Zusammenfassung der Merkmale des Arzneimittels - Nabelschnurblut, autolog (DKMS) -1
„Nabelschnurblut, autolog (DKMS) –1“
Autologe hämatopoetische Stammzellzubereitung aus Nabelschnurblut.
Hämatologische und immunologische Rekonstitution des Knochenmarkes nach Konditionierungsbehandlung.
Absolute Kontraindikationen für die Anwendung von Stammzellzubereitungen sind nicht bekannt.
Relative Kontraindikationen Schwangerschaft Stillzeit Unverträglichkeit bzw. bekannte Überempfindlichkeit gegen einen der Inhaltsstoffe (Dimethylsulfoxid, Plasmaproteine, Antikoagulanzien, Fruktose) Fruktose-1,6-Diphosphatase-Mangel.
Die Auftau- und Waschanleitung ist zu beachten (siehe Punkt 8).
Um die schädlichen Effekte von DMSO bei Raumtemperatur für Stammzellen gering zu halten, muss das Stammzelltransplantat unmittelbar nach dem Auftauen und Waschen unverzüglich transfundiert werden. Die Dosis von 1 g (= 0,9 ml) DMSO pro kg Körpergewicht sollte nicht überschritten werden. Eine medikamentöse Prophylaxe zur Vermeidung von DMSO-Nebenwirkungen insbesondere infolge Histaminfreisetzung wird empfohlen.auf die Gefahr der hypotonen Lyse durch hypotone Lösungen und der Gerinnselbildung durch kalziumhaltige Lösungen zu achten.
Die Beimischung von nicht in der Auftau- oder Waschanleitung angegebenen Medikamenten oder Lösungen zum Stammzelltransplantat ist nicht zulässig. Blutprodukte, Antibiotika und liposomale Antimykotika sowie Medikamente, die die Stammzellfunktion beeinträchtigen könnten, dürfen nur in ausreichendem zeitlichem Abstand zur Stammzellgabe verabreicht werden.Begleittherapie zu achten und eine individuelle Risikoabwägung erforderlich. Vor Beginn der Behandlung sollte abgestillt werden (siehe Punkt 3.1.2).
Säuglinge und Kleinkinder: Bei Säuglingen und Kleinkindern ist insbesondere auf Unverträglichkeitsreaktionen, eine Volumenüberladung sowie eine DMSO- oder Zitratintoxikation zu achten. Auswirkung auf die Fahrtüchtigkeit und die Bedienung von Maschinen: Die Anwendung von Stammzellzubereitungen erfolgt in der Regel unter stationären Bedingungen.Warnhinweise Ist die geplante, vollständige Transfusion der Stammzellzubereitung nicht möglich, besteht in Abhängigkeit von der transfundierten Zellzahl ein erhöhtes Risiko einer verzögerten, nur partiellen oder fehlenden Rekonstitution der Hämatopoese.
Die für eine autologe Transplantation empfohlene Mindestdosis an vitalen Zellen bezogen auf das Körpergewicht (KG) des Patienten ist derzeit für Stammzellzubereitungen aus Nabelschnurblut:
1,5 × 107 kernhaltige Zellen bzw. 2,0 × 105 CD34+/CD45±Zellen pro kg KG.
Die individuelle Dosierung ist abhängig von der Grunderkrankung des Patienten sowie ggf. von Selektions- und Depletionsverfahren. Die Produktspezifikation wird vom Anwender in einer individuellen Anforderung festgelegt und vom Hersteller mit geeigneten Qualitätskontrollen nachgewiesen. Ein deutliches Übergewicht des Patienten (z. B. BMI > 35 kg/m²) kann bei der Berechnung der Mindestdosis berücksichtigt werden.
Suspension zur intravenösen Infusion nach Auftauen und Waschen.
Nach Indikationsstellung.
In der Regel erfolgt die Gabe von Stammzellzubereitungen als einmalige intravenöse Transfusion. Bei verzögerter, nur partieller oder fehlender Rekonstitution der Hämatopoese kann eine mehrfache Gabe zur Verbesserung des Behandlungserfolges indiziert sein.
Nach Indikationsstellung.
Die Transfusion sollte so rasch als möglich erfolgen, um die Funktionalität der Stammzellen zu erhalten, wobei die Transfusionsgeschwindigkeit dem klinischen Zustand des Patienten anzupassen ist.
