Beipackzettel, Nebenwirkungen, Wirkung, Anwendungsgebiete - Tilmovet 200 g/kg Granulat zum Eingeben über das Futter für Schweine
I. WISSENSCHAFTLICHE ZUSAMMENFASSUNG UND DISKUSSION
Dies ist ein hybrid-generischer Antrag gemäß § 24 b AMG. Bioäquivalenz mit dem Referenzarzneimittel „Pulmotil G 20 %, 200 g/kg Granulat zum Eingeben über das Futter für Schweine“ konnte in einer Bioäquivalenzstudie nicht nachgewiesen werden.
Qualität, Wirksamkeit und Unbedenklichkeit des Tierarzneimittels wurden deshalb unter Verwendung eigener Daten zufriedenstellend belegt. Die Erstzulassung von Pulmotil G 20 %, 200 g/kg Granulat zum Eingeben über das Futter für Schweine wurde bewertet, bevor ein öffentlicher Beurteilungsbericht gesetzlich vorgeschrieben war. Daher stehen an dieser Stelle keine Einzelheiten zur Verfügung.
Die Herstellung und Prüfung des Arzneimittels erfolgt nach validierten Verfahren, die die gleichbleibende Qualität des Arzneimittels sicherstellen.
Die Verträglichkeit des Arzneimittels wurde bei der Zieltierart nachgewiesen; geringfügige Nebenwirkungen werden in der SPC genannt.
Das Arzneimittel ist sicher für den Anwender, den Verbraucher von Lebensmitteln, die von behandelten Tieren stammen und für die Umwelt, wenn es bestimmungsgemäß angewendet wird. In der SPC sind geeignete Warnhinweise sowie Vorsichtsmaßnahmen für die Anwendung enthalten.
Die Wirksamkeit des Arzneimittels wurde für die in der SPC genannten Anwendungsgebiete belegt.
Das Nutzen-Risiko-Verhältnis fällt zugunsten der Zulassung aus.
KSA OOE SOLE SO Od 1A8
II. QUALITÄT
-
A. Zusammensetzung
Das Arzneimittel enthält 200 g/kg des Wirkstoffes Tilmicosin sowie Phosphorsäure 85 %, Macrogolglycerolricinoleat und Maisspindelmehl.
Behältnisse und Verschlüsse: Tilmovet 200 g/kg Granulat zum Eingeben über das Futter ist verpackt in dreilagige Papierbeutel mit Polyethylen Innenschicht mit 1 kg oder 5 kg des Produktes.
Die Wahl der Zusammensetzung ist gerechtfertigt.
Das Arzneimittel liegt in einer bekannten Darreichungsform vor. Die pharmazeutische Entwicklung ist ausreichend beschrieben und entspricht den einschlägigen EU-Leitlinien.
-
B. Herstellung
Das Arzneimittel wird entsprechend den Grundsätzen des Leitfadens für eine gute Herstellungspraxis (GMP) von einem zugelassenen Hersteller hergestellt.
Untersuchungsergebnisse zur Validierung des Herstellungsverfahrens gemäß den einschlägigen Europäischen Leitlinien wurden vorgelegt.
Das Arzneimittel wird entsprechend den Anforderungen des Europäischen Arzneibuchs und den einschlägigen Europäischen Leitlinien hergestellt.
-
C. Kontrolle der Ausgangstoffe
Der Wirkstoff Tilmicosin ist ein bekannter Wirkstoff, der in der „United States Pharmacopeia“ (USP) beschrieben ist. Der Wirkstoff wird entsprechend den Anforderungen des Leitfadens für eine gute Herstellungspraxis (GMP) hergestellt.
Die für den Wirkstoff festgesetzten Spezifikationen sind geeignet, die angemessene Qualität des Wirkstoffs sicherzustellen. Die vorgelegten Chargenergebnisse belegen die Einhaltung der Spezifikationen.
In diesem Arzneimittel sind keine Substanzen tierischen Ursprungs enthalten oder werden bei der Herstellung verwendet, die unter den Anwendungsbereich der Europäischen Leitlinie „Note for Guidance on Minimising the Risk of Transmitting Animal Spongiform Encephalopathy Agents via Human and Veterinary Medicinal Products“ fallen.
-
D. Kontrolle der Zwischenprodukte
Es werden keine Zwischenprodukte hergestellt.
