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Isotonische Kochsalzlösung 0,9 % "Biokanol" - Zusammengefasste Informationen

Dostupné balení:

Zusammenfassung der Merkmale des Arzneimittels - Isotonische Kochsalzlösung 0,9 % "Biokanol"

1.    bezeichnung des arzneimittels

Isotonische Kochsalzlösung 0,9 % Biokanol

2. QUALITIATIVE UND QUANTITIATIVE ZUSAMMENSETZUNG

1 ml der Injektionslösung enthält 9 mg Natriumchlorid Elektrolytkon­zentrationen:

1 ml enthält: 0,154 mmol Na+ 0,154 mmol Cl-

Die vollständige Auflistung der sonstigen Bestandteile siehe Abschnitt 6.1.

3.    darreichungsform injektionslösung

Klare, farblose wässrige Lösung

4.    klinische angaben

4.1    anwendungsgebiete isotonische kochsalzlösung 0,9% biokanol ist eine trägerlösung für arzneimittel, die mit der natriumchlorid-lösung verträglich sind.

Dosierung

Das zu wählende Volumen richtet sich nach dem Verdünnungsgrad des Arzneimittels, für das „Isotonische Kochsalzlösung 0,9 % Biokanol“ als Trägerlösung dient.

Art und Dauer der Anwendung Zur parenteralen Anwendung Die Art und Dauer der Anwendung von „Isotonische Kochsalzlösung 0,9 % Biokanol“richtet sich dabei nach dem Medikament, das mit „Isotonische Kochsalzlösung 0,9 % Biokanol“ als Trägerlösung gemischt wurde.

4.3    Gegenanzeigen

  • keine bekannt

4.4    Besondere Warnhinweise und Vorsichtsmaßnahmen für die Anwendung

Isotonische Kochsalzlösung 0,9 % Biokanol“ darf nicht angewendet werden Hypernatriämie und Hyperhydration.

4.5    wechselwirkungen mit anderen arzneimitteln und sonstige

Wechselwirkungen

Keine bekannt.

4.6    Schwangerschaft und Stillzeit

Für Isotonische Kochsalzlösung 0,9 % Biokanol sind diesbezüglich keine Risiken bekannt.

4.7    Auswirkungen auf die Verkehrstüchtigkeit und die Fähigkeit zum Bedienen von Maschinen

Isotonische Kochsalzlösung 0,9 % Biokanol hat keinen Einfluss auf die Verkehrstüchtigkeit und die Fähigkeit zum Bedienen von Maschinen.

4.8    Nebenwirkungen

Nebenwirkungen sind bei bestimmungsgemäßer Anwendung nicht zu erwarten.

Die Meldung des Verdachts von Nebenwirkungen nach der Zulassung ist von großer Wichtigkeit. Sie ermöglicht eine kontinuierliche Überwachung des Nutzen-Risiko-Verhältnisses des Arzneimittels.

Angehörige von Gesundheitsberufen sind aufgefordert, jeden Verdachtsfall einer Nebenwirkung dem

Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte

Abt. Pharmakovigilanz Kurt-Georg-Kiesinger-Allee 3 D-53175 Bonn

Website anzuzeigen.

4.9    überdosierung

Bei einer Überdosierung können folgende Symptome auftreten. Überwässerung, Hypernatriämie, Hyperchlorämie, Hyperosmolarität, Induktion einer acidotischen Stoffwechsellage.

Therapie:

Unterbrechung der Zufuhr der Lösung, beschleunigte renale Elimination und eine entsprechende negative Bilanzierung der Elektrolyte.

5.    pharmakologische eigenschaften

5.1    pharmakodynamische eigenschaften

Pharmakothera­peutsiche Gruppe: Lösungs-und

Verdünnungsmittel, inkl.

Spüllösugen ATC-Code: V07AB

Natrium ist das Hauptkation des extrazellulären

Flüssigkeitsraumes und reguliert zusammen mit verschiedenen Anionen dessen Größe. Natrium und Kalium sind die Hauptträger bioelektrischer Vorgänge im Organismus.

