Beipackzettel, Nebenwirkungen, Wirkung, Anwendungsgebiete - Thrombozytapheresekonzentrat Th-J leukozytendepletiert
Identifizierung des Arzneimittels
- a) Bezeichnung
Thrombozytapheresekonzentrat Th-J leukozytendepletiert
- b) Stoffgruppe
Blutzubereitung, Thrombozyten zur Transfusion
2.
Anwendungsgebiete
Die Gabe von Thrombozytenkonzentraten ist indiziert zur Behandlung einer Blu-tungsneigung, bedingt durch eine schwere Thrombozytopenie infolge thrombo-zytärer Bildungsstörungen, im Notfall auch bei Umsatzstörungen, jedoch nicht bei einer niedrigen Thrombozytenzahl allein. Damit durch die Zufuhr von Plättchen eine Besserung der thrombozytär bedingten Blutungsneigung zu erwarten ist, sollte vor der Behandlung zunächst deren Ursache abgeklärt werden.
3.
Informationen zur Anwendung
- a) Gegenanzeigen
Absolut:
- Eine absolute Kontraindikation für Thrombozytentransfusionen gibt es nicht.
Relativ bei:
- Potentiellen Empfängern eines Stammzelltransplantates (Knochenmark, peri-phere Stammzellen, Nabelschnurblut), ist die Gabe von Thrombozytenkonzen-traten des Transplantatspenders oder Blutsverwandten des Transplantatspen-ders vor der Transplantation unbedingt zu vermeiden.
- Bekannter Überempfindlichkeit des Empfängers gegen humane Plasmaprotei-ne
- Thrombotischer Mikroangiopathie (HUS, TTP)
- Primärer Immunthrombozytopenie (ITP)
- Posttransfusioneller Purpura (PTP)
- Heparininduzierter Thrombozytopenie (HIT-2)
- Vorsichtsmaßnahmen für die Anwendung
Thrombozytenkonzentrate sind in der Regel AB0-kompatibel über ein Trans-fusionsgerät mit Standardfilter der Porengröße 170 bis 230 µm zu transfundieren.
Beim Refraktärzustand gegenüber Thrombozytentransfusionen aufgrund einer Al-loimmunisierung gegen Antigene des HLA- und ggf. HPA-Systems sind nach Möglichkeit HLA-Klasse-I-kompatible und ggf. HPA-kompatible Thrombozyten-konzentrate zu transfundieren. Die Transfusionsgeschwindigkeit muss dem klini-schen Zustand des Patienten angepasst werden.
Bei neonataler Transfusion sollte sorgfältig auf Anzeichen einer Zitratintoxikation geachtet und die Transfusionsgeschwindigkeit dem klinischen Zustand angepasst werden.
Zur Vermeidung einer Graft-versus-Host-Reaktion sollen folgenden, besonders gefährdeten Patienten ausschließlich mit mindestens 25 Gy bestrahlte Thrombo-zytenkonzentrate transfundiert werden:
Empfohlen wird die Verwendung von bestrahlten Thrombozytenkonzentraten für:
Neben der Leukozytendepletion des Thrombozytenkonzentrates kann eine zu-sätzliche Testung auf Anti-CMV-Antikörper bzw. CMV-DNA zur Vermeidung einer CMV-Infektion in besonders gefährdeten Patientengruppen (s. u.) durchgeführt werden. Nach derzeitigem Kenntnisstand ist unklar, ob die Verwendung CMV ausgewählter Blutspenden das Risiko einer transfusionsassoziierten CMV Infekti-on vermindert (s. Querschnitts-Leitlinien). Eine CMV-Infektion kann bei
zu schweren Erkrankungen führen. |
Durch Medikamente, die die Thrombozytenfunktion beeinflussen, kann die Wir-kung von Thrombozytenkonzentraten vermindert bzw. aufgehoben werden. We-gen der Gefahr von Gerinnselbildungen dürfen kalziumhaltige Lösungen nicht gleichzeitig in demselben Schlauchsystem gegeben werden. Die Beimischung von Medikamenten zum Thrombozytenkonzentrat ist nicht zulässig. | |