-
E. Kontrolle des Fertigprodukts
KSA OOE SOLE SO Od 1A8
Die Freigabespezifikation für das Fertigprodukt umfasst alle relevanten Qualitätskriterien. Die festgelegten Prüfungen und Spezifikationen sind gerechtfertigt und zur Sicherstellung einer gleichbleibenden Qualität des Fertigprodukts geeignet.
Es wurden ausreichende Ergebnisse zur Validierung der verwendeten Prüfverfahren vorgelegt.
Untersuchungsergebnisse von mehreren Chargen des Fertigprodukts, die in der vorgesehenen Produktionsstätte hergestellt wurden, belegen, dass die Spezifikationen erfüllt werden.
-
F. Haltbarkeit
Die Untersuchungen zur Stabilität des Wirkstoffs wurden gemäß den einschlägigen EU-Leitlinien durchgeführt. Die Prüfergebnisse belegen die Stabilität des Wirkstoffs unter den festgesetzten Lagerungsbedingungen.
Die Stabilitätsprüfungen am Fertigprodukt wurden gemäß den gültigen EU-Leitlinien durchgeführt und belegen die festgesetzte Haltbarkeitsdauer unter den zugelassenen Lagerungsbedingungen.
Die Haltbarkeit nach Anbruch des Behältnisses von 3 Monaten ist durch Haltbarkeitsergebnisse (an mindestens 4 Chargen die über 3 Monate bei 25°C ± 2°C-30°C± 2°C gelagert wurden) belegt.
g. weitere angaben
Keine.
fr SA OOS 86LS SO Od 1A9
III. SICHERHEITS- UND RÜCKSTANDSBEWERTUNG
Dies ist ein hybridgenerischer Antrag nach § 24 b (2) Satz 6 AMG mit Bezugnahme auf das Referenzprodukt „Pulmotil G20 % 200g/kg Granulat zum Eingeben über das Futter für Schweine“.
-
III.A Sicherheitsversuche
Anwendersicherheit
Die Aspekte zur Sicherheit des Arzneimittels sind identisch mit dem Referenzarzneimittel. Die in der Produktbeschreibung angegebenen Warnhinweise und Vorsichtsmaßnahmen sind angemessen, um die Sicherheit des Arzneimittels für Anwender zu gewährleisten.
Umweltrisikobewertung
Eine Phase I und Phase II Umweltbewertung entsprechend den CVMP/VICH-Leitfäden wurde vorgelegt.
Phase I:
Eine Phase II Umweltrisikobewertung ist erforderlich, weil die Phase I Bewertung gezeigt hat, dass die berechnete Umweltkonzentration im Boden (PECsoil initial = 3649 µg/kg) größer 100 µg/kg ist und es keine Minderungsmaßnahmen gibt, die den PECBoden ändern.
Phase II
Eine Phase II Bewertung entsprechend den Anforderungen der Leitfäden „CVMP/VICH guideline GL38 und CVMP guideline on the Environmental Impact Assessment for Veterinary Medicinal Products in support of the VICH guidelines GL6 and GL38“ (EMEA/CVMP/ERA/418282/2005-Rev.1) wurde durchgeführt.
Die Daten sind vollständig und akzeptabel.
fr SA OOS 86LS SO Od 1A9
Verbleib in der Umwelt | |||
Boden Adsorption/Desorption | OECD 106 | 518,5 (sand; pH 5,1; Corg 0,81%; Ton 3%) 5020 (loam; pH 7,2; Corg 2,99%, Ton 27%) | Geo mean = 4271,4 |
Physikalisch-chemische Eigenschaften | |||
Studie | Prüfrichtlinie | Ergebnis | Bemerkungen |
Wasserlöslichkeit | OECD 105 | 547 mg/L | pH 7 Temperatur 25°C |
Dissoziationskonstante (Wasser) pKa | OECD 112 | pKa = 8,67; 6,55 | Nur Angabe |
n-Oktanol/Wasser-Verteilungskoeffizient logKow | OECD 107 | –2,5 –0,2 2,6 | pH 5, 21°C pH 7, 21°C pH 9, 21°C |
Verbleib in der Umwelt
320,5 (loamy sand; pH 3,1; Corg 5,96%; Ton 6%) 22629 (pH 7,5; Corg 3,72%) 75317 (clay, pH 7,1; Corg 1,66; Ton 40.6%) | |||
