Beipackzettel - Paeonia-Heel
Gebrauchsinformation
Homöopathisches Arzneimittel
Paeonia-Heel
Creme
Registriertes homöopathisches Arzneimittel, daher ohne Angabe einer therapeutischen Indikation.
Bei während der Anwendung fortdauernden Krankheitssymptomen ist medizinischer Rat einzuholen.
Gegenanzeigen
Paeonia-Heel ist nicht anzuwenden
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– bei Neigung zu Hautallergien, bei Wunden und an der Schleimhaut oder HautSchleimhaut-Grenze
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– bei Überempfindlichkeit gegen den arzneilich wirksamen Bestandteil oder gegen Bestandteile der Salbengrundlage
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– in der Schwangerschaft
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– bei Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren
Vorsichtsmaßnahmen für die Anwendung
Bei Blut im Stuhl sowie bei anhaltenden, unklaren oder neu auftretenden Beschwerden sollten Sie Ihren Arzt aufsuchen.
Aufgrund des Gehaltes an Alkohol kann häufige Anwendung des Arzneimittels auf der Haut Reizungen oder Entzündungen und Hauttrockenheit verursachen.
Cetylstearylalkohol kann örtlich begrenzt Hautreizungen (z. B. Kontaktdermatitis) hervorrufen.
Paeonia-Heel darf nicht im Bereich der Augen angewendet werden.
Die Anwendung darf nur auf intakter Haut erfolgen.
Bei der Behandlung mit Paeonia-Heel im Genital- oder Analbereich kann es wegen des Hilfsstoffes Vaseline bei gleichzeitiger Anwendung von Kondomen aus Latex zu einer Verminderung der Reißfestigkeit und damit zur Beeinträchtigung der Sicherheit von Kondomen kommen.
Paeonia-Heel sollte in der Stillzeit nicht im Bereich der Brustwarzen angewendet werden. Fragen Sie vor der Anwendung von allen Arzneimitteln in der Stillzeit Ihren Arzt um Rat.
Wechselwirkungen
Die Wirkung eines homöopathischen Arzneimittels kann durch allgemein schädigende Faktoren in der Lebensweise und durch Reiz- und Genussmittel ungünstig beeinflusst werden.
Bitte informieren Sie Ihren Arzt oder Apotheker, wenn Sie andere Arzneimittel einnehmen bzw. vor kurzem eingenommen haben, auch wenn es sich um nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel handelt.
Dosierung und Art der Anwendung
Soweit nicht anders verordnet, tragen Erwachsene je nach Größe des betroffenen Gebietes 1 bis 2 mal täglich einen Salbenstrang von ca. 1–3 cm Länge dünn auf die betroffenen Hautbezirke auf.
Dauer der Behandlung
Paeonia-Heel darf nicht über längere Zeit angewendet werden, da es zu Ausbildung von Allergien kommen kann.
Nebenwirkungen
Wie alle Arzneimittel kann Paeonia-Heel Nebenwirkungen haben, die aber nicht bei jedem auftreten müssen.
Bei der Anwendung kann es zum Auftreten von allergischen Hautreaktionen kommen. Hinweis:
Bei der Anwendung von homöopathischen Arzneimitteln können sich vorhandene Beschwerden vorübergehend verschlimmern (Erstverschlimmerung). In diesem Fall sollten Sie das Arzneimittel absetzen und Ihren Arzt befragen.
Meldung von Nebenwirkungen
Wenn Sie Nebenwirkungen bemerken, wenden Sie sich an Ihren Arzt oder Apotheker. Dies gilt auch für Nebenwirkungen, die nicht in dieser Packungsbeilage angegeben sind. Sie können Nebenwirkungen auch direkt dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte, Abt. Pharmakovigilanz, Kurt-Georg-Kiesinger-Allee 3, D-53175 Bonn, Website: anzeigen.
Indem Sie Nebenwirkungen melden, können Sie dazu beitragen, dass mehr Informationen über die Sicherheit dieses Arzneimittels zur Verfügung gestellt werden.
Hinweise zu Verfallsdatum und Aufbewahrung
Arzneimittel unzugänglich für Kinder aufbewahren!
Das Verfallsdatum dieser Packung ist auf Behältnis und äußere Umhüllung aufgedruckt. Verwenden Sie diese Packung nicht mehr nach diesem Datum!
Für dieses Arzneimittel sind keine besonderen Lagerbedingungen erforderlich. Nach Anbruch 12 Monate haltbar.
Zusammensetzung:
10,0 g Creme enthalten:
Wirkstoff:
Paeonia officinalis Ø 1,0 g
Sonstige Bestandteile:
Emulgierender Cetylstearylalkohol (Typ A)
Dickflüssiges Paraffin
Weißes Vaselin
Gereinigtes Wasser
Ethanol 94% (m/m)
Packungsgrößen
20 g, 50 g und 100 g Creme
Pharmazeutischer Unternehmer und Hersteller
Biologische Heilmittel Heel GmbH
Dr.-Reckeweg-Str. 2–4
76532 Baden-Baden
Telefon: 07221–50100
Telefax: 07221–501210
E-Mail:
Weitere Angaben
Apothekenpflichtig
Reg.-Nr.: 28234.00.00
Stand der Information
August 2016