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Nabelschnurblut, autolog (DKMS) -1 - Zusammengefasste Informationen

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Zusammenfassung der Merkmale des Arzneimittels - Nabelschnurblut, autolog (DKMS) -1

Gebrauchs- und Fachinformation
Humane autologe kryokonservierte hämatopoetische Stammzellen aus Nabelschnurblut
Identifizierung des Arzneimittels
Bezeichnung

„Nabelschnurblut, autolog (DKMS) –1“

StoffgruppeStoffgruppe

Autologe hämatopoetische Stammzellzube­reitung aus Nabelschnurblut.

Anwendungsgebiet

Hämatologische und immunologische Rekonstitution des Knochenmarkes nach Konditionierun­gsbehandlung.

Informationen zur Anwendung
Gegenanzeigen
Absolute Kontraindikationen

Absolute Kontraindikationen für die Anwendung von Stammzellzube­reitungen sind nicht bekannt.

Relative Kontraindikationen

Relative Kontraindikationen Schwangerschaft Stillzeit Unverträglichkeit bzw. bekannte Überempfindlichkeit gegen einen der Inhaltsstoffe (Dimethylsulfoxid, Plasmaproteine, Antikoagulanzien, Fruktose) Fruktose-1,6-Diphosphatase-Mangel.

Vorsichtsmaßnahmen für die AnwendungStammzellzube­reitungen dürfen nicht bestrahlt werden. Stammzellzube­reitungen dürfen nur unter kontrollierten und überwachten Bedingungen bei der angegebenen Temperatur gelagert werden (siehe Behältnisbeschrif­tung). Stammzellzube­reitungen dürfen nur innerhalb der angegebenen Haltbarkeit (siehe Behältnisbeschrif­tung bzw. Begleitdokument) verwendet werden. Autologe Stammzellzube­reitungen sind ausschließlich zur autologen Anwendung. Die korrekte Zuordnung (Identität) der für den Patienten autolog hergestellten Stammzellzube­reitung muss gewährleistet sein. Stammzellzube­reitungen dürfen nur von hierfür qualifiziertem Fachpersonal angewendet werden (siehe Richtlinien der Bundesärztekammer und des Paul-EhrlichInstituts). Zur Gabe der Stammzellzube­reitung sollte eine medikamentöse Prophylaxe gegenüber allergischen oder hämolytischen Reaktionen erfolgen. Bei der Transfusion sollte zur Entfernung von Gerinnseln ein Transfusionsgerät mit Standardfilter der Porengröße 170 – 230 µm ohne Leukozytenfilter verwendet werden. Die Transfusion sollte so rasch als möglich erfolgen, wobei die Transfusionsges­chwindigkeit dem klinischen Zustand des Patienten anzupassen ist. Bei Transfusion des Arzneimittels sollte bei Kindern das empfohlene Transfusionsvolumen von 10 – 15 ml/kg Körpergewicht nicht überschritten werden. Ansonsten besteht das Risiko einer Volumenüberladung besonders bei eingeschränkter kardiovaskulärer Funktion. Während und nach der Gabe der Stammzellzube­reitung ist eine angemessene Überwachung des Patienten mit Monitoring der Vitalparameter zu gewährleisten. Bei bekanntem Fruktose-1,6-Diphosphatase-Mangel sollten während der Applikation des Präparates der Blutzucker, das Laktat und der Säure-Basen-Haushalt kontrolliert werden. Bei erblicher Fruktose-Intoleranz ist die Bestimmung von Fruktose-1-Phosphat im Präparat vor Applikation empfohlen.

Die Auftau- und Waschanleitung ist zu beachten (siehe Punkt 8).

