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PHOENIX humanes Knochenallograft, kortikospongiöse und spongiöse Formen, gefriergetrocknet, TBF Génie Tissulaire - Zusammengefasste Informationen

Dostupné balení:

Zusammenfassung der Merkmale des Arzneimittels - PHOENIX humanes Knochenallograft, kortikospongiöse und spongiöse Formen, gefriergetrocknet, TBF Génie Tissulaire

1.    bezeichnung des arzneimittels

PHOENIX® humanes Knochenallograft, kortikospongiöse und spongiöse Formen, gefriergetrocknet, TBF Génie Tissulaire.

2.    qualitative und quantitative zusammensetzung

PHOENIX® Allograft ist ein Knochengewebe, das während Arthroplastie an der Hüfte oder am Knie entnommen wurde. Es ist ein, gefriergetroc­knetes, steriles, osteokonduktives, mineralisiertes Implantat zum Füllen von Knochenhohlräumen.

Wirkstoff: humanes-Knochengewebe.

3.    darreichungsform

Gefriergetroc­knetes, steriles Knochentransplantat humanen Ursprungs, kortikospongiöse und spongiöse Formen (halbe Femurköpfe, Femurköpfe ohne Hals, ganze Femurköpfe, unvollständige Femurköpfe, Blöcke, Keile, kraniale Dübel).

ProduktCode

Beschreibung

Zusammensetzung

Produktgröße

Anzahl der Einheiten pro Packung

T05

Halber Femurkopf

Spongiöser Knochen und kortikaler Hals

Nicht zutreffend

1

T15

Halber Femurkopf ohne Hals

Spongiöser Knochen

Nicht zutreffend

1

T45

Viertel Femurkopf ohne Hals

Spongiöser Knochen

Nicht zutreffend

1

T07

Femurkopf ohne Hals

Spongiöser Knochen

Ø >38 mm

1

T08

Ganzer Femurkopf

Spongiöser Knochen und kortikaler Hals

Ø ≥40 mm

1

T09

Unvollständiger Femurkopf

Spongiöser Knochen und kortikaler Hals

Ø <40 mm

1

T01

Blöcke

Spongiöser Knochen

30×20×20 mm

1

T04

10×20×20 mm

1

Z10

Ø 10×30 mm

Z20

Ø 20×30 mm

S03

30×10×10 mm

1

SX03

30×10×10 mm

4

S04

40×10×10 mm

1

SX04

40×10×10 mm

4

W06

Keile

6 mm Höhe

1

W08

8 mm Höhe

1

W10

10 mm Höhe

1

W12

12 mm Höhe

1

W14

14 mm Höhe

1

CP08

Kraniale Dübel

Ø 8×5mm

1

CP10

Ø 10×5 mm

1

CP12

Ø 12×5 mm

1

CP14

Ø 14×5 mm

1

CP16

Ø 16×5 mm

1

4.  klinische angaben

4.1  anwendungsgebiete

Auffüllen von Knochenhohlräumen bei:

Mund-, Kiefer- und Gesichts- (einschließlich Zahn- und HNO-)chirurgie Orthopädischer Chirurgie Spinalchirurgie Neurochirurgie

4.2    dosierung und art der anwendung

Dosierung

Für die intra-ossale Implantation gemäß der klinischen Indikation.

Die maximale Dosis des Knochentransplan­tats darf pro Patient 75 g oder 135 cm3 pro Tag nicht überschreiten.

PHOENIX® wird steril geliefert und soll als steril betrachtet werden.

Folgende Vorbereitungsschrit­te sind einzuhalten:

Schritt 1

Vorbereiten des PHOENIX®-Transplantats im Operationsfeld unter aseptischen Bedingungen. Platzieren einer sterilen Schale auf einem sterilen Tuch. Prüfen der Unversehrtheit der inneren Verpackung. Öffnen des Primärbeutels (Innenbeutels) und Entnehmen des Allotransplantats unter Bewahrung der Sterilität. Platzieren des Allotransplantats in der Schale.

Schritt 2

Rehydratisieren des gefriergetrockneten Transplantats mit steriler, physiologischer Kochsalzlösung (Bedecken des Transplantats):

> 20–30 Minuten.

Schritt 3

Der Knochen kann nach Bedarf zugeschnitten werden. Implantieren des Knochen-Allotransplantats in die zu füllenden Hohlräume mit gutem Eindrücken des Transplantats.

