Zusammenfassung der Merkmale des Arzneimittels - Thrombozytenpräparat / bestrahlt DRK-Blutspendedienst
f) Angaben zum Hersteller, der das Fertigarzneimittel für das Inverkehrbringen freigegeben hat DRK-Blutspendedienst Baden-W ürttemberg – Hessen gemeinnützige GmbH
Institut Baden-Baden, Gunzenbachstraße 35, 76530 Baden-Baden
Institut Frankfurt am Main, Sandhofstraße 1, 60528 Frankfurt
Institut Kassel, Mönchebergstraße 57, 34125 Kassel
Institut Mannheim, Friedrich-Ebert-Straße 107, 68167 Mannheim
Institut Ulm, Helmholtzstraße 10, 89081 Ulm
Institut für Klinische Transfusionsmedizin und Immungenetik Ulm gemeinnützige GmbH (IKT)
Helmholtzstraße 10, 89081 Ulm
Institut für Klinische Transfusionsmedizin und Zelltherapie Heidelberg gemeinnützige GmbH (IKTZ)
Im Neuenheimer Feld 305, 69120 Heidelberg
Zentrum für Klinische Transfusionsmedizin (ZKT), Otfried-Müller-Straße 4/1, 72076 Tübingen
DRK-Blutspendedienst Nord-Ost gemeinnützige GmbH
Institut Berlin, Karl-Landsteiner-Haus, Hindenburgdamm 30 A, 12203 Berlin
Institut Chemnitz, Zeisigwaldstraße 103, 09130 Chemnitz,
Institut Cottbus, Thiemstraße 105, 03050 Cottbus
Institut Dresden, Blasewitzer Straße 68/70, 01307 Dresden
Institut Schleswig , Rote-Kreuz-Weg 5, 24837 Schleswig
Institut Lütjensee, Hamburger Str. 24, 22952 Lütjensee
Zentralinstitut für Transfusionsmedizin GmbH, Konservenausgabe
Lohmühlenstraße 5, 20099 Hamburg
g) Zulassungsnummer: PEI.H.03062.01.1
h) Datum der Verlängerung der Zulassung: 04.03.2013
i) Arzneimittelstatus: Verschreibungspflichtig
8. Sonstige Hinweise
Maßnahmen zur Reduktion des Übertragungsrisikos von Infektionserregern:
Da bei der Anwendung von aus menschlichem Blut hergestellten Arzneimitteln die Übertragung von Infektionskrankheiten nicht völlig auszuschließen ist, werden Maßnahmen getroffen, um das Risiko einer Übertragung von infektiösem Material zu minimieren: Für die Herstellung von „Thrombozytenpräparat / bestrahlt DRK Blutspendedienst“ werden ausschließlich Spenden gesunder Spender verwendet, die mit negativem Ergebnis getestet wurden auf Humanes Immundefizienz Virus (Anti-HIV-1/2-Ak, HIV-1 Genom), Hepatitis-B Virus (HBsAg, Anti-HBc-Ak), Hepatitis-C Virus (Anti-HCV-Ak, HCV-Genom), Hepatitis-E Virus (HEV-Genom) und Treponema pallidum (Anti-Treponema pallidum-Ak). Das „Thrombozytenpräpar at / bestrahlt DRK Blutspendedienst“ aus Spenden mit wiederholt reakti vem Ergebnis auf Anti-HBc-Antikörper ist negativ getestet auf HBV-Genom und enthält mindestens 100 IU/l an schützenden Anti-HBs-Antikörpern. Darüber hinaus kann durch die Leukozytendepletion das Risiko einer Übertragung von leukozytenassoziierten Viren (HTLV-I/II, CMV, EBV u.a.) und Bakterien (Yersinia enterocolitica) entscheidend vermindert werden.