Bei Rh (D) - negativen Mädchen und Frauen im gebärfähigen Alter ist wegen der praktisch in allen Thrombozytenkonzentraten vorhandenen Kontamination mit Erythrozyten die Transfusion von Thrombozytenkonzentraten Rh (D)-positiver Spender mit Ausnahme von lebensbedrohlichen Situationen unbedingt zu ver-meiden. Die Transfusion von Thrombozytenkonzentraten Rh (D)-positiver Spen-der in Rh (D)-negative Patienten lässt sich wegen des Mangels an Rh (D)-negativem Blut nicht immer vermeiden, sollte nach Möglichkeit aber nur in Be-tracht gezogen werden, wenn es sich um Männer oder um Frauen im nicht gebär-fähigen Alter handelt. In solchen Fällen ist stets eine serologische Nachuntersu-chung 2 bis 4 Monate nach Transfusion zur Feststellung eventuell gebildeter Anti-D-Antikörper durchzuführen. Schwangerschaft und Stillzeit: Bei bestimmungsgemäßem Gebrauch bestehen keine Einwände. Auswirkung auf Kraftfahrer und die Bedienung von Maschinen: Nach der Trans-fusion von Thrombozytenkonzentraten sollte eine Ruhepause von mindestens 1/2 Stunde eingehalten werden. | |
sind nicht angeordnet. | |
| 4. | Hinweise zur ordnungsgemäßen Anwendung |
Die Dosierung der Thrombozyten ist abhängig vom klinischen Zustand und der Thrombozytenzahl des Patienten. Der Thrombozytenbedarf für die initiale Behandlung eines normalgewichtigen Er-wachsenen ohne weitere Komplikationen beträgt mindestens 2x1011 Thrombozy-ten, entsprechend einer Standardpackung. Eine Überwachung der Therapie, z.B. durch Bestimmung der Thrombozytenzahl oder der Blutungszeit beim Patienten, ist unerlässlich. | |
zur i. v. Infusion | |
nach Indikationsstellung | |
nach Indikationsstellung |
- e) Überdosierung
Eine Gefahr der Überdosierung besteht bei Erwachsenen nicht.
- f) Notfallmaßnahmen
Treten Unverträglichkeiten auf, so ist die Transfusion unverzüglich abzubrechen, der Venenzugang jedoch offenzuhalten und eine Behandlung, der Schwere der Symptome gemäß, nach den aktuellen Regeln der Notfalltherapie einzuleiten.
5.
Nebenwirkungen
- Unverträglichkeitsreaktionen (z.B. urtikarielle Hautreaktionen und andere akute allergische und anaphylaktoide Reaktionen)
- Posttransfusionelle Purpura
- Transfusionsassoziierte akute Lungeninsuffizienz (TRALI)
- Anaphylaktische Reaktionen bei Empfängern mit angeborenem IgA-Mangel
- Mikrozirkulationsstörungen durch aggregierende Thrombozyten bei massiver Transfusion
- Immunisierung des Empfängers gegen thrombozytäre und nicht-thrombozytäre Antigene
- Febrile Transfusionsreaktionen in unmittelbarem zeitlichem Zusammenhang mit der Transfusion
- Hämolytische Reaktionen nach Transfusion von AB0-inkompatiblen Thrombo-zytenkonzentraten
- Insbesondere bei hohen Transfusionsgeschwindigkeiten und Transfusionsvo-lumina kann es zur Volumenüberlastung des Kreislaufs (Hypervolämie, trans-fusionsassoziierte zirkulatorische Überladung, TACO) kommen.
- Graft-versus-Host Reaktion bei immunsupprimierten Patienten nach Übertra-gung proliferationsfähiger Lymphozyten
- Bei Neugeborenen sind bei schneller Transfusion Herz-Kreislaufreaktionen in-folge von Citratintoxikationen möglich.
- Das Risiko einer bakteriellen Kontamination lässt sich nicht mit letzter Sicher-heit ausschließen.
- Bei der Anwendung von aus menschlichem Blut hergestellten Arzneimitteln ist die Übertragung von Infektionserregern – auch bislang unbekannter Natur – nicht völlig auszuschließen. Dies gilt z.B. für Hepatitisviren, seltener für HIV. Eine Übertragung von Parasiten wie z. B. Malariaerregern ist grundsätzlich möglich.
- Im Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland wurde über Einzelfäl-le berichtet, in denen bei Empfängern von Transfusionen, deren Spender spä-ter an der varianten Creutzfeldt-Jakob Krankheit (vCJK) erkrankten, ebenfalls der „Erreger“ (so genannte Prionen) nachgewiesen wurde. Bei der vCJK han-delt es sich um eine in Deutschland bislang nicht beobachtete Erkrankung, die durch den Verzehr von bestimmten Nahrungsmitteln aus BSE-kranken Rindern erworben werden kann.