Um die schädlichen Effekte von DMSO bei Raumtemperatur für Stammzellen gering zu halten, muss das Stammzelltran­splantat unmittelbar nach dem Auftauen und Waschen unverzüglich transfundiert werden. Die Dosis von 1 g (= 0,9 ml) DMSO pro kg Körpergewicht sollte nicht überschritten werden. Eine medikamentöse Prophylaxe zur Vermeidung von DMSO-Nebenwirkungen insbesondere infolge Histaminfreisetzung wird empfohlen.
Wechselwirkungen mit anderen Arzneimitteln, soweit sie die Wirkungsweise des Arzneimittels beeinflussen können und HauptinkompatibilitätenBluttransfusionen, Infusionen und Medikamente dürfen grundsätzlich nicht gleichzeitig in demselben Schlauchsystem mit den Stammzellen gegeben werden. Insbesondere ist

auf die Gefahr der hypotonen Lyse durch hypotone Lösungen und der Gerinnselbildung durch kalziumhaltige Lösungen zu achten.

Die Beimischung von nicht in der Auftau- oder Waschanleitung angegebenen Medikamenten oder Lösungen zum Stammzelltran­splantat ist nicht zulässig. Blutprodukte, Antibiotika und liposomale Antimykotika sowie Medikamente, die die Stammzellfunktion beeinträchtigen könnten, dürfen nur in ausreichendem zeitlichem Abstand zur Stammzellgabe verabreicht werden.
Verwendung für besondere PersonengruppenFrauen im gebärfähigen Alter: Vor Behandlungsbeginn zur Transplantation sollte eine Schwangerschaft ausgeschlossen und falls erforderlich eine Empfängnisverhütung durchgeführt werden. Schwangerschaft und Stillzeit: Während der Schwangerschaft und der Stillzeit ist auf eine mögliche Gefährdung des Feten bzw. des Kindes insbesondere durch Inhaltsstoffe der Stammzellzube­reitung und infolge der erforderlichen Vorbehandlung bzw.

Begleittherapie zu achten und eine individuelle Risikoabwägung erforderlich. Vor Beginn der Behandlung sollte abgestillt werden (siehe Punkt 3.1.2).

Säuglinge und Kleinkinder: Bei Säuglingen und Kleinkindern ist insbesondere auf Unverträglichke­itsreaktionen, eine Volumenüberladung sowie eine DMSO- oder Zitratintoxikation zu achten. Auswirkung auf die Fahrtüchtigkeit und die Bedienung von Maschinen: Die Anwendung von Stammzellzube­reitungen erfolgt in der Regel unter stationären Bedingungen.
Warnhinweise

Warnhinweise Ist die geplante, vollständige Transfusion der Stammzellzube­reitung nicht möglich, besteht in Abhängigkeit von der transfundierten Zellzahl ein erhöhtes Risiko einer verzögerten, nur partiellen oder fehlenden Rekonstitution der Hämatopoese.

Hinweise zur ordnungsgemäßen Anwendung
Dosierung

Die für eine autologe Transplantation empfohlene Mindestdosis an vitalen Zellen bezogen auf das Körpergewicht (KG) des Patienten ist derzeit für Stammzellzube­reitungen aus Nabelschnurblut:

1,5 × 107 kernhaltige Zellen bzw. 2,0 × 105 CD34+/CD4­5±Zellen pro kg KG.

Die individuelle Dosierung ist abhängig von der Grunderkrankung des Patienten sowie ggf. von Selektions- und Depletionsver­fahren. Die Produktspezifi­kation wird vom Anwender in einer individuellen Anforderung festgelegt und vom Hersteller mit geeigneten Qualitätskontrollen nachgewiesen. Ein deutliches Übergewicht des Patienten (z. B. BMI > 35 kg/m²) kann bei der Berechnung der Mindestdosis berücksichtigt werden.

Art der Anwendung

Suspension zur intravenösen Infusion nach Auftauen und Waschen.

Häufigkeit der Verabreichung

Nach Indikationsste­llung.

In der Regel erfolgt die Gabe von Stammzellzube­reitungen als einmalige intravenöse Transfusion. Bei verzögerter, nur partieller oder fehlender Rekonstitution der Hämatopoese kann eine mehrfache Gabe zur Verbesserung des Behandlungserfolges indiziert sein.

Dauer der Behandlung

Nach Indikationsste­llung.