Qualitätssicherung:
Für die Transfusion von Thrombozytenkonzentraten sind von den Einrichtungen der Krankenversorgung Maßnahmen im Rahmen der Qualitätssicherung nach §15 des Transfusionsgesetzes zu ergreifen. Dazu gehören u.a. detaillierte Anweisungen sowohl für die Indikationsstellung und Dosierung abhängig von Thrombozytenanzahl und -abfall bei unterschiedlichen Grunderkrankung e n, Vorsorgemaßnahmen zur Erhaltung der Unversehrtheit des Präparats vor der Transfusion und Anweisungen zur Nachuntersuchung der Patienten für die Feststellung des Transfusionserfolges, eventuell gebildeter Antikörper und zu ergreifender Prophylaxe. Die Entscheidungskriterien für die Transfusion von Thrombozyten bei primären und sekundären Knochenmarki nsuffizienzen, aplastischer Anämie oder Myelodysplasie, disseminierter intravasaler Gerinnung, Patienten mit ang eborenen Thrombozytopathi en/- penien, Autoimmunthrombozytopeni en, fötaler bzw. Alloimmunthromboz ytopenie, für die Auswahl der Präparate und deren Dosierung sowi e die Überwachung der Anwendung sind im Rahmen einer patientenbezogenen Qualitätssicherung durch die transfusionsverantwortlichen Personen festzulegen.
Besondere Vorsichtsmaßnahmen für die Beseitigung:
Die ordnungsgemäße Entsorgung von angebrochenen bzw. nicht mehr verwendbaren Präparaten ist entsprechend den Vorgaben der Einrichtung der Krankenversorgung sicherzustellen.
Die jeweils aktuelle “Richtlinie zur Gewinnung von Blut und Blutbestandteilen und zur Anwendung von Blutprodukten (Hämotherapie) “ und die „Querschnitts-Leitlinien zur Therapie mit Blutkomponenten und Plasmaderivaten“ sowie gegebenenfalls ergänzende Veröffentlichungen der Bundesärztekammer und des Paul-Ehrlich-Instituts sind zu berücksichtigen.
9. Datum der letzten Überarbeitung:
24.01.2024
Gebrauchsinformation und Fachinformation – aufmerksam lesen!
Die Angaben dieser Gebrauchsinformation und Fachinformation werden stets neuen Erkenntnissen und Erf ahrungen angepasst und sollten vor Gebrauch eines jeden Präparates beachtet werden.
1. Identifizierung des Arzneimittels
a) Bezeichnung
Thrombozytenpräparat / bestrahlt DRK Blutspendedienst
b) Stoffgruppe
Blutzubereitung, Thrombozyten zur Transfusion
2. anwendungsgebiete
Die Gabe von Thrombozytenpr äparaten ist indiziert zur Behandlung einer Blutungsneigung, bedingt durch eine schwere Thrombozytopenie infolge thrombozytärer Bildungsstörungen, im Notfall auch bei Umsatzstörungen, jedoch nicht bei einer niedrigen Thrombozytenzahl allein. Damit durch die Zufuhr von Thrombozyten eine Besserung der thrombozytär bedingten Blutungsneigung zu erwarten ist, sollte vor der Behandlung zunächst deren Ursache abgeklärt werden.
