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Thrombozytapheresekonzentrat UKR – Beipackzettel, Nebenwirkungen, Dosierung

Status des Arzneimittels: Verschreibungspflichtig Details

Stärke:
0 Zellen/ml
Wirkstoff:
ATC-Gruppe:

Beipackzettel, Nebenwirkungen, Wirkung, Anwendungsgebiete - Thrombozytapheresekonzentrat UKR

Beurteilungsbericht zur Veröffentlichung

gemäß § 34 Abs. 1a und 1 b Arzneimittelgesetz

Thrombozytaphe­resekonzentrat UKR

Universitätskli­nikum Regensburg Franz-Josef-Strauß-Allee 11 93053 Regen­sburg

Zulassungsdatum:

14.02.2013

Zulassungsnummer:

PEI.H.11621.01.1

Datum der Erstellung des öffentlichen Beurteilungsbe­richts:

12.02.2013

Datum der Bekanntgabe beim Antragsteller der/des

Zulassungsände­rung/Widerruf­s, Rücknahme, Anordnung des Ruhens der Zulassung:

Die Zulassung des Fertigarzneimittels „Thrombozytap­heresekonzentrat UKR“ wird gemäß § 25 Abs. 1 AMG erteilt. Die mit dem Zulassungsantrag vorgelegten Unterlagen beschreiben Ausgangsstoffe, pharmazeutische Entwicklung, Herstellungsver­fahren von der Blutspende bis zum Endprodukt, Prüfverfahren und Arzneimittelzu­sammensetzung.

Die Eignung zur Spende und die Spendetauglichkeit werden nach den „Richtlinien zur Gewinnung von Blut und Blutbestandteilen und zur Anwendung von Blutprodukten (Hämotherapie)“, aufgestellt vom Wissenschaftlichen Beirat der Bundesärztekammer und vom Paul-Ehrlich-Institut (PEI), sowie nach der „Richtlinie 2004/33/EG zur Implementierung der Richtlinie 2002/98/EG des Europäischen Parlaments und des Rates bzgl. bestimmter technischer Anforderungen für Blut und Blutkomponenten“ sowie nach den aktuellen Auflagen des PEI zur Spenderauswahl festgestellt.

Das Fertigarzneimittel wird maschinell mittels Thrombozytapherese im funktionell geschlossenen System durch die Anwendung von Zellseparatoren mit extrakorporalem Kreislauf am Spender gewonnen. Das Thrombozytenkon­zentrat wird in Plasma desselben Spenders resuspendiert. Entsprechend den festgelegten Kriterien werden aus einer Maschinenspende ein Standard-Thrombozytenkon­zentrat oder zwei Standard-Thrombozytenkon­zentrate hergestellt.

Für die bei der Herstellung eingesetzten Geräte, Materialien, Stabilisatorlösun­gen und die Arzneimittelbehältnis­se wurde ein Konformitätsbe­wertungsverfah­ren nach

Maßgabe einer Rechtsverordnung nach § 14 (3) Medizinproduk­tegesetz (MPG) durchgeführt. Sie sind mit der vom MPG geforderten CE-Kennzeichnung versehen und erfüllen somit die harmonisierten Normen bzw. die diesen gleichgestellten Monographien des Europäischen Arzneibuches. Für die verwendeten Entnahmesysteme sind Unterlagen der Herstellerfirmen im PEI hinterlegt. Da es sich bei Thrombozytenkon­zentraten um in Serie hergestellte Einzelpräparate handelt, wird jedes Fertigarzneimittel mit einem individuellen Etikett versehen. Für Etikettenbeschrif­tung und -kleber wurde die Unbedenklichkeit belegt. Die Blutgruppenmerkmale des AB0– und Rh- / AB0-, Rh- und Kell-Systems sind Bestandteile der Behältnisbeschrif­tung.