PHOENIX® humanes Knochenallograft, kortikospongiöse und spongiöse Formen, sind zur einmaligen Anwendung bestimmt. Es darf nur von qualifiziertem, fachmedizinischem Personal, das mit den Gebrauchsinfor­mationen vertraut ist, angewendet werden. Der Inhalt einer Packung ist ausschließlich für die Anwendung bei einem Patienten bestimmt. Im Falle nur teilweiser Verwendung sind verbliebene Gewebe zu verwerfen.

Art der Anwendung

Zur Implantation entsprechend der Indikation (siehe 4.1).

4.3    gegenanzeigen

Situationen, bei denen die Verwendung kontraindiziert ist, umfassen:

PHOENIX® ist ein Produkt zum Füllen von Knochenhohlräumen. Es darf während des

Heilungsvorgangs keiner mechanischen Belastung ausgesetzt werden, sofern nicht zusätzlich ein stützendes Implantat verwendet wird.

Schwere Gefäß- oder neurologische Erkrankungen. Instabiler Diabetes. Schwere degenerative Knochenerkrankung. Wenig kooperative Patienten, die postoperative Anweisungen nicht einhalten wollen oder können, einschließlich Patienten mit Drogen- und/oder Alkoholmissbrauch.

4.4    besondere warnhinweise und vorsichtsmaßnahmen für die anwendung

PHOENIX® darf nur von qualifiziertem, fachmedizinischem Personal angewendet werden, das

die Gebrauchsinfor­mation sorgfältig gelesen hat.

PHOENIX® ist nur für die einmalige Verwendung. Der Inhalt einer Packung ist für die Verwendung bei nur einem Patienten vorgesehen. Beschädigtes Produkt oder Produkt, dessen Primärverpackung geöffnet oder beschädigt ist, darf nicht verwendet werden. Das Produkt darf nicht nach dem auf der Verpackung genannten Ablaufdatum implantiert werden. Beim Öffnen der Schutzverpackung sind aseptische Bedingungen einzuhalten; das Produkt ist sofort zu verwenden. Wie bei jedem chirurgischen Eingriff ist bei der Behandlung von Patienten mit Zuständen, die den Erfolg des chirurgischen Eingriffs beeinträchtigen könnten, einschließlich Patienten, die an Blutungen leiden, äußerste Vorsicht erforderlich.

Sterilisierung

Das Produkt wird steril geliefert. Es wurde in der Endverpackung nach geltenden Normen unter Verwendung von Gammastrahlen mit einer Dosis von 25 kGy sterilisiert.

Vor der Verwendung des Produkts sind die Unversehrtheit der Verpackung und das auf dem Etikett angegebene Ablaufdatum zu überprüfen. Im Fall, dass die Primärverpackung geöffnet oder beschädigt ist oder dass das Ablaufdatum überschritten ist, ist das Produkt nicht anzuwenden.

Keiner der Bestandteile des Produktes darf erneut sterilisiert werden.

4.5    wechselwirkungen mit anderen arzneimitteln und sonstige wechselwirkungen

Es wurden keine Studien über Wechselwirkungen durchgeführt.

4.6    fertilität, schwangerschaft und stillzeit

Aufgrund der Art des Produkts sind keine besonderen Effekte während der Schwangerschaft und der Stillzeit zu erwarten. Es wurden keine Risiken für Schwangere und Stillende durch das PHOENIX®-Transplantat identifiziert.

Das Einbringen des Transplantats kann nur durch operativen Eingriff erfolgen. Die allgemein mit operativen Eingriffen verbundenen Risiken wie Medikamentengabe, Blutverlust usw. sind daher bei Schwangeren und Stillenden in besonderem Maße zu berücksichtigen.

4.7    auswirkungen auf die verkehrstüchtigkeit und die fähigkeit zum bedienen von maschinen

PHOENIX® Knochentransplantat selbst hat keinen Einfluss auf die Verkehrstüchtigkeit und die Fähigkeit zum Bedienen von Maschinen.

Allerdings können abhängig vom Ort des chirurgischen Eingriffs vorübergehende Einschränkungen der Beweglichkeit entstehen, die die Verkehrstüchtigkeit und die Fähigkeit zum Bedienen von Maschinen beeinträchtigen können. Zudem können Begleitmedikamente, die während oder nach der Operation verabreicht werden (z.B. Schmerzmedikation) Auswirkungen auf die Reaktionsfähig­keit haben.

