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Ursofloxacin 10% - Beipackzettel, Nebenwirkungen, Wirkung, Anwendungsgebiete

Dostupné balení:

Beipackzettel, Nebenwirkungen, Wirkung, Anwendungsgebiete - Ursofloxacin 10%

Abschnitt 1

ZUSAMMENFASSUNG

Zulassungsnummer

400894.01.00

Bezeichnung, Stärke und

Darreichungsform

Ursofloxacin 10 %, Injektionslösung zur intravenösen, subkutanen und intramuskulären Anwendung

Antragsteller

Serumwerk Bernburg AG Hallesche Landstrasse 105b 06406 Bernburg

Wirkstoff(e)

Enrofloxacin

ATC-vet Code

QJ01MA90

Zieltierart(en)

Rind, Schwein

Anwendungsgebiete

Antiinfektivum zur Therapie von Infektionskran­kheiten bei Rindern und Schweinen, hervorgerufen durch folgende Enrofloxacin-empfindliche gramnegative und grampositive Bakterien sowie Mykoplasmen:

Rind: E. coli, Haemophilus spp., Pasteurella spp., Mykoplasma bovis

Schwein: E. coli, Pasteurella spp., Mykoplasma hyopneumoniae

Rind: Bakteriell bedingte Erkrankungen das Respirations- und Digestionstraktes (Pasteurellose, Mykoplasmose, Colibazillose, Coliseptikämie) sowie bakterielle Sekundärerkran­kungen, z.B. im Rindergrippe-Crowding-Komplex.

Schwein: Bakteriell bedingte Erkrankungen des Digestions-(Colidiarrhoe, Coliseptikämie) und Respirationstraktes (enzootische Pneumonie, Pleuropneumonie), MMA-Syndrom der Sauen.

Datum der Zulassung

25.01.07

Art des Antrags

Zulassung eines Generikums nach § 24 b AMG

Abschnitt 2

Die Fachinformation in Form der Zusammenfassung der Produktmerkmale des Tierarzneimittels (Summary of Product Characteristics, abgekürzt SPC) ist auf der Homepage des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicher­heit) abrufbar.

Abschnitt 3

ÖFFENTLICHER BEURTEILUNGSBERICHT gemäß § 34 Abs. 1a N r . 2 AMG

  • I. WISSENSCHAFTLICHE ZUSAMMENFASSUNG UND DISKUSSION

Qualität, Wirksamkeit und Unbedenklichkeit des Arzneimittels sind identisch mit Baytril® 10 % Injektionslösung. Die Erstzulassung von Baytril® 10 % Injektionslösung wurde bewertet, bevor ein öffentlicher Beurteilungsbericht gesetzlich vorgeschrieben war. Daher stehen an dieser Stelle keine Einzelheiten zur Verfügung.

  • II. QUALITÄT

  • A. Zusammensetzung

Das Arzneimittel enthält 100 mg Enrofloxacin und die sonstigen Bestandteile Kaliumhydroxid, Butan-1-ol und Wasser für Injektionszwecke.

Als Behältnisse werden 50-ml oder 100-ml-Klarglasflaschen Typ I mit Brombutyl- oder Chlorbutylgum­mistopfen in einer Faltschachtel verwendet. Die Angaben zum Behältnis und die durchgeführten Prüfungen entsprechen den Anforderungen.

Die Wahl der Zusammensetzung ist gerechtfertigt.

Das Arzneimittel liegt in einer bekannten Darreichungsform vor. Die pharmazeutische Entwicklung ist ausreichend beschrieben und entspricht den einschlägigen EU-Leitlinien.

  • B. Herstellung

Das Arzneimittel wird entsprechend den Grundsätzen des Leitfadens für eine gute Herstellungspraxis (GMP) von einem zugelassenen Hersteller hergestellt.

Untersuchungser­gebnisse zur Validierung des Herstellungsver­fahrens gemäß den einschlägigen Europäischen Leitlinien wurden vorgelegt.

  • C. Kontrolle des Ausgangstoffe

Der Wirkstoff Enrofloxacin ist ein bekannter Wirkstoff. Der Wirkstoff wird entsprechend den Anforderungen des Leitfadens für eine gute Herstellungspraxis (GMP) hergestellt.

Die für den Wirkstoff festgesetzten Spezifikationen sind geeignet, die angemessene Qualität des Wirkstoffs sicherzustellen. Die vorgelegten Chargenergebnisse belegen die Einhaltung der Spezifikationen.