Das mit mindestens 25 Gy bestrahlte Thrombozytenpräparat ist besonders geeignet zur Anwendung bei gefährdeten Patienten, bei denen eine transfusionsassoziierte Graft-versus-Host-Reakti on vermieden werden soll, wie
– Föten (intrauterine Transfusion)
– Neugeborenen nach intrauterinen Transfusionen
– Patienten bei Verdacht auf schwere angeborene Immundefizienz
– Neugeborenen bei postpartaler Austauschtransfusion
– Patienten mit schwerem T-Zell-Defektsyndromen (z. B. SCID)
– Patienten für die HLA-ausgewählte Thrombozyten konz entr ate benötigt werden Patienten mit allogener Transplantati on hämatopoetischer Stammzellen (aus peripherem Blut, Knochenmark oder Nabelschnurblut)
– Patienten mit M. Hodgkin und Non-Hodgkin-Lymphomen (alle Stadien)
– Patienten unter Therapie mit Purin-Analoga (z.B. Fludarabin, Cladribin, Deoxycoformycin)
– Patienten 7 – 14 Tage vor autologer Stammzellentnahme
– Patienten bei autologer Stammzelltransplantati on
– Patienten, die ein Thrombozytenkonzentrat eines Blutsverwandten erhalten
– Hämato-onkologische Patienten unter Therapie mit Antithymozytenglobulin (ATG) oder Alemtuzumab (anti-CD52)
Empfohlen wird die Verwendung von bestrahlten Thrombozytenkonzentraten für:
– Patienten mit schwächeren Formen angeborener Immundefizienz
– Patienten nach allogener Transplantation hämatopoetischer Stammzellen bis zur Immunrekonstitution bzw. mindestens 6 Monate nach der Transplantation sowie Patienten bis 3 Monate nach autologer Transplantation hämatopoetischer Stammzellen (bei Ganzkörperbestrahlung 6 Monate)
– Patienten mit Graft-versus-Host-Reaktion oder andauernder immunsuppressi ver Therapie nach allogener Transplantati on hämatopoetischer Stammzellen
Keine ausreichende Evidenz liegt vor für die Verwendung von bestrahlten Thrombozytenkonzentraten bei:
– Frühgeborenen (bis zur Vollendung der 37. Schwangerschaftswoche)
– Patienten mit AIDS, Leukämie und soliden Tumoren, inkl. Rhabdomyosarkom und Neuroblastom
3. Informationen zur Anwendung
Absolut:
– Eine absolute Kontraindikation für Thrombozytentransfusionen gibt es nicht.
Relativ:
– bei potentiellen Empfängern eines Stammzelltransplantates (Knochenmark, periphere Stammzellen, Nabelschnurblut), z.B. bei
Patienten mit aplastischen Anämien, Leukämien etc., ist die Gabe von Thrombozytenkonzentraten des Transplantatspenders und seiner Blutsverwandten vor der Transplantation unbedingt zu vermeiden.
– bekannten Überempfindlichkeiten des Empfängers gegen humane Plasmaproteine
– Thrombotische Mikroangiopathie (HUS, TTP)
– bekannten Immunthrombozytopeni en
– posttransfusioneller Purpura
– heparininduzierter Thrombozytopeni e
– kongenitalen Thrombozytenfunktionsstörungen, wie Thrombasthenie Glanzmann oder Bernard-Soulier-Syndrom
b) Vorsichtsmaßnahmen für die Anwendung
Thrombozytenpräparate sind in der Regel AB0-kompatibel über ein Transfusionsgerät mit Standardfilter der Porengröße 170 bis 230 µm zu transfundieren.
Beim Refraktärzustand gegenüber Thrombozytentransfusionen aufgrund einer Alloimmunisierung gegen Antigene des HLA- und ggf. HPA-Systems sind nach Möglichkeit HLA-Klasse-I-kompatibl e und ggf. HPA-kompatible Thrombozytenkonzentrate zu transfundier en. Die Transfusionsgeschwindig keit muss dem klinischen Zustand des Patienten angepasst werden.
Bei neonataler Transfusion sollte sorgfältig auf Anzeichen einer Zitratintoxikation geachtet und die Transfusionsgeschwindig keit dem klinischen Zustand angepasst werden.
Zur Prävention einer transfusionsassoziierten CMV-Infektion sind zwei Maßnahmen wirksam:
– Einsatz von zellulären Blutkomponenten von CMV-seronegativen Spendern
– Leukozytendepletion zellulärer Blutkomponenten.
