Die ATC-Gruppe M01BH20 umfasst Kombinationen von Arzneimitteln, die zur Behandlung von Schmerzen eingesetzt werden. In Deutschland sind diese Medikamente sehr beliebt und werden häufig verschrieben.
Die Kombinationen in dieser Gruppe enthalten oft mehrere Wirkstoffe, die synergistisch wirken und somit eine bessere Schmerzlinderung ermöglichen. Ein Beispiel hierfür ist die Kombination aus Paracetamol und Codein.
Paracetamol ist ein schmerzlindernder Wirkstoff, der auch fiebersenkend wirkt. Codein hingegen ist ein Opioid, das eine stärkere schmerzlindernde Wirkung hat. Zusammen können sie Schmerzen besser lindern als jeder Wirkstoff alleine.
Eine weitere Kombination in dieser Gruppe ist Diclofenac und Misoprostol. Diclofenac ist ein nichtsteroidales Antirheumatikum (NSAR), das Entzündungen hemmt und Schmerzen lindert. Misoprostol hingegen schützt den Magen vor den Nebenwirkungen von Diclofenac.
In Deutschland werden diese Kombinationspräparate oft bei chronischen Schmerzen eingesetzt, wie beispielsweise bei Arthrose oder Rückenschmerzen. Sie können jedoch auch bei akuten Schmerzen wie Kopfschmerzen oder Zahnschmerzen verschrieben werden.
Es gibt jedoch auch Risiken bei der Einnahme von Kombinationspräparaten gegen Schmerzen. Oft enthalten sie Opioide, die abhängig machen können und zu unerwünschten Nebenwirkungen führen können. Deshalb sollten sie nur unter ärztlicher Aufsicht und nach genauer Abwägung der Risiken und Nutzen eingenommen werden.
In Deutschland gibt es auch Statistiken zu den Verschreibungen von Kombinationspräparaten gegen Schmerzen. Laut dem Arzneiverordnungsreport 2019 wurden im Jahr 2018 insgesamt 17,6 Millionen Packungen dieser Medikamente verschrieben. Das entspricht einem Anteil von 5,3% an allen verschriebenen Arzneimitteln.
Insgesamt sind Kombinationspräparate gegen Schmerzen in Deutschland also weit verbreitet und werden oft erfolgreich eingesetzt. Allerdings sollten sie immer mit Vorsicht und unter ärztlicher Aufsicht eingenommen werden, um unerwünschte Nebenwirkungen zu vermeiden.