  • D. Spezielle Maßnahmen zur Verhütung der Übertragung spongiformer Enzephalopathien tierischen Ursprungs

In diesem Arzneimittel sind keine Substanzen tierischen Ursprungs enthalten oder werden bei der Herstellung verwendet, die unter den Anwendungsbereich der Europäischen Leitlinie „Note for Guidance on Minimising the Risk of Transmitting Animal Spongiform Encephalopathy Agents via Human and Veterinary Medicinal Products“ fallen.

  • E. Kontrolle der Zwischenprodukte

Es werden keine Zwischenprodukte hergestellt.

  • F. Kontrolle des Fertigprodukts

Die Freigabespezi­fikation für das Fertigprodukt umfasst alle relevanten Qualitätskriterien. Die festgelegten Prüfungen und Spezifikationen sind gerechtfertigt und zur Sicherstellung einer gleich bleibenden Qualität des Fertigprodukts geeignet.

Es wurden ausreichende Ergebnisse zur Validierung der verwendeten Prüfverfahren vorgelegt.

Untersuchungser­gebnisse von mehreren Chargen des Fertigprodukts, die in der vorgesehenen Produktionsstätte hergestellt wurden, belegen, dass die Spezifikationen erfüllt werden.

G. Haltbarkeit

Die Untersuchungen zur Stabilität des Wirkstoffs wurden gemäß den einschlägigen EU-Leitlinien durchgeführt. Die Prüfergebnisse belegen die Stabilität des Wirkstoffs unter den festegesetzten Lagerungsbedin­gungen.

Die Stabilitätsprüfun­gen am Fertigprodukt wurden gemäß den gültigen EU-Leitlinien durchgeführt und belegen die festgesetzte Haltbarkeitsdauer unter den zugelassenen Lagerungsbedin­gungen.

Die Haltbarkeit nach Anbruch des Behältnisses von 28 Tagen wurde durch Haltbarkeitser­gebnisse belegt.

  • H. Genetisch modifizierte Organismen

Entfällt.

J. Weitere Angaben

Entfällt.

  • III. SICHERHEITS- UND RÜCKSTANDSBEWER­TUNG

Dies ist ein generischer Antrag nach § 24 b AMG. Die Bioäquivalenz von Ursofloxacin 10 % und dem Referenzarzne­imittel wurde unter Berücksichtigung der Guideline for the Conduct of Bioequivalence Studies for Veterinary Medicinal Products EMEA/CVMP/016/00-corr-FINAL anerkannt.

Die Sicherheits- und Umweltaspekte des Arzneimittels sind identisch mit dem Referenzarzne­imittel.

Die in der Produktbeschreibung angegebenen Warnhinweise und Vorsichtsmaßnahmen sind die gleichen wie für das Referenzarzne­imittel und angemessen, um die Sicherheit des Arzneimittels für Anwender/Umwel­t/Verbraucher zu gewährleisten.

  • IV. KLINISCHE BEURTEILUNG (WIRKSAMKEIT)

Da dies ein Bezug nehmender Antrag gemäß § 24 b AMG ist und die Bioäquivalenz mit dem Referenzarzne­imittel vorausgesetzt wird, sind Studien zum Nachweis der Wirksamkeit nicht erforderlich. Die Wirksamkeit, die für dieses Arzneimittel beansprucht wird, entspricht derjenigen des Referenzarzne­imittels.

  • V. BEURTEILUNG DES NUTZEN-RISIKOVERHÄLTNIS­SES

Abschnitt 4

ÄNDERUNGEN NACH ERFOLGTER ZULASSUNG

Die Fachinformation und die Packungsbeilage werden aktualisiert, sofern sich neue Informationen hinsichtlich der Qualität, Sicherheit und Wirksamkeit des Tierarzneimittels ergeben.

Die Fachinformation in Form der Zusammenfassung der Produktmerkmale des Tierarzneimittels (Summary of Product Characteristics – SPC) ist auf der Homepage des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicher­heit abrufbar.

Dieser Abschnitt enthält Informationen über wesentliche Änderungen, die nach der Zulassung vorgenommen wurden und für die Qualität, Sicherheit und Wirksamkeit dieses Tierarzneimittels von Bedeutung sind.

Bisher wurden keine wesentlichen Änderungen vorgenommen.

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