Die Transfusion sollte so rasch als möglich erfolgen, um die Funktionalität der Stammzellen zu erhalten, wobei die Transfusionsges­chwindigkeit dem klinischen Zustand des Patienten anzupassen ist.

Überdosierung

Eine Gefahr der Überdosierung von CD34+/CD45±Zellen besteht nicht.

Unterdosierung

Bei einem deutlichen Unterschreiten der Mindestdosis besteht ein erhöhtes Risiko einer verzögerten, nur partiellen oder fehlenden Rekonstitution der Hämatopoese.

NotfallmaßnahmenNotfallmaßnahmen

Bei schweren Unverträglichke­itsreaktionen ist entsprechend der Situation des Patienten und der bereits applizierten Dosis zu bewerten, ob die Transfusion fortgeführt werden kann oder unter- bzw. abgebrochen werden muss. Eine der Schwere der Symptome angemessene Behandlung nach den aktuellen Regeln der Notfalltherapie ist einzuleiten.

Nebenwirkungen bei bestimmungsgemäßem Gebrauch
Immunologische Reaktionen

Febrile, nicht-hämolytische Transfusionsre­aktionen durch z. B. Zellzerfall oder Zytokinfreisetzung. Allergische und anaphylaktoide Unverträglichke­itsreaktionen wie z. B. Urtikaria, Lidoder Glottisödem bis hin zum Schock bei Überempfindlichkeit gegen Antikoagulanzien oder anderen Hilfsstoffen der Stammzellzube­reitung.

Infektiöse Komplikationen

Bei der Anwendung von autologen aus menschlichem Blut hergestellten Arzneimitteln ist die Rückübertragung von Infektionserregern, auch bislang unbekannter Natur, nicht auszuschließen. Das Risiko einer bakteriellen Kontamination der Stammzellzube­reitung bzw. einer Toxinbildung lässt sich auch bei kryokonservierten Präparaten nicht ausschließen.

Sonstige KomplikationenSonstige Komplikationen Unverträglichke­itsreaktionen wie Übelkeit, Erbrechen, Durchfall, Kopfschmerzen, Tachykardie, Blutdruckanstieg bei Überempfindlichkeit gegen einen der Inhaltsstoffe (siehe Punkt 7.4). Insbesondere bei Säuglingen und Kleinkindern sind bei schneller Transfusion Unverträglichke­itsreaktionen und Reaktionen infolge einer DMSO- oder Zitratintoxikation möglich. Volumenüberladung bei großvolumigen Stammzellzube­reitungen bzw. bei zu rascher Transfusion bzw. in engem zeitlichem Zusammenhang mit anderen zirkulatorisch wirksamen Infusionen und Transfusionen. Hypothermie infolge zu rascher Transfusion der gekühlt gelagerten Stammzellzube­reitung. Die Anwendung von Blutwärmegeräten ist nicht indiziert. Mikrozirkulati­onsstörungen durch Thrombozyten oder Zellaggregate. Hämolytische Stammzellzube­reitungen infolge osmotischer oder mechanischer Schädigung der Erythrozyten bei der Herstellung oder Anwendung bzw. durch unsachgemäße Lagerung oder andere Ursachen wie Enzymdefekte.

Meldung des Verdachts auf Nebenwirkungen

Die Meldung des Verdachts auf Nebenwirkungen ist von großer Wichtigkeit. Sie ermöglicht eine kontinuierliche Überwachung des Nutzen-Risiko-Verhältnisses des Arzneimittels. Angehörige von Gesundheitsberufen sind aufgefordert, jeden Verdachtsfall einer Nebenwirkung dem Bundesinstitut für Impfstoffe und biomedizinische Arzneimittel, Paul-Ehrlich-Institut, Paul-Ehrlich-Straße 51 – 59, 63225 Langen, Telefon +49 6103773116, Telefax +49 6103–771268, Website: bzw. E-Mail: anzuzeigen. Darüber hinaus ist gemäß den gesetzlichen Vorgaben und Verordnungen jeder Verdacht eines schwerwiegenden Zwischenfalls oder einer schwerwiegenden unerwünschten Reaktion dem Pharmazeutischen Unternehmer bzw. Hersteller unverzüglich anzuzeigen.

