) Optische Prüfung
Unmittelbar vor der Transfusion muss jedes Thrombozytenkonzentrat einer optischen Qualitätsprüfung unterzogen werden, auffällige Thrombozytenkonzentrate (z.B. fehlendes „Swirling-Phänomen“ bzw. Wolkenbildung bei leichtem Schwenken, erkennbare Aggregatbildung) dürfen nicht verwendet werden.
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c) Zusammensetzung des Fertigarzneimittels
Wirkstoffe (nach Art und Menge)
Human-Thrombozyten hergestellt aus einer einzelnen Apheresespende mit einem Gehalt von 2 × 1011 bis 4 × 1011 Thrombozyten pro Standardpackung
Sonstige Bestandteile (qualitativ)
Ein Blutbeutel enthält außerdem:
PAS-IIIM-Plasmaersatzlösung (Natriumcitrat-Dihydrat, Natriumacetat-Trihydrat, Nat-riumdihydrogenphosphat-Dihydrat, Dinatriumhydrogenphosphat, Kaliumchlorid, Magnesiumchlorid-Hexahydrat, Natriumchlorid, Wasser für Injektionszwecke)
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Human-Plasma
ACD-A-Stabilisatorlösung (Citronensäure, Natriumcitrat-Dihydrat, GlucoseMonohydrat, Wasser für Injektions-zwecke)
Restzellzahlen:
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< 1 × 106 Leukozyten / Standardpackung
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< 3 × 109 Erythrozyten / Standardpackung
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d) Darreichungsform und Inhalt, Behältnis
200 bis 300 ml Suspension im Kunststoffbeutel mit CE-Zertifikat
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e) Angaben zum pharmazeutischen Unternehmer/Inhaber der Zulassung Blutspendedienst des Bayerischen Roten Kreuzes gGmbH, Herzog-Heinrich-Str. 2, 80336 München
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f) Angaben zum Hersteller, der das Fertigarzneimittel für das Inverkehrbringen freigegeben hat
Blutspendedienst des Bayerischen Roten Kreuzes gGmbH,
Institut für Transfusionsmedizin (ITM) München, Herzog-Heinrich-Str. 4, 80336 München
Institut für Transfusionsmedizin (ITM) Nürnberg, Heimerichstr. 57, 90419 Nürnberg Institut für Transfusionsmedizin (ITM) Regensburg, Prüfeninger Str. 86c, 93049 Regensburg
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g) Zulassungsnummer
PEI.H.03258.01.1
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h) Datum der Verlängerung der Zulassung
29.04.2005
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i) Arzneimittelstatus
Verschreibungspflichtig
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8. Sonstige Hinweise
Maßnahmen zur Reduktion des Übertragungsrisikos von Infektionserregern:
Da bei der Anwendung von aus menschlichem Blut hergestellten Arzneimitteln die Übertragung von Infektionskrankheiten nicht völlig auszuschließen ist, werden Maßnahmen getroffen, um das Risiko einer Übertragung von infektiösem Material zu minimieren: Für die Herstellung von „Human-Thrombozytenkonzentrat AL-AD S BSD/BRK“ werden ausschließlich Spenden gesunder Spender verwendet, die mit negativem Ergebnis getestet wurden auf die vorgeschriebenen Infektionsparameter Humanes Immundefizienz Virus (Anti-HIV-1/2-Ak, HIV-1 Genom), Hepatitis-B Virus (HBsAg, Anti-HBc-Ak), Hepatitis-C Virus (Anti-HCV-Ak, HCV-Genom), Hepatitis-E Virus (HEV-Genom), ggf. West-Nil-Virus (WNV-Genom, saisonal), und Treponema pallidum (Anti-Treponema pallidum-Ak). Darüber hinaus kann durch die Leukozy-tendepletion das Risiko einer Übertragung von leukozytenassoziierten Viren (HTLV-I/II, CMV, EBV u.a.) und Bakterien (Yersinia enterocolitica) entscheidend vermindert werden.
Qualitätssicherung:
Für die Transfusion von Thrombozytenkonzentraten sind von den Einrichtungen der
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Krankenversorgung Maßnahmen im Rahmen der Qualitätssicherung nach § 15 des Transfusionsgesetzes zu ergreifen. Dazu gehören u.a. detaillierte Anweisungen sowohl für die Indikationsstellung und Dosierung abhängig von Thrombozytenanzahl und -abfall bei unterschiedlichen Grunderkrankungen, Vorsorgemaßnahmen zur Erhaltung der Unversehrtheit der Konserve vor der Transfusion und Anweisungen zur Nachuntersuchung der Patienten für die Feststellung des Transfusionserfolges, eventuell gebildeter Antikörper und zu ergreifender Prophylaxe. Die Entscheidungskriterien für die Transfusion von Thrombozyten bei primären und sekundären Knochenmarkinsuffizienzen, aplastischer Anämie oder Myelodysplasie, disseminierter intravasaler Gerinnung, Patienten mit angeborenen Thrombozytopathien/-penien, Autoimmunthrombozytopenien, fötaler bzw. Alloimmunthrombozytopenie, für die Auswahl der Präparate und deren Dosierung sowie die Überwachung der Anwendung sind im Rahmen einer patientenbezogenen Qualitätssicherung durch die transfusionsverantwortlichen Personen festzulegen.
Besondere Vorsichtsmaßnahmen für die Beseitigung:
Die ordnungsgemäße Entsorgung von angebrochenen bzw. nicht mehr verwendbaren Präparaten ist entsprechend den Vorgaben der Einrichtung der Krankenversorgung sicherzustellen.
Die jeweils aktuelle “Richtlinie zur Gewinnung von Blut und Blutbestandteilen und zur Anwendung von Blutprodukten (Richtlinie Hämotherapie)“ sowie gegebenenfalls ergänzende Veröffentlichungen der Bundesärztekammer und des Paul-EhrlichInstituts sind zu berücksichtigen.
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9. Datum der letzten Überarbeitung 01.05.2024