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TAUMEA, Mischung – Fachinformation (SmPC) für Ärzte und Apotheker

Die Fachinformation richtet sich an Ärzte und Apotheker. Verständliche Hinweise für Patienten enthält der Beipackzettel: Einnahme, Nebenwirkungen, Andere Arzneimittel, Schwangerschaft und Stillzeit.

Aktualisiert:
Fakten
Status:
Apothekenpflichtig, rezeptfrei
Stärke:
D4 / D5

Fachinformation - TAUMEA

1. BEZEICHNUNG DES ARZNEIMITTELS

TAUMEA, Mischung

2. QUALITATIVE UND QUANTITATIVE ZUSAMMENSETZUNG

10 g (= 10,23 ml) Mischung enthalten:

Wirkstoffe:

Anamirta cocculus Dil. D4 1,0 g

Gelsemium sempervirens Dil. D5 1,0 g

1 g entspricht 19 Tropfen

Sonstige(r) Bestandteil(e) mit bekannter Wirkung:

Dieses Arzneimittel enthält 8 mg Alkohol (Ethanol) pro 1 Tropfen.

Vollständige Auflistung der sonstigen Bestandteile, siehe Abschnitt 6.1.

3. DARREICHUNGSFORM

Mischung

4. KLINISCHE ANGABEN

4.1 Anwendungsgebiete

TAUMEA ist ein homöopathisches Arzneimittel.

Das Anwendungsgebiet von TAUMEA leitet sich von den homöopathischen Arzneimittelbildern ab. Dazu gehört: Besserung der Beschwerden bei Schwindel.

TAUMEA wird angewendet bei Erwachsenen.

4.2 Dosierung und Art der Anwendung

Dosierung

Bei akuten Zuständen nehmen Erwachsene alle halbe bis ganze Stunde, höchstens 6-mal täglich, je 5 Tropfen ein. Eine über eine Woche hinausgehende Einnahme sollte nur nach Rücksprache mit einem homöopathisch erfahrenen Arzt oder Therapeuten erfolgen.

Bei chronischen Verlaufsformen nehmen Erwachsene 1- bis 3-mal täglich je 5 Tropfen ein. Bei Besserung der Beschwerden ist die Häufigkeit der Einnahme zu reduzieren.

Der Patient wird in der Gebrauchsinformation auf folgendes hingewiesen: „Die Tropfen werden unabhängig von den Mahlzeiten und unverdünnt eingenommen.“

Auch homöopathische Arzneimittel sollten ohne ärztlichen Rat nicht über längere Zeit eingenommen werden.

Kinder und Jugendliche

Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren dürfen das Arzneimittel nicht einnehmen.

4.3 Gegenanzeigen

TAUMEA darf nicht angewendet werden

  • bei Alkoholkrankheit.
  • bei Allergien gegen den Wirkstoff Anamirta cocculus oder Gelsemium sempervirens oder einen der in Abschnitt 6.1 genannten sonstigen Bestandteile.
  • von Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren.

4.4 Besondere Warnhinweise und Vorsichtsmaßnahmen für die Anwendung

Der Patient wird in der Gebrauchsinformation über folgendes informiert:

„Bei anhaltendenden oder sich verschlechternden Beschwerden sollte ein Arzt aufgesucht werden.

Bei plötzlich oder wiederholt auftretendem Schwindel, Hör- oder Sehstörungen, sowie Ohrgeräuschen ist ein Arzt aufzusuchen.“

Die Menge in 5 Tropfen dieses Arzneimittels entspricht weniger als 2 ml Bier oder 1 ml Wein.

Die geringe Alkoholmenge in diesem Arzneimittel hat keine wahrnehmbaren Auswirkungen.

Kinder und Jugendliche

Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren dürfen das Arzneimittel nicht einnehmen.

4.5 Wechselwirkungen mit anderen Arzneimitteln und sonstige Wechselwirkungen

Es wurden keine Studien zur Erfassung von Wechselwirkungen durchgeführt.

Bisher sind keine Wechselwirkungen mit anderen Arzneimitteln bekannt.

Die Wirkung eines homöopathischen Arzneimittel kann durch allgemein schädigende Faktoren in der Lebensweise und durch Reiz- und Genussmittel ungünstig beeinflusst werden.

Der Patient wird in der Gebrauchsinformation auf Folgendes hingewiesen: „Informieren Sie Ihren Arzt oder Apotheker, wenn Sie andere Arzneimittel einnehmen, kürzlich andere Arzneimittel eingenommen haben oder beabsichtigen andere Arzneimittel einzunehmen.“

4.6 Fertilität, Schwangerschaft und Stillzeit

Da keine ausreichenden Erfahrungen vorliegen, sollte TAUMEA in Schwangerschaft und Stillzeit nur nach Rücksprache mit dem Arzt angewendet werden.

4.7 Auswirkungen auf die Verkehrstüchtigkeit und die Fähigkeit zum Bedienen von Maschinen

TAUMEA hat keinen Einfluss auf die Verkehrstüchtigkeit und die Fähigkeit zum Bedienen von Maschinen.

4.8 Nebenwirkungen

Wie alle Arzneimittel kann auch dieses Arzneimittel Nebenwirkungen haben, die aber nicht bei jedem auftreten müssen.

Nebenwirkungen bei TAUMEA sind bisher keine bekannt.