Meldung des Verdachts auf Nebenwirkungen
Die Meldung des Verdachts auf Nebenwirkungen nach der Zulassung ist von großer Wichtigkeit. Sie ermöglicht eine kontinuierliche Überwachung des Nut-zen-Risiko-Verhältnisses des Arzneimittels. Angehörige von Gesundheitsberu-fen sind aufgefordert, jeden Verdachtsfall einer Nebenwirkung dem Bundesin-stitut für Impfstoffe und biomedizinische Arzneimittel, Paul-Ehrlich-Institut,
Paul-Ehrlich-Straße 51 – 59, 63225 Langen, Telefon +49 6103-773116, Tele-fax: +49 6103-771268, Website: www.pei.de bzw. www.pei.de/haemovigilanz-formulare, E-Mail: biovigilance@pei.de anzuzeigen.
Patienten sind darüber zu informieren, dass sie sich an Ihren Arzt oder das medizinische Fachpersonal wenden sollen, wenn sie Nebenwirkungen bemer-ken. Dies gilt auch für Nebenwirkungen, die nicht in dieser Gebrauchsinforma-tion und Fachinformation angegeben sind. Patienten können Nebenwirkungen auch direkt dem Paul-Ehrlich-Institut anzeigen. Indem Patienten Nebenwirkun-gen melden, können sie dazu beitragen, dass mehr Informationen über die Si-cherheit dieses Arzneimittels zur Verfügung gestellt werden.
6.
Pharmakologische Eigenschaften
Die wirksamen Bestandteile von Thrombozytenkonzentraten sind morphologisch und funktionell intakte Thrombozyten, welche die zellulären Bestandteile des Hämostasesystems darstellen. Die Hämostaseaktivität der funktionell intakten Thrombozyten ist sofort nach der Transfusion gegeben. Die Funktionsfähigkeit und mittlere Überlebenszeit der Thrombozyten nimmt mit der Lagerungsdauer ab. Durch die Leukozytendepletion auf < 1 x 106 Leukozyten pro Standardpackung wird das Risiko einer Immunisierung gegen humane leukozytäre Alloantigene (HLA) stark vermindert. Das Thrombozytenkonzentrat enthält weder körpereigene Substanzen in unphysiologischer Konzentration noch körperfremde Stoffe.
7.
Weitere Hinweise
- a) Angaben zur Aufbewahrung und Haltbarkeit
Das Thrombozytenkonzentrat „Thrombozytapheresekonzentrat Th-J leukozyten-depletiert“ ist 4 Tage zzgl. des Entnahmetages bis zu dem auf dem Etikett ange-gebenen Verfalldatum bei 22±2°C unter gleichmäßiger Agitation haltbar. Nach Ablauf des Verfalldatums darf das Thrombozytenkonzentrat nicht mehr verwen-det werden.
Nach Unterbrechung der o.g. Lagerbedingungen ist das Thrombozytenkonzentrat unverzüglich zu transfundieren. Bei Zwischenlagerung ohne Möglichkeit der Agi-tation sollte auf ausreichenden Gasaustausch geachtet werden (Lagerung auf ei-nem Gitterrost oder zumindest mit dem Etikett nach unten).
Eine durch das Transfusionsbesteck geöffnete Konserve muss unverzüglich ver-braucht werden.
- b) Optische Prüfung
Unmittelbar vor der Transfusion muss jedes Thrombozytenkonzentrat einer opti-schen Qualitätsprüfung unterzogen werden, auffällige Thrombozytenkonzentrate (z.B. fehlendes „Swirling-Phänomen“ bzw. Wolkenbildung bei leichtem Schwen-ken, erkennbare Aggregatbildung) dürfen nicht verwendet werden.
