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Phlegmodolor 50% - Zusammengefasste Informationen

Dostupné balení:

Zusammenfassung der Merkmale des Arzneimittels - Phlegmodolor 50%

1.    

Phlegmodolor 50 %

Salbe für Pferde, Rinder, Schafe, Ziegen, Schweine, Hunde, Katzen, Kaninchen, Meerschweinchen, Zootiere (Mammalia) Ammoniumbitumi­nosulfonat

2.    

1 g Salbe enthält:

Wirkstoffe:

Ammoniumbitumi­nosulfonat 0,5 g

Sonstige Bestandteile:

Eine vollständige Auflistung der sonstigen Bestandteile finden Sie unter Abschnitt 6.1

3.    

Salbe

Schwarz-braun, gut verstreichbar

4.    

Pferd, Rind, Schaf, Ziege, Schwein, Hund, Katze, Kaninchen, Meerschweinchen, Zootiere (Mammalia)

4.2

Panaritium, Abszeßreifung, Furunkulose, Phlegmone bei Pferd, Rind, Schaf, Ziege, Schwein, Hund, Katze, Kaninchen, Meerschweinchen, Zootiere (Mammalia)

4.3

4.4.

Keine Angaben

4.5

Besondere Vorsichtsmaßnahmen für die Anwendung bei Tieren:

Nicht auf Schleimhäute aufbringen

Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Anwender:

Der Kontakt mit Schleimhaut und Haut des Anwenders ist zu vermeiden.

Bei der Anwendung sind Schutzhandschuhe zu tragen.

4.6

In Einzelfällen ist mit dem Auftreten von Kontaktallergien zu rechnen.

Das Auftreten von Nebenwirkungen nach Anwendung von Phlegmodolor 50% sollte dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicher­heit, Mauerstr. 39–42, 10117 Berlin oder dem pharmazeutischen Unternehmer

mitgeteilt werden.

Meldebögen können kostenlos unter der o.g. Adresse oder per E-mail angefordert werden. Für Tierärzte besteht die Möglichkeit der elektronischen Meldung (Online Formular auf der Internetseite )

4.7

4.8.

Wechselwirkungen mit andern Arzneimitteln und andere Wechselwirkungen

4.9.

Zur Anwendung auf der Haut.

Die Salbe ist auf den zu behandelnden Hautbezirk aufzutragen. Die Gesamtdosis richtet sich nach der Ausdehnung des zu behandelnden Hautbezirkes.

Anwendungsdauer: 1-mal täglich bis zur Besserung

4.10

4.11.

Pferd, Rind, Schaf, Ziege Schwein, Kaninchen: essbare Gewebe: 0 Tage

Pferd, Rind, Schaf, Ziege:

Milch:

0 Tage

5.    pharmakologische eigenschaften

Arzneimittel bei kerato-seborrhoeischer Dysfunktion

ATCvetCode: QD05AA (Teere)

5.1    pharmakodynamische eigenschaften

Ammoniumbitumi­nosulfonat ist ein weiterbearbeitetes Destillat aus schwefelreichem Schieferöl. Es weist antiseptische und desinfizierende, resorptionsförder­nde, juckreizlindernde, entzündungshemmende

phagozytoseförder­nde und keratoplastische Eigenschaften auf.

Ammoniumbitumi­nosulfonat induziert eine Neutrophilenak­kumulation und hemmt die durch chemotaktische Faktoren induzierte Migration. Auch verschiedene Funktionen der Entzündungszellen (Enzymfreisetzung, Radikalproduktion) werden gehemmt. Eine Verminderung der Leukotrien- B4 Freisetzung von polymorphkernigen Leukozyten ist nachgewiesen.

5.2 Pharmakoki­netische Eigenschaften

Die Inhaltsstoffe von Ammoniumbitumi­nosulfonat werden dermal resorbiert (1–3% beim Schwein). Eine geschmackliche Beeinflussung des Fleisches und der Milch behandelter Tiere ist möglich.

6.    

6.1   verzeichnis der sonstigen bestandteile:

Gelbes Vaselin, Wollwachs

6.2   inkompatibilitäten:

Keine bekannt.

6.3   dauer der haltbarkeit: 36 monate

Haltbarkeit nach Anbruch: 6 Monate.

Im Behältnis verbleibende Reste des Arzneimittels sind nach Ablauf des Haltbarkeitsdatums nach Anbruch zu verwerfen.

6.4   besondere lagerungshinweise:

Nicht über 25°C lagern

6.5 Art und Beschaffenheit der Primärverpackung:

500 g Dose, 1kg Dose (Polypropylen)

6.6 Besondere Vorsichtsmassnahmen für die Entsorgung nicht verwendeter Tierarzneimittel oder bei der Anwendung entstehender Abfälle

Nicht aufgebrauchte Tierarzneimittel sind vorzugsweise bei Schadstoffsam­melstellen abzugeben. Bei gemeinsamer Entsorgung mit dem Hausmüll ist sicherzustellen, dass kein missbräuchlicher Zugriff auf diese Abfälle erfolgen kann. Tierarzneimittel dürfen nicht mit dem Abwasser bzw. über die Kanalisation entsorgt werden.

7.    

WDT- Wirtschaftsge­nossenschaft deutscher Tierärzte eG Siemensstr. 14

30827 Garbsen

8.   

6324151.00.00

9.    

17.04.2003

10.   

Januar 2012

11.    Verbot des Verkaufs, der Abgabe und /oder der Anwendung

Nicht zutreffend.