Aerobe und anaerobe Transformation im Boden | OECD 307 | DT50 /20°C, DFOP = 38,7d (sand)/102 (k2) DT50 /20°C, DFOP = 60,8 d (loamy sand) / 664 d (k2) DT50 /20°C, SFO = 30,8 d (sandy loam) DT50 /20°C, HS = 38,7 d (sandy loam) DT50 12°C, geomean von 4× Böden = 93,7 d Transformationsprodukte nicht untersucht % nicht extrahierbare Rückstände (NER): keine Angabe | k2: langsame Abbaurate Unmarkierte Testsubstanz |
Transformation in Gülle Schwein | DT50 20°C = 7,2 d % Transformationsprodukte keine Angaben 19% Muttersubstanz nach 26 d Tage ½ Standard-Lagerungszeit % nicht extrahierbare Rückstände (NER): keine Angabe | Temperatur (bei der die Studie durchgeführt wurde): 20°C Unmarkierte Testsubstanz, nicht verwendbar für PEC refinement |
Wirkung auf Umweltorganismen | ||||
Studie | Prüfrichtli nie | Endpunkt | Ergebnis <mit Einheit> | Bemerkungen* |
EC10 | erforderlich | |||
Fisch, akute Toxizität Oncorhynchus mykiss | OECD 203 | LC50 | > 100000 µg/l | |
Bodenmikroorganismen: Stickstofftransformation (28 Tage) | OECD 216 | 9% Effekt | 8690 µg/kg | Triggerwert: 25% Abweichung von der Kontrolle |
Bodenorganismen: Stickstofftransformation (100 Tage) | OEC 216 | %Effekt | µg/kg | nur wenn Effekt nach 28 Tagen gezeigt nicht erforderlich |
Fisch, frühes Lebensstadium/Spezies | OECD 210 | EC10 oder NOEC | µg/l | Stufe B Nicht erforderlich |
Pflanzenkeimungs- und -wachstumstest | OECD 208 | EC50 | EC50 > 303 mg//kg soil TS | 6 Spezies: Lolium perenne, Brassica napus, Glycine max, Cucumis sativus, Lycopersicum esculentum, Allium cepa |
Pflanzenkeimungs- und -wachstumstest | OECD 208 | NOEC | 303 mg/kg soil TS | Stufe B 6 Spezies s. o. |
Regenwurm/Enchytraeidae /Reproduktion | OECD 220/222 | NOEC | 227,2 mg/kg soil TS |
-
*In dieser Spalte sollen, wenn zutreffend, Informationen zur analytischen Verifizierung der Testsubstanz (nominal (n), gemessen (m)), der Art der Exposition (statisch, Durchfluss, halb-statisch, gespiktes Sediment, etc.), zur Testsubstanz (Salz, Base) und zum Testmedium (z. B. Corg-Gehalt, u.ä.) eingefügt werden.
Risikocharakterisierung
Die berechnete Umweltkonzentration (PEC) wurde für jedes Kompartiment entsprechend den Anforderungen der Leitfäden „CVMP/VICH guideline GL6 und the CVMP guideline on the Environmental Impact Assessment for Veterinary Medicinal Products in support of the VICH guidelines GL6 and GL38“ berechnet.
fr SA OOS 86LS SO Od 1A9
Unter Verwendung der Bewertungsfaktoren (AF1) entsprechend den VICH Leitfäden wurden für die einzelnen Umweltkompartimente die prognostizierten Konzentrationen berechnet, bei
denen keine Wirkungen zu erwarten sind (PNEC2) und mit den PEC Werten verglichen. Daraus ergeben sich die folgenden Risikoquotienten (RQ)3 für die Umwelt:
Umweltkompartiment | PNEC | PEC | RQ |
Oberflächengewässer | 0,157 µg/L | 0,097 µg/L | 0,618 |
Grundwasser | 0,157 µg/l | 0 µg/L | 0 |
Bodenmikroorganismen: Stickstofftransformationstest | < 25% Unterschied bei der Stickstoffumwandlung | Nicht zutreffend | Nicht zutreffend |
Boden | 30300 µg/kg TS | 3649 µg/kg TS | 0,12 |
Die Risikocharakterisierung ergab Risikoquotienten kleiner als 1 für Oberflächengewässer, Grundwasser und Boden und deshalb kann davon ausgegangen werden, dass das Präparat kein unvertretbares Risiko für die Umwelt darstellen wird, wenn das Tierarzneimittel entsprechend der Fachinformation angewendet wird.