- c) Zusammensetzung des Fertigarzneimittels
Wirkstoffe (nach Art und Menge):
Human-Thrombozyten aus einer einzelnen Apheresespende
2 x 1011 bis 4 x 1011 Thrombozyten/Standardpackung
Sonstige Bestandteile:
wirksame Bestandteile bezogen auf 1 ml:
Plasma: 0,3 – 0,5 ml/ml
ACD-A: 0,05 – 0,08 ml/ml
Additivlösung T-PAS: 0,42 – 0,65 ml/ml
Leukozyten: <1,0 x 106/Einheit
Erythrozyten: <3,0 x 109/Einheit
Angaben zur Zusammensetzung der Stabilisatorlösung ACD-A:
Zitronensäure Monohydrat 8,0 g/l
Natriumcitrat Dihydrat 22,0 g/l
Glukose Monohydrat 24,5 g/l
Wasser für Injektionszwecke ad 1000 ml
Angaben zur Zusammensetzung der Additivlösung T-PAS+:
| Magnesiumchlorid Hexahydrat | 0,30 g/l |
|---|---|
| Kaliumchlorid | 0,37 g/l |
| Natriumdihydrogenphosphat Dihydrat | 1,05 g/l |
| Natriumcitrat Dihydrat | 3,18 g/l |
| Natriumchlorid | 4,05 g/l |
| Natriumacetat Trihydrat | 4,42 g/l |
| Dinatriumhydrogenphosphat Dode-cahydrat | 7,69 g/l |
| Wasser für Injektionszwecke | ad 1000 ml |
- d) Darreichungsform und Inhalt, Behältnis
200 bis 300 ml Suspension im Kunststoffbeutel mit CE-Zertifikat
- e) Angaben zum pharmazeutischen Unternehmer/Inhaber der Zulassung In-stitut für klinische Transfusionsmedizin Jena gGmbH; Am Klinikum 1; 07747 Jena
- f) Angaben zum Hersteller, der das Fertigarzneimittel für das Inverkehrbrin-gen freigegeben hat
Institut für klinische Transfusionsmedizin Jena gGmbH; Am Klinikum 1; 07747 Jena
- g) Zulassungsnummer
PEI.H.02243.01.1
- h) Datum der Erteilung der Zulassung
15.04.2008
- i) Arzneimittelstatus
Verschreibungspflichtig
8.
Sonstige Hinweise
Maßnahmen zur Reduktion des Übertragungsrisikos von Infektionserregern: Da bei der Anwendung von aus menschlichem Blut hergestellten Arzneimitteln die Übertragung von Infektionskrankheiten nicht völlig auszuschließen ist, werden Maßnahmen getroffen, um das Risiko einer Übertragung von infektiösem Material zu minimieren: Für die Herstellung von „Thrombozytapheresekonzentrat Th-J leu-kozytendepletiert“ werden ausschließlich Spenden gesunder Spender verwendet, die mit negativem Ergebnis getestet wurden auf die vorgeschriebenen Infektions-parameter Humanes Immundefizienz Virus (Anti-HIV-1/2-Ak, HIV-1 Genom), He-patitis-B Virus (HBsAg, Anti-HBc-Ak), Hepatitis-C Virus (Anti-HCV-Ak, HCV-Genom), Hepatitis-E Virus (HEV-Genom), West-Nil-Virus (WNV-Genom) und Treponema pallidum (Anti-Treponema pallidum-Ak). Darüber hinaus kann durch die Leukozytendepletion das Risiko einer Übertragung von leukozytenassoziier-ten Viren (HTLV-I/II, CMV, EBV u.a.) und Bakterien (Yersinia enterocolitica) ent-scheidend vermindert werden. Qualitätssicherung: Für die Transfusion von Thrombozytenkonzentraten sind von den Einrichtungen der Krankenversorgung Maßnahmen im Rahmen der Qualitätssicherung nach § 15 des Transfusionsgesetzes zu ergreifen. Dazu gehören u.a. detaillierte An-weisungen sowohl für die Indikationsstellung und Dosierung abhängig von Thrombozytenanzahl und -abfall bei unterschiedlichen Grunderkrankungen, Vor-sorgemaßnahmen zur Erhaltung der Unversehrtheit der Konserve vor der Trans-fusion und Anweisungen zur Nachuntersuchung der Patienten für die Feststellung des Transfusionserfolges, eventuell gebildeter Antikörper und zu ergreifender Prophylaxe. Die Entscheidungskriterien für die Transfusion von Thrombozyten bei primären und sekundären Knochenmarkinsuffizienzen, aplastischer Anämie oder Myelodysplasie, disseminierter intravasaler Gerinnung, Patienten mit angebore-nen Thrombozytopathien/-penien, Autoimmunthrombozytopenien, fötaler bzw. Al-loimmunthrombozytopenie, für die Auswahl der Präparate und deren Dosierung sowie die Überwachung der Anwendung sind im Rahmen einer patientenbezoge-nen Qualitätssicherung durch die transfusionsverantwortlichen Personen festzu-legen. Besondere Vorsichtsmaßnahmen für die Beseitigung: Die ordnungsgemäße Entsorgung von angebrochenen bzw. nicht mehr verwend-baren Präparaten ist entsprechend den Vorgaben der Einrichtung der Kranken-versorgung sicherzustellen. Die jeweils aktuelle “Richtlinie zur Gewinnung von Blut und Blutbestandteilen und zur Anwendung von Blutprodukten (Richtlinie Hämotherapie)“ sowie gegebenen-falls ergänzende Veröffentlichungen der Bundesärztekammer und des Paul-Ehrlich-Instituts sind zu berücksichtigen. | |
| 9. | Datum der letzten Überarbeitung 18.06.2024 |