Eine Gefahr der Überdosierung von CD34+/CD45±Zellen besteht nicht.
Bei einem deutlichen Unterschreiten der Mindestdosis besteht ein erhöhtes Risiko einer verzögerten, nur partiellen oder fehlenden Rekonstitution der Hämatopoese.
Bei schweren Unverträglichkeitsreaktionen ist entsprechend der Situation des Patienten und der bereits applizierten Dosis zu bewerten, ob die Transfusion fortgeführt werden kann oder unter- bzw. abgebrochen werden muss. Eine der Schwere der Symptome angemessene Behandlung nach den aktuellen Regeln der Notfalltherapie ist einzuleiten.
Febrile, nicht-hämolytische Transfusionsreaktionen durch z. B. Zellzerfall oder Zytokinfreisetzung. Allergische und anaphylaktoide Unverträglichkeitsreaktionen wie z. B. Urtikaria, Lidoder Glottisödem bis hin zum Schock bei Überempfindlichkeit gegen Antikoagulanzien oder anderen Hilfsstoffen der Stammzellzubereitung.
Bei der Anwendung von autologen aus menschlichem Blut hergestellten Arzneimitteln ist die Rückübertragung von Infektionserregern, auch bislang unbekannter Natur, nicht auszuschließen. Das Risiko einer bakteriellen Kontamination der Stammzellzubereitung bzw. einer Toxinbildung lässt sich auch bei kryokonservierten Präparaten nicht ausschließen.
Meldung des Verdachts auf Nebenwirkungen
Die Meldung des Verdachts auf Nebenwirkungen ist von großer Wichtigkeit. Sie ermöglicht eine kontinuierliche Überwachung des Nutzen-Risiko-Verhältnisses des Arzneimittels. Angehörige von Gesundheitsberufen sind aufgefordert, jeden Verdachtsfall einer Nebenwirkung dem Bundesinstitut für Impfstoffe und biomedizinische Arzneimittel, Paul-Ehrlich-Institut, Paul-Ehrlich-Straße 51 – 59, 63225 Langen, Telefon +49 6103773116, Telefax +49 6103–771268, Website: bzw. E-Mail: anzuzeigen. Darüber hinaus ist gemäß den gesetzlichen Vorgaben und Verordnungen jeder Verdacht eines schwerwiegenden Zwischenfalls oder einer schwerwiegenden unerwünschten Reaktion dem Pharmazeutischen Unternehmer bzw. Hersteller unverzüglich anzuzeigen.
Patienten sind darüber zu informieren, dass sie sich an ihren Arzt oder das medizinische Fachpersonal wenden sollen, wenn sie Nebenwirkungen bemerken. Dies gilt auch für Nebenwirkungen, die nicht in dieser Gebrauchsinformation und Fachinformation angegeben sind. Durch die Meldung von Nebenwirkungen können mehr Informationen über die Sicherheit dieses Arzneimittels gewonnen und zur Verfügung gestellt werden.
Liegen nicht vor. Die Prüfung der Toxizität von humanen Stammzellen im Tiermodell ist von geringer Relevanz und erlaubt nicht die Bestimmung einer toxischen oder letalen Dosis.
► Präparate-spezifische Informationen zum Wirkstoffgehalt: Siehe Behältnisbeschriftung und Begleitdokument!
Humane hämatopoetische Stammzellen aus einer einzelnen Nabelschnurblutabnahme.
Wirkstoff pro ml Transplantat (25,0 ml ± 1,0 ml, in 1 Endproduktbeutel)
Vitale CD34+/CD45±Zellen: 0,06 – 0,42 × 106
Volumenanteil der zellulären Bestandteile (Wirkstoff) pro ml Transplantat: 0,116 – 0,24 ml
Die Stammzellzubereitung ist unter den in Punkt 7.2 angegebenen Bedingungen bis zu dem auf der Behältnisbeschriftung bzw. auf dem Begleitdokument angegebenen Verfallsdatum haltbar. Das Arzneimittel darf nach Ablauf der Haltbarkeit nicht mehr angewendet werden. Das Präparat ist nach Auftauen und Waschen unverzüglich zu transfundieren und darf zu Transplantationszwecken nicht wieder eingefroren werden.