Patienten sind darüber zu informieren, dass sie sich an ihren Arzt oder das medizinische Fachpersonal wenden sollen, wenn sie Nebenwirkungen bemerken. Dies gilt auch für Nebenwirkungen, die nicht in dieser Gebrauchsinfor­mation und Fachinformation angegeben sind. Durch die Meldung von Nebenwirkungen können mehr Informationen über die Sicherheit dieses Arzneimittels gewonnen und zur Verfügung gestellt werden.

Pharmakologische und toxikologische Eigenschaften
Präklinische Daten zur Sicherheit

Liegen nicht vor. Die Prüfung der Toxizität von humanen Stammzellen im Tiermodell ist von geringer Relevanz und erlaubt nicht die Bestimmung einer toxischen oder letalen Dosis.

Arzneilich wirksame Bestandteile (Wirkstoff)

► Präparate-spezifische Informationen zum Wirkstoffgehalt: Siehe Behältnisbeschrif­tung und Begleitdokument!

Humane hämatopoetische Stammzellen aus einer einzelnen Nabelschnurblu­tabnahme.

Wirkstoff pro ml Transplantat (25,0 ml ± 1,0 ml, in 1 Endproduktbeutel)

Vitale CD34+/CD45±Zellen: 0,06 – 0,42 × 106

Volumenanteil der zellulären Bestandteile (Wirkstoff) pro ml Transplantat: 0,116 – 0,24 ml

Sonstige Bestandteile
Weitere Hinweise
Angaben zur Haltbarkeit

Die Stammzellzube­reitung ist unter den in Punkt 7.2 angegebenen Bedingungen bis zu dem auf der Behältnisbeschrif­tung bzw. auf dem Begleitdokument angegebenen Verfallsdatum haltbar. Das Arzneimittel darf nach Ablauf der Haltbarkeit nicht mehr angewendet werden. Das Präparat ist nach Auftauen und Waschen unverzüglich zu transfundieren und darf zu Transplantati­onszwecken nicht wieder eingefroren werden.

Angaben zur Aufbewahrung und Transport

Die angegebenen Lagerungs- und Transportbedin­gungen müssen eingehalten und dokumentiert werden. Die Kühlkette darf nicht unterbrochen werden. Bei kryokonservierten Präparaten ist wegen der hohen Bruchgefahr besondere Vorsicht beim Umgang geboten (Gefahr der mikrobiellen Kontamination bzw. des Präparateverlusts).

Während der Lagerung und des Transports ist dafür Sorge zu tragen, dass die Qualität und Funktionalität der Stammzellen nicht beeinträchtigt werden, die Stammzellzube­reitungen keinesfalls bestrahlt werden und kein Unbefugter Zugriff hat. Der Transport der Stammzellzube­reitungen ist in einem geeigneten und entsprechend beschrifteten Behältnis durch einen über die Bedeutung des Transplantats und dessen Transportbedin­gungen instruierten Kurier durchzuführen.

Lagerung: < –150 °C in der Stickstoffgasphase

Transport: < –150 °C in der Stickstoffgasphase

Optische Prüfung

Unmittelbar vor dem Auftauen und der Transfusion muss jede Stammzellzube­reitung einer visuellen Kontrolle unterzogen werden (Aggregatbildung, Unversehrtheit, eindeutige Zuordnung). Die Anwendung trotz Qualitätsmängel muss medizinisch begründet und dokumentiert werden. Die damit verbundenen Risiken sind zu minimieren und ggf. entsprechende Maßnahmen zu ergreifen. Die Anwendung der Stammzellzube­reitung liegt im Verantwortungsbe­reich des behandelnden Arztes.