Die folgende Information bezüglich der Umwelteigenschaften wurde in die Produktliteratur aufgenommen: Tilmicosin ist persistent in Böden.
fr SA OOS 86LS SO Od 1A9
PBT Bewertung
Relevante Ergebnisse | Schlussfolgerung | |
Bioakkumulation | BCF nicht gefordert, Log Kow = 2,6 bei pH 9 | nicht B/(v)B; Screening Kriterium logKow 4,5 wird unterschritten |
Persistenz | DT50, soil, 12°C, = 129,7 d | P |
Toxizität | NOEC = 0,157 µg/L | T |
PBT-Bewertung: | Tilmicosin wird nicht als PBT oder vPvB eingestuft. |
-
III.B Rückstandsdokumentation
Rückstandsstudien
Der Antragsteller hat zwei Rückstandsstudien durchgeführt, in denen Schweine mit ‚Tilmovet 200 g/kg Granulat zum Eingeben über das Futter für Schweine‘ in der beantragten Dosierung behandelt wurden. Proben von essbaren Geweben (Nieren, Leber, Fett und Muskel) wurden zu verschiedenen Zeitpunkten untersucht. Die Ergebnisse zeigten, dass die Rückstände in allen Geweben vor Ablauf der Wartezeit unter den Rückstandshöchstmengen (Maximum Residue Limit – MRL) lagen.
Die Gehalte von Tilmicosin wurden mittels einer validierten UHPLC-MS/MS-Methode bestimmt.
MRLs
Tilmicosin ist in Tabelle 1 des Anhangs der Verordnung (EU) Nr. 37/2010 mit folgenden Rückstandshöchstmengen gelistet:
Pharmakologisch wirksame® Stoff(e) | Markerrückstand | Tierart(en) | Rückstands-höchst-menge(n) | Zielgewebe | Sonstige Vorschriften (gemäß Art,14 Abs. 7 der Verordnung (EG) Nr. 470/2009) |
Tilmicosin | Tilmicosin | Geflügel | 75 µg/kg | Muskel | Für Fisch betrifft der MuskelRückstandshöchstmengenwert „Muskel und Haut in natürlichen Verhältnissen“. Die Rückstandshöchstmengenwerte für Fett, Leber und Nieren gelten nicht für Fisch. Für Schweine betrifft der FettRückstandshöchstmengenwert „Haut und Fett in natürlichen Verhältnissen“. Nicht zur Anwendung bei Tieren, deren Eier für den menschlichen Verzehr bestimmt sind. |
1000 µg/kg | Leber | ||||
250 µg/kg | Nieren | ||||
75 µg/kg | Haut und Fett | ||||
Alle anderen zur Lebensmittelerzeugung genutzten Arten | 50 µg/kg | Muskel | |||
1000 µg/kg | Leber | ||||
1000 µg/kg | Nieren | ||||
50 µg/kg | Fett | ||||
50 µg/kg | Milch |
Macrogolglycerolricinoleat (E476) und Phosphorsäure (E338) sind in Tabelle 1 des Anhangs der Verordnung (EU) Nr. 37/2010 mit dem Eintrag „Keine Rückstandshöchstmenge(n) erforderlich“ für alle für die Lebensmittelerzeugung genutzten Tierarten gelistet.
Maisspindelmehl ist in der Liste „Stoffe, die hinsichtlich der Rückstände von Tierarzneimitteln in Lebensmitteln tierischen Ursprungs als nicht in den Anwendungsbereich der Verordnung (EG) Nr. 470/2009 fallend gelten“ (EMA/CVMP/519714/2009) enthalten.
Wartezeiten
Auf der Grundlage der eingereichten Daten, ist eine Wartezeit von 24 Tagen für essbare Gewebe von Schweinen gerechtfertigt.
fr SA OOS 86LS SO Od 1A9
IV. KLINISCHE BEURTEILUNG (WIRKSAMKEIT)
Dies ist ein hybrid-generischer Antrag gemäß § 24 b AMG. Bioäquivalenz mit dem Referenzarzneimittel konnte in einer Bioäquivalenzstudie nicht nachgewiesen werden. Es wurden daher weitere Unterlagen zur Wirksamkeit eingereicht, in denen der Antragsteller zufriedenstellend diskutiert hat, dass der Unterschied in der Bioverfügbarkeit des Präparats im Vergleich zum Referenzpräparat keine Auswirkungen auf die Wirksamkeit und Resistenzentwicklung hat. Zudem wurde die Verträglichkeit mit Hilfe einer Verträglichkeitsstudie gezeigt. Die Wirksamkeit, die für dieses Tierarzneimittel beansprucht wird, entspricht derjenigen des Referenzarzneimittels.