Die angegebenen Lagerungs- und Transportbedingungen müssen eingehalten und dokumentiert werden. Die Kühlkette darf nicht unterbrochen werden. Bei kryokonservierten Präparaten ist wegen der hohen Bruchgefahr besondere Vorsicht beim Umgang geboten (Gefahr der mikrobiellen Kontamination bzw. des Präparateverlusts).
Während der Lagerung und des Transports ist dafür Sorge zu tragen, dass die Qualität und Funktionalität der Stammzellen nicht beeinträchtigt werden, die Stammzellzubereitungen keinesfalls bestrahlt werden und kein Unbefugter Zugriff hat. Der Transport der Stammzellzubereitungen ist in einem geeigneten und entsprechend beschrifteten Behältnis durch einen über die Bedeutung des Transplantats und dessen Transportbedingungen instruierten Kurier durchzuführen.
Lagerung: < –150 °C in der Stickstoffgasphase
Transport: < –150 °C in der Stickstoffgasphase
Unmittelbar vor dem Auftauen und der Transfusion muss jede Stammzellzubereitung einer visuellen Kontrolle unterzogen werden (Aggregatbildung, Unversehrtheit, eindeutige Zuordnung). Die Anwendung trotz Qualitätsmängel muss medizinisch begründet und dokumentiert werden. Die damit verbundenen Risiken sind zu minimieren und ggf. entsprechende Maßnahmen zu ergreifen. Die Anwendung der Stammzellzubereitung liegt im Verantwortungsbereich des behandelnden Arztes.
25,0 ml ± 1,0 ml Suspension im Kunststoffbeutel mit CE-Zertifikat
1 Beutel pro Transplantat.
DKMS Stem Cell Bank gGmbH, Enderstraße 94/Haus C, 01277 Dresden
DKMS Stem Cell Bank gGmbH, Enderstraße 94/Haus C, 01277 Dresden
PEI.G.11708.02.1
26.01.2023
Verschreibungspflichtig
Allgemein
Vor dem Auftauen sind die korrekte Zuordnung (Identität) und die Qualität einschließlich der Unversehrtheit der Stammzellzubereitung zu prüfen. Das Auftauen sollte möglichst patientennah erfolgen, um eine unmittelbare Transfusion nach dem Auftauen zu gewährleisten. Zum Auftauen dürfen nur geeignete und dafür qualifizierte Geräte (z. B. Plasmatherm) mit CE-Zertifikat und gültiger Prüfplakette verwendet werden. Das Auftauen erfolgt bei +37 °C ohne Schüttelbewegung. Sobald keine Kristalle mehr sichtbar bzw. fühlbar sind, sollte die Stammzellzubereitung unverzüglich über einen Standardfilter der Porengröße 170 – 230 µm transfundiert werden. Nach der Transfusion ist das Behältnis und das Filtersystem auf Gerinnsel zu prüfen, das Präparatebehältnis mit dem Transfusionssystem steril zu verschließen und 24 Stunden bei +2 °C bis +10 °C für eventuell erforderliche Nachuntersuchungen aufzubewahren.
Allgemein
Für das Waschen dürfen nur die vom Hersteller in der Waschanleitung genannten Lösungen, Substanzen und Geräte verwendet werden. Die Vorgaben der Waschanleitung sind unbedingt einzuhalten, um die Risiken einer Zellschädigung und eines Zellverlusts möglichst gering zu halten.
Räumlichkeiten
Die Präparation wird im Transplantationszentrum in Räumlichkeiten unter einer Werkbank GMP-Klasse A durchgeführt. Durch ein geeignetes Qualitätssicherungssystem beim Anwender muss das Risiko der bakteriellen Kontamination der Stammzellzubereitung beim Auftauen vermieden werden. Es werden eine Beutel-Zentrifuge mit Kühlung sowie ein Wasserbad +37 °C benötigt.