Zusammensetzung des Fertigarzneimittels
Wirkstoff (nach Art und Menge)
Sonstige Bestandteile
Darreichungsform und Inhalt, Behältnis

25,0 ml ± 1,0 ml Suspension im Kunststoffbeutel mit CE-Zertifikat

1 Beutel pro Transplantat.

Angaben zum pharmazeutischen Unternehmer / Inhaber der Genehmigung

DKMS Stem Cell Bank gGmbH, Enderstraße 94/Haus C, 01277 Dresden

Angaben zum Hersteller, der das Fertigarzneimittel für das Inverkehrbringen freigegeben hat

DKMS Stem Cell Bank gGmbH, Enderstraße 94/Haus C, 01277 Dresden

Genehmigungsnummer

PEI.G.11708.02.1

Datum der Erteilung der Genehmigung

26.01.2023

ArzneimittelstatusArzneimittelstatus

Verschreibungspflichtig

Sonstige Hinweise
Auftauanleitung

Allgemein

Vor dem Auftauen sind die korrekte Zuordnung (Identität) und die Qualität einschließlich der Unversehrtheit der Stammzellzube­reitung zu prüfen. Das Auftauen sollte möglichst patientennah erfolgen, um eine unmittelbare Transfusion nach dem Auftauen zu gewährleisten. Zum Auftauen dürfen nur geeignete und dafür qualifizierte Geräte (z. B. Plasmatherm) mit CE-Zertifikat und gültiger Prüfplakette verwendet werden. Das Auftauen erfolgt bei +37 °C ohne Schüttelbewegung. Sobald keine Kristalle mehr sichtbar bzw. fühlbar sind, sollte die Stammzellzube­reitung unverzüglich über einen Standardfilter der Porengröße 170 – 230 µm transfundiert werden. Nach der Transfusion ist das Behältnis und das Filtersystem auf Gerinnsel zu prüfen, das Präparatebehältnis mit dem Transfusionssystem steril zu verschließen und 24 Stunden bei +2 °C bis +10 °C für eventuell erforderliche Nachuntersuchungen aufzubewahren.

Waschanleitung

Allgemein

Für das Waschen dürfen nur die vom Hersteller in der Waschanleitung genannten Lösungen, Substanzen und Geräte verwendet werden. Die Vorgaben der Waschanleitung sind unbedingt einzuhalten, um die Risiken einer Zellschädigung und eines Zellverlusts möglichst gering zu halten.

Räumlichkeiten

Die Präparation wird im Transplantati­onszentrum in Räumlichkeiten unter einer Werkbank GMP-Klasse A durchgeführt. Durch ein geeignetes Qualitätssiche­rungssystem beim Anwender muss das Risiko der bakteriellen Kontamination der Stammzellzube­reitung beim Auftauen vermieden werden. Es werden eine Beutel-Zentrifuge mit Kühlung sowie ein Wasserbad +37 °C benötigt.

Benötigte Geräte/Verbrau­chsmaterial/Re­agenzien

Biologische Sicherheitswerkbank

Zentrifuge für Beutel

Wasserbad

Plasmaextraktor

Schweißgerät für Schläuche

Waage

Kühlakkus

Dextran (Polyglucose)

Albumin 5 %

Sterile Auftaubeutel

150 ml Vierfachblutbeutel

Mini-Spike Luer Lock zur Entnahme von Flüssigkeiten

Verbindungsdorne zur Injektion in den Blutbeutel

Plasmaextraktor

3-Wege-Hähne

Atraumatische Klemmen

Donor Tube Stripper zum Entleeren der Schläuche

Spritzen verschiedener Volumina zur Probenentnahme

Kanülen (18 G)

Standardfilter (170 – 230 µm)