Der Natriumgehalt und Flüssigkeitsstof­fwechsel des Organismus sind eng miteinander gekoppelt. Jede vom Physiologischen abweichende Veränderung der

Plasma-Natriumkonzen­tration beeinflusst gleichzeitig den Flüssigkeitsstatus des Organismus. Unabhängig von der Serumosmolalität bedeutet ein vermehrter Natriumgehalt einen gesteigerten Flüssigkeitsgehalt bzw. ein verminderter Natriumgehalt des Organismus

eine Abnahme des Körperwassers.

Der Gesamtnatriumgehalt des Organismus beträgt ca. 80 mmol/kg. Davon befinden sich ca. 97 % extrazellulär und ca. 3 % intrazellulär. Der Tagesumsatz beträgt etwa 100 – 180 mmol (entsprechend 1,5 – 2,5 mmol/kg Körpergewicht).

Die Nieren sind der Hauptregulator des Natrium- und Wasserhaushalts.

Im Zusammenspiel mit hormonellen

Steuerungsmecha­nismen (Renin-Angiotensin-Aldosteron-S ystem, antidiuretisches Hormon) sowie dem hypothetischen natriuretischen Hormon sind sie hauptsächlich für die Volumenkonstanz und Flüssigkeitszu­sammensetzung des Extrazellulärraums verantwortlich.

Eine 0,9 %ige Natriumchlorid-Lösung entspricht der Plasmaosmolarität. Bei Zufuhr dieser Lösung kommt es zunächst zur Auffüllung des Interstitiums, welches ca. 2/3 des Extrazellulärraumes ausmacht. Nur ca. 1/3 des zugeführten Volumens verbleibt intravasal. Die Lösung ist damit nur kurzfristig hämodynamisch wirksam.

Chlorid wird im Tubulussystem gegen Hyrogencarbonat ausgetauscht und ist auf diese Weise an der Regulation des Säuren-Basen-Haushalts beteiligt.

5.2    Pharmakokinetische Eigenschaften

Bei parenteraler Zufuhr verteilt sich Natriumchlorid vor allem im Extrazellulärraum des Organismus. Die Ionenkonzentration der Extrazellulärflüssig­keit wird über

die Regulation der renalen Ausscheidung konstant gehalten.

Die Ausscheidung über die Haut ist normalerweise gering.

5.3    präklinische daten zur sicherheit

Keine Angaben

6.    pharmazeutische angaben

6.1    liste der sonstigen bestandteile

Wasser für Injektionszwecke

6.2    inkompatibilitäten

Beim Mischen mit anderen Arzneimitteln

können Inkompatibilitäten auftreten.

6.3    dauer der haltbarkeit haltbarkeit des produktes in der originalpackung

3 Jahre

Haltbarkeit nach Anbruch des Behältnisses:

„Isotonische Kochsalzlösung 0,9% Biokanol“

ist nach dem Öffnen sofort zu verwenden.

6.4 Besondere

Vorsichtsmaßnahmen für die Aufbewahrung

Für dieses Arzneimittel sind keine besonderen

Lagerungsbedin­gungen erforderlich.

6.5    art und inhalt des behältnisses

Ampullen aus farblosem Glas der Glasart I (Ph.Eur.) Inhalt: 2 ml

Packungsgrößen: 6 × 2 ml

und 60 × 2 ml

6.6    besondere vorsichtsmaßnahmen für die beseitigung und sonstige hinweise für die handhabung

Keine besonderen Anforderungen.

Nur zu verwenden wenn, die Lösung klar ist.

7.    inhaber der zulassung

Biokanol Pharma GmbH

Kehler Str. 7, 76437 Rastatt

Tel.: 07222 – 78679–0

Fax: 07222 – 78679–9

8.    zulassungsnummer

1299.99.99

9.    datum der erteilung der zulassung / verlängerung der zulassung

Standardzulassung

10.    STAND DER INFORMATION

Januar 2016