Benötigte Geräte/Verbrauchsmaterial/Reagenzien
Biologische Sicherheitswerkbank
Zentrifuge für Beutel
Wasserbad
Plasmaextraktor
Schweißgerät für Schläuche
Waage
Kühlakkus
Dextran (Polyglucose)
Albumin 5 %
Sterile Auftaubeutel
150 ml Vierfachblutbeutel
Mini-Spike Luer Lock zur Entnahme von Flüssigkeiten
Verbindungsdorne zur Injektion in den Blutbeutel
Plasmaextraktor
3-Wege-Hähne
Atraumatische Klemmen
Donor Tube Stripper zum Entleeren der Schläuche
Spritzen verschiedener Volumina zur Probenentnahme
Kanülen (18 G)
Standardfilter (170 – 230 µm)
Unter der Werkbank wird die Umverpackung des Endproduktbeutels vorsichtig entfernt, das Präparat in einen sterilen Auftaubeutel transferiert und im Wasserbad bei +37 °C unter vorsichtigem Kneten aufgetaut. Sobald das Präparat leicht angetaut ist (es dürfen noch wenige kleine Eisklumpen vorhanden sein), wird es aus dem Wasserbad genommen und der Auftaubeutel unter der Werkbank vom Transplantatbeutel entfernt. Ein Verbindungsdorn mit Injektionsanschluss wird am Transplantatbeutel angebracht. Unter ständiger Durchmischung werden zunächst 12,5 ml Dextran (Polyglucose) langsam (5 Minuten), anschließend 12,5 ml Albumin-Lösung langsam (5 Minuten) hinzugegeben. „Nabelschnurblut, autolog (DKMS) –1“ weitere 5 Minuten ruhen lassen. Das Vierfachblutbeutelsystem an den Transplantatbeutel andornen. Das Transplantat wird in einen mit der Spendernummer des Transplantates beschrifteten Transferbeutel überführt (die restlichen drei Transferbeutel werden mit einer Klemme verschlossen). Der Beutelschlauch des Transferbeutels wird mit dem Stripper entleert und abgeklemmt. Der leere Transplantatbeutel wird nahe am Dorn abgeschweißt und nun kühl gelagert. Der Transferbeutel wird zentrifugiert (500 × g, 10 min, +10 °C). Nach der Zentrifugation wird der Transferbeutel in einen Plasmaextraktor gespannt. Der zweite Transferbeutel des Vierfachblutbeutels wird beschriftet (Spendernummer, „Waschüberstand 1“) und die Klemme gelöst, so dass die beiden Beutel miteinander verbunden sind. Der zellfreie Überstand aus dem ersten wird vorsichtig in den zweiten Transferbeutel überführt und anschließend abgeschweißt. Sollten Zellen in den zweiten Transferbeutel übergegangen sein, muss der Inhalt in den ersten Transferbeutel zurückgeführt und die Zentrifugation wiederholt werden. Langsame Zugabe von 12,5 ml Dextran-Lösung zum Zellpellet über einen Verbindungsdorn mit Injektionsanschluss. Langsame Zugabe von 12,5 ml Albumin-Lösung zum Zellpellet über einen Verbindungsdorn mit Injektionsanschluss. 5 Minuten ruhen lassen. Zentrifugieren bei 500 × g, 10 min bei +10 °C. Nach der Zentrifugation wird der Transferbeutel in einen Plasmaextraktor gespannt. Der dritte Transferbeutel des Vierfachblutbeutels wird beschriftet (Spendernummer, „Waschüberstand 2“) und die Klemme gelöst, so dass die beiden Beutel miteinander verbunden sind. Der zellfreie Überstand aus dem ersten wird vorsichtig in den dritten Transferbeutel überführt und anschließend abgeschweißt. Die Überführung muss sehr vorsichtig geschehen, um einen Zellverlust zu verhindern. Das Zellpellet wird in 10 – 50 ml Albumin-Lösung (ggf. weniger bei sehr kleinen Kindern!) resuspendiert und muss unverzüglich transfundiert werden. „Nabelschnurblut, autolog (DKMS) –1“ darf nach dem Auftauen nicht wieder zu Transfusionszwecken eingefroren werden.Um das Risiko einer Kreuzkontamination bei der Lagerung autologer Stammzellzubereitungen zu minimieren und aus Sicherheitsgründen für das medizinische Personal, wurde das Blut der Mutter mit negativem Ergebnis getestet auf
– Humanes Immundefizienz Virus (Anti-HIV-1/2-Ak)
– Hepatitis B Virus (HBsAg, Anti-HBc-Ak)
– Hepatitis C Virus (Anti-HCV-Ak)
– Treponema pallidum (Ak-Test)
– Humanes T-lymphotropes Virus (Anti-HTLV-1/2-Ak)
– Humanes Cytomegalie-Virus (Anti-CMV-IgG und –IgM)
Bei einem positiven Anti-CMV-IgG- und/oder -IgM- Befund wurde das Nabelschnurblut mit negativem Ergebnis für das CMV-Genom getestet.