4.8    nebenwirkungen

Die Anwendung von PHOENIX® Knochentransplantat erfolgt durch einen chirurgischen Eingriff. Die allgemein mit chirurgischen Eingriffen verbundenen Nebenwirkungen können nicht immer von Transplantat-bedingten Nebenwirkungen abgegrenzt werden.

Patienten sind darüber zu informieren, dass sie sich an Ihren Arzt oder das medizinische Fachpersonal wenden sollen, wenn sie Nebenwirkungen bemerken. Dies gilt auch für Nebenwirkungen, die nicht in dieser Gebrauchsinfor­mation und Fachinformation angegeben sind. Patienten können Nebenwirkungen auch direkt dem Paul-Ehrlich-Institut anzeigen. Indem Patienten Nebenwirkungen melden, können sie dazu beitragen, dass mehr Informationen über die Sicherheit dieses Arzneimittels zur Verfügung gestellt werden.

Meldung des Verdachts auf Nebenwirkungen:

Die Meldung des Verdachts auf Nebenwirkungen nach der Zulassung ist von großer Wichtigkeit. Sie ermöglicht eine kontinuierliche Überwachung des Nutzen-Risiko-Verhältnisses des Arzneimittels. Angehörige von Gesundheitsberufen sind aufgefordert, jeden Verdachtsfall einer Nebenwirkung dem Bundesinstitut für Impfstoffe und biomedizinische Arzneimittel, Paul-Ehrlich-Institut, Paul-EhrlichStraße 51–59, 63225 Langen, Tel: +49 6103 77 0, Fax: +49 6103 77 1234, Website: anzuzeigen.

Verletzung, Vergiftung und durch den Eingriff oder das Transplantat bedingte Komplikationen Tiefe und oberflächliche bakterielle Infektionen.

Jeder Spender wird anhand der Anamnese und der körperlichen Untersuchung auf das Vorliegen von Ausschlußgründen geprüft. Infektionssero­logische Prüfungen schließen sich an. Trotz dieser umfangreichen Untersuchungen und der Anwendung eines validierten Sterilisation­sverfahrens ist die Übertragung von Infektionskran­kheiten durch bisher unbekannte oder nicht nachweisbare Krankheitserreger nicht mit letzter Sicherheit auszuschließen.

Chirurgische und medizinische Eingriffe

Direkt auf die Operation zurückzufühende Komplikationen umfassen Hämatome. Nicht Transplantatbe­dingte, aber direkt auf den Operationsvorgang zurückführende Komplikationen: tiefe Venenthrombose, Embolie.

Als Folge bestimmter Nebenwirkungen (tief sitzende Infektionen, Refraktur, Lockern oder Brechen des Implantats oder Versagen des Transplantats) kann eine erneute Operation mit oder ohne Austausch des Transplantats notwendig werden.

4.9    überdosierung

Entfällt.

5.    pharmakologische eigenschaften

5.1    pharmakodynamische eigenschaften

Wirkungsmecha­nismus, pharmakodynamische Wirkungen

Die Wirkungsweise des Arzneimittels beruht auf seinen osteokonduktiven Eigenschaften.

Die Belege für die klinische Sicherheit und Wirksamkeit werden durch eine Phase-II-Studie und mehrere andere veröffentlichte Studien gestützt.

5.2    Pharmakokinetische Eigenschaften

Entfällt.

5.3    präklinische daten zur sicherheit

In-vitro- und in-vivo-toxikologische Studien bestanden aus folgenden Tests: Zytotoxizität, in-vitro-Mutagenität, in-vivo-Sensibilisierung, systemische Toxizität, intrakutane Reizung und KaninchenPyrogen. Es wurde keine toxikologische Wirkung von PHOENIX® Knochentransplantat beobachtet. Die Pharmakologie umfasste in-vitro-Studien an mesenchymalen Stammzellen und in-vivo-Studien an Kaninchen- und athymischen Rattenmodellen. Es wurden Belege für die osteokonduktive Eigenschaft von PHOENIX® gefunden.

