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Thrombozytapheresekonzentrat UKR - Beipackzettel, Nebenwirkungen, Wirkung, Anwendungsgebiete

Dostupné balení:

Beipackzettel, Nebenwirkungen, Wirkung, Anwendungsgebiete - Thrombozytapheresekonzentrat UKR

Beurteilungsbericht zur Veröffentlichung

gemäß § 34 Abs. 1a und 1 b Arzneimittelgesetz

Thrombozytaphe­resekonzentrat UKR

Universitätskli­nikum Regensburg Franz-Josef-Strauß-Allee 11 93053 Regen­sburg

Zulassungsdatum:

14.02.2013

Zulassungsnummer:

PEI.H.11621.01.1

Datum der Erstellung des öffentlichen Beurteilungsbe­richts:

12.02.2013

Datum der Bekanntgabe beim Antragsteller der/des

Zulassungsände­rung/Widerruf­s, Rücknahme, Anordnung des Ruhens der Zulassung:

Die Zulassung des Fertigarzneimittels „Thrombozytap­heresekonzentrat UKR“ wird gemäß § 25 Abs. 1 AMG erteilt. Die mit dem Zulassungsantrag vorgelegten Unterlagen beschreiben Ausgangsstoffe, pharmazeutische Entwicklung, Herstellungsver­fahren von der Blutspende bis zum Endprodukt, Prüfverfahren und Arzneimittelzu­sammensetzung.

Die Eignung zur Spende und die Spendetauglichkeit werden nach den „Richtlinien zur Gewinnung von Blut und Blutbestandteilen und zur Anwendung von Blutprodukten (Hämotherapie)“, aufgestellt vom Wissenschaftlichen Beirat der Bundesärztekammer und vom Paul-Ehrlich-Institut (PEI), sowie nach der „Richtlinie 2004/33/EG zur Implementierung der Richtlinie 2002/98/EG des Europäischen Parlaments und des Rates bzgl. bestimmter technischer Anforderungen für Blut und Blutkomponenten“ sowie nach den aktuellen Auflagen des PEI zur Spenderauswahl festgestellt.

Das Fertigarzneimittel wird maschinell mittels Thrombozytapherese im funktionell geschlossenen System durch die Anwendung von Zellseparatoren mit extrakorporalem Kreislauf am Spender gewonnen. Das Thrombozytenkon­zentrat wird in Plasma desselben Spenders resuspendiert. Entsprechend den festgelegten Kriterien werden aus einer Maschinenspende ein Standard-Thrombozytenkon­zentrat oder zwei Standard-Thrombozytenkon­zentrate hergestellt.

Für die bei der Herstellung eingesetzten Geräte, Materialien, Stabilisatorlösun­gen und die Arzneimittelbehältnis­se wurde ein Konformitätsbe­wertungsverfah­ren nach

Maßgabe einer Rechtsverordnung nach § 14 (3) Medizinproduk­tegesetz (MPG) durchgeführt. Sie sind mit der vom MPG geforderten CE-Kennzeichnung versehen und erfüllen somit die harmonisierten Normen bzw. die diesen gleichgestellten Monographien des Europäischen Arzneibuches. Für die verwendeten Entnahmesysteme sind Unterlagen der Herstellerfirmen im PEI hinterlegt. Da es sich bei Thrombozytenkon­zentraten um in Serie hergestellte Einzelpräparate handelt, wird jedes Fertigarzneimittel mit einem individuellen Etikett versehen. Für Etikettenbeschrif­tung und -kleber wurde die Unbedenklichkeit belegt. Die Blutgruppenmerkmale des AB0– und Rh- / AB0-, Rh- und Kell-Systems sind Bestandteile der Behältnisbeschrif­tung.

Die anlässlich jeder Spende durchgeführten Untersuchungen am Spenderblut, d.h. sowohl die Blutgruppen- und Infektionsserologie als auch der Nachweis von HCV-und HIV-1-Nukleinsäure erfolgen mit CE-zertifizierten Tests, entsprechend der Richtlinie 98/79/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über In-vitro-Diagnostika. Das Rückverfolgun­gsverfahren entsprechend dem aktuellen Votum des Arbeitskreises Blut ist geeignet, nach der Serokonversion eines Spenders potentiell infektiöse Spenden aus der Fensterphase zu ermitteln und auszusondern und somit das Risiko der Übertragung von HBV, HCV und HIV weiter zu minimieren. Sämtliche Angaben zu den Spenderauswah­lkriterien, zur Spendertestung und zum Rückverfolgun­gsverfahren sind in den Zulassungsunter­lagen enthalten.

Die Arzneimittelspe­zifikation erfüllt die Anforderungen der Hämotherapie-Richtlinien. Packungsvolumen und Thrombozytengehalt werden durch die biologischen Unterschiede im Spenderkollektiv beeinflusst.

Die Qualität und Haltbarkeit des Fertigarzneimittels unter den festgelegten Herstellungs- und Lagerungsbedin­gungen wurde durch Untersuchungen entsprechend den Anforderungen des PEI belegt.

Regelmäßige Qualitätskontrollen werden an Stichproben aus der laufenden Herstellung durchgeführt (siehe 4. Endproduktspe­zifikation).

Die Freigabe des Fertigarzneimittels erfolgt, nachdem die Qualitäts- und Sicherheitsan­forderungen bzgl. Herstellung und Prüfung des Arzneimittels erfüllt sind. Das Fertigarzneimittel ist durch eine Konservennummer als Einzelprodukt identifiziert und wird mit einer Gebrauchsinfor­mation und Fachinformation in Verkehr gebracht.

Die Zulassungsunter­lagen werden durch ein analytisches Sachverständi­gengutachten ergänzt. Hinsichtlich des klinischen Sachverständi­gengutachtens wird Bezug genommen auf die zentrale Hinterlegung der Deutschen Gesellschaft für Transfusionsmedizin und Immunhämatologie, die sich auf wissenschaftliches Erkenntnismaterial stützt. In den Sachverständi­gengutachten werden Qualität, Unbedenklichkeit und Wirksamkeit des Arzneimittels „Thrombozytap­heresekonzentrat UKR“ bewertet.

Das „Universitätskli­nikum Regensburg“ verfügt entsprechend den Vorgaben des AMG über ein Pharmako-vigilanz-System mit dem schwerwiegende Nebenwirkungen und Zwischenfälle erfasst, bewertet und innerhalb der geforderten Fristen an die zuständige Behörden weitergeleitet werden können.

Die Zulassungsunter­lagen belegen, dass das Fertigarzneimittel nach den anerkannten pharmazeutischen Regeln sowie nach dem aktuellen Stand der medizinischen Wissenschaft und Technik hergestellt und geprüft wird. Damit entspricht das Arzneimittel hinsichtlich