Mit beiden Maßnahmen wird die Inzidenz der transfusionsassoziierten CMV-Infektion bei gefährdeten Patientengruppen jeweils um ca. 90 % gesenkt. Da in Deutschland bei allen Thrombozytenpräparaten eine Leukozytendepletion durchgeführt wird, kann die Frage, ob die Verwendung CMV-seronegativ getesteter Blutspenden das verbleibende Risiko weiter reduzieren könnte, derzeit nicht beantwortet werden. Die Auswahl CMV-seronegativer Blutspender für die Gewinnung von leukozytendepl etierten Blutkomponenten zur Vermeidung einer CMV-Infektion wird in den Querschnitts-Leitlinien nicht empfohlen.
Eine CMV-Infektion kann z.B. bei
– CMV-negativen schwangeren Frauen und Föten
– Frühgeborenen
-Patienten mit schweren angeborenen Immundefekten
– CMV-negativen HIV-infizierten Patienten
– Organ- und Stammzelltransplantierten
zu schweren Erkrankungen führen.
Durch Medikamente, die die Thrombozytenfunktion beeinflussen, kann die Wirkung von Thrombozytenpräparaten vermindert bzw. aufgehoben werden. Wegen der Gefahr von Gerinnsel bi Idungen dürfen kalziumhaltige Lösungen nicht gleichzeitig in demselben Schlauchsystem gegeben werden. Die Beimischung von Medikamenten zum Thrombozyten präpararat ist nicht zulässig.
d) Verwendung für besondere Personengruppen
Bei Rh (D) – negativen Kindern und Frauen im gebärfähigen Ater ist wegen der praktisch in allen Thrombozyten ko nz entr ate n vorhandenen Kontamination mit Erythrozyten die Transfusion von Thrombozytenkonzentraten Rh (D)-positiver Spender mit Ausnahme von lebens bedroh liehen Situationen unbedingt zu vermeiden. Die Transfusion von Thrombozyten konzen traten Rh (D)-positiver Spender in Rh (D)-negative Patienten lässt sich wegen des Mangels an Rh (D)-negativem Blut nicht immer vermeiden, sollte nach Möglichkeit aber nur in Betracht gezogen werden, wenn es sich um Männer oder um Frauen im nicht gebärfähigen Alter handelt. In solchen Fällen iststets eine serologische Nachuntersuchung 2 bis 4 Monate nach Transfusion zur Feststellung eventuell gebildeter Anti-D-Antikörper vom weiter behandeln den Arzt zu veranlassen.
Schwangerschaft und Stillzeit: Bei bestimmungsgemäßem Gebrauch bestehen feine Einwände.
Auswirkung auf Kraftfahrer und die Bedienung von Maschinen: Nach der Transfusion von Thrombozyten konzentraten sollte eine Ruhepause von mindestens 1/2 Stunde eingehalten worden.
e) Warn hinweise
sind nicht angeordnet.
4. Hinweise zur ordnungsgemäßen Anwendung
a) Dosierung
Die Dosierung der Thrombozyten ist abhängig vom klinischen Zustand und der Thrombozytenzahl des Patienten.
Derminimale Thrombozyten bedarf für die initiale Behandlung eines nor mal gewichtigen Erwachsenen ohne weitere Komplikationen beträgt mindestens 2×1011 Thrombozyten, entsprechend einer Standardpackung. Eine Überwachung der Therapie, z.B. durch Bestimmung der Thrombozytenzahl oder der Blutungszeit beim Patienten, ist unerlässlich.
b) Art der Anwendung
zur i. v. Infusion
c) Häufigkeit der Verabreichung
nach Indikationsstellung
d) Dauer der Behandlung
nach Indikationsstellung
Eine Gefahr der Überdosierung besteht bei Erwachsenen nicht.
f) Notfallmaßnahmen
Treten Unverträglichkeiten auf, so ist die Transfusion unverzüglich abzubrechen, der Venenzugang jedoch offenzuhalten und eine Behandlung, der Schwere der Symptome gemäß, nach den aktuellen Regeln der Notfalltherapie einzuleiten.