Beurteilung der Risiken für die Umwelt

Das PHOENIX®-Knochentransplantat enthält keine pharmazeutisch wirksame Komponente, die ein Risiko für die Umwelt darstellt. Durch die ionisierende Gammastrahlung wird keine Radioaktivität in PHOENIX® induziert. Daher wird angenommen, dass PHOENIX® kein Risiko für die Umwelt darstellt.

6.  pharmazeutische angaben

6.1   liste der sonstigen bestandteile

Keine.

6.2    inkompatibilitäten

Entfällt.

6.3    dauer der haltbarkeit

Das Verfalldatum befindet sich sowohl auf dem Primär- als auch auf dem Sekundärbehältnis. PHOENIX®-Allotransplantate sind bei Lagerung zwischen +15°C-+35°C 5 Jahre haltbar.

Das Arzneimittel ist nach Ablauf der Haltbarkeit nicht mehr anzuwenden.

6.4    besondere vorsichtsmaßnahmen für die aufbewahrung

Das Produkt muss ungeöffnet in dem Originalbehälter vor Staub und Licht geschützt an einem kühlen und trockenen Ort bei Raumtemperatur (+15°C bis +35°C) aufbewahrt werden.

Die Packungen dürfen nicht fallen gelassen oder gequetscht werden.

6.5    art und inhalt des behälters

Die Primär- und Sekundärverpackung besteht aus je einem Peelbeutel, der einen Sterilisation­sindikator für die Bestrahlung trägt.

Eine Seite besteht aus Polyethylen mit hoher Dichte (Tyvek®), die andere besteht aus Polyethylente­rephthalat/Po­lyethylen (PET/PE).

Die Umverpackung besteht aus einer Packungsschachtel zum Schutz gegen mechanischen Stoß.

Die Abmessungen des Verpackungsma­terials werden in der nachstehenden Tabelle angegeben.

PHOENIX® Form

Produkt-Code

Beschreibung

Primärverpackung: Interner PeelBeutel

Sekundärverpackung: Externer Peel-Beutel

Umverpackung: Schachtelgröße L x B x T

Spongiöse Formen

T01, Z20

Blöcke

120×220mm

150×300mm

Groß (150×150×60mm)

Kortiko-spongiöse Formen

T05, T15, T45

Halber Femurkopf

T07

Femurkopf ohne Hals

T08

Ganzer Femurkopf

T09

Unvollständiger Femurkopf

Spongiöse Formen

T04

Blöcke

150×80mm

250×105mm

Klein (150×110×35mm)

S03, S04, SX03, SX04, Z10

W06, W08, W10, W12, W14

Keile

CP08, CP10, CP12 CP14,

CP16

Kraniale Dübel

6.6    besondere vorsichtsmaßnahmen für die beseitigung und sonstige hinweise zur handhabung

Nicht verwendetes Arzneimittel oder Abfallmaterial ist den lokalen Bestimmungen entsprechend zu entsorgen.

7.    inhaber der zulassung

TBF Génie Tissulaire

6, rue d’Italie

69780 Mions

Frankreich

8.    zulassungsnummer

PEI.H.11627.01.1

9.    datum der erteilung der zulassung/verlängerung der zulassung

Datum der Erteilung der Zulassung: 7. April 2014

10.    stand der information

Dezember 2018

11.    VERKAUFSABGRENZUNG

Verschreibungspflichtig

Transplantati­onsbegleitsche­in: Jedem Gewebetransplantat wird ein Transplantati­onsbegleitsche­in beigefügt. Unmittelbar postoperativ auftretende unerwünschte Arzneimittelne­benwirkungen (besondere Infektionen) sowie deren Begleitumstände sind auf dem beiliegenden Meldebogen aufzuführen. Der Transplantati­onsbegleitsche­in dient der Erfassung und Auswertung der klinischen Resultate sowie von Nebenwirkungen und soll nach Abschluss der Behandlung, spätestens aber 6 Monate post op. sorgfältig ausgefüllt zurückgesendet werden. Es wird besonderer Wert auch auf die Übermittlung verbaler Angaben gelegt, die Erfahrungen bei der klinischen Anwendung der Präparate wiedergeben oder Anregungen für deren Weiterentwicklung beinhalten sollten.

12.    Gebrauchsinformation und Fachinformation

Örtlicher Vertreter

iQone Healthcare Europe GmbH

Stefan- George- Ring 2

81929 München