Bei der Anwendung eines homöopathischen Arzneimittels können sich die vorhandenen Beschwerden vorübergehend verschlimmern (Erstverschlimmerung).Die Gebrauchsinformation enthält zusätzlich folgende Information für den Patienten: „In diesem Fall sollte das Arzneimittel abgesetzt und der Arzt befragt werden.“

Meldung des Verdachts auf Nebenwirkungen

Die Meldung des Verdachts auf Nebenwirkungen nach der Zulassung ist von großer Wichtigkeit. Sie ermöglicht eine kontinuierliche Überwachung des Nutzen-Risiko-Verhältnisses des Arzneimittels. Angehörige von Gesundheitsberufen sind aufgefordert, jeden Verdachtsfall einer Nebenwirkung dem

Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte Abt. Pharmakovigilanz Kurt-Georg-Kiesinger Allee 3 53175 Bonn

Website: http://www.bfarm.de

anzuzeigen.

4.9 Überdosierung

In der Gebrauchsinformation wird darauf hingewiesen: Wenn Sie eine größere Menge von TAUMEA eingenommen haben, als Sie sollten, fragen Sie bitte einen homöopathisch erfahrenen Arzt oder Therapeuten. Grundsätzlich soll die Dosierungsempfehlung eingehalten werden.

Bei der Einnahme größerer Mengen des Arzneimittels werden bis zu 1,4 g, 4,2 g bzw. 7,0 g Alkohol (bei der Einnahme des gesamten 10 ml, 30 ml bzw. 50 ml Flascheninhalts) aufgenommen; dies kann, insbesondere bei Kleinkindern, zu einer Alkoholvergiftung führen. In diesem Fall sollte unverzüglich ein Arzt aufgesucht werden.

5. PHARMAKOLOGISCHE EIGENSCHAFTEN

5.1 Pharmakodynamische Eigenschaften

Pharmakotherapeutische Gruppe: Homöopathika und Anthroposophika, ATC-Code: V60

Es handelt sich um eine Therapie ohne Dosis-Wirkungs-Beziehung.

Die Anwendung erfolgt entsprechend dem Selbstverständnis der homöopathischen Therapierichtung zur Besserung der Beschwerden bei Schwindel.

5.2 Pharmakokinetische Eigenschaften

Entfällt

5.3 Präklinische Daten zur Sicherheit

Entfällt

6. PHARMAZEUTISCHE ANGABEN

6.1 Liste der sonstigen Bestandteile

Ethanol 94 % (m/m), gereinigtes Wasser.

6.2 Inkompatibilitäten

Da keine Kompatibilitätsstudien durchgeführt wurden, darf dieses Arzneimittel nicht mit anderen Arzneimitteln gemischt werden.

6.3 Dauer der Haltbarkeit

5 Jahre

Haltbarkeit nach Anbruch: 6 Monate

6.4 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für die Aufbewahrung

Aufbewahrungsbedingungen nach Anbruch des Arzneimittels, siehe Abschnitt 6.3.

Für Kinder unzugänglich aufbewahren.

6.5 Art und Inhalt des Behältnisses

Braunglasflaschen mit LDPE-Tropfeinsatz und HDPE-Schraubverschluss mit Originalitätsring.

TAUMEA ist in Packungen mit 10 ml, 30 ml und 50 ml Mischung erhältlich.

Es werden möglicherweise nicht alle Packungsgrößen in den Verkehr gebracht.

6.6 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für die Beseitigung

Keine besonderen Anforderungen.

7. INHABER DER ZULASSUNG

PharmaSGP GmbH, Am Haag 14, 82166 Gräfelfing

Tel.: 089 / 85 89 639-150

Fax: 089 / 85 89 639-201

E-Mail: info@pharmasgp.com

8. ZULASSUNGSNUMMER(N)

Zul.-Nr.: 91644.00.00

9. DATUM DER ERTEILUNG DER ZULASSUNG/VERLÄNGERUNG DER ZULASSUNG

Datum der Erteilung der Zulassung 19.05.2015

Datum der letzten Verlängerung der Zulassung 16.01.2020

10. STAND DER INFORMATION

März 2025

11. VERKAUFSABGRENZUNG

Apothekenpflichtig

Über dieses Dokument

Quelle: BfArM – Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (AMIce) · Zulassungsnummer: 91644.00.00 · ENR 2191644

Stand der Information laut Text: 03/2025

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Die Informationen auf dieser Website ersetzen nicht den Rat eines Arztes oder Apothekers.

Fakten zu TAUMEA

Rezeptpflicht
Apothekenpflichtig, rezeptfrei?
  • Sie erhalten das Arzneimittel ohne Rezept, aber nur in der Apotheke. Lassen Sie sich dort beraten.
  • Rechtsgrundlage laut BfArM: apothekenpflichtig gemäß §43 oder §46 AMG.
Wirkstoffe Anamirta cocculus D4, Gelsemium sempervirens D5
Darreichungsform Mischung
Art der Anwendung Zum Einnehmen
Art des Arzneimittels Homöopathisches Arzneimittel
Sonstige Bestandteile Ethanol x%, Gereinigtes Wasser
Packungsgrößen 10 ml, 30 ml, 50 ml
Haltbarkeit 5 Jahre (ungeöffnete Packung)
Zulassung 91644.00.00, seit 22.05.2015, verlängert 16.01.2020; nationales Verfahren (Deutschland)
Pharmazeutischer Unternehmer PharmaSGP GmbH, 82166 Gräfelfing
Hersteller (Freigabe) Lichtenheldt GmbH Pharmazeutische Fabrik - Werk I - (BS 2), Dr. Gustav Klein GmbH & Co. KG, Gehrlicher Pharmazeutische Extrakte GmbH, SCHUCK GmbH
Frühere Namen Saludin (ab 19.05.2015)
PZN 07241190

Quelle: BfArM, Arzneimittel-Informationssystem AMIce (ENR 2191644), Datensatz vom 16.12.2025. Angaben ohne Gewähr – fragen Sie Ihre Ärztin, Ihren Arzt oder Ihre Apotheke.