Beipackzettel - Pyrogenium LM I
Pyrogenium LM I
Homöopathisches Arzneimittel.
verwendbar bis
Ch.-B.
10 ml flüssige Verdünnung zum Einnehmen
Enthält 19 Vol.-% Alkohol.
Apothekenpflichtig.
Nach Ablauf des Verfalldatums nicht mehr anwenden
Reg.-Nr.
90093.00.00
Zusammensetzung: 10 ml enthalten als Wirkstoff:
10 ml Pyrogenium-Nosode LM I. 1 g entspricht 25 Tropfen.
Anwendungsgebiete:
Registriertes homöopathisches Arzneimittel, daher ohne Angabe einer therapeutischen Indikation.Hinweis: Bei während der Anwendung fortdauernden Krankheitssymptomen ist medizinischer Rat einzuholen.
Vorsichtsmaßnahmen für die Anwendung: Zur Dosierung, Dauer und Art der Anwendung befragen Sie Ihren homöopathisch erfahrenen Therapeuten.
Die Anwendung bei Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren erfolgt nach Rücksprache mit dem homöopathisch erfahrenen Therapeuten.
Da keine ausreichend dokumentierten Erfahrungen vorliegen, sollte das Arzneimittel in der Schwangerschaft und Stillzeit nur nach Rücksprache mit dem Arzt angewendet werden.
Wechselwirkungen: Keine bekannt.
Allgemeiner Hinweis: Die Wirkung eines homöopathischen Arzneimittels kann durch allgemein schädigende Faktoren in der Lebensweise und durch Reiz-und Genussmittel ungünstig beeinflusst werden. Falls Sie sonstige Arzneimittel einnehmen, fragen Sie Ihren Arzt.
Nebenwirkungen:
Keine bekannt. Bei der Anwendung homöopathischer Arzneimittel können sich die vorhandenen Beschwerden vorübergehend verschlimmern (Erstverschlimmerung). In diesem Fall sollten Sie das Arzneimittel absetzen und Ihren Arzt befragen.Meldung von Nebenwirkungen
Wenn Sie Nebenwirkungen bemerken, wenden Sie sich an Ihren Arzt oder Apotheker. Dies gilt auch für Nebenwirkungen, die nicht in dieser Packungsbeilage angegeben sind. Sie können Nebenwirkungen auch direkt dem
Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte
Abt. Pharmakovigilanz
Kurt-Georg-Kiesinger Allee 3
D-53175 Bonn
Website:
anzeigen.
Arzneimittel unzugänglich für Kinder aufbewahren.
Das Arzneimittel ist 12 Monate nach Öffnung der Flasche haltbar.
Datum der Fassung: April 2018