Die anlässlich jeder Spende durchgeführten Untersuchungen am Spenderblut, d.h. sowohl die Blutgruppen- und Infektionsserologie als auch der Nachweis von HCV-und HIV-1-Nukleinsäure erfolgen mit CE-zertifizierten Tests, entsprechend der Richtlinie 98/79/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über In-vitro-Diagnostika. Das Rückverfolgun­gsverfahren entsprechend dem aktuellen Votum des Arbeitskreises Blut ist geeignet, nach der Serokonversion eines Spenders potentiell infektiöse Spenden aus der Fensterphase zu ermitteln und auszusondern und somit das Risiko der Übertragung von HBV, HCV und HIV weiter zu minimieren. Sämtliche Angaben zu den Spenderauswah­lkriterien, zur Spendertestung und zum Rückverfolgun­gsverfahren sind in den Zulassungsunter­lagen enthalten.

Die Arzneimittelspe­zifikation erfüllt die Anforderungen der Hämotherapie-Richtlinien. Packungsvolumen und Thrombozytengehalt werden durch die biologischen Unterschiede im Spenderkollektiv beeinflusst.

Die Qualität und Haltbarkeit des Fertigarzneimittels unter den festgelegten Herstellungs- und Lagerungsbedin­gungen wurde durch Untersuchungen entsprechend den Anforderungen des PEI belegt.

Regelmäßige Qualitätskontrollen werden an Stichproben aus der laufenden Herstellung durchgeführt (siehe 4. Endproduktspe­zifikation).

Die Freigabe des Fertigarzneimittels erfolgt, nachdem die Qualitäts- und Sicherheitsan­forderungen bzgl. Herstellung und Prüfung des Arzneimittels erfüllt sind. Das Fertigarzneimittel ist durch eine Konservennummer als Einzelprodukt identifiziert und wird mit einer Gebrauchsinfor­mation und Fachinformation in Verkehr gebracht.

Die Zulassungsunter­lagen werden durch ein analytisches Sachverständi­gengutachten ergänzt. Hinsichtlich des klinischen Sachverständi­gengutachtens wird Bezug genommen auf die zentrale Hinterlegung der Deutschen Gesellschaft für Transfusionsmedizin und Immunhämatologie, die sich auf wissenschaftliches Erkenntnismaterial stützt. In den Sachverständi­gengutachten werden Qualität, Unbedenklichkeit und Wirksamkeit des Arzneimittels „Thrombozytap­heresekonzentrat UKR“ bewertet.

Das „Universitätskli­nikum Regensburg“ verfügt entsprechend den Vorgaben des AMG über ein Pharmako-vigilanz-System mit dem schwerwiegende Nebenwirkungen und Zwischenfälle erfasst, bewertet und innerhalb der geforderten Fristen an die zuständige Behörden weitergeleitet werden können.

Die Zulassungsunter­lagen belegen, dass das Fertigarzneimittel nach den anerkannten pharmazeutischen Regeln sowie nach dem aktuellen Stand der medizinischen Wissenschaft und Technik hergestellt und geprüft wird. Damit entspricht das Arzneimittel hinsichtlich