5. nebenwirkungen
– Unverträglichfeitsreaktionen (z.B. urtikarielle Hautreaktionen, posttransfusionelle Purpura, andere anaphylaktoide Reaktionen)
– Transfusionsassoziierte akute Lungeninsuffizienz (TRAU)
– anaphylaktische Reaktionen bei Empfängern mit angeborenem IgA-Mangel
– Mikrozirkulationsstörungen durch aggregierende Thrombozyten bei massiver Transfusion
– Immunisierung des Empfängers gegen thrombozytäre und nicht-thrombozytäre Antigene
– Obwohl HLA-bedingte Unverträglichkeiten stark verringert sind, können febrile Transfusionsreaktionen in unmittelbarem zeitlichem Zusammenhang mit der Transfusion auftreten.
– Bei Neugeborenen sind bei schneller Transfusion Herz-Kreislaufreaktionen infolge von Citratintoxikationen möglich.
– Das Risiko einer bakteriellen Kontamination lässt sich nicht mit letzter Sicherheit ausschließen.
– Hämolytische Reaktionen nach Transfusion von ABO-inkompatiblen Thrombozyten konzentraten
– Insbesondere bei hohen Transfusionsgeschwindig feiten und Transfusionsvolumina kann es zur Volumenüberlastung des Kreislaufs (Hypervolämie, transfusionsassoziierte zirkulatorische Überladung) kommen.
– Bei der Anwendung von aus menschlichem Blut hergestellten Arzneimitteln ist die Übertragung von Infektionskrankheiten durch Übertragung von Erregern – auch bislang unbekannter Natur – nicht völlig auszuschließen. Dies gilt z.B. für Hepatitiden, seltener für das erworbene Immundefektsyndrom (AIDS). Eine Übertragung von Parasiten wie z.B. Malariaerregern ist grundsätzlich möglich.
– Im Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland wurde über Einzelfälle berichtet, in denen bei Empfängern von Transfusionen, deren Spender später an der Varianten Creutzfeldt-Jakob Krankheit (vCJK) erkrankten, ebenfalls der „Erreger“ (so
genannte Prionen) nachgewiesen wurde. Bei der vCJK handelt es sich um eine in Deutschland bislang nicht beobachtete Erkrankung, die durch den Verzehr von bestimmten Nahrungsmitteln aus BSE-kranken Rindernerworben worden kann.
– Meldung des Verdachts auf Nebenwirkungen
– Die Meldung des Verdachts auf Nebenwirkungen nach der Zulassung ist von großer Wichtigkeit. Sie ermöglicht eine kontinuierliche Überwachung des Nutzen-Risiko-Verhältnisses des Arzneimittels. Angehörige von Gesundheitsberufen sind aufgefordert, jeden Verdachtsfall einer Nebenwirkung dem Bundesinstitut für Impfstoffe und biomedizinische Arzneimittel, Paul-Ehrlich-Institut, Paul-Ehrlich-Straße 51 –59, 63225 Langen, Telefon +49 6103–77 3116, Telefax: +49 6103–77 1268, Website: bzw. WAWv.pei.de/ ha emo viq i lanz-formulare , E-Mail: anzuzeigen.
– Patienten sind darüber zu informieren, dass sie sich an Ihren Arzt oder das medizinische Fachpersonal wenden sollen, wenn sie Nebenwirkungen bemerken. Dies gilt auch für Nebenwirkungen, die nicht in dieser Gebrauchsinformation und Fachinformation angegeben sind. Patienten können Nebenwirkungen auch direkt dem Paul-Ehrlich-Institut anzeigen. Indem Patienten Nebenwirkungen melden, können sie dazu beitragen, dass mehr Informationen über die Sicherheit dieses Arzneimittels zur Verfügung gestellt werden.
