Zusammenfassung der Merkmale des Arzneimittels - PESTIPORC ORAL Schweinepest-Lebendimpfstoff, orale Suspension für Schweine (Sus scrofa)
1. bezeichnung des tierarzneimittels
2. qualitative und quantitative zusammensetzung
Schweinepestvirus, attenuierter Stamm “C” mind. 104,0 KID50*
* Kulturinfektiöse Dosis 50 %
Anzucht- und Stabilisationsmedium qsp 1,6 ml
Ködermaterial
3. darreichungsform
4. klinische angaben
4.1 zieltierart
4.2 anwendungsgebiete unter angabe der zieltierart
Aktive Immunisierung von Haus- und Wildschweinen zum Schutz vor der Klassischen Schweinepest. Der Impfschutz ist etwa 10 Tage nach der Schluckimpfung ausgebildet. Die Immunität hält für mindestens 10 Monate an.
4.3 gegenanzeigen
4.4 besondere warnhinweise
Keine.
4.5 besondere vorsichtsmaßnahmen für die anwendung
Bei Auslageflächen im Freien ist das Betreten dieses Gebietes zu vermeiden, damit die Köderaufnahme durch die Zieltiere nicht gestört wird. Auf jagdliche Maßnahmen an den Köderplätzen sollte wenigstens 5 , besser 10 Tage lang verzichtet werden, um die Köderaufnahme und die Ausbildung einer belastbaren Immunität gegen die Klassische Schweinepest nach Impfung nicht zu beeinträchtigen. In den Impfgebieten sollten 2 Wochen ab Köderauslage Hunde nicht frei umher laufen.
Für Haustiere, freilebende Tiere und Menschen ist der Impfstoff völlig unschädlich. Dennoch wird dringend empfohlen, die ausgelegten Köder nicht zu berühren oder sie gar einzusammeln. Sollte jemand dennoch mit der Impfflüssigkeit in Kontakt gekommen sein, sind die Hände bzw. die Körperteile, die mit dem Impfstoff kontaminiert sind, aus hygienischen Gründen gründlich mit Wasser und Seife zu reinigen.
Der Impfstamm ist empfindlich gegenüber wechselnden Temperaturen und direkter Sonneneinstrahlung. Aus diesen Gründen sollten die Impfköder für die Wildschweine in den Einstandsgebieten bedeckt ausgelegt werden.
4.6 nebenwirkungen (häufigkeit und schwere)
4.7 anwendung während der trächtigkeit, laktation oder der legeperiode
Die Unbedenklichkeit und Wirksamkeit des Impfstoffes während der Trächtigkeit und Laktation ist belegt.
4.8 wechselwirkungen mit anderen arzneimitteln und andere wechselwirkungen
4.9 dosierung und art der anwendung
Die Köderauslage darf nur durch sachkundiges und durch die zuständigen Behörden eingewiesenes Personal erfolgen.
Bei Wildschweinen erfolgt die Immunisierung oral als dreimalige Doppelimpfung (im Abstand von 4 Wochen) jeweils im Frühjahr (Februar bis April), im Sommer (Mai bis Juli) und im Herbst (September bis November). Der Auslagezeitpunkt ist entsprechend den lokalen klimatischen Gegebenheiten anzupassen.
Die Köderauslageplätze sind in enger Abstimmung mit den zuständigen Forstbehörden festzulegen, wobei mindestens 1 Köderplatz je 100 ha Jagdfläche mit 30 – 40 Impfstoffködern zu beschicken ist. Vier Wochen später erfolgt die Zweitimmunisierung. Je nach Rottengröße werden die Köder auf einer Fläche von ≥ 200 m2 (Köderplatz) im jeweiligen Einstandsgebiet gleichmäßig verteilt. Zur Verminderung von Fremdaufnahme durch Nahrungskontrahenten und aus Gründen der negativen Beeinflussung des Impfstoffes durch Umweltfaktoren ist bedeckt auszulegen.
Bei Hausschweinen erfolgt die Immunisierung oral als zweimalige Impfung im Abstand von 4 Wochen. Bei der Impfung von Hausschweinen ist sicher zu stellen, dass jedes zu impfende Schwein mindestens einen Impfköder aufnimmt. Falls eine optimale Köderaufnahme von mindestens einem Köder pro Schwein nicht mit einer einmaligen Köderauslage erreicht werden kann, wird eine Wiederholung der oralen Impfung am darauffolgenden Tag empfohlen.
Generell wird empfohlen, die Schweine vor dem Füttern zu impfen, indem die Impfköder entweder im Futtertrog oder auf dem Stallboden ausgelegt werden.
4.10 überdosierung (symptome, notfallmaßnahmen, gegenmittel), falls erforderlich
Mehrfache Köderaufnahmen sind unbedenklich. Auch nach Verabreichung der zehnfachen Dosis wurden keine Unverträglichkeitsreaktionen beobachtet.
4.11 wartezeit
5. immunologische eigenschaften
Zur aktiven Immunisierung von Schweinen gegen das Virus der Klassischen Schweinepest. ATC vet code: QI09AD04
6. pharmazeutische angaben
6.1 verzeichnis der sonstigen bestandteile
Natriumchlorid
Kaliumchlorid
Dinatriumhydrogenphosphat
Kaliumdihydrogenphosphat
Glucose
Glycin
L-Glutaminsäure
Natriumhydroxid
Glycerol
Phenolrot
Magermilchpulver
Neomycinsulfat
Wasser für Injektionszwecke
Maisvollkornmehl
Polarit G 56
Sprühmagermilchpulver
Mandelaroma
6.2 inkompatibilitäten
6.3 dauer der haltbarkeit
3 Jahre
6.4 besondere lagerungshinweise
Bei –20 °C ± 2 °C lagern. Ein Auftauen während der Transporte ist zu verhindern. Vor Licht schützen. Unmittelbar vor der Aufnahme durch die Zieltiere sind die Impfköder aufzutauen.
6.5 art und beschaffenheit des behältnisses
Kartons mit 800 Impfködern (4 Foliebeutel mit jeweils 200 Ködern)
Kartons mit 800 Impfködern (40 Foliebeutel mit jeweils 20 Ködern)
6.6 besondere vorsichtsmaßnahmen für die entsorgung nicht verwendeter tierarzneimittel oder bei der anwendung entstehender abfälle
7. zulassungsinhaber
40472 Düsseldorf
8. zulassungsnummer(n)
9. datum der erteilung der erstzulassung / verlängerung der zulassung
Datum der Erstzulassung: 23.02.2005
Datum der Verlängerung: 22.02.2010
10. stand der information
03/2020