Unter der Werkbank wird die Umverpackung des Endproduktbeutels vorsichtig entfernt, das Präparat in einen sterilen Auftaubeutel transferiert und im Wasserbad bei +37 °C unter vorsichtigem Kneten aufgetaut. Sobald das Präparat leicht angetaut ist (es dürfen noch wenige kleine Eisklumpen vorhanden sein), wird es aus dem Wasserbad genommen und der Auftaubeutel unter der Werkbank vom Transplantatbeutel entfernt. Ein Verbindungsdorn mit Injektionsanschluss wird am Transplantatbeutel angebracht. Unter ständiger Durchmischung werden zunächst 12,5 ml Dextran (Polyglucose) langsam (5 Minuten), anschließend 12,5 ml Albumin-Lösung langsam (5 Minuten) hinzugegeben. „Nabelschnurblut, autolog (DKMS) –1“ weitere 5 Minuten ruhen lassen. Das Vierfachblutbe­utelsystem an den Transplantatbeutel andornen. Das Transplantat wird in einen mit der Spendernummer des Transplantates beschrifteten Transferbeutel überführt (die restlichen drei Transferbeutel werden mit einer Klemme verschlossen). Der Beutelschlauch des Transferbeutels wird mit dem Stripper entleert und abgeklemmt. Der leere Transplantatbeutel wird nahe am Dorn abgeschweißt und nun kühl gelagert. Der Transferbeutel wird zentrifugiert (500 × g, 10 min, +10 °C). Nach der Zentrifugation wird der Transferbeutel in einen Plasmaextraktor gespannt. Der zweite Transferbeutel des Vierfachblutbeutels wird beschriftet (Spendernummer, „Waschüberstand 1“) und die Klemme gelöst, so dass die beiden Beutel miteinander verbunden sind. Der zellfreie Überstand aus dem ersten wird vorsichtig in den zweiten Transferbeutel überführt und anschließend abgeschweißt. Sollten Zellen in den zweiten Transferbeutel übergegangen sein, muss der Inhalt in den ersten Transferbeutel zurückgeführt und die Zentrifugation wiederholt werden. Langsame Zugabe von 12,5 ml Dextran-Lösung zum Zellpellet über einen Verbindungsdorn mit Injektionsanschlus­s. Langsame Zugabe von 12,5 ml Albumin-Lösung zum Zellpellet über einen Verbindungsdorn mit Injektionsanschlus­s. 5 Minuten ruhen lassen. Zentrifugieren bei 500 × g, 10 min bei +10 °C. Nach der Zentrifugation wird der Transferbeutel in einen Plasmaextraktor gespannt. Der dritte Transferbeutel des Vierfachblutbeutels wird beschriftet (Spendernummer, „Waschüberstand 2“) und die Klemme gelöst, so dass die beiden Beutel miteinander verbunden sind. Der zellfreie Überstand aus dem ersten wird vorsichtig in den dritten Transferbeutel überführt und anschließend abgeschweißt. Die Überführung muss sehr vorsichtig geschehen, um einen Zellverlust zu verhindern. Das Zellpellet wird in 10 – 50 ml Albumin-Lösung (ggf. weniger bei sehr kleinen Kindern!) resuspendiert und muss unverzüglich transfundiert werden. „Nabelschnurblut, autolog (DKMS) –1“ darf nach dem Auftauen nicht wieder zu Transfusionszwecken eingefroren werden.
Maßnahmen zur Reduktion des Übertragungsrisikos von Infektionserregern

Um das Risiko einer Kreuzkontamination bei der Lagerung autologer Stammzellzube­reitungen zu minimieren und aus Sicherheitsgründen für das medizinische Personal, wurde das Blut der Mutter mit negativem Ergebnis getestet auf

– Humanes Immundefizienz Virus (Anti-HIV-1/2-Ak)

– Hepatitis B Virus (HBsAg, Anti-HBc-Ak)

– Hepatitis C Virus (Anti-HCV-Ak)

– Treponema pallidum (Ak-Test)

– Humanes T-lymphotropes Virus (Anti-HTLV-1/2-Ak)

– Humanes Cytomegalie-Virus (Anti-CMV-IgG und –IgM)

Bei einem positiven Anti-CMV-IgG- und/oder -IgM- Befund wurde das Nabelschnurblut mit negativem Ergebnis für das CMV-Genom getestet.