Bei einem im Screening wiederholt reaktiven Ergebnis auf Anti-HBc-Antikörper ist gemäß Bekanntmachung des Paul-Ehrlich-Institutes (BAnz AT 18.03.2014 B6) der Befund durch weitere Testungen als nicht spezifisch zu bewerten bzw. bei spezifisch reaktivem Anti-HBc-Befund durch virologische Kriterien (HBV-Genom negativ, Anti-HBs-Titer ≥ 100 IU/L) eine ausgeheilte HBV-Infektion abzuklären.
Das Nabelschnurblut wurde mit negativem Ergebnis getestet auf
– Parvovirus B19 (Parvovirus B19-Genom)
– Hepatitis B Virus (HBV-Genom)
– Hepatitis C Virus (HCV-Genom)
– Hepatitis E Virus (HEV-Genom) (Bescheid PEI vom 05.02.2019 (Auflage ab 01.01.2020))
– Humanes Immundefizienz Virus (HIV-1-Genom)
– West-Nil-Virus (WNV-Genom) (Bescheid PEI vom 18.03.2020 (Auflage ab 01.06.2020))
►Befunde: Siehe Begleitdokument!
Bei der Prüfung auf mikrobielle Kontamination fanden sich keine Hinweise auf Besiedlung mit aeroben, anaeroben Mikroorganismen oder Pilzen.
Für die Transplantation von Stammzellpräparaten sind von den Einrichtungen der Krankenversorgung Maßnahmen im Rahmen der Qualitätssicherung gemäß den gesetzlichen Vorgaben zu ergreifen. Dazu gehören u. a. detaillierte Anweisungen für die
– Indikationsstellung,
– Vor- und Nachbehandlung,
– Maßnahmen bei transplantationsassoziierten Komplikationen,
– Wahl der Art und Menge der Stammzellzubereitung,
– Vorsorgemaßnahmen zum Erhalt der Unversehrtheit des Transplantats und der Funktionsfähigkeit der Stammzellen,
– Nachuntersuchung des Patienten zur Feststellung des Transplantationserfolges,
– patientenbezogene Dokumentation und
– Meldeverpflichtungen.
Die Entscheidungskriterien für die Patientenauswahl und ggf. für eine spezielle Aufbereitung der Stammzellzubereitung sowie prophylaktische Maßnahmen bei der Anwendung und die Überwachung der Anwendung sind im Rahmen einer patientenbezogenen Qualitätssicherung festzulegen.
Nach Anwendung sind die Primärbehältnisse der Stammzellzubereitungen steril zu verschließen und 24 Stunden bei +2 °C bis +10 °C für eventuell erforderliche Nachuntersuchungen aufzubewahren. Nicht verwendete Präparate müssen dem Hersteller gemeldet werden und sind ordnungsgemäß zu entsorgen. Sie dürfen ausschließlich autolog und keinesfalls für andere Patienten verwendet werden. Die ordnungsgemäße Entsorgung von angebrochenen bzw. nicht mehr verwendbaren Präparaten ist entsprechend den Vorgaben der Einrichtung der Krankenversorgung sicherzustellen. Eine Nutzung für wissenschaftliche Zwecke ist mit Einwilligung des Patienten bzw. den gesetzlichen Vertretern als Eigentümer der autologen Stammzellzubereitung möglich. Die Anwendung und der Verbleib aller Stammzellzubereitungen sind im Rahmen eines Qualitätssicherungssystems zu dokumentieren.
Die Präparate-spezifischen Angaben auf der Behältnisbeschriftung und dem Begleitdokument müssen beachtet werden.
Zu berücksichtigen sind ferner die aktuelle „Richtlinie zur Herstellung und Anwendung von hämatopoetischen Stammzellzubereitungen“ und gegebenenfalls ergänzende Veröffentlichungen und Bekanntmachungen der Bundesärztekammer und des Paul-Ehrlich-Instituts.