-
IV.A Präklinische Studien
Pharmakologie
Der Antragsteller hat eine Bioäquivalenzstudie vorgelegt.
Die Ergebnisse der Studie zeigten, dass nach oraler Verabreichung einer identischen Dosis von Tilmicosin (als Phosphat), Tilmovet 200 g/kg Oral Granules (Testprodukt) und Pulmotil 20G (Referenzprodukt) nicht bioäquivalent waren.
Zieltierverträglichkeit
Im Rahmen einer GLP-konformen Verträglichkeitsstudie wurde die Zieltierverträglichkeit nachgewiesen.
In der Produktliteratur werden die Art, Schwere und Häufigkeit von Nebenwirkungen, die auftreten können, zutreffend wiedergegeben.
Resistenz
Der Antragsteller konnte im Rahmen eines neuen Resistenzgutachtens nachvollziehbar belegen, dass die Unterschiede in der Bioverfügbarkeit im Vergleich zum Referenzpräparat keinen Einfluss auf die Resistenzentwicklung haben.
Bei Anwendung des Tierarzneimittels entsprechend der Fachinformation liegt kein erhöhtes Risiko zur Resistenzentwicklung vor.
Die Produktliteratur enthält angemessene Warnhinweise und Vorsichtsmaßnahmen für die Anwendung.
-
IV.B Klinische Studien
Die vom Antragsteller durchgeführte Bioäquivalenzstudie ergab Unterschiede in der Bioverfügbarkeit des Generikums gegenüber dem Referenzprodukt. Mit Hilfe zusätzlich eingereichter Unterlagen zur Wirksamkeit und Resistenz konnte der Antragsteller zufriedenstellend diskutieren, dass die höhere Bioverfügbarkeit keine Auswirkungen auf die Wirksamkeit und Resistenzentwicklung hat.
Die Zieltierverträglichkeit wurde im Rahmen einer GLP-konformen Verträglichkeitsstudie nachgewiesen.
fr SA OOS 86LS SO Od 1A9
V. BEURTEILUNG DES NUTZEN-RISIKOVERHÄLTNISSES
Die Daten, die mit dem Zulassungsdossier vorgelegt wurden, zeigen, dass, sofern das Tierarzneimittel so angewendet wird, wie in der SPC angegeben, das Nutzen-Risiko-Verhältnis für die Zieltierart positiv ist. Die Qualität und Sicherheit für den Anwender, den Verbraucher von Lebensmitteln, die von behandelten Tieren stammen, und für die Umwelt sind unter diesen Voraussetzungen akzeptabel.
fr SA OOS 86LS SO Od 1A9
Abschnitt 4
ÄNDERUNGEN NACH ERFOLGTER ZULASSUNG
Die Fachinformation und die Packungsbeilage werden aktualisiert, sofern sich neue Informationen hinsichtlich der Qualität, Sicherheit und Wirksamkeit des Tierarzneimittels ergeben.
Die Fachinformation in Form der Zusammenfassung der Produktmerkmale des Tierarzneimittels (Summary of Product Characteristics – SPC) ist von PharmNet.Bund unter ArzneimittelInformationssystem () abrufbar.
Dieser Abschnitt enthält Informationen über wesentliche Änderungen, die nach der Zulassung vorgenommen wurden und für die Qualität, Sicherheit und Wirksamkeit dieses Tierarzneimittels von Bedeutung sind.
Bislang wurden keine wesentlichen Änderungen vorgenommen.
KSA OOE SOLE SO Od 1A8
fr SA OOS 86LS SO Od 1A9
Wirkung auf Umweltorganismen | ||||
Studie | Prüfrichtli nie | Endpunkt | Ergebnis <mit Einheit> | Bemerkungen* |
Cyanobakterien Wachstumshemmung Synechoccus leopolensis | OECD 201 | EC50 | > 5,29 µg/l | Endpunkt: Wachstumsrate |
Cyanobakterien Wachstumshemmung Synechoccus leopolensis | OECD 201 | NOErC | 1,57 µg/l | Stufe B |
Daphnien-Immobilisierung Daphnia Magna | OECD 202 | EC50 | > 100000 µg/l | |
Daphnien-Reproduktion | OECD 211 | NOEC oder | µg/l | Stufe B nicht |
14/14