Bei einem im Screening wiederholt reaktiven Ergebnis auf Anti-HBc-Antikörper ist gemäß Bekanntmachung des Paul-Ehrlich-Institutes (BAnz AT 18.03.2014 B6) der Befund durch weitere Testungen als nicht spezifisch zu bewerten bzw. bei spezifisch reaktivem Anti-HBc-Befund durch virologische Kriterien (HBV-Genom negativ, Anti-HBs-Titer ≥ 100 IU/L) eine ausgeheilte HBV-Infektion abzuklären.

Das Nabelschnurblut wurde mit negativem Ergebnis getestet auf

– Parvovirus B19 (Parvovirus B19-Genom)

– Hepatitis B Virus (HBV-Genom)

– Hepatitis C Virus (HCV-Genom)

– Hepatitis E Virus (HEV-Genom) (Bescheid PEI vom 05.02.2019 (Auflage ab 01.01.2020))

– Humanes Immundefizienz Virus (HIV-1-Genom)

– West-Nil-Virus (WNV-Genom) (Bescheid PEI vom 18.03.2020 (Auflage ab 01.06.2020))

►Befunde: Siehe Begleitdokument!

Bei der Prüfung auf mikrobielle Kontamination fanden sich keine Hinweise auf Besiedlung mit aeroben, anaeroben Mikroorganismen oder Pilzen.

Qualitätssicherung

Für die Transplantation von Stammzellpräparaten sind von den Einrichtungen der Krankenversorgung Maßnahmen im Rahmen der Qualitätssicherung gemäß den gesetzlichen Vorgaben zu ergreifen. Dazu gehören u. a. detaillierte Anweisungen für die

– Indikationsste­llung,

– Vor- und Nachbehandlung,

– Maßnahmen bei transplantati­onsassoziierten Komplikationen,

– Wahl der Art und Menge der Stammzellzube­reitung,

– Vorsorgemaßnahmen zum Erhalt der Unversehrtheit des Transplantats und der Funktionsfähigkeit der Stammzellen,

– Nachuntersuchung des Patienten zur Feststellung des Transplantati­onserfolges,

– patientenbezogene Dokumentation und

– Meldeverpflichtun­gen.

Die Entscheidungskri­terien für die Patientenauswahl und ggf. für eine spezielle Aufbereitung der Stammzellzube­reitung sowie prophylaktische Maßnahmen bei der Anwendung und die Überwachung der Anwendung sind im Rahmen einer patientenbezogenen Qualitätssicherung festzulegen.

Besondere Vorsichtsmaßnahmen für die BeseitigungBesondere Vorsichtsmaßnahmen für die Beseitigung

Nach Anwendung sind die Primärbehältnisse der Stammzellzube­reitungen steril zu verschließen und 24 Stunden bei +2 °C bis +10 °C für eventuell erforderliche Nachuntersuchungen aufzubewahren. Nicht verwendete Präparate müssen dem Hersteller gemeldet werden und sind ordnungsgemäß zu entsorgen. Sie dürfen ausschließlich autolog und keinesfalls für andere Patienten verwendet werden. Die ordnungsgemäße Entsorgung von angebrochenen bzw. nicht mehr verwendbaren Präparaten ist entsprechend den Vorgaben der Einrichtung der Krankenversorgung sicherzustellen. Eine Nutzung für wissenschaftliche Zwecke ist mit Einwilligung des Patienten bzw. den gesetzlichen Vertretern als Eigentümer der autologen Stammzellzube­reitung möglich. Die Anwendung und der Verbleib aller Stammzellzube­reitungen sind im Rahmen eines Qualitätssiche­rungssystems zu dokumentieren.

Verweise

Die Präparate-spezifischen Angaben auf der Behältnisbeschrif­tung und dem Begleitdokument müssen beachtet werden.

Zu berücksichtigen sind ferner die aktuelle „Richtlinie zur Herstellung und Anwendung von hämatopoetischen Stammzellzube­reitungen“ und gegebenenfalls ergänzende Veröffentlichungen und Bekanntmachungen der Bundesärztekammer und des Paul-Ehrlich-Instituts.