6. pharmakologische eigenschaften
Die wirksamen Bestandteile von Thrombozytenpräparaten sind morphologisch und funktionell intakte Thrombozyten, welche die zellulären Bestandteile des Hämostasesystems darstellen. Die Hämostaseaktivität der intakten Thrombozyten ist sofort nach der Transfusion gegeben. Die Funktionsfähigkeit und mittlere Über lebens zeit der Thrombozyten nimmt mit der Lagerungsdauer ab. Durch die Leukozytendepletion auf < 1 × 106 Leukozyten pro Standardpackung wird das Risiko einer Immunisierung gegen humane leukozytäre Alloantigene (HLA) und durch die Bestrahlung mit mindestens 25 Gy die Übertragung mitosefähiger immunkompetenter Lymphozyten stark vermindert, somit die Gefahr einer transfusionsassoziierten Graft-versus-Host-Reaktion vermieden.
Das Thrombozytenpräparat enthält weder körpereigene Substanzen in unphysiologischer Konzentration noch körperfremde Stoffe.
7. Weitere Hinweise
a) Angaben zur Aufbewahrung und Haltbarkeit
– Das „Thrombozytenpräparat / bestrahlt DRK-Blutspendedienst“ ist bei 22 ± 2 °C unter gleichmäßiger Agitation bis zu dem auf dem Etikett angegebenen Verfalldatum haltbar. Nach dem Verfall datum darf das Präparat nicht mehr verwendet werden.
– Bei Zwischenlagerung ohne Möglichkeit der Agitation sollte auf ausreichenden Gasaustausch geachtet werden (Lagerung auf einem Gitterrost oder zumindest mit dem Etikett nach unten).
– Nach Unterbrechung der o.g. Lagerbedingungen ist das Thrombozytenpräparat unverzüglich zu transfundieren.
Ein durch das Transfusionsbesteck geöffnetes Präparat muss unverzüglich verbraucht werden
b) Optische Prüfung
Unmittelbar vor Transfusion muss jedes Thrombozytenpräparat einer optischen Qualitätsprüfung unterzogen werden, auffällige Thrombozytenpräparate (z.B. fehlendes „Swirling-Phänomen“ oder erkennbare Aggregatbildung) dürfen nicht verwendet werden.
c) Zusammensetzung des Fertigarzn ei mittels Wirkstoffe (nach Art und Menge):
Human-Thrombozyten gepoolt aus 4 Vollblutspenden 2,0 –4,5 × 1011 Thrombozyten / Standardpackung
Sonstige Bestandteile:
0,50 – 0,90 (L/L) Thrombozyten-Additivlösung PAS-E
0,08 –0,37 (L/L) Plasma der angegebenen Blutgruppe
0,02 – 0,13 (DL) Stabilisatorlösung CPD Zusammensetzung der Stabilisatorlösung CPD:
26,3 g Natriumcitrat-Dihydrat
3,27 g Citronensäure-Monohydrat oder
2,99 g Citronensäure wasserfrei
25,5 g Glucose-Monohydrat oder
23,2 g Glucose wasserfrei
2,51 g Natriumdihydrogenphos phat-Dihydrat
ad 1 L Wasser für Injektionszwecke
Leukozyten: < 1 × 106/Einheit
Erythrozyten: < 3× 109/Einheit
Zusammensetzung der Thrombozyten-Additivlösung PAS-E:
3,18 g Natriumcitrat
4,42 g Natriumacetat-Trihydrat
1,05 g Natriumdihydrogenphosphat-Dihydrat
7,69 g Natriummonohydrogenphosphat-Dodeca hydrat oder
3,05 g Natriummonohydrogenphosphat wasserfrei
0,37 g Kaliumchlorid
0,30 g M ag nesiumchlorid-Hexah ydr at
4,05 g Natriumchlorid
ad 1 L Wasser für Injektionszwecke
220 bis 400 ml Suspension im Kunststoffbeutel mit CE-Zertifikat