Fakten zu Thrombozytapheresekonzentrat UKR

Rezeptpflicht
Verschreibungspflichtig?
  • Sie erhalten das Arzneimittel nur mit einem ärztlichen Rezept in der Apotheke.
  • Rechtsgrundlage laut BfArM: verschreibungspflichtig gemäß § 48(1),(2)2 AMG.
Wirkstoff Human-Thrombozyten 0 Zellen/ml
Darreichungsform Infusion
Art der Anwendung Intravenöse Anwendung
Art des Arzneimittels Biologische Arzneimittel, Blutprodukt
Packungsgrößen 300 ml
Haltbarkeit 4 Tage (ungeöffnete Packung)
Lagerung Bei +20°C bis +24°C; Unter ständiger Agitation; Die angegebene Haltbarkeit gilt zuzüglich Entnahmetag
ATC-Klassifikation
  1. B Blut und blutbildende Organe
    1. B05 Blutersatzmittel und Perfusionslösungen
      1. B05A Blut und verwandte Produkte
        1. B05AX Andere Blutprodukte
          1. B05AX02 Thrombozyten
Zulassung PEI.H.11621.01.1, seit 14.02.2013; nationales Verfahren (Deutschland)
Pharmazeutischer Unternehmer Universitätsklinikum Regensburg AöR, 93053 Regensburg
Hersteller (Freigabe) Universitätsklinikum Regensburg AöR Institut für Klinische Chemie und Laboratoriumsmedizin Zentrallabor und Blutbank
Risikoverfahren
8 Verfahren zur Arzneimittelsicherheit+
  • Qualitätsstandards von In-Vitro-Diagnostika (IVD) im Blutspendewesen und zur Risikovorsorge bei der Spendertestung: Bei der Herstellung von zellulären Blutkomponenten, therapeutischen Einzelplasmen und Stammzellzubereitungen zur hämatopoetischen Rekonstitution (kurz Blut- und Stammzellzubereitungen), die nach dem 01.10.2013 zum In-Verkehr-Bringen freigegeben werden, dürfen zur Untersuchung der Spender auf Infektionsmarker HIV, HBV und HCV (sogenanntes Spender-Screening) nur solche Prüfverfahren verwendet werden, für die mit entsprechenden Unterlagen belegt wurde, dass sie die in der Anlage 1 zu diesem Bescheid definierten Anforderungen erfüllen und für die eine chargenbezogene Überprüfung entsprechend Anlage 2 durchgeführt wird.
  • Maßnahmen zur Prävention von West Nil Virus-Übertragungen: Einführung Risiko minimierender Maßnahmen zur Prävention von West Nil Virus-Übertragung durch nicht pathogen-inaktivierte Blutkomponenten. 1) Bei der Herstellung von Vollblut, die keinem geeigneten Verfahren zur Virusinaktivierung unterworfen wurden, darf kein Ausgangsmaterial aus Spenden verwendet werden, deren Spender sich in der Zeit vom 01.06. bis 30.11. über einen Zeitraum von mindestens 2 aufeinander folgenden Tagen in einem Gebiet mit fortlaufender Übertragung des West-Nil-Virus (WNV) auf den Menschen aufgehalten haben, wenn zwischen dem Tag der Rücckehr aus dem betroffenen Gebiet und dem Tag der Blut- oder Plasmaspende weniger als vier Wochen vergangen sind.
  • Maßnahme zur Risikominimierung beim Einsatz von HIV-1 NAT-Testsystemen: Einführung von HIV1-NAT-Testsystemen mit zwei Zielregionen (Dual Target). Bei der Herstellung von zellulären Blutkomponenten, therapeutischen Einzelplasmen und Stammzellzubereitungen zur hämatopoetischen Rekonstitution, die nach dem 01.01.2015 für den Verkehr freigegeben werden, müssen bei dem Spender-Screening HIV-1 NAT (Nukleinsäure-Amplifikationstechnik) Testsysteme eingesetzt werden, die geeignet sind, die mögliche Unterbestimmung bzw. Nichterkennung einer Zielregion auszugleichen oder auszuschliessen. Ein möglicher Ansatz ist die Verwendung eines sogenannten Dual-Target NAT-Tests, bei dem zwei (oder mehr) verschiedene Abschnitte des HIV-Genoms amplifiziert und nachgewiesen werden..(s.Bescheid).
  • Testung auf Antikörper gegen Hepatitis-B-Core-Antigen (anti-HBc) im Blutspendewesen: Zelluläre Blutkomponenten und gefrorene Frischplasmen (nachfolgend Blutkomponenten genannt) sowie allogene Stammzellzubereitungen im Sinne des § 21a AMG, die nicht einem geeigneten Verfahren zur Virusinaktivierung unterzogen wurden dürfen ab sofort nur noch in den Verkehr gebracht werden, wenn sie aus Spenden hergestellt sind, die mit negativem Ergebnis auf Antikörper gegen Hepatitis B-Core-Antigen (Anti-HBc) getestet wurden. Fällt eine solche Anti-HBc-Testung im Screening reaktiv aus, ist eine Doppelbestimmung mit dem gleichen Testsystem durchzuführen. Wenn diese beiden weiteren Testungen ein eindeutig negatives Ergebnis erbringen, ist das gesamte Testergebnis als negativ anzusehen.
  • Rückstellung von Blutspendern, die sich in den letzten vier Wochen in einem Zika-Endemiegebiet aufgehalten haben.: Bei der Herstellung von Vollblut, zellulären Blutkomponenten und gefrorenem Frischplasma, die keinem Verfahren zur Virusinaktivierung unterworfen wurden, darf kein Ausgangsmaterial aus Spenden verwendet werden, deren Spender sich in den letzten vier Wochen vor der Blut- oder Plasmaspende in einem Risiko-Endemiegebiet für Zika-Viren aufgehalten haben.
  • Risiko-minimierende Maßnahmen zur Prävention von Übertragungen des Hepatitis-E-Virus durch Blutkomponenten zur Transfusion und von Stammzellzubereitungen zur hämatopoetischen Rekonstitution: Erythrozyten- und Thrombozyten-Konzentrate, sowie allogene, nicht für einen bestimmten Empfänger hergestellte Stammzellpräparate aus Nabelschnurblut die ab dem 01.01.2020 in den Verkehr gebracht werden, müssen aus Spenden hergestellt sein, die mit einer geeigneten Nukleinsäure-Amplifikationstechnik (NAT) negativ auf Hepatitis-E-Virus (HEV) Genome getestet worden sind.Quarantäne-gelagerte therapeutische Frischplasmen, die ab dem 01.01.2021 in den Verkehr gebracht werden, müssen aus Spenden hergestellt sein, die mit einer geeigneten NAT negativ auf HEV Genome getestet worden sind.Stammzellpräparate für die hämatopoietische Rekonstitution aus peripherem Blut oder aus Knochenmarkentnahme, sowie autologe und allogene, für einen bestimmten Empfänger hergestellte Präparate aus Nabelschnurblut, die ab dem 01.01.2020 in den Verkehr gebracht werden, müssen aus Spenden hergestellt sein, die mit einer geeigneten NAT auf HEV Genome getestet worden sind. Das Ergebnis der Testung ist der anwendenden ärztlichen Person zur Entscheidung über eine Anwendung nach individueller Nutzen-Risikoabwägung mitzuteilen.
  • Nutzung einer Online-Datenbank des Paul-Ehrlich-Institutes zum Ausschluss von Blutspenden für die Herstellung von Blutzubereitungen von Reisenden nach Rückkehr aus Endemiegebieten: Bei der Herstellung von Vollblut, zellulären Blutkomponenten und gefrorenem Frischplasma darf, soweit die Arzneimittel Gegenstand der in der nachfolgenden Tabelle im Bundesanzeiger bekanntgemachten Bescheide sind, nach dem 01.10.2018 kein Ausgangsmaterial aus Spenden verwendet werden, deren Spender sich in einem Land aufgehalten haben, das in der Datenbank des Paul-Ehrlich-Institutes www. pei.de/info-spenderrueckstellung als Endemiegebiet angegeben ist.
  • Einführung Risiko-minimierender Maßnahmen zur Prävention von West-Nil-Virus-Übertragungen durch Blut- und Stammzellzubereitungen in Deutschland: Spendewillige Personen, die sich im Zeitraum vom 01. Juni bis 30. November eines Jahres, an mindestens zwei aufeinander folgenden Tagen in einem WNV-Endemiegebiet in Deutschland aufgehalten haben, müssen nach ihrer Rückkehr von dort für einen Zeitraum von vier Wochen von Stammzell-, Blut- oder Plasmaspenden zurückgestellt werden. Die WNV-Endemiegebiete (Landkreise und kreisfreie Städte) werden in der Datenbank Spensderrückstellung des Paul-Ehrlich-Instituts (PEI- Data Base Emerging Infections https://pei-dabei.de/fmi/webd/live, siehe Beispiel in Anlasge 1) ausgewiesen.

Quelle: BfArM, Arzneimittel-Informationssystem AMIce (ENR 2612653), Datensatz vom 16.03.2026. Angaben ohne Gewähr – fragen Sie Ihre Ärztin, Ihren Arzt